Baugrundgutachten vor Vertragsabschluss laut Bauherrenschutzbund

Diskutiere Baugrundgutachten vor Vertragsabschluss laut Bauherrenschutzbund im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, seit gut 3 Monaten haben wir uns 3 Angebote für unsere geplantes EFH incl. Vertrag eingeholt. Diese wollten wir nun über den...

  1. #1 msfox30, 12.05.2015
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    Hallo,
    seit gut 3 Monaten haben wir uns 3 Angebote für unsere geplantes EFH incl. Vertrag eingeholt. Diese wollten wir nun über den Bauherrenschutzbund prüfen lassen. Die erste Reaktion war: "Warum gibt es noch kein Baugrundgutachten?" Dies muss vor Vertragsabschluss gemacht werden, um die Kosten für die Gründung mit in den Vertrag aufnehmen zu können. Somit lassen wir uns zunächst ein Angebot über ein Baugrundgutachten machen...ist ja erst mal nur ein Angebot. Das der Inhalt sehr unterschiedlich ist, habe ich im Forum bereits gefunden.
    Problem nun: Ein Bauträger sagt, ihr wist doch noch gar nicht wo das Haus hundertprozentig hin kommt (Auf ca. 1m genau wissen wir es schon). Wo wollt ihr Bohren lassen. Wir brauchen ein Gutachten genau an den Ecken und geben dies u.U. nochmals in Auftrag, da es sowieso im Preis enthalten ist.
    Hier im Forum habe ich nun quergelesen: Wenn ich es richtig aufgefasst habe, gibt der Architekt eigentlich das Baugrundgutachten mit seinen "Wünschen" in Auftrag und akzeptiert es dann auch.

    Hier beißt sich etwas die Katze in den Schwanz: Ohne Baugrundgutachten, kein Angebot für Gründung vor Vertragsabschluss, ohne Vertrag kein Architekt für Vorgaben des Baugrundgutachten.
    Da wir nun mit 3 potentiellen Bauträger in Verhandlung stehen, wollen wir nicht von jedem einzeln ein Baugrundgutachten machen lassen, nur damit er "seines" dann akzeptiert, trotzdem aber die Kosten kennen, die wir für die Gründung haben werden. Die sind nämlich vom bisherigen Vertrag immer ausgeschlossen und vom Bauherren zu erbringen. Sprich extra zu beauftragen.

    Argument des Bauherrenschutzbundes: Ohne Baugrundgrundachten vor Vertragsabschluss hat der Bauträger später leichteres Spiel uns die Preise für die Gründung zu diktieren.

    Wie macht man es richtig?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2015
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    1) Werdet Ihr einen GÜ haben, keinen BT und auch keinen (freien) Architekten.
    Aber egal wie, das Baugrundgutachten müsst Ihr beauftragen.

    Die Bauherrenschützer haben Recht. Erst das Gutachten, dann die Angebote!

    Theoretisch kann der Baugrund 1 m weiter abweichen, ja. Die Chance ist aber sehr gering, wenn man an allen 4 Ecken des angedachten "Baufensters" einen Aufschluß machen lässt. Dann sieht man schon, ob die Verhältnisse stark schwanken oder nicht.

    Wenn man es ganz gut machen will, setzt man noch eine 5. Bohrung ins Zentrum.

    Wenn ein GÜ dann noch rumeiert, ist er der falsche! Dann sucht er nämlich Dumme, die er übern Tisch ziehen kann!
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 12.05.2015
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    Das sehe ich genauso. Lasst in Baugrundgutachten machen und stimmt euer werkvertragliches Leistungssoll mit der Gründungsempfehlung des Gutachters ab.
     
  4. mls

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    wenn ich an das sog. bgga denke, das ich gestern gelese habe,
    sollte vor allem damit begonnen werden, den bgga mit grosser
    sorgfalt auszuwählen - da (!) beisst sich die katze .. ;)
     
  5. #5 peterk61, 12.05.2015
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    Dem kann nur zugestimmt werden!!

