Luftschlitze in Fugen

Diskutiere Luftschlitze in Fugen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Tag! Ich habe Fragen zu Luftschlitzen in den Fugen des Außenmauerwerks: 1. Ist es heutzutage noch üblich (anerkannte Regeln der...

  1. #1 Normalo, 12.05.2015
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    Guten Tag!

    Ich habe Fragen zu Luftschlitzen in den Fugen des Außenmauerwerks:

    1. Ist es heutzutage noch üblich (anerkannte Regeln der Technik), Luftschlitze in den Fugen des Außenmauerwerks zu lassen?

    2. Wenn ja, gibt es da einen Orientierungswert, wie viele oder wenig das sein müssen (nach den anerkannten Regeln der Technik)?

    3. Ist es für ein Bauunternehmen verpflichtend (nach den anerkannten Regeln der Technik), Stoßfugenlüfter einzubauen, damit Schädlinge nicht die luftdichte Gebäudehülle hinter dem Außenmauerwerk zerstören (z. B. Wespen)?

    Für fachkompetende Antworten wäre ich sehr dankbar!

    Mfg
     
  2. #2 Halbwissender, 12.05.2015
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    Kein ganz so einfaches Thema...

    Zu 1.: Bei hinterlüftetem Mauerwerk ja. Es gilt DIN EN 1996:


    NA.D.2 Luftschicht

    (1) Folgendes ist zu beachten:
    a)Wird eine Luftschicht im Schalenzwischenraum angeordnet, muss diese mindestens 60 mm betragen. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 {mm} vermindert werden, wenn der Mauermörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird.
    (1) Folgendes ist zu beachten:
    a)Wird eine Luftschicht im Schalenzwischenraum angeordnet, muss diese mindestens 60 mm betragen. Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 {mm} vermindert werden, wenn der Mauermörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird.

    c)Die Außenschale darf oberhalb von Abdichtungen mit Entwässerungsöffnungen oder Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden. Dies gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale.


    Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass die durchschlagende Regenmenge gering ist.Deshalb DÜRFEN (nicht müssen) offene Fugen vorhanden sein.

    Hierzu gibt es aber erstaunliche normative Querverweise die diese Thematik momentan noch "ad absurdum" führen könnten.

    In der geltenden Abdichtungsnorm DIN 18195 sind Entwässerungsfugen noch gefordert und im Beiblatt auch dargestellt. Frage wäre dann "Was ist hier a.R.d.T.?"
    In der Flachdachrichtlinie ist der Anschluss an zweischaliges Mauerwerk ebenfalls so dargestellt? Was ist hier a.R.d.T.?

    Es gibt einen Fachbeitrag von Dr. Altaha (Fachverband Ziegel + Mitglied des Normenausschusses). Dieser gibt an, dass die meisten offenen Fugen sinnlos seien.

    Nun frage ich mich wie soll eine hinterlüftete Verblendschale hinterlüften ohne Lüftungsöffnungen?

    Im Weiteren ist die durchschlagende Regenmenge auch Steinabhängig. Bei stark saugenden Steinen (eher Verblendern) ist diese sehr gering bis nicht vorhanden, da die Steine und Fugen zuerst saugen und dadurch eine wasserabweisende Wirkung für weiteren Regen haben. Bei hartgebrannten Klinkern besonders größeren Formaten sieht dies anders aus. Hier können aufgrund schlechter Flankenhaftung Stein - Mörtel größere Wassermengen durchschlagen. Diese müssen dann entweder weg oder es sind Beeinträchtigungen am Fußpunkt zu erwarten.

    Richtig ist, das hauptsächlich die Abdichtung HINTER der Verblendschale richtig sein muss.

    zu 2.: Die Anzahl der offenen Fugen stand in der alten Mauerwerksnorm DIN 1053 die nicht mehr gilt.

    zu 3.: Dies ist nirgendwo gefordert. Früher war dies 8nach alter DIN 1053 mit Verweis auf 18195) sogar als schadenträchtig beschrieben worden wenn die "falschen" Lüfter und dazu noch falsch montiert waren.

    Dieses Thema ist bei Querlesung über verschiedene Normen noch nicht ganz "gar"
     
Thema: Luftschlitze in Fugen
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