Abnahme verweigert-Erfahrungen gesucht

Diskutiere Abnahme verweigert-Erfahrungen gesucht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, kurz zu uns: Wir sind im April 2013 in unser Eigenheim gezogen, daß von einem GU gebaut wurde. Da es einen vertraglich...

  1. #1 agrokate, 06.05.2015
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    Hallo Ihr,

    kurz zu uns:
    Wir sind im April 2013 in unser Eigenheim gezogen, daß von einem GU gebaut wurde.
    Da es einen vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin auf 01.Dezember 2012 datiert, gab, sind wir ohne Fertigstellung (Außenputz stand noch aus), aber mit anwaltlichen Schreiben, daß es sich um keine fiktive Abnahme handelt, eingezogen.
    Bereits kurz nach Einzug hat der erste Sachverständige eine Mängelliste erstellt, die der GU nicht vollständig anerkannte bzw. nicht alle Mängel beseitigte.
    Nach der Fertigstellung des Außenputzes (April 2014) haben wir zusammen mit unserem Anwalt für Baurecht, aufgrund des Gutachtens des zweiten Sachverständigen die Abnahme verweigert.
    Die Schlußrechnung steht noch aus und wir hofften, daß der GU entweder vor Gericht zieht oder eine Einigung erwirken möchte.
    Hmm, außer haltlose Drohungen (wir sprechen nur noch über unsere Anwälte) hat sich nichts getan und seit über einem halben Jahr haben wir überhaupt nichts mehr von ihm gehört.
    Daher würden wir gerne Erfahrungen von anderen Bauherren hören, die ebenfalls die Abnahme verweigerten.

    Viele Grüße, agrokate!
     
  2. #2 Gast036816, 06.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der gu muss vor der abnahme nachweisen, dass die behaupteten mängel nicht zutreffend sind - schwarz auf weiss. drohungen und weigerungen des gu stärken nicht unbedingt seine position. da kannst du erst einmal gelassen weiter sehen.
     
  3. #3 Baufuchs, 06.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    welche Mängel führten zur Abnahmeverweigerung?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Vor allem - wie massiv müssen die Mängel am Aussenputz sein, dass man auf deren Grundlage die Abnahme verweigern kann?
     
  5. rose24

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    Wir haben die Abnahme teilweise verweigert, zu einem Zeitpunkt als die Außenanlagen noch nicht fertig waren (auch Dezember, aber 2013). Im Januar 2014 sind wir eingezogen, weil wir nach einem Abbruch erstmal in einer Mietwohnung wohnten und da raus wollten (Wir sind zwei Parteien und haben ein Zweifamilienhaus gebaut. Wir hatten vorher zwei Wohnungen und wollten endlich wieder getrennt wohnen). Auch bei uns war der Fertigstellungstermin zum Zeitpunkt des Einzugs überschritten und die Möbel waren für Januar bestellt.
    Wir haben vor dem Einzug ebenfalls in Absprache mit dem Anwalt mitgeteilt, dass dadurch keine Abnahme erfolgt. Bei der Teilabnahme haben wir gravierende Mängel an Holzbauteilen (Balkon, Treppe, Eingangspodest OG) und an der Heizung und den Erdwärmekörben moniert und für diese Bereich auch keine Abnahme erteilt.
    Nachdem Mängel nicht behoben wurden (es wurde nur auf kleiner Flammen nachgebessert aber nicht da, wo es wirklich fehlte) und auch die Außenanlagen nicht hergestellt wurden (vermutlich weil wir Geld einbehalten hatten), haben wir mit unserem Anwalt im April 2014 den Vertrag außerordentlich gekündigt. Bis zur Klageerhebung des GÜ hat es dann noch bis September gedauert. Wir waren bereits dran, die Mängel zu beheben, haben es dann aber gelassen, da ja mit einer Begutachtung durch das Gericht gerechnet werden musste. Jetzt hat sich der erste Gutachter für nächste Woche angekündigt, der zweite will Ende Juli kommen.
     
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