Dachneigung DN=8,8° - wie bewerten?

Diskutiere Dachneigung DN=8,8° - wie bewerten? im Dach Forum im Bereich Neubau; an einem Wohnhaus, das ich mir angesehen habe, besitzt eine der beiden Dachflächen (versetztes Pultdach) mit Dachpfanneneindeckung eine...

  1. #1 Alfons Fischer, 16.05.2015
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    an einem Wohnhaus, das ich mir angesehen habe, besitzt eine der beiden Dachflächen (versetztes Pultdach) mit Dachpfanneneindeckung eine Dachneigung von 8,8° (!), die andere 19,6°. Das flachere Dach nach Südwesten, das andere nach Nordosten.
    Leider weiß ich nicht, welche Pfanne da konkret verwendet wurde. So sieht die Dachfläche aus:
    Pfanne1.jpg
    Pfanne2.jpg

    Das Gebäude wurde vor 2000 errichtet. Beim Dachaufbau handelt es sich um einen üblichen Holzdachstuhl mit Zwischensparrendämmung, darüber eine diffusionsoffene Bahn. An einer Stelle konnte ich rein schauen, Stöße dieser Bahn sind nicht verklebt. Durchdringungen wurden nicht fachgerecht (das ist noch untertrieben, vielmehr gar nicht) abgedichtet.
    Den Anschluss finde ich persönlich sehr knapp, kann es aber nicht fachlich bewerten. Die Einblechung schließt quasi direkt an Unterkante der hier sichtbaren Fenster an...

    Nach Aussage der Eigentümer wurden nie Undichtheiten festgestellt.
    Und trotzdem muss ich doch darauf hinweisen, dass das damals zumindest für das flachere Dach mit großer Wahrscheinlichkeit gegen allgemein anerkannten Regeln verstoßen hat...? Oder?
    Welches Risiko besteht?
    Ich meine, zumindest wäre bei irgendwann fälliger Sanierung eine Sonderkonstruktion erforderlich, ggf. mit Änderung der Fenster, wegen nicht ausreichender Anschlusshöhen?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 16.05.2015
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    War zur Bauzeit eine Konstruktion möglich, dass dieses Dach -ohne Unterdach- den damals gültigen a.a.R.d.T. entsprach?
     
  3. #3 Kalle88, 16.05.2015
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    Nein. Schon damals wasserdichtes Unterdach. Ein Mal neu macht Der Mai, oder änderung des Deckwerkstoffes.
     
  4. #4 Biber53, 16.05.2015
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    Hallo Alfons,

    Deine letzte Frage hat Kalle schon richtig beantwortet.

    Insgesamt schneidest Du ein Thema an, welches man etwas differenzierter sehen kann/eigentlich muß.
    Ich kenne Ziegeldächer, welche bei DN 10° (bei langem Dachsparren, ca. 10 m), nur mit Unterspannung gut funktionieren.
    Ebenfalls kenne ich Dächer, wo es bei DN 22° mit verlegten Flachdachspannen Probleme gibt.

    Die in den Fachregeln des ZVDH, Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen, formulierten Anforderungen (z.B. Regeldachneigungen...) basieren auf Erfahrungswerten und den Erkenntnissen, z.B. der Hersteller.
    Letzlich ist aber eine Festlegung von Regeldachneigungen, deren Unterschreitung mit Zusatzmaßnahmen, eine rein willkürliche Sache.
    Man siehts schon daran, daß Dachziegel und Dachsteine in der gleichen Fachregel behandelt werden und z.B. Flachdachpfannen und Dachsteine mit hochliegendem Längsfalz die gleiche Regeldachneigung haben.

    Zu Deinem Fall. Ich glaube nicht (wie der Bauherr aussagt), daß es hier noch nie "Probleme" gegeben hat. Vielleicht hat er noch nichts davon bemerkt und es ist innen noch nichts angekommen.
    Interessant wäre natürlich, Länge des Dachsparren, wie ist die Unterspannung an der Traufe ausgebildet, Ziegelfabrikat (Hersteller), Ziegel gestoßen verlegt?
    Und, warum willst Du etwas ändern, wenn es (lt. Aussage Bauherrn) noch nie Probleme gab?

    Vor ca. 20 Jahren habe ich im Allgäu an einem Altersheim bißle mitgeholfen. Eindeckung mit Biber, Geradschnitt. Dachsparren beschreibt einen Viertelkreis mit ca. 9 m Radius. Traufe geht über aus der Fassade mit 90°, Pultfirst hat eine Neigung von ca. 3°! Gebäude steht heute noch mit der ersten Einmdeckung.
     
  5. Baumal

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  6. Taipan

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    schläfst Du schlecht *d&r*?
     
  7. Baumal

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    momentan, ja. leider.:D
     
  8. #8 Alfons Fischer, 17.05.2015
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    Danke für Deine ausführliche Einschätzung.
    zum Grund, warum ich frage: Das Objekt soll verkauft werden und ich berate den potentiellen Käufer. Dabei ist mir die extrem flache Dachneigung aufgefallen...
    Was mir noch aufgefallen ist: die Hinterlüftung der Dacheindeckung ist m.E. nicht gewährleistet.

