Fugenband zu tief in der Bodenplatte?

Diskutiere Fugenband zu tief in der Bodenplatte? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da ist man mal eine Woche nicht da und schwups ist die Bodenplatte fertig. Da kann ich mir immerhin schonmal keine Sorgen...

  1. #1 bratkartoffel, 17.05.2015
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    Hallo zusammen,

    da ist man mal eine Woche nicht da und schwups ist die Bodenplatte fertig.

    Da kann ich mir immerhin schonmal keine Sorgen machen, was in der Platte verschwunden ist. (AWG Hormone nehm :yikes )

    Was allerdings sichtbar merkwürdig ist, im Leistungsverzeichnis steht "Arbeitsfugenband, 240mm bei Ausführung WU-Beton". Das was da kaum aus dem Beton rausschaut sieht für mich mehr wie ein Fugenblech aus.
    Zudem habe ich habe das Gefühl das es zu tief einbetoniert wurde. Es guckt fast überall ca. 5,5 cm und an einer Stelle nur 3,6 cm aus dem Beton. Die Schutzfolie ist bereits komplett entfernt und die Innenseite des Bandes total verdreckt, die Aussenseite sieht allerdings relativ sauber aus und scheint bitumiert zu sein.
     

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  2. mls

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    viel spass - und wie die "bewehrung" aussieht, möchte ich
    überhaupt gar nie nicht wissen.
     
  3. #3 Gast036816, 17.05.2015
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    ich auch nicht!!!

    wer überwacht deinen fliegenden wanderzirkus? wer hat was und wie geplant?
     
  4. #4 bratkartoffel, 17.05.2015
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    Wie ich schon schrieb ich will es auch nicht wissen.

    Ich baue mit Architekt. Der Rohbau ist einschließlich Putz komplett vergeben worden. Zur Zeit laufen die Ausschreibungen für HLS und Elektro.

    Den Statiker habe ich auch selber bezahlt und der soll die Bewehrung abgenommen haben. Deshalb habe ich hier noch ein paar letzte AWG Hormone im Blut.
    Womit wir beim Stichwort währen, was wenn der eigens bestellte und bezahlte Sachverstand / Bauleiter / Architekt keine Ahnung hat bzw. nicht überwacht??

    Meine Hoffnung ist, dass der Architekt das noch garnicht gesehen hat, wobei ich von einem Bauleiter erwarten würde, dass er beim Betonieren bzw. kurz davor oder danach anwesend ist. So gesehen auch Murks!
     
  5. #5 RMartin, 17.05.2015
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    Gut, okay...wie geht es nun weiter?!
    Also ich würde den Architekten bitten/ auffordern Informationen/ Datenblatt von dem eingebauten Fugenblech-/ band von der Baufirma zu organisieren. Dann kann man mal schauen wie es das eigtl. eingebaut werden sollte. Gleichzeitig kann der Architekt (er scheint ja offiziell die Bauleitung zu übernehmen) aber schonmal ne Mängelrüge verschicken.
    Weiter den Statiker auffordern das Abnahmeprotokoll zu übergeben.
     
  6. #6 bratkartoffel, 17.05.2015
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    Ich werde auf jeden Fall dafür sorgen, dass da nicht plötzlich die Wände schon drauf stehen.

    Ich kann am heutigen Sonntag natürlich nicht ausschließen das meine Bauleitung bescheid weiss und sich um eine Lösung bemüht. Ich gehe aber nicht davon aus. Man hätte doch vor dem betonieren erkennen müssen, dass das Fugenband zu tief sitzt.

    Mir ging es bei der Nachfrage hier vor allem darum zu erfahren, ob ich mit meinem gefährlichen angelesenen bauexpertenforum.de Halbwissen richtig erkannt habe das da was falsch läuft bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster hänge und doch alles richtig ausgeführt wurde.
     
  7. #7 Gast036816, 17.05.2015
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    vielleicht hast du auch nur ein 80 - 100 mm hohes blech!

    dein bauleiter sollte auf jeden fall eine mängelanzeige an den rohbauunternehmer vorbereiten, die du dem unternehmer alls schreibebrief nachweislich zustellen solltest und den unternehmer dazu aufforderst den mangel bis kommenden freitag zu beseitigen. das schreiben sollte morgen noch raus, vorab per mail, fax o. dgl.
     
  8. #8 bratkartoffel, 17.05.2015
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    Hallo Rolf,

    ich habe bereits eine EMail an meinen Bauleiter geschickt und werde diese auch morgen früh sofort anrufen.
    Ich gehe davon aus, dass das Blech nicht so hoch ist wie es im Leistungsverzeichnis steht.

    Ein 240 mm hohes Fugenband nur 36 mm aus einer 250 mm Bodenplatte hervorstehen zu lassen?! Da frage ich mich wo da noch Bewehrung sein soll.
     
  9. #9 Halbwissender, 17.05.2015
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    Ich würde direkt mal die erkennbare Rissbildung über 0,2mm und die erkennbar fragliche/ nicht vorhandene Nachbehandlung ansprechen.
     
