B-Plan und Änderung auch für mich wirksam machen?

Diskutiere B-Plan und Änderung auch für mich wirksam machen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir schlagen uns gerade mit dem Bauamt rum, leider ist das sehr schleppend. Problem ist folgendes: - Es gibt einen B-Plan von...

  1. #1 multimania, 21.05.2015
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    Hallo,

    wir schlagen uns gerade mit dem Bauamt rum, leider ist das sehr schleppend.

    Problem ist folgendes:

    - Es gibt einen B-Plan von 1985, in diesem wurde das gesamte Gebiet festgelegt. Traufhöhe 3,50m der Rest ist egal...

    - 1990 wurde die erste Änderung vorgenommen die sich auf unser Grundstück bezieht, die Gesamte Straßenseite war vorher nicht im B-Plan enthalten und es gibt ein paar andere Festsetzungen. Für uns entscheidend: Kniestock von 0,80m jedoch sollen auch die Festsetzungen aus dem alten Plan gelten = Traufhöhe 3,50m und das gemessen ab Gelände. Damit ist natürlich kein Kniestock zu machen und schon gar nicht einen mit 0,80m. Bauamt will davon aber nicht abrücken.

    - 2006 gab es nun eine zweite Änderung die eine Traufhöhe von 4,50m ab Oberkannte EG Fußboden festlegt. Jedoch gilt dies nur für einen Teil der Straße (nicht unser Grundstück) jedoch ist das aber der gleiche Geltungsbereich worauf wir im Plan von 1985 verwiesen werden.

    Seht ihr eine Möglichkeit das ich mich auf die zweite Änderung berufen kann ohne das ich ein Änderungsverfahren des B-Plans beantragen muss.

    Ich hoffe das war soweit verständlich.

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß
    Multi
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2015
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    Antrag auf Ausnahme/Befreiung von den Auflagen des B-Plans im Rahmen der Möglichkeiten der 2. Änderung.
    Ob das durchgeht, ist aber nicht gewiss und sollte in jedem Fall von einem Fachmann/-frau betrieben werden und nicht laienhaft von Euch.
     
  3. #3 multimania, 21.05.2015
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    ...also sollte ich mir nicht allzu große Hoffnungen machen?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2015
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    Keine Ahnung. Aber wenn überhaupt, dann ist das der Weg!
     
  5. #5 Thomas B, 21.05.2015
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    Muß man prüfen. Gerade bei alten B-Plänen, bei denen Befreiungen bereits genehmigt wurden oder die schon öfter geändert wurden, würde ich einer solchen Befreiung (sofern die Grundzüge der Planung nicht verletzt werden) durchaus gute Chancen einräumen.

    Dazu muß das Umfeld analysiert werden, man muß es klug und gut begründen, am Besten schon vorab mit den zuständigen Behörden abstimmen....laß das bitte (!!!) einen Fachmann machen.
     
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