Baulinie

Diskutiere Baulinie im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ist diese Art zu bauen in Bezug auf die Baulinie zulässig? Zählt die Überdachung wirklich so dazu, daß nicht "hinter" der Baulinie gebaut...

  1. #1 Micki77, 12.05.2015
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    Hallo,
    ist diese Art zu bauen in Bezug auf die Baulinie zulässig? Zählt die Überdachung wirklich so dazu, daß nicht "hinter" der Baulinie gebaut wird?
    Baulinie.jpg

    BauNVO §23
    (2) Ist eine Baulinie festgesetzt, so muß auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden.


    Ich wäre davon ausgegangen, daß die Außenwand auf der Baulinie liegen muss.
     
  2. #2 Thomas B, 12.05.2015
    Thomas B

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    Baugrenze: Bis maximal hierin und nicht weiter.
    Baulinie: Bis heir hin und nicht weniger.
     
  3. #3 lastdrop, 12.05.2015
    lastdrop

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    Jau. Aber seine Frage ist doch (glaube ich), ob das Vordach als Bau qualifiziert, der korrekt auf Baulinie liegt, oder ob eine Außenwand auf Baulinie liegen muss.
     
  4. #4 Tafelsilber, 12.05.2015
    Tafelsilber

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    Das hier:
    sollte im Zusammenhang mit dem hier zur Definition von "geringfügigem Ausmaß":

    mit Stadtplanung / Bauordnungsbehörde abgestimmt werden.
     
  5. #5 Bautine, 12.05.2015
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    OT: Ich rätsele gerade, wie man von innen die Toilettentür schließen kann. Wenn das der geplante Grundriss sein soll, würde ich mal darüber nachdenken.
     
  6. axel50

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    das ist mir auch gerade aufgefallen. ich würde die toilette in die ecke setzen. so wie es momentan ist, ist es doof. da musst du zum türe schließen auf die toilette stehen :D :shades
     
  7. #7 Micki77, 12.05.2015
    Micki77

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    alles gut! Die Schüssel ist kürzer als auf meinem Bild und die Tür etwas schmaler. Was nicht passt wird passend gemacht. Hab das jetzt nicht 100%ig genau auf den dezimeter gemacht. :hammer:
     
  8. JarnoC

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    Laienmeinung: Ich vermute mal das OG ist so nicht zulässig, da Du dort im rechten Teil von der Baulinie zurücktrittst.
     
  9. #9 Micki77, 12.05.2015
    Micki77

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    ändert das was wenn es sich um einen "unqualifizierten" Bebauungsplan handelt ... was das auch immer heißen mag!?
     
  10. JarnoC

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    Ich bin damals einfach zu dem zuständigen Sachbearbeiter gegangen (die hatten eine Sprechstunde).
     
  11. #11 Frau Maier, 12.05.2015
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    Es geht um Wände, die mit der Kante darauf stehen müssen. Der Dachüberstand darf natürlich darüber hinweg gucken, Balkone auch, wenn diese erlaubt sind, wie auch kleinere Vorbauten, also Eingangsdächer usw. Man darf auch kleinere Rücksprünge machen (vielleicht so max 1,50m), wenn nicht im Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung explizit diese ausgeschlossen sind. Der obige Plan dürfte also nicht funktionieren und ob und wie groß man Vorbauten machen darf, sollte im Bebauungsplan stehen. Ansonsten, wie vorgeschlagen, einfach mal zum Bauamt und fragen. Meist sind die Leute dort ganz nett.

    Aber der Entwurf sieht eh hässlich aus. Der im Bauamt wird also erst mal seufzen... :D
     
  12. #12 Micki77, 14.05.2015
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    Zählt ein AnbauCarport nicht zum Gebäude, wenn dieser mit der Außenwand fest "verankert" ist? Wir haben nächste Woche das Gespräch mit dem Bauamt ... mal schauen was draus wird.
    Für Frau Maier extra nochmal ein schönerer Entwurf ;)
    BaulinieA.jpg
     
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