Zahlungsbedingungen so in Ordnung?

Diskutiere Zahlungsbedingungen so in Ordnung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich habe hier ein Angebot für ein Massivholzhaus liegen und mir machen die Zahlungsbedingungen etwas Bauchschmerzen. Der Lieferant der...

  1. andi47

    andi47

    Dabei seit:
    25.11.2012
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Disponent
    Ort:
    Bayern
    Hallo

    ich habe hier ein Angebot für ein Massivholzhaus liegen und mir machen die Zahlungsbedingungen etwas Bauchschmerzen.
    Der Lieferant der Holzwände will
    10% bei Beauftragung
    40% bei Lieferbereitschaft / Produktionsbeginn
    40% bei Fertigstellung im Werk vor Verladung
    10% bei Abnahme

    Der Zimmerer will
    10% bei Beauftragung
    50% bei Lieferbereitschaft
    30% nach Gewerken
    10% bei Abnahme

    Mir kommt das alles etwas hoch vor, da doch viel Geld fällig ist, bevor irgend etwas auf der Baustelle ist.
    Was meint ihr dazu?

    MfG
    Andreas
     
  2. #2 feelfree, 21.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    90% der Wände zahlen bevor sie da sind? Und der Zimmerer hat auch schon 60% bevor er überhaupt angefangen hat?
    Never ever würde ich so etwas machen.
     
  3. #3 Amibobo, 21.05.2015
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Kann man im heutigen Verkäufermarkt überhaupt Bezahlung nach Baufortschritt verlangen?
     
  4. #4 feelfree, 21.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und Firmen, die solche "Angebote" machen, ganz unten im Stapel oder gleich in der Rundablage einsortieren.
     
  5. #5 Vogelfreund, 21.05.2015
    Vogelfreund

    Vogelfreund

    Dabei seit:
    05.05.2015
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hopfenland
    Wir hatten kürzlich ein ähnliches Angebot von einem Holzhaus GÜ. Haben es von einem Fachanwalt prüfen lassen, das Urteil war vernichtend. Die Frage, die man sich stellen muss, ist doch: Was passiert, wenn der GÜ irgendwann während des Baus Konkurs anmeldet? Wieviel Geld ist dann im schlimmsten Fall verloren? Wie auch feelfree würde ich so einen Vertrag niemals unterschreiben.
     
  6. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Alles
     
  7. #7 jodler2014, 21.05.2015
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Ja warum denn nicht !:bef1007:
    Schön doof ,wenn man es nicht so aushandelt ....mit dem Verkäufer :bef1021:

    Lieferbereitschaft ?
    Was ist das ?
    Wovon ist das abhängig ?
    Von der Lieferfähigkeit?

    Und wenn man heute so viel Geld für ein Eigenheim aufwenden muss, ist es bei weitem nicht erforderlich einen Fachanwalt für Baurecht oder Vertragsrecht einzuschalten.

    Man muss einfach nur in der Lage sein, bis 10 oder 100 zählen zu können.

    Früher konnte man Autoverkäufern nicht trauen, heute sind es z.B. Hausverkäufer.(habe ich mal gehört)

    Und wenn die Hausverkäufer " durchschaut " worden sind ,fällt man wieder auf andere Geschäftsfelder rein.

    Das ist das wahre Leben ,liebe Leute !

    Was glaubt ihr denn?