Probleme mit zu tiefen Terassenfenster beim Ferienhaus

Diskutiere Probleme mit zu tiefen Terassenfenster beim Ferienhaus im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Da IST doch ein VORHANDENES Bodenniveau! Wie kann man so Hirn krank sein und lichtes Maß von Rohdecke messen, obwohl X cm weiter das Bodenniveau...

  1. #21 Kalle88, 07.05.2015
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    Da IST doch ein VORHANDENES Bodenniveau! Wie kann man so Hirn krank sein und lichtes Maß von Rohdecke messen, obwohl X cm weiter das Bodenniveau vorgegeben ist? Das soll kein Murks sein und Schuld der TE sein? Wenn sie schreibt, dass DIE den Boden weg geflext haben?

    Hier braucht es dann wohl einen Fachanwalt für Baurecht auf EU-Ebene. In DE arbeiten kommen, Murks hoch Zehn machen und dann nicht mal strafrechtlich verfolgt werden können? Ai ai....
     
  2. #22 ThomasMD, 07.05.2015
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    Was willst Du mit dem Strafrecht? Willst Du alle Pfuscher einsperren?
    Dann fang mal in Deutschland an und bau hunderte neue Knäste für den Ansturm.
     
  3. #23 Kalle88, 07.05.2015
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    Die Prügelstrafe für soviel Dummheit einfordern! :D Ne, sollte eigentlich rechtlich heißen aber ich denke man kann es sich denken ;)
     
  4. #24 sorgenfrei7781, 07.05.2015
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    Hallo Kalle88,

    danke Dir für Deine Antwort, dachte schon nur ich sehe das so. Aber einfach wird es wohl trotzdem nicht den Fb von seinem Murks zu überzeugen. Zumal ich bereits 3/4 der Auftragssumme gezahlt habe und noch die Rolläden und Moskitonetze eingebaut werden müssen. Der Fb wollte die Tage nochmal vorbeikommen, soll ich ihn lieber vor Ort mit der Sache konfrontieren oder schon vorab per Mail in Kenntnis setzen?

    Viele Grüße,
    Steffi
     
  5. #25 Kalle88, 07.05.2015
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    Ich würde es erst Mal persönlich machen, da kann man nicht entfliehen. Versuch es erst mal mit nett und höflich, zieht das nicht kann es ja immer noch ein Schreiben eines Anwaltes sein, so er denn deine Lage geprüft hat. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass hier keine Haftung seitens des Fensterbauers besteht. Auch wenn du dazu beigetragen hast aber einem deutschen Fensterbauer wäre die Situation genauso um die Ohren geflogen und hier muss man bekanntlich für den Furz der Fliege links Bedenken anmelden.
     
  6. R.B.

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    Na dann viel Spaß dabei wenn der TE seine "Rechte" durchsetzen möchte. Hat die Firma ihren Sitz in PL, dann kannst Du ein Dutzend Schreiben von einem Anwalt hinschicken, das interessiert die nicht. Du bräuchtest eine Kanzlei die sowohl in DE als auch in PL ihren Mandanten vertritt, und selbst damit wird es schon schwer genug (und das kostet erst einmal richtig Geld).
    Entweder man findet einen Weg auf Kulanzbasis, oder man darf die Aktion abschreiben. EU hin oder her.

    Nach meiner Erfahrung kann man mit den Menschen reden, und mit etwas Glück findet man auch eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Sollte das aber scheitern, dann darf man das unter Lehrgeld verbuchen, denn erzwingen ist so gut wie unmöglich. Bei mehreren 100T€ würde sich der Aufwand noch lohnen, aber wegen dem Fenster? Keine Chance.

    Ich würde zuerst einmal schauen, wie weit man mit einer anderen Rahmenverbreiterung kommt. Vielleicht kann man damit noch die fehlenden cm holen. Wenn die 100er nicht gepasst hat, dann findet sich vielleicht ein anderer Weg. Kommt halt darauf an, wieviel Reserve man oben noch hat oder schaffen kann.
     
  7. #27 Kalle88, 07.05.2015
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    R.B, mir geht es auch nur darum dass die Möglichkeit besteht und auch wenn es "nur" ein Focus-Artikel ist aber der ist da schon "optimistischer": http://www.focus.de/finanzen/news/a...laendische-handwerker-pfuscht_aid_618889.html

    Ob und wie viel Erfolg das haben kann soll ein informierter Jurist beantworten. Mag sein dass es mir um das Prinzip geht, weil es nicht sein kann dass "Fremde" murksen wie sie lustig sind und dafür nicht mal Konsequenzen erfahren - irgendwo fehlt da die Gleichberechtigung. Öffnungsmaße sind in Polen, wie in DE oder sonst wo auf der Welt gleich zu messen. Wenn es jetzt um baurechtliche Aspekte innerhalb DE gehen würden, dann möge man da noch gnädig sein können - wobei man auch hier sich hätte schlau machen müssen.

