Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr

Diskutiere Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also bedeutet das, Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Maurer alle samt in ihre Kalkulation die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen einkalkulieren...

  1. Baumal

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    weshalb der handwerker? der bauunternehmer hat das einzukalkulieren.
    also wäre ich ein unbedarfter laie und würde ein stück haus/rohbau bestellen,
    würde ich aus allen wolken fallen:wow, hiese es: "das gerüst wird bauseits gestellt."

    wo fangt das dann an und hört auf?
    ein kran wird auch bauseits gestellt?
     
  2. #22 rene1103, 15.05.2015
    rene1103

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    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Antworten und rege Diskussion bis hierher. Ich möchte klarstellen, dass ich mich nicht vor den Kosten des Gerüstes drücken will. Die Vorhaltungskosten für das Gerüst, damit es später auch andere Gewerke wie Außenputz nutzen kann, will ich selbstverständlich bezahlen.

    Aber noch einmal: wir haben ein kleines, familiär geführtes Bauunternehmen gesucht und gefunden, dass für uns alles aus einer Hand mit eigenen, angestellten Dachdeckern, Zimmerern und Maurern sogar inkl. Bauklempnerei zum Festpreis angeboten hat. Dann gehen wir davon aus, dass die benötigten Hilfsmittel, die für die Erfüllung dieser Leistung nun einmal notwendig sind, auch im Preis inkludiert sind. (Wir haben ja sogar noch einmal explizit danach gefragt). Ob dafür Fremdfirmen aktiv werden müssen oder nicht spielt dabei doch eine untergeordnete Rolle. Er beauftragt ja schließlich auch Unternehmen um den Schutt zu entsorgen oder das Dixi-Klo liefern zu lassen.

    Aber vielleicht wurde/wird unser logisches Selbstverständnis nun halt bestraft.

    Und bzgl. des Vertrages haben wir keine 20-Seitige Ausführung mit allerlei juristischen Verklausulierungen und Freizeichnungen wie bei Baugesellschaften z. B. üblich und ich habe ja bereits erwähnt, dass nirgendwo etwas von Baustelleneinrichtung, Sicherheitsvorkehrungen o.ä. geschrieben steht.
     
  3. Taipan

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    @Baumal: mhhh .... hätte ich das gewusst, dann hätte ich dem Bauherren gut einen Tausender Gerüstvorhaltung ersparen können. der WDVS'ler hat nämlich auch einen Pauschalpreisvertrag. Das Gerüst stand zum Zeitpunkt der Vertagsunterzeichnung nicht. Es steht auch explizit nicht im Vertrag, dass das Gerüst nicht inkludiert ist.

    Um es anders zu sagen: In einem Vertrag wird nur das geschuldet, was beschrieben ist. Was nicht beschrieben ist, ist logischerweise nicht drin. Ein Gerüst ist nunmal keine einzukalkulierende Nebenleistung - das ist die Hauptleistung eines anderen Gewerkes! Alles andere wäre hahnebüschen.
     
  4. #24 Kalle88, 15.05.2015
    Kalle88

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    Weil ich der Strang hier so verstehe, dass Teilleistungen beauftragen werden, kein fertiges Haus. Der BU stellt nun den Rohbau, verfügt selber aber wohl nicht über die Mittel den gesamten Rohbau selber zu erstellen. Folglich wird fremd vergeben und dann verhandelt Fachperson mit Fachperson. Das wäre wie, wenn ich von dir ein LV über eine Eindeckung erhalten würde und wir uns am Ende darüber streiten, dass du ein Gerüst erwartest obwohl es keine Vertragsgrundlage war. Klar, würde da bei dir wohl die Sätze Gerüst wird bauseits gestellt stehen. Aber ergibt sich durch das Fehlen dieser Sätze eine Pflicht? Es ist ja eben nicht so, dass ein Haus zum Preis X vertraglich zugesichert wurde, sondern gewisse Leistungen. Das ist für mich schon ein Unterschied. Bei fertigen Haus könnte man erwarten, dass ein Gerüst enthalten ist. Bei einzelnen Teilleistungen? Hmm ich weiß nicht.
     
  5. #25 Gast036816, 15.05.2015
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    Gast036816 Gast

    gerüstbau ist eine besondere leistung, wenn das gerüst höher als 2 m wird. ist es im vertrag nicht drin, muss der bauherr dafür sorgen, dass eins an die wand kommt.

    mit solchen vertragslücken und solchen konstellationen - bauherr koordiniert, bauunternehmer macht den bauleiter - werden bauherrn gerne über den tisch gezogen.

    wahrscheinlich kommt nachher noch ein nachtrag wegen bauzeitverlängerung mit dem hinweis - gerüst kam zu spät.
     
  6. Baumal

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    ich sage als unbedarfter laie, würde ich aus allen
    wolken fallen. irgendetwas würde mir als unbedarften
    laien sagen, dass es zur erstellung eines rohbaus eines
    gerüst bedarf. weshalb sollte ich mich drum kümmern?

    eine frechheit wie kunden hier über den tisch gezogen werden.
     
  7. #27 th_viper, 15.05.2015
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    Da gabs ja erst vor kurzem so eine Diskussion zum Thema Nebenleistungen...
     
  8. #28 Gast036816, 15.05.2015
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    Gast036816 Gast

    ist aber so, wenn solche verträge geschlossen werden. vielleicht ist ja einkalkuliert, jetzt wird die position zur gewinnmaximierung aktiviert.
     
  9. Taipan

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    Baumal: Wenn ich als Bauherr nicht den ausreichenden Verstand habe ein solches Unternehmen durchzuziehen, dann fliege ich halt auf die Schnauze. Is so. Ich bezweifele sogar, dass der Pauschalpreisvertrag wirksam vereinbart wurde - was aber schon wieder die nächste Baustelle ist. Bauherren, die denken, dass sie einen Bau ohne bezahlte fachliche Begleitung durchziehen müssen, zahlen dann eben das Planerhonorar mal eins-komma-fünf extra ans Baugewerke. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
     
  10. #30 Kalle88, 15.05.2015
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    Und wie kalkuliert der BU das in den Preis mit ein? Mischkalkulation? Immerhin ist man sich ja einig dass zu Baustellensicherung, Gerüst usw. nichts im Vertrag drin steht. Und der Bauherr HAT eine Verkehrssicherungspflicht, die er zwar abgeben kann, drum kümmern muss er sich dennoch. Also ist da am Ende nicht nur ein fehlendes Gerüst, sondern auch eine mangelhaft gesicherte Baustelle - was das Ganze nicht besser macht.
     
  11. Baumal

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    ja schon klar, aber seitens des bauunternehmers per mail anzukündigen,
    er brauche nun kurzfristig ein gerüst, ist doch wohl eine unverschämtheit,
    oder nicht?
     
  12. #32 rene1103, 15.05.2015
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    Dies ist eben nur bedingt richtig. Wären wir als Bauherren Unternehmer oder hätten einen VOB-Vertrag dann hättest du natürlich recht mit dieser Aussage. Aber auf BGB-Basis bleibe ich dabei, dass der Festpreis die Hilfsmittel die zur Erstellung seiner Leistung benötigt werden, inkludiert sind.
     
  13. #33 stockstadt, 15.05.2015
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    Eine (wieder mal) herrliche Spekuliererei der "Experten" ... wartet doch mal auf die vernünftigen juristischen Antworten.

    LG
     
  14. #34 Baufuchs, 15.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    beschäftigt euch mal mit dem Unterschied zwischen Festpreis und Pauschalpreis.
     
  15. #35 Kalle88, 15.05.2015
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    Das könnte ja zu Erkenntnissen führen die man nicht haben will...
     
  16. Taipan

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    Der TE schreibt im Eingangsfred "Festpreis", meint aber vermtl. Pauschalpreis und hat jedoch vermtl. noch nichtmal einen Festpreis vereinbart. Damit haben wir uns mit dem Thema also auch beschäftigt.
     
  17. R.B.

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    Deswegen, Vertrag prüfen lassen, und bis dahin kann man munter weiter spekulieren. ;)
     
  18. #38 Gast036816, 15.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wer stellt dann das gerüst für deine fassadenarbeiten, eventuell auch zum fenstereinbau?

    du solltest im vorfeld für klare vertrags- und leistungsverhältnisse sorgen. jetzt eierst du rum und die zeit läuft davon.
     
  19. #39 Kalle88, 15.05.2015
    Kalle88

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    Na, die Handwerker die die Arbeiten ausführen - was ich zwar nicht glaube aber man kann es ja mal versuchen. Gerüst ist und bleibt eine Sache am Bau die von allen mehr oder minder mitbenutzt werden. Man könnte meinen das Baustelleneinrichtung auch irgendwie zum Rohbau passt - das impliziert aber nicht das es das kostenlos gibt. Oder das es eine Nebenleistung (wie z. B Mauerwerksöffnungen) ist. Ein Festpreis, Pauschalpreis, Gleitpreis oder was auch immer sagt nichts darüber aus, dass dort der Kostenrahmen nicht überschritten werden dürfte oder das mit einem Wie-auch-immer-Preis ein Leistungsumfang vorausgesetzt werden kann und Gesamte Gewerke - hier Baustelleinrichtung, Gerüst - in der Kalkulation stecken.

    Das nächste wäre doch, wenn das Gerüst in Güte nicht beschrieben ist, mangelhaft der technischen Anforderungen ist, keine ausreichende Baustellensicherung vorhanden ist und der Bau kurz um stillgelegt wird. Weil irgendwer der BG etwas gesteckt hat und die entsprechend handelt. Dann bekommt der Gerüstbauer genauso wie die Gewerke die es betreten und der Bauherr entsprechend schelte.
     
  20. R.B.

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    Hier ging es doch ausschließlich um ein "Gerüst" das der Rohbauer, der anscheinend gleichzeitig noch Zimmerer und Blechner ist, für seine Arbeit benötigt. Es stand nirgendwo, dass das Gerüst bis zum Ende des Hausbaus stehen bleibt, ich habe nirgendwo etwas von Fenstern oder Fassadenputz, WDVS o.ä. gelesen.

    Bei meinem Bruder hat die Baufirma einfach Konsolen an die Fassade gehängt, und als die Etage fertig war, wieder abgebaut. Für die Verputzarbeiten wurde dann ein Standgerüst gestellt.
     
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