LV versus Mehrkosten

Diskutiere LV versus Mehrkosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe ein "kleines" Problem und wollte mal von unabhängiger Stelle eine Meinung einholen. Wir sind in der Endphase unseres...

  1. #1 Giggerl, 07.05.2015
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    Hallo zusammen,

    ich habe ein "kleines" Problem und wollte mal von unabhängiger Stelle eine Meinung einholen. Wir sind in der Endphase unseres Neubaus angelangt und unser Rohbauer möchte nun die letzte Rechnung stellen und hat uns eine Rechnung mit Mehrkosten vorgelegt (die liegt zuuuufälllig im Bereich 10%). Die Mehrkosten sind teilweise akzeptabel aber jetzt habe ich natürlich im Gegenzug auch das LV durchgesehen und einige signifikante Abweichungen feststellen können. Beispiel:

    1. LV: 48 m Rolladenkästen aus Ziegel IST: 11m
    2. LV: 138 m² Bitumenanstrich IST 111 m²)
    3. LV: 80 m² HLZ (24cm) für Garage IST 60 m²

    etc...

    Was er mir jetzt auch noch aufbrummen will ist die Nutzung des Gerüsts durch den Zimmerer, d.h. Gesamtrechnung geteilt durch 2 und 300€ für die Krannutzung durch den Zimmerer.

    Die Teilzahlungen zu den o.g. Positionen wurden bereits geleistet, ich hätte aber noch die Chance durch die letzte Rechnung die nicht-geleisteten Positionen wieder reinzuholen, richtig?

    Für ein Feedback wär ich dankbar!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Häää???

    Wer hat die Massenberechnungen zu den bisherigen Rechnungen (so schlecht) geprüft???
    Wer hat den Maurer beauftragt, dem Zimmerer Kran und Gerüst zu überlassen??
    Wieso sollen unberechtigte Mehrforderungen durch berechntigte Massenkürzungen in den Rechnungen "ausgeglichen" werden???

    Sehr komisch, das alles!
     
  3. #3 planfix, 07.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    schlußrechnungspoker... ;)
    was war vertraglich vereinbart?
    pauschalpreis, festpreis, regie,...BGB oder VOB? >< abrechnung nach aufmaß und tatsächlichen massen?

    gerüst- und krandiskussionen ist ähnlich. wenn vertraglich nichts vereinbart, kann er das in rechnung stellen. was wurde mit dem zimmermann ausgemacht? gerüst steht zur verfügung? ...kosten dafür?
    weder BU noch zimmerer müssen das herschenken. sie haben ja ebenfalls kosten dafür. wenn sie einen angemessenen preis verlangen, ist das so fair.
    standzeiten sowohl für kran wie auch gerüst dürfen berechnet werden. je nach nutzungsdauer kann sogar lieferung und aufbau zu tragen kommen.

    ...wenn der BU das nicht zur verfügung gestellt hätte, hätte man das extra liefern und bezahlen müssen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2015
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    Ja, aber wer hat dem BU gesagt, lass stehen??
    Der AG, der Zimmerer, der Bauleiter, der Nachbar ;) ???
     
  5. #5 Giggerl, 07.05.2015
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    Das LV ist die Vertragsgrundlage und darauf basiert auch der Auftrag. Die Anrechnung der Kosten ist ja auch berechtigt nur finde ich die Aufteilung etwas unfair 50/50, aber das ist eher das untergeordnete Problem.

    Das Thema ist jetzt dass ich für Positionen bezahlen soll (laut LV) die nicht vollständig geleistet wurden. Unten im LV steht: Arbeit wird nach Aufmass berechnet.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2015
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    s.o.
     
  7. #7 Giggerl, 07.05.2015
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    Ich will einfach die Kohle die ich als Mehrkosten bezahlen soll wieder reinholen indem ich Sie gegenrechne durch nicht erbrachte Leisung?
     
  8. #8 planfix, 07.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    und, wo ist das aufmaß?

    ... termin für gemeinsames aufmaß vereinbaren, aufmessen, neue rechnung, bezahlen. ferrdsch!
     
  9. R.B.

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    und welche Leistungen wurden nicht erbracht, aber in Rechnung gestellt?
     
  10. axel50

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    das würde mich auch interessieren.....
     
  11. #11 Gast23627, 07.05.2015
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    Gast23627 Gast

    Hier stehts in #1

    1. LV: 48 m Rolladenkästen aus Ziegel IST: 11m
    2. LV: 138 m² Bitumenanstrich IST 111 m²)
    3. LV: 80 m² HLZ (24cm) für Garage IST 60 m²

    wer lesen kann...
     
  12. R.B.

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    Da steht aber nicht was in Rechnung gestellt wurde, sondern nur, dass weniger verbaut wurde als im LV "geschätzt" war. Die Abrechnung erfolgte wohl nach Aufmass und war auch so vereinbart.

    wer lesen kann...
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2015
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    Genau - wer lesen kann, liest nichts davon, dass die Mengen aus einer Massenberechnung entnommen sind.
     
  14. #14 Giggerl, 07.05.2015
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    Doch wer lesen kann ist schon klar im Vorteil...

    Was ist denn schwer zu verstehen wenn ich Schreibe: 48 m Rolladenkästen aus Ziegel IST: 11m .

    Das "IST" bedeutet in dem Fall: Das sind die tatsächlich verbauten Meter.
     
  15. #15 Manfred Abt, 07.05.2015
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    s.o.,
    alles entscheidend und bisher noch nicht beantwortet
     
  16. #16 Giggerl, 07.05.2015
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    Danke für den konstruktiven Beitrag, damit kann man was anfangen! Da sollten sich andere mal ein Beispiel nehmen.
     
  17. R.B.

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    Ja und was wurde nun berechnet? Wenn nach Aufmaß berechnet wurde, dann wurden auch nur 11m in Rechnung gestellt. Oder willst Du damit sagen, dass 48m berechnet, aber nur 11m gebaut wurden?

    Mensch, ist es so schwer einen Sachverhalt klar darzustellen?
     
  18. #18 saarplaner, 07.05.2015
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    Ja, für einen
    wahrscheinlich schon.

    :konfusius
     
  19. #19 Giggerl, 07.05.2015
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    BINGO!!! Sorry dass ich das nicht so dargestellt habe dass es JEDER versteht. Bin halt nicht vom Fach. Also nochmal: In der LV stehen Z.b. 48m Rolladenkasten und wurden auch so berechnet. Tatsächlich wurden aber lediglich 11m verbaut. Und die Differenz will ich gegenrechnen.

    Ein Aufmaß wurde mir bis dato noch nicht vorgelegt. Hab ich soweit möglich erstmal selber gemacht.
     
  20. #20 planfix, 07.05.2015
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    planfix Gast

    mal ganz nebenbei,
    ... 1m loch in wand mit stärke = 36,5cm, kann 1,25m länge x 3 stück stürze ausmachen.
    du hast dann 3,75m sturz dort über diesem 1m locch liegen. das darf der Bu auch so berechnen.... verstanden?
     
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