KfW 152 - Brennwerttechnik - welche Temperaturen sind gefordert?

Diskutiere KfW 152 - Brennwerttechnik - welche Temperaturen sind gefordert? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Experten, wir haben einen KfW-Kredit aus dem Programm 152 in Anspruch genommen, um eine Erneuerung unserer Heizungsanlage zu...

  1. Lawjoe

    Lawjoe

    Dabei seit:
    01.10.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Berlin
    Liebe Experten,

    wir haben einen KfW-Kredit aus dem Programm 152 in Anspruch genommen, um eine Erneuerung unserer Heizungsanlage zu finanzieren.
    Es wurde ein Viessmann Vitodens-Gasbrennwertgerät verbaut, neue Heizkörper und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen.

    Nun will KfW-Sachverständige (von der beruflichen Herkunft Architektin) nicht bestätigen, dass KfW-Bedingungen eingehalten sind, weil sie Zweifel an Brennwertnutzung hat. Hintergrund sind nach ihrer Auffassung zu hohe Vor-/Rücklauftemperaturen.

    Wie man sich vorstellen kann, stehen wir jetzt doof da, weil zum einen nachträglich Finanzierung und zum anderen von uns gewollter Brennwert-"Spar"-Effekt fraglich sind.

    Vor Einbau der Heizung hatte der Heizungsbauer Heizlastberechnung ("Wir weisen daraufhin, dass die von uns ausgeführte Heizlastberechnung nur der Annährung dient. Sie erfüllt nicht die Anforderungen einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie kann jedoch mit ausreichender Genauigkeit angenommen werden") vorgenommen. Dabei hatte er folgende Werte angesetzt:

    Normaußentemperatur : -14 °C
    Mittlere Außentemperatur : 9,5 °C
    Baualtersklasse : 1919-1948
    Beheizte Grundfläche : 151 m²
    Heizlast : 15 kW (101 W/m²)
    Auslegungsvolumenstrom : 687 l/h
    Vorlauftemperatur : 78 °C
    Rücklauftemperatur : 56 °C

    Die entsprechenden KfW-Formulare nach Fertigstellung hat Heizungsbauer ausgefüllt und an den entsprechenden Stellen sozusagen KfW-konform angekreuzt.

    Da dies aber KfW-Sachverständiger nicht reichte, forderte sie erneute Bestätigung des Heizungsbauers. Dieser schrieb ihr:

    "für das o.g. Gebäude wurden am Wärmeerzeuger die Regelungsparameter dahingehend eingestellt, dass sich eine Temperaturpaarung von 70°C / 55°C einstellt. Bei Ansatz des Standardwertes für die Überdimensionierung und des optimierten Betriebs (durchgeführter hydraulischer Abgleich) ergibt sich eine mittlere Systemtemperatur von ca. 50°C. Eine Brennwertnutzung ist somit gegeben."

    Der KfW-Sachverständigen genügt auch diese Angabe nicht, der Heizungsbauer meint auf Nachfrage, dass sie dies dann wohl nur nicht richtig verstehe. Bevor ich hier in irgendeiner Form intervenieren / vermitteln kann, bitte ich um die geschätzte Meinung der Experten.

    Kann man aus der Ferne und mit diesen Angaben sagen, wer Recht hat? Und gibt es absolute Temperaturwerte, die auf jeden Fall unterschritten sein müssten?

    Vielen Dank vorab
    Joe
     
  2. #2 Gast56083, 13.05.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    rein technisch: entscheidend für die Brennwertnutzung ist die Rücklauftemp. Der Brennwerteffekt setzt bei Gas ab dem Taupunkt bei 56°C ein und steigt dann rel. steil bis ca. 38-40°. Siehe z.B. hier

    Wenn ich mich korrekt erinnere, dann gibt es in den KfW Programmen keinen "Mindest-Brennwertnutzen", aber das mögen bitte andere hier nochmal bestätigen.
     
  3. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wie kommt der HB auf die Idee mit 78/56 zu rechnen? Sind die Heizkörper so knapp dimensioniert? Er hat sich doch mit der RL Temperatur gerade mal 1K unter den Taupunkt von Gas (57°C) gelegt. Es wäre besser gewesen wenn er bereits bei der Berechnung der Heizlast mit etwas Reserve gerechnet hätte.

    Die KfW erklärt in ihren FAQ:
    Merkblatt Stand: 06/2014 • Bestellnummer: 600 000 3140

    Aufgrund der o.g. Berechnung bei "Norm-AT" mit 56°C RL würde die Brennwerttherme das ganze Jahr über im Brennwertbereich arbeiten. Bei der Einstellung 70/55 liegt sich auf jeden Fall im Brennwertbereich.
    Hierzu gibt es vom Hersteller der Therme ein Dokument Nr. "9446 659 - 5 D 02/2006" (einfach mal bei Google eingeben) in dem das beschrieben wird.