    Das Objekt steht in einer Reihe mit insgesamt drei Doppelhäusern, also 6 Hälften. Und angeblich hätte es an noch keinem Objekt (sichtbare) Probleme gegeben. Sparrenlänge: ca. 6,5m.

    Ich vermute auch, dass vielleicht sogar mal Wasser eingedrungen sein könnte, nur eben noch nicht bemerkt oder doch zufällig auf der Unterspannung/Unterdeckung abgeleitet.
     
  9. #9 Biber53, 17.05.2015
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    Man müßte an einigen Stellen mal gezielt aufdecken. (Traufe, Durchdringungen...)
    Ev. bei/nach länger anhaltendem Regen.
     
  10. #10 planfix, 17.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    was ist unter dem flachen dach?
    mal abgesehen davon, daß das nicht regelkonform ist, war und bleibt.
    alte häuser (also zumindest das meiner oma) hatten kein unterdach und waren bei schnee und regen mit wind auch nicht 100% dicht. man sah vom speicher aus die dachziegel und im winter mußte auch mal schnee wegkehren um die wäsche aufzuhängen. aber das konnte alles wieder trocknen, weil die speicher " luftig" waren.
    ohne durchdringung der USB und genügender hinterlüftung kann das schadfrei bleiben. das zauberwort ist sicherlich die hinterlüftung.
     
  11. #11 Kalle88, 17.05.2015
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    Wenn es feuchte technisch darstellbar ist, dann ein Flachdachaufbau draus machen, dass würde zu mindestens etwas Höhe an den Fenstern verschaffen auch wenn du damit nicht in die geforderten 15cm kommen dürftest. Alternative Metalleindeckung, als Plattenware in gesamter Länge der Sparren. Problem hierbei wird die Entlüftungsöffnungen am oberen Anschluss sein. Wenn man Herrn Künzel glauben schenken will und Eindeckung prinzipiell selbstbelüftend sich darstellen, dann würdest du mit der Metalleindeckung ähnlich dem Flachdachaufbau in das Feuchtegleichgewicht negativ eingreifen, was eben zwangsläufig eine Lösung für die Abluft bedarf und vermutlich noch weitere für die Geräuschkulisse.

    Am Ende ist das alles aber eben nur "Gewurstel" und vermutlich nur eine Verschlimmbesserung des IST-Zustandes. Richtig wird es am Ende nur, wenn die Fenster weichen und Platz für einen vernünftigen Aufbau machen. Dass weitere X-Jahre schadlos überstanden werden, das mag ich bezweifeln und eine Garantie wird man dafür wohl auch nie geben können - so wie es jetzt ist. Das Beste ist wohl die möglichen Kosten einer Sanierung vom Kaufpreis runter zu handeln, denn Handlungsbedarf wird da wohl nicht unabwendbar sein. Oder zu mindestens als Risikokomponente auf einem separatem Konto schlummern müssen.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 18.05.2015
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    vielen Dank für die kompetenten Antworten.
    Genau so hatte ich auch vermutet: nicht fachgerecht, man hatte bisher einfach Glück, dass es funktioniert und man kann keine Garantie übernehmen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Zusätzlich bei einer eventuellen Sanierung problematisch, weil für eine fachgerechte Lösung die Fenster raus müssen und man zusätzlich vermutlich auf einen anderen Deckwerkstoff ausweichen muss.


    @planfix: unter dem Dach ist Wohnraum. Hinterlüftung sehe ich schon allein deshalb für kritisch, weil die Dachneigung so gering ist. "Gut", dass das Dach schwarz ist und dort immer die Sonne richtig drauf brennen kann - das weckt das Austrocknungspotential.

    @Kalle88: Dachkonstruktion ist ein konventioneller Holzdachstuhl mit MinF-Zwischensparrendämmung.
     
  13. #13 Klaus Gross, 18.05.2015
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    Fachregel: Dachdeckungen mit Dachziegeln/-steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen, wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.

    Diese Regel war auch damals bei Errichtung des Hauses bzw. des Daches vor 2000 schon in Kraft. Ein grundsätzlicher Verstoß gegen diese Vorschrift bzw. Regel. Es ist außerdem zu berücksichtigen ob der Ziegelhersteller dafür überhaupt die Garantie für die Haltmbarkeit des Werkstoffes noch übernimmt, was bezweifelt werden kann.
    Der Dachdecker der das damals ausgeführt hat, kennt bzw kannte seine Grundregeln nicht.
     
  14. #14 Alfons Fischer, 18.05.2015
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    Danke auch für diese Einschätzung.
    Ich kann nicht mal sagen, ob der Dachdecker seine Grundregel kannte. Es ist nämlich ein Bauträgerobjekt. Den Bauträger gibt's angeblich zwar noch, wird aber längst aus der Verantwortung sein...
     
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