    Ein Fenster zu vermessen und dem Kunden das auf das Auge zu drücken geht nun mal nirgendwo. Wenn man Preller hat, dann lässt du die ja auch nicht ungestraft davon kommen, weil die Mühe und der Aufwand nicht lohnt. Die getätigte Ignoranz würde ja eine ganz eindeutige Dynamik zur Folge haben.
     
  8. #28 sorgenfrei7781, 07.05.2015
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    Ich werde zunächst das Gespräch suchen und den Fb freundlich auf den augenscheinlichen Missstand hinweisen. Aber ich fürchte das die einzige Lösung für mein Problem ein komplett neues Fenster ist. Höher setzen kann man es nach meiner Ansicht nicht, da direkt darüber ein Balken liegt.
     
  9. #29 ThomasMD, 07.05.2015
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    Ich sags mal so:
    Bei Geldgeschäften weiß jeder, dass mit steigenden Gewinnversprechen das Risiko im Quadrat wächst.
    Was ist anders bei der Auftragsvergabe ans "preiswerte" Ausland? Der Grund für die Beauftragung wird ja wohl nicht nur darin bestanden haben, dass der Swinskaten so dicht an Polen steht?
     
  10. #30 feelfree, 07.05.2015
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    feelfree Gast

    Der Fensterbauer hat sich also vermessen, zu große Fenster bestellt, und beim Einbau haut er dir dann einfach so mir nichts, dir nichts, den Fußbodenaufbau weg, so nach dem Motto "was nicht passt, wird passend gemacht"? Das kann ich kaum glauben.
     
  11. #31 sorgenfrei7781, 07.05.2015
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    Ja genau so. Besser und prägnanter hätte ich es nicht formulieren können. Stelle morgen mal ein Foto ein, da kann man das Unheil erahnen.

    @Kalle88: toller Artikel, macht mir Hoffnung, danke!
     
  12. Rico M

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    Dies ist der Vorteil einer prägnanten und bildhaften Beschreibung...
    Man versteht, wo der sprichwörtliche Hase im Pfeffer liegt...
     
  13. R.B.

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    Der Artikel handelt nur pauschal ab wie es sein sollte oder sein könnte, aber er vergisst dabei die Praxis. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel.
    Fakten: Der TE hat in PL eine Firma mit Sitz in PL beauftragt bei ihm in DE Fenster zu tauschen. Was nachweislich (schriftlich) vereinbart wurde, wissen wir nicht. Der AN hat anscheinend falsch gemessen und damit ein Fenster in falscher Größe bestellt. Warum falsch gemessen wurde, das wissen wir auch nicht.
    Ich könnte Dir jetzt meine Vermutung schreiben, "was passiert ist", aber das hilft dem TE nicht weiter.

    So, möchte der TE nun sein Recht durchsetzen, dann wird er mit 99,999% Wahrscheinlichkeit dieses Recht am Firmensitz des FB durchsetzen müssen. Die 0,001% Wahrscheinlichkeit bleiben deswegen, weil es ja denkbar wäre, dass der TE mit dem FB nachweislich etwas anderes vereinbart hat, was ich aber bezweifle. Aber selbst wenn, dann müsste er den FB zuerst einmal vor ein Gericht in DE bringen. Das allein ist schon eine Herausforderung wenn der FB nicht mitspielt.
    Sollte die Sache vor ein Gericht in PL gehen, dann werden aufgrund des geringen Streitwerts allein die Anwaltskosten höher liegen als der Streitwert. Während die Gerichtskosten noch der Partei zugerechnet werden die den Prozess verliert, bleiben die außergerichtlichen Kosten am TE hängen. Wohlgemerkt, es geht bisher "nur" um die normalen Anwaltskosten, über Erfolgshonorar o.ä. wurde noch nicht gesprochen.
    Unterstellen wir mal, dass das Fenster einen Wert von 1.000,- € inkl. Einbau hätte, dann könnte sich der TE ca. 5-6h eines Anwalts leisten, vorausgesetzt er gewinnt den Prozess und alle anderen Kosten bleiben an der Firma hängen. Sollte das Gericht eine Mitschuld des TE feststellen, dann legt er noch viel mehr drauf bei der Geschichte, und so eine Mitschuld ist sehr schnell konstruiert, gerade wenn Du als Ausländer eine Klage anstrengst.
    Aber bei dem geringen Streitwert wird es sowieso schwer überhaupt einen Anwalt zu finden der einem vertritt.

    Deswegen kann ich nur dazu raten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Alles andere wird unverhältnismäßig teuer.

