Bestandsbauten weichen vom Bebauungsplan ab - Neubau (Bayern)

Diskutiere Bestandsbauten weichen vom Bebauungsplan ab - Neubau (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane gerade zusammen mit meiner Frau ein Neubau eines Einfamilienhauses. Das Baugrundstück wurde uns vererbt. Leider gibt...

  1. Baufox

    Baufox

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    Hallo zusammen,

    ich plane gerade zusammen mit meiner Frau ein Neubau eines Einfamilienhauses.
    Das Baugrundstück wurde uns vererbt. Leider gibt es in dem Baugebiet ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1979 der nicht unseren Hausbauvorstellungen entspricht. Das Problem ist der vorgeschriebene Kniestock von 50cm. Nach Rücksprache mit der Gemeinde würde eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilt werden, jedoch pocht das zuständige Landratsamt auf Einhaltung des Bebauungsplans, da bei Erhöhung des Kniestocks "die Grundzüge der Planung berührt werden " .
    Nach einem erstem Schreck haben wir uns die bereits bestehenden Häuser im Baugebiet aus den 80er-Jahren genauer angeschaut und mit den Bauherren gesprochen. Einige haben damals einen höheren Kniestock auf einer Dachseite (bis zu 1,50 Meter) genehmigt bekommen.
    Nun meine Frage:
    Können wir ebenfalls auf das Recht bestehen einen höheren Kniestock genehmigt zu bekommen, da es bereits Bestandsbauten gibt??

    PS: Laut Gemeinde würde diese eigentlich gerne den Bebauungsplan aufheben. Dies sei aber nicht möglich da sonst die unbebauten Grundstück (Ortsrand) das Baurecht verlieren. Auch das unsrige. Ist dies wahr??
     
  2. bernix

    bernix

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    Na hoffentlich nicht! Da könnte dann jeder bauen (fast) wie er will.... (vereinfacht ausgedrückt).
    Ich gehe mal davon aus das eine Anpassung des Bebauungsplanes gemeint ist.
    Das kostet die Gemeine aber Geld und davon ist bekanntlich bei Gemeinden "reichlich" vorhanden....

    Aus welchem Grund soll das Baurecht verloren gehen?

    Es scheint hier noch erhebliche Info-Lücken auf eurer Seite zu geben ....
     
  3. #3 planfix, 10.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    du kannst einen bauantrag mit antrag auf befreiung vom B-Plan in einigen punkten stellen.
    die befreiung mußt du begründen.
    das amt muß das nicht alles genehmigen, aber wenn deine begründung genug beispiele aus der nachbarschaft vorweist, könnte das auch ganz gut klappen.
    besprich das mit deinem planer, ein geübtes auges und eine gute formulierung des textes, können da viel bewirken.
     
  4. rose24

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    Da pflichte ich planfix erstmal bei. Wenn die Bezugsfälle da sind, müssen Nachzügler gleich behandelt werden. Das Ermessen des Landratsamtes, hier eine Genehmigung zu verweigern, ist zumindest stark eingeschränkt. Auch sollte man mal schauen, ob der Bebauungsplan nicht insgesamt überholt ist - 1979 ist ja nicht mehr ganz taufrisch.
    Ist es denn ein einfacher oder ein qualifizierter Bebauungsplan? Beim einfachen stünden Deine Chancen auf Genehmigung des Kniestocks nochmal besser. Es wäre gut, wenn Du für den Bauantrag einen Architekten finden würdest, der sich im Baurecht ein wenig auskennt.
     
  5. Baufox

    Baufox

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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Die Gemeinde möchte die Beabauungsplane aufheben. Nach der Aufhebung des Bebauungsplans regelt sich die Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach den Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Warum aber durch die Aufhebung des B-Plan bei unserem Baugebiet das Baurecht verfällt weiß ich nicht. Deswegen auch die Frage.

    Ich möchte ungern einen fertigen Plan vom Architekten/Planer einreichen und das Ganze dann nicht genehmigt bekommen. Da sehe ich die Gefahr das wir Geld zum Fenster raus schmeißen.


    Es handelt ich um einen qualifizierten. Festsetzungen über die Art und Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen sind enthalten.
    Ich denke schon das der B-Plan überholt ist, aber welche Möglichkeiten haben wir ohne viel Geld auszugeben??
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.05.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Du musst ja auch keinen kompletten Baunatrag einreichen.

    Du kannst eine Ausnahme/Befreiung unabhängig vorab beantragen. Aber einen gewissen Planungsgrad sollte das Vorhaben dann schon erreicht haben, damit man genau das beantragen kann, was gebraucht wird. Nicht zuviel (je weniger, desto schwerer die Ablehnung) und nicht zu wenig, Nachlegen ist unmöglich!

    Also ich sag mal, Ihr solltet schon so 3/4 der Leistungsphase 2 weg haben, wenn der Antrag gestellt wird. Das kostet keine 10.000de, aber von nix kommt nix.
     
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