    Beim Hausbau ist der Untergrund die große Unbekannte, die eventuell Mehrkosten verursachen kann. Der Rest Rohbau etc. kann entsprechend Euren Wünschen sehr gut kalkuliert werden.
     
  6. Taipan

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    Anderes hätte mich jetzt auch ernsthaft gewundert. Das Spiel ist aber leider üblich bei den GÜ. Erstmal ein Angebot erstellen, welches zur Hälfte aus Wenns besteht, die nur im IDEALfall eintreten können und danach ordentlich nachfetten.

    @TE: Ich gehe mal davon aus, dass hier Halle a.d.S. gemeint ist. Du solltest auf den Herren hören. Und lasse dir (nochmal) die Begriffe BT/GÜ/Architekt/Bauleiter/Bauherrenberater und deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten und die Nahrungskette an deinen Bau erklären!
     
  7. #7 msfox30, 12.05.2015
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    Erst mal vielen Dank für die sich nicht wieder versprechenden Antworten :-). Bisher hatte ich drei Leute und vier Meinungen :-)

    Zum GÜ,BT,...
    Ein Angebot ist vom Generalübernehmer (GÜ - favorit), ein anderes vom Bauträger (BT - teuerste) und ein weiteres von einer Baufirma (GU - günstigste), welche mit einem Architekten zusammenarbeitet.
     
  8. #8 Baufuchs, 12.05.2015
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  9. #9 Gast036816, 12.05.2015
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    dann ist das auch ein gü!
     
  10. #10 Baufuchs, 12.05.2015
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    Baufuchs Gast

    Das Spiel läuft doch ganz anders.

    Ich baue nichts ohne Bodengutachten. Aber: Weisst Du, was passiert, wenn ich einem Interessenten der ein Angebot haben will, sage: "Bring mal das Bodengutachten, dann kann ich ein Angebot erstellen"?

    Ganz einfach, den sehe ich nicht wieder.

    Also: Bodendruckfestigkeit u. Lastfall wird angenommen und im Angebot wird deutlich darauf hingewiesen, dass sich je nach Bodengutachten Mehrkosten ergeben können.

    Übrigens: Deine Feststellung "die Hälfte eines Angebots besteht aus wenn und aber" ist schlicht Blödsinn.
     
  11. #11 msfox30, 12.05.2015
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    Ok, dann sind alles GÜ :-)
    Bitte jetzt nicht vom Thema abweichen :-)
    Das ist verständlich. Wir wären sicher auch wieder umgekehrt. Aber jetzt haben wir die Angebote incl. Verträge und uns fehlt noch der Punkt Gründung.
     
  12. #12 msfox30, 12.05.2015
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    ...und sind auch bereit in ein Baugrundgutachten zu investieren, was wir sowieso brauchen.
     
  13. #13 Baufuchs, 12.05.2015
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    jetzt seid ihr bereit. Aber die meisten -ihr ja auch- wollen erst mal ein Angebot, ohne vorher ein Gutachten erstellen zu lassen.
     
  14. Taipan

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    Ich glaube, wir hätten Spass miteinander (positiv gemeint). Nur Leider bist Du nicht der repräsentative Querschnitt dessen, was ich bisher erleben durfte. Dabei sind die kleinen lokalen GÜ meist eher positv im Vergleich zu den überregionalen GÜ aufgefallen.
     
  15. borner

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    Was muss denn in einem Bodengutachten alles drin sein, damit dies für den Hausbau ausreichend ist? Auch, um mögliche Kosten für die Gründung zu ermitteln, etc.
    Gibt es dazu irgendwelche DIN Normen?

    Ich möchte bspw. vermeiden, dass ich ein Gutachten beauftrage und Firma X dann sagt: ja, da fehlt uns diese oder jene Information... das machen wir lieber noch mal mit unserem "persönlich geeichten" Gutachter.....
     