    Ich stimme Dir uneingeschränkt zu, möchte Dich aber darauf hinweisen, dass die Praxis es manchmal erforderlich macht, dass man einfach eine Kröte schluckt und die Sache vergisst. Man sollte schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher werfen. Wer emotional an die Sache rangeht hat schon verloren.
     
  14. #34 sorgenfrei7781, 08.05.2015
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    SDC14534.JPG

    Guten Morgen,

    anbei mal ein Foto. Ich hoffe man kann das Problem einigermaßen erkennen.

    Ich bin natürlich sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Zur Not bin ich auch bereit einen Teil der Kosten für den Austausch zu tragen. Ich wäre nur glücklich wenn der Fb sich darauf einlässt. An einem Rechtsstreit bin ich absolut nicht interessiert. Möchte da einfach mein Portemonnaie und meine Nerven schonen. Es ist so alles schon ärgerlich genug und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

    Ich hoffe nur zeitnah eine Lösung zu finden, zumal ja auch der Einbau der Rolläden und Moskitonetze aussteht. Eins möchte ich aber noch erwähnen, der polnische Fb hat eine deutsche Homepage durch die ich auf ihn aufmerksam geworden bin. Der Vertrag kam in D zustande, allerdings sitzt die Firma natürlich in Polen.

    LG, Steffi
     
  15. R.B.

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    Mach mal ein Bild von der Unterkante und von oben (Anschluss an Sturz o.ä.)

    und was steht in diesem Vertrag? Eine Webseite in deutscher Sprache hilft nicht weiter, meine Webseite ist auch mehrsprachig, und trotzdem habe ich meinen Sitz in DE und nicht in den USA oder UK. Bei Verträgen mit meinen Kunden im Ausland ist der Gerichtsstand "Deutschland" vereinbart (AGB), in manchen Fällen vereinbaren wir aber auch einen Gerichtsstand im Land/Firmensitz des Kunden. Ob ich mich darauf einlasse, das hängt vom Projekt und den Verhandlungen mit dem Kunden ab.

    Aus aktuellem Anlass nur mal ein Beispiel wie sich so etwas entwickeln kann. Gerade hat die Post ein Einschreiben hier abgegeben. Darin lag ein Schreiben eines Anwalts aus Belgien, dass nun am 21.05. die Abschlussverhandlung, genauer gesagt die Liquidation, in einem Insolvenzverfahren eines meiner Kunden ist. Und jetzt festhalten, meine Rechnung hatte ich im Jahr 1997 geschrieben, und das ist kein Witz.
    Ach ja, je nach Verwertungsergebnis habe ich eine Chance auf 0,2042853% meines Rechnungsbetrags. Der Anwalt ist wirklich lustig, auf 7 Stellen nach dem Komma. :mega_lol:

    Da waren die Verfahren in anderen Ländern schneller (das Ergebnis aber selten besser).

    Aus langjähriger Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen, schaut nach einer einvernehmlichen Lösung, so lange der FB noch greifbar ist und mitspielt.
     
  16. #36 sorgenfrei7781, 08.05.2015
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    Hallo,

    Fotos kann ich leider keine machen, da ich nicht vor Ort bin. Anbei nochmal ein Foto von aussen, dort kann man ganz gut den Balken an den das Fenster angeschlossen ist erkennen. Frage mich gerade ob man den Balken eventuell entfernen kann. Da er anscheinend nicht durchgehend ist, hat er wohl keine tragende Rolle, oder? Kann es sein das daran nur die alten Holzfenster montiert waren? Wie stark mag er sein? Könnte das eventuell reichen? Allerdings ist die Fassade jetzt schon fertig saniert. Kriegt das der Fb, wenn es denn eine Möglichkeit ist, ohne Beschädigungen umgebaut?

    SDC14539.jpg
     
  17. R.B.

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    Ich sehe keinen "Balken".
    Bild von innen wäre besser, denn Höhe kann man nur gewinnen, wenn innen auch ausreichend Höhe zur Verfügung steht. Sonst geht die Tür nicht mehr auf. ;)
     
  18. #38 feelfree, 09.05.2015
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    Ich bin sicher, dieser kreative Fensterbauer bekommt das Problem ganz einfach in den Griff: Komplettes Element verkehrt herum einbauen, dann geht die Tür nach außen auf, und da ist ja mehr als genug Platz :winken
     
  19. #39 sorgenfrei7781, 09.05.2015
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    Foto von innen kann ich leider keins machen, da ich nicht vor Ort bin. Hier nochmal der Balken, ich hoffe jetzt besser zu erkennen. Sieht von innen ebenso aus.

    Balken.jpg
     
  20. #40 sorgenfrei7781, 09.05.2015
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    Ja das kann aber zum Glück nicht passieren, da es sich um eine Schiebetür handelt!;)
     
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