Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr

Diskutiere Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also alle bauschaffenden sind beutelschneider und abzocker ....:respekt Das hat doch niemand geschrieben.

  1. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das hat doch niemand geschrieben.
     
  2. Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Oder kurz gesagt in Kalkulation mit einer 6 und Sternchen durchgefallen. Sicherlich gibt es Handwerker die nach dem Schema verfahren, sind am Ende genau die Selben die nicht mal ihre Fachregeln kennen. Mich schüttelt es bei dem was du da schreibst... Mit Kalkulation und Betriebsführung hat das irgendwie null zu tun. Wenn ich etwas nicht genau kalkulieren kann, weil ich nicht weiß wie lange die Arbeit dauert, dann mache ich eine Schätzung - ja. Die wird aber eher oben als unten angesetzt und am Ende wird mit Tagesraport abgerechnet.

    Solche Kalkulationen wie dein Schema führen am Ende nur dazu, dass ich zur BWA angst um Jene haben muss, weil ich nicht mal im Geschäftsbetrieb meine Zahlen kenne. Sinn und Ziel einer Unternehmung kann doch nicht sein, dass ich auf der einen Baustelle Verlust einfahre und die andere das Loch von davor stopft um am Ende plus minus null aus dem Jahr gegangen zu sein. Gruselig...


    Eben, weil du augescheinlich davon auch so gar kein Ahnung hast. Die Frage ist ob ich Lust habe es dir zu erklären, wenn dein Standpunkt am Anfang der Diskussion eh schon fest steht. Vergebene Mühe - du darfst dich aber gerne mal mit den Kalkulationsgrundlage eines mittelständischem Handwerksunternehmen befassen. Schnell wirst du merken, dass mehr Positionen am Ende mehr Sinn machen als wenige und dafür "reingerechnete" Kosten.

    Na offensichtlich scheinst du genau Bescheid zu wissen wie der Hase läuft, dann denk mal fleißig so weiter. Die Welt bleibt damit maximal einfach und Verbraucherfreundlich.

    Kalkulierst du ein Bodengutachten auch in den Rohbau-EINZELPREIS!!!, wenn es nicht in der LB steht? Oder erwartest du auch, dass der Rohbauer das vorher macht, denn irgendwo muss er ja seinen Rohbau drauf stellen?
     
  3. #103 Gast56083, 18.05.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Deswegen schreiben Bauunternehmen in Ihr Angebot rein, dass das Angebot für xyz Bodenklassen gilt.
    Ich hab den Faden nur überflogen, aber wenn ein BGB Vertrag für ein Stück Haus (oder wie hier Rohbau) zum Festpreis gemacht wurde, dann kann da der BU nicht kommen und sagen, Gerüst extra bitte, wenn das nicht extra im Vertrag steht.
    Das sagt mein gesunder Menschenverstand, dass Gerichte hier anders urteilen mag sein, würde aber meinem Rechtsempfinden schwer zu schaffen machen.
    Dass der TE die Situation evtl. zu seinen Gunsten zu sehr ausnutzen möchte, steht auf einem anderen Blatt
     
  4. #104 wasweissich, 18.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    doch...
     
  5. #105 jodler2014, 18.05.2015
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    @wwi

    da hat Mibe 25 seinen Beitrag bestimmt missverständlich formuliert ?:shades
    Aber was passiert ,wenn ein Parameter wegfällt?

    Aber da wir nicht wissen (möchten) was angeboten wird, ist das auch nicht so wichtig.:lock
     
  6. #106 wasweissich, 18.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das hat er unmissverständlich ausgedrückt .

    er macht sowas nicht .

    und ausserhalb der baubrache sind alle schafe , die wölfe gibt es nur auf dem bau .


    er brauchte scheinbar noch nicht die dienste von sanitätshäusern ........ und seine elekrtogeräte sind auch unkaputtbar ...
     
  7. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Dieses Skript vom - zwischenzeitlich in den Ruhestand getretenen - BGH-Richter Leupertz lesen: Die Bauleistung und ihr Preis:

    https://www.google.de/search?q=die+...-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=YXVaVeDbHsH9UpL2gLgP

    Wesentlich sind hier insbesondere die Ausführungen auf S. 12 ff des Skripts.

    Was wissen wir hier:

    Der Unternehmer hat vom TE die Erstellung eines erweiterten Rohbaus übertragen bekommen, bestehend aus dem Rohbau, dem kompletten Dach und den Klempnerarbeiten. Für diese Leistungen ist ein " Festpreis " vereinbart worden. Was hierunter zu verstehen ist ( Pauschalpreis ? Welche Art von Pauschalpreis ? ), ist den Angaben des TE nicht eindeutig zu entnehmen. Man müßte den Vertrag und insbesondere die Leistungsbeschreibung sehen und auswerten.

    Der TE ist offenbar bautechnischer Laie. Das Angebot wird folglich ( ??? ) wohl der Unternehmer erstellt haben. Es gab auch keinen Archi. Also wird der Unternehmer neben der Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung auch die Planung der übernommenen Gewerke übernommen haben. Die Dacharbeiten hat der Unternehmer an einen Sub weiterübertragen. Es handelt es sich offenbar um einen GU.

    Wurde der Auftrag auf der Grundlage einer funktionalen Ausschreibung des TE zum " Festpreis " vergeben, dann würde es sich um einen Global-Pauschalvertrag handeln. Der Unternehmer schuldet dann zum " Festpreis " alle Leistungen, die für die von ihm übernommenen Gewerke erforderlich sind.