  10. #10 bratkartoffel, 18.05.2015
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    So mein Bauleiter hat eine Baumängelrüge an den Rohbauer geschickt. Das verbaute Fugenblech ist 120 mm breit und für die Verwendung zugelassen es muss allerdings mindestens 60 mm in die Wand eingebunden sein. Dies sei wohl an 3 Stellen nicht gegeben. Zudem ist das Fugenblech an mehreren Stellen verunreinigt. Auch hier soll nachgebessert werden.

    Sicherlich muss man dem AN Zeit geben die Mängel zu beseitigen aber ich mache mir bereits sorgen um das Wie?
    Wie reinigt man fachgerecht die Bitumenseite des Fugenbands, ist das überhaupt möglich? Wie legt man es 5 mm wieder frei?
    IMG_20150518_182127.jpg
     
  11. #11 Kater432, 18.05.2015
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    Ist im LV nicht aber ein Fugenblech von 240mm vereinbart ? Und nun bauen die ein 120mm ein, was noch nicht mal richtig rausschaut.

    Muss der Architekt für seine Überwachung nicht eigentlich VOR bzw. bei dem betonieren anwesend sein ? Architekt ist doch auch der Bauleiter bei euch, oder ? Also hat er seine Überwachung doch nicht durchgeführt, oder ?
     
  12. #12 bratkartoffel, 18.05.2015
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    Meiner Meinung nach ja. Ausgeschrieben war 240mm Fugenband. Der Architekt ist Bauleiter. Jetzt versuchen die mir ein völlig anderes System gesund zu beten.
    Ich hab das Gefühl ich habe keinen eigenen bezahlten Sachverstand trotz bauen mit Architekt.

    Kann einfach mit Genehmigung des Bauleiters etwas anderes verbaut werden? Das verbaute Fugenband hat eine Zulassung für die Anwendung. Muss ich das also schlucken?

    Kann das Fugenband überhaupt gereinigt werden? Ich kann es mir kaum vorstellen.
     
  13. #13 RMartin, 18.05.2015
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    Merkwürdig. Ein Fugenband mit 120 mm Breite, welches mindestens 60mm einbinden muss. Wenn es denn nun 61 mm in die Wand einbindet...was ist dann mit der Einbindung in die Bopla? Die ist dann < 60mm.
    Genaues Reparaturprozedere einreichen lassen; und/ oder einen Verpreßschlauch als Sanierungsmaßnahme fordern; natürlich auf Kosten der Firma.
    Dies aber mit dem Archi besprechen.
     
  14. #14 bratkartoffel, 18.05.2015
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    Die Zulassung für das Fugenband liegt mir vor. Ich will hier nur keine Produkte nennen. Das Fugenband muss mindestens 30 mm und darf maximal 60 mm in die Bodenplatte eingebunden werden ergo besteht ein Mangel wenn weniger als 60 mm aus der Bodenplatte hervorstehen.
    Es handelt sich um ein verzinktes Blech mit "Einseitiger, vollflächige Spezial-Bitumenbeschichtung".
     
  15. #15 RMartin, 18.05.2015
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    Bratkartoffel: Okay, verstanden. Kenne ich zwar dann nicht dieses Produkt, aber das heißt nichts.

    Es wird aber schwer sein das nachträglich auszubessern wenn das Fugenblech nun weniger als 60mm Enbindung in die Wände hat.
    Die Firma wird sich dann rausreden, dass das nun dennoch weiterhin wasserdicht ist; halt nicht mehr bis x bar, sondern etwas weniger....aber, dass das kein Problem sei, da der Druck ja nicht so hoch ist.
    Wie geraten; sprich mit Deinem Archi mal über Verpreßschläuche. Das würde ich als Sanierung anerkennen; fachgerechte Ausführung durch Fachfirma vorausgesetzt.
     
  16. #16 Halbwissender, 18.05.2015
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    Injektionsschlauch ist nicht die schlechteste Idee, aber wenn dann richtig (befestigt, vorbereiteter Untergrund etc.) Ich würde sogar darüber nachdenken den entweder noch gar nicht zu verpressen oder nachverpressbare zu verwenden.

    ich würde auch mit dem Bauleiter / Architekten ein ernsteres Wörtchen reden denn wieso fällt das dem BH selber auf? Was war mit Nachbehandlung und dem bereits erkennbaren Riss?

    Objektüberwachung bei Abdichtungsarbeiten
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.1993

    Fehlerträchtige Bauarbeiten wie Abdichtung gegen Grund- oder Schichtenwasser hat der
    Architekt besonders gründlich zu überwachen
    Eine gesteigerte Überwachungspflicht verlangt das Gericht vom Architekten bei Beton- und
    Isolierarbeiten im Keller eines Bauvorhabens, das sich in einem durch Grund- und
    Schichtenwasser deutlich gefährdeten Bereich befindet. Bei den Betonarbeiten müsse es
    deshalb der Architekt beim Einbau des Fugenbandes so einrichten, daß er entweder die
    Ausführung selbst überwacht oder durch Baustellenbesuche im unmittelbaren Anschluß an
    die Arbeiten kontrolliert, ob diese fachgerecht ausgeführt sind. ...
     
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