Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr

Diskutiere Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn du Festpreis hast, dann nur für die Arbeiten, die gelistet sind. ALLES andere ist nicht drin. Wenn du eine Pauschale hast, dann kriegst du...

  1. Taipan

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    Wenn du Festpreis hast, dann nur für die Arbeiten, die gelistet sind. ALLES andere ist nicht drin. Wenn du eine Pauschale hast, dann kriegst du auch alles Notwendige drumrum. Also habe ich wohl schon recht.
     
  2. #62 rene1103, 15.05.2015
    rene1103

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    Habe ich bereits in Post #22 beantwortet. Kommt alles aus dem Hause des Bauunternehmers.
     
  3. #63 jodler2014, 15.05.2015
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    Oder an Schlaufen /Haken ...:winken

    Aber bitte mit Nachweis ..
    Oder Absturzsicherung..
     
  4. #64 rene1103, 15.05.2015
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    Unterschreibe ich zu 100%. Aber noch einmal: es steht dem Bauunternehmer ja frei sich einen Gerüstbauer auszusuchen, der ihm für seine Arbeiten ein DIN und BAU-BG vorbildliches Gerüst aufstellt und damit für die Sicherheit seiner Leute bei der Ausführung seiner Arbeiten zu gewährleisten.
     
  5. #65 jodler2014, 16.05.2015
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    Köstlich !

    Wer haftet ?

    Für mich steht das Gerüst und ein SIGEKO hat Bedenken angezeigt ?
    So schlau wird man nur einmal!
    Ein gutes Beispiel ,wenn der BH keine Ahnung hat und dann dummerweise noch die Zeche bezahlen muss, weil die " Firmen " nicht wissen was erforderlich ist!

    Aber eigentlich geht es ja um Peanuts ..

    1000-3000 € ..
     
  6. Baumal

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    der rene1103 hat doch im ersten post geschrieben:
    er hat ein bauunternehmen beauftragt für rohbauarbeiten, inklusive der zimmerer-, spenglerarbeiten.
    wenn nicht explizit im bauvertrag beschrieben ist, dass das gerüst bauseits zu stellen ist, empfinde ich
    dies als eine frechheit.
     
  7. #67 stockstadt, 16.05.2015
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    Naja ... wie sich aus anderen z.Zt. Aktuellen Beiträgen vermuten lässt, sind das 1-3 Monatseinkommen eines Archtekten. :mega_lol::mega_lol:


    Es ist schon "frech", was als Peanauts bezeichnet wird ....

    LG
     
  8. Baumal

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    man möchte gar nicht wissen, was da noch alles
    an nachträgen kommt, wenn es schon beim gerüst
    für den rohbau klemmt.
     
  9. Baumal

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    ok. mein mitleid hält sich langsam auch
    in grenzen.

    so ein EFH- neubau, ist halt nicht ein projekt,
    wie mal eben ein ikea regal aufzustellen.

    du bist grundlegend falsch an diese sache
    herangegangen. wenn ich xxxxx tausend euro,
    in die hand nehme, frage ich vorher jemanden mit
    sachverstand.

    ansonsten muß man bluten und reichlich lehrgeld bezahlen.
     
  10. #70 Kalle88, 16.05.2015
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    Dann bezahle es doch endlich! Wie kann man nur so kleinkarriert sein und streit suchen wollen. Du hast selber eingeräumt das zur Baustelleneinrichtung/ -sicherung nichts im Vertrag zu finden ist - geht aber Kackfrech davon dass dein BU dir die Kosten schenkt. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben dass Gerüstkosten die NICHT MAL DEFINIERT SIND!!!! irgendwo in de EP Preisen stecken. Wer kalkuliert bitte so? Niemand!

    Dann dieses Gewäsch von Festpreis. Als Kaufmann, der du ja bist sollten ja Grundlagen der Kalkulation vorhanden sein und Betriebswirtschaftslehre gab es wohl auch und damit ein hergenden Kenntnisse in Vertragsgrundlagen. Zumindestens müsste dir auffallen das das Wort Festpreis im BGB-Recht nicht näher definiert ist. Man kann darunter sowohl ein Einheitspreis-Vertrag verstehen so wie eine Pauschalpreisvertrag. Einheitspreis-Vertrag hat wohl so gut wie jeder, wenn Mengen und EP-Preise aufgeführt werden. Wird der zum Pauschalpreisvertrag dann ist es lediglich so, dass du für aufgeführte Leistungen Summe X zahlst und dafür kein Aufmaß, keine Massenermittlung usw. erstellt werden. Macht Sinn, wenn das Haus durchgeplant ist und der Vertrag lückenlos ist.

    Dein ominöser Festpreis ist am Ende nichts mehr als dass sich dein BU darin bindet die EP-Preise am Ende nicht erhöhen zu können. Er übernimmt dafür das Risiko der Preissteigerung. Wenn sich z. B. Material oder aber Lohnkosten erhöhen kann er dies im Nachgang nicht mehr auf dich Umlegen. Risiko liegt also beim BU. Aber dennoch ist nur das damit abgegolten was im Vertrag an Leistungen steht. Gerüstkosten SIND KEINE NEBENLEISTUNGEN!!!

    Wenn du jemand beauftragst der mit der Unvollständigkeit seiner Leistungsbeschreibung spielt, dann ist das DEIN Pech. Wenn du dich nicht mit Sachverstand bewaffnest um deine Wissenslücken auszugleichen und dich allein in das Haibecken begibst, dann ist das dein Pech!