  16. #16 ekko123, 15.09.2015
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    Allgemein - so 2-3 Angebote braucht man vielleicht auch um festzustellen, ob man sich "Hausbauen" auch leisten kann, oder wie viel Haus. Wenn man so von Null aus startet (und Erfahrung von Papa oder Verwandschaft was Hausbau gekostet hat hilft nicht viel...), dann muss man schon irgendwie ein Gefühl für die Sache bekommen. OK, darunter leiden dann die "GÜ-Versuchskaninchen", aber das gleicht sich hoffentlich irgendwie aus.... (laut Katalog und Internet dachte ich es geht 180qm und geworden sind es dann 150qm in den Angeboten nach den ersten Gesprächen)

    Wenn man dann feststellt, ja kann ich, dann wird es ernst. Dann Baugrundgutachten aus den Kalkulationen streichen (ging jedenfalls bei uns) und vor Vertragsabschluss machen lassen.

    Wenn du noch Motivationsschub für Baugrundgutachten brauchst - sprich mit den potentiell neuen Nachbarn. Wenn alle eine spezielle Gründung brauchten, dann wirst du nicht der Einzige ohne. (hast ggf. noch die Chance auf das Grundstück zu verzichten)
    Wenn alle nichts Besonderes zu vermelden haben, dann holst du dir mit deinem Gutachten Gewissheit und weißt da kommt nichts mehr nach.

    ....vielleicht hast ja Glück, dass 2 deiner 3 Favoriten mit dem selben Gutachter arbeiten? Frag doch mal.

    Vielleicht ein Tip: was der Gutachter zusätzlich erledigen könnte ist die Versickerungsanlage berechnen - wenn man Regenwasser versickern lassen muss. Das ist normalerweise nicht Bestandteil des Standard-Gutachten des GÜ.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2015
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  18. #18 OLger MD, 15.09.2015
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    Damit das Baugrundgutachten auch zum Bauvorhaben passt, sollte der Bauherr dem Gutachter folgende Informationen zukommen lassen:
    - Katasterauszug / Lageplan auf dem das zu bebauende Grundstück markiert ist.
    - Grundriss des Grundstücks in einem größeren Maßstab, aus dem das Baufenster hervorgeht
    * in diesen Grundriss kann der Gutachter auch eintragen an welchen Stellen er gebohrt, gerammt, sondiert, geschürft... hat
    - Gründungswunsch: mit/ohne Keller, Vollkeller, wie tief, Streifenfundamente: ja/nein usw.
    - Auftrag an den Gutachter für eine Gründungsempfehlung
    - Auftrag an den Gutachter für eine Empfehlung zur Baugrube/Wasserhaltung/Böschungsneigung
    - Beschreibung der Bodenklassen
    - ansonsten: Beurteilung des Baugrundes für das Bauvorhaben

    Je nach Entfernung von der Saale emfpiehlt sich ein Vorgespräch mit dem Baugrundgutachter zum Thema Hochwasser, Grundwasserstände und generell zur Bodenbeschaffenheit in dem Baugebiet.
    Auch ein gemeinsames Studium der Hochwassergefahrenkarte kann sinnvoll sein.

    Nachtragsträchtig sind auch die Einstufungen des Baugrubenaushub nach LAGA / Z-Klassen. Kann der Gutachter aber im Vorfeld abklären.

    Zur Frage nach DIN-Normen:
    z.B.: DIN 18196, 18123, 18300, 1054, 4017, 4019, 4020, 4021, 4022, 4023, 4030, 4124, 4123,
     
  19. borner

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    @OLgerMD Danke für die Punkte.
    Ist die Gründungsempfehlung und die Empfehlung zur Baugrube eine klassische Leistung des Gutachters, oder reichen die Punkte des Gutachtens aus, damit die Baufirma das alles selber berechnen kann? Können/machen die das üblicher Weise?
     
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