    Was der HB mit

    meinte, ist den Fachleuten vermutlich klar. Die SV sollte das an sich auch verstehen. Es wäre aber vielleicht besser gewesen, wenn der Hb von vornherein mit niedrigeren Temperaturen gerechnet hätte, dann wäre das eindeutiger.

    Ob der erste Ansatz mit 101W/m2 sinnvoll war, darüber könnte man streiten. Evtl. liegt die Heizlast niedriger (15kW sind selbst für ein älteres Gebäude bei dieser Größe nicht unbedingt plausibel), die Heizflächen könnten mit 70/55 oder 60/50 oder gar 55/45 betrieben werden, und somit würde sich die Frage nach Brennwertnutzen ja/nein erst gar nicht stellen.

    In meinen Augen wäre folgender Ansatz sinnvoll:

    a.) Heizlast nach EN12831 ermitteln, eventuell Ersatzverfahren anwenden
    b.) Heizflächen überprüfen, notwendige Systemtemperaturen ermitteln, kfitische heizflächen identifizieren
    c.) kritische Heizflächen ersetzen falls notwendig (wäre ebenso förderfähig)
    d.) Anlage mit neuen Systemtemperaturen in Betrieb nehmen
    e.) Heizflächen abgleichen
    f.) Einstellungen der Therme verifizieren, evtl. optimieren

    Bestätigen, dass ganzjährig Brennwertbetrieb möglich ist.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wäre mir auch nicht bekannt. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Anlage ganzjährig im Brennwertbereich arbeitet. Es gab da "Spezialisten" die meinten es würde genügen, wenn der Brennwerteffekt an einigen Tagen im Jahr zum Tragen käme. Dem hat man einen Riegel vorgeschoben.
    Aber die Anforderung mit RL < 57°C ist auch einfach zu erreichen.
     
  5. Lawjoe

    Lawjoe

    Dabei seit:
    01.10.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Berlin
    Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Wenn ich es richtig verstehe, dann heißt das also, dass
    1. hinsichtlich KfW alles hinreichend sein dürfte, da wir mit 56 C Rücklauftemp unter der Grenze von 57C
    2. der Brennwertnutzen unserer Anlage aber vermutlich durch geringere VL-/RL-Temperaturen noch optimiert werden könnte.
    Richtig?
    Der HB hat übrigens die Heizlast ja selbst berechnet, um die Auslegung der neu von ihm zu verbauenden Heizflächen zu planen - an nicht hinreichenden Heizflächen kann es also nicht liegen, dass er diese recht hohen Temperaturen gewählt hat ... Meiner laienhaften Meinung nach dürften die Heizflächen auch groß genug sein, um ggf noch niedrigere Temperaturen zu fahren.
    Gruß
    Joe
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Richtig verstanden.

    Ich rechne bei mir für Heizkörperkreise mit max. 55/45/20. Wenn die Heizlast hoch ist, dann versuche ich die Heizkörper möglichst groß zu wählen. Bisher hat das meist funktioniert. Sowohl Öler als auch Gasthermen haben damit keine Probleme, zumindest so lange es sich nicht um Modelle aus der Steinzeit handelt.
     
Thema: KfW 152 - Brennwerttechnik - welche Temperaturen sind gefordert?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dauerhafter brennwertbetrieb

    ,
  2. Brennwertbetrieb

    ,
  3. brennwerteffekt gas diagramm

    ,
  4. kfw rücklauftemp
Die Seite wird geladen...

KfW 152 - Brennwerttechnik - welche Temperaturen sind gefordert? - Ähnliche Themen

  1. Welche Temperatur fur Frischwassermodul?

    Welche Temperatur fur Frischwassermodul?: Hi. Wir haben eine Vaillant WP incl Schichtladespeicher und Frischwasserstation. Die Frischwasserstation haben wir auf 50Grad Warmwasser...
  2. Plewa Classic Panorama Anschluss / Kabelführung Temperatur- und Differenzdruckwächter

    Plewa Classic Panorama Anschluss / Kabelführung Temperatur- und Differenzdruckwächter: Hallo zusammen, wir haben ein scheinbar nicht so häufiges Problem (zumindest konnte ich im Forum nichts finden), was es für uns aber nicht...
  3. Brennwerttechnik bei derr neuen EnEV 2009 ausreichend?

    Brennwerttechnik bei derr neuen EnEV 2009 ausreichend?: Hallo Community! Hab da mal wieder eine Frage: Ist nach der neuen EnEV2009 eine Heizung mit Brennwerttechnik ausreichend? Oder muss...
  4. Brennwerttechnik oder doch Wärmepumpe ?

    Brennwerttechnik oder doch Wärmepumpe ?: Hallo an alle Experten ! Wir beabsichtigen ein Zweifamilienhaus zu bauen. Im Vorfeld haben wir uns für eine Gasheizung als Brenwerttechnik...
  5. Einbauhöhe Gas Brennwerttechnik

    Einbauhöhe Gas Brennwerttechnik: Bei uns soll ein Gas Brennwertgerät im Dachspitzboden installiert werden. Der Heizungsbauer will das Gerät in ca 140 Höhe (oberkante)...