    Handelt es sich hingegen um einen Detail-Pauschalvertrag ( einen Einheitspreisvertrag würde ich angesichts des " Festpreises " eher ausschließen ), dann ist ( siehe Leupertz ) durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln, ob das Gerüst im vereinbarten Preis mitenthalten ist.

    Das Gerüst wird zwar im Vertrag mit keinem Wort erwähnt. Es war aber für die eigentlichen Bauleistungen, nämlich Rohbau, Dach und Klempnerarbeiten zwingend und unbedingt erforderlich. Das hat der Unternehmer als Fachmann gewußt. Insofern dürfte die Entscheidung " Konsoltraggerüst " des BGH einschlägig sein.

    https://openjur.de/u/60725.html

    Und dann gibts eben keine zusätzliche Vergütung für das Gerüst. Das Gerüst wäre vielmehr als notwendige Hilfsvorrichtung zur Erbringung der übernommenen Bauleistungen in dem vereinbarten " Festpreis " enthalten.

    Da ich den Vertrag nicht vorliegen habe, muß sich zur Absicherung in jedem Fall noch ein Anwalt die Sache ansehen. Dies ist dann die notwendige Konsequenz für bautechnische und juristische Laien, die meinen, so etwas kompliziertes wie einen Bauvertrag ohne Hinzuziehung von Fachleuten abschließen zu können. Die Kosten kommen dann halt später.
     
  8. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    @wwi: Eine Aussage durch Verallgemeinerung ad absurdum zu führen, um sie dann angeblich zu widerlegen, ermöglicht keine konstruktive Diskussion.

    Ich bin tatsächlich nicht auf Sanitätshäuser angewiesen. Meine Elektrogeräte sind leider nicht unkaputtbar. Allerdings ziehe ich es vor, defekte elektronische Bauteile für 0,5 Euro selbst zu ersetzen, statt die komplette Steuerungsplatine für 250€ zuzüglich Anfahrt und Montage ersetzen zu lassen.

    Wenn ich die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als ich bezahlt bekomme, mache ich noch keinen Verlust. Sonst wäre tatsächlich mit der Kalkulation etwas wurmig ;-)
    Wenigstens muss ich nicht heimlich einen Sportwagen kaufen, für den ich extra in weiter Entfernung eine Garage anmiete, damit mich keiner erkennt, wenn ich einsteige ;-)
     
  9. #109 rene1103, 28.05.2015
    rene1103

    rene1103

    Dabei seit:
    16.08.2014
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    Oldenburg
    Moin Zusammen, als TE wollte ich euch noch ein Ergebnis liefern. Ich denke, dass ist die 8-seitige Diskussion wert :) Nach einem vernünftigem Gespräch mit dem Bauunternehmer auf der Baustelle letzte Woche hat er eingesehen, dass es sein Job ist das Gerüst zu stellen. Und in diesem Augenblick wird das Haus gerade eingerüstet. Er kam zwar auch mit der VOB und besonderer Nebenleistung, letztendlich war aber der geschlossene BGB-Vertrag das Zünglein an der Waage.
     
  10. #110 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Du glaubst wirklich, dass Du jetzt was gespart hast? :shades

    Ich würde sagen, am Ende wird abgerechnet und da sehe ich keine Ersparnis für Dich ;)
     
  11. #111 stockstadt, 28.05.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Was hätte er machen sollen?
    Wenn er das Gerüst freiwillig bezahlt hätte, würde es noch teurer .... denn mit ihm kann man alles machen :mega_lol:

    Sowas ist einfach nervig und unseriös

    LG
     
Thema: Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wer trägt gerüstkosten bei verzögerungen durch bauunternehmen

    ,
  2. gerüstbau bauherr oder baufirma

    ,
  3. gerüstkosten

    ,
  4. trägt bei bau oder Grüst
Die Seite wird geladen...

Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr - Ähnliche Themen

  1. Doppelschornstein an Reihenhausgrenze Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten bei Reparatur?

    Doppelschornstein an Reihenhausgrenze Gemeinschaftseigentum? Wer trägt die Kosten bei Reparatur?: Hallo, ich besitze ein Reihenmittelhaus, mein Schornstein und der Schornstein vom Nachbarn sind direkt nebeneinander an der Wohnungstrennwand...
  2. Trägt ein KVH 12x8 2 Personen?

    Trägt ein KVH 12x8 2 Personen?: Ich muss bei uns im OG im Flur eine Temporäre Zwischenebene einbauen. (Wir müssen in 4m Höhe Zwischenspartendämmung, Folie, Latten.... anbringen.)...
  3. Schimmel im Neubau - wer trägt die Schuld?

    Schimmel im Neubau - wer trägt die Schuld?: // Edit am 23.05.2021 - Hier sind 9 Fotos: Schimmel im Neubau - wer trägt die Schuld? (Beitrag #28) Wie ist der Fall zu bewerten? Beschreibung...
  4. Stromkabel, Erdkabel im Keller, wie fachgerecht ausführen im Altbau, wer trägt die Kosten?

    Stromkabel, Erdkabel im Keller, wie fachgerecht ausführen im Altbau, wer trägt die Kosten?: Guten Morgen, ich war mir nicht sicher, wonach ich genau im Forum suchen sollte, daher vielleicht ein Doppelpost. Wir haben einen Altbau gekauft,...
  5. Hausabriss und wer trägt kosten vom Dach ?

    Hausabriss und wer trägt kosten vom Dach ?: Hallo Ich hätte da mal eine Frage Mein Nachbar reißt das haus ab, was direkt an unseres dran ist. Jetzt meint er das wir die hälfte dazu zahlen...