    Selbst im utopischen Falle, dass der BU das Gerüst nicht braucht und hier irgendwie gerichtet wird und gedeckt wird - mit Fallgeschirr und Anschlagvorrichtung oder was auch immer. Dann würde ich an deiner Stelle dennoch nicht zu große Brötchen backen, wenn der BU die Forderung nämlich rechtlich durchdrücken könnte, dann stehst du mit der Bauzeitverlängerung drin, weil du dich quer gestellt hast etwas zu besorgen was vertraglich nicht vereinbart wurde.
     
  11. #71 Kalle88, 16.05.2015
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    Ergänzung: Beim Festpreis kann der BU sich nur von seinem Risiko entbinden, wenn er rechtswirksam Gleitpreisklauseln in den Vertrag aufnimmt. Dann könnte er auch bei Festpreisvereinbarung/ Pauschalpreise die EP-Preise erhöhen.

    Lass deinen Vertrag endlich von einem Juristen prüfen, vielleicht verklickert dir dann wie du die Dinge zu sehen hast und nicht wie du sie dir wünscht.
     
  12. JoWest

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    Hallo, eigentlich ist das doch ganz einfach. Wenn ich mal von der VOB ausgehe: Der Rohbau (nur der) muss sein Gerüst in den Preis mit einrechnen. Allen anderen Gewerke kriegen das Gerüst gestellt. Wenn nun nichts vereinbart wurde, müsste er sein Gerüst für den Rohbau selbst stellen, dann muss er es abbauen und du musst ein Gerüst für die restlichen Gewerke stellen. Dies ist so vorgesehen, da es unterschiedliche Gerüste sind. Es gibt zwei Möglichkeiten das zu handhaben: Rohbau baut auf, bekommt Mehrpreis für Aufrüstung zu Dachdecker Schutzgerüst und Vorhaltung außer seiner Bauzeit vom Bauherren bezahlt. Möglichkeit zwei: Bauherr baut für Dachdecker Schutzgerüst voll auf und Rohbau zahlt seinen Anteil daran.
    JOchen
     
  13. mls

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    wie? keine lust mehr auf ratespiele, ob das gerüst
    . 0-mal,
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    zu bezahlen ist? ;)
     
  14. #74 Kalle88, 16.05.2015
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    Hör mir auf Markus! :D Ich fahr jetzt nach Hildesheim 50igsten Geburtstag feiern. Hab mir hier genug den Kopf eingehauen ;)
     
  15. #75 rene1103, 16.05.2015
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    Sorry Kalle88, aber du hast es immer noch nicht verstanden worum es hier geht. Ich wiederhole mich jetzt nicht noch einmal, rate dir aber mal deine VOB-Denke, insbesondere bei der Nebenleistung, abzulegen.

    Es ist ein BGB-Vertrag geschlossen worden und alle Hilfsmittel zur Leistungserstellung und Erbringung sind im Preis mit einzuberechnen. Der Kubota-Kleinbagger, den er geliehen hat um die Streifenfundamente auszuschachten, genau so wie der Pumpenwagen, um die Lohrelemente zu füllen und letztendlich auch das Gerüst, dass er von einem Gerüstbauer aufbauen lässt, damit er das OG mauern kann.
     
  16. #76 Gast036816, 16.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das nenne ich mal eine ganz tolle baustellenorganisation und -koordination mit unklaren vertragsverhältnissen.

    wirtschaftlich und strukturiert bauen geht bei dir nicht!

    TE wünscht sich eben nur eine zulässige antwort.
     
  17. #77 wasweissich, 16.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das liest sich , als ob nach dem angebot nochmal durchgeforstet wurde , ein festpreis festgezurrt , und im wissen um fallstricke für den BU im BGBvertag (die er so nicht auf dem schirm hatte, weil er in VOB denkt ) jetzt in die andere richtung über den tisch gezogen wird .....

    mag mich täuschen ..... aber so wird für mich ein schuh draus .
     
  18. Baumal

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  19. Taipan

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    da ja die VOB die einzige Handhabe ist, sei hier auf die DIN 18330 4.1.2 hingewiesen. Danach ist das Gerüst für die eigene Leistung inkludiert. Danach ist das Gerüst aber auch wieder weg. Soll es stehen bleiben, dann greift Punkt 4.2.1 - Gerüst kostet dann extra.

    Da aber ja die DIN 18330 nicht herengezogen werden soll. wird sich damit wohl ein Anwalt unter genauer Prüfung des Vertragswerkes beschäftigen müssen. Heraus kommt dabei meist ein für den AG nicht so gutes Ergebnis, da der Vertragsempfänger (AN) ja nur die Leistungen bepreisen konnte, die abgefragt wurden. Da es bei Bauwerken üblich ist, dass das Gerüst von Anfang bis Ende steht, könnte es sein, dass er davon augehen durfte, dass das Gerüst Bauseits gestellt wurde. Inwieweit die fehlende Nachfrage dahingehend ihn ins Boot holt, wird auf hoher See entschieden.

    Als Bauherr würde ich jetzt zussehen, dass das Gerüst steht und die Sache mit dem Unternehmer später anwaltlich klären. Alles andere wird den Bau um Wochen/Monate verzögern und teurer werden, als das Gerüst komplett zu zahlen.
     
  20. #80 wasweissich, 16.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja , und da kann es ein rohrkreppierer werden , weil danach soll das gerüst ja gegen eine verlängerungsgebühr vom AG getragen stehen bleiben ......


    glaube ich immer weniger dran , an das mich täuschen ....
     
Thema: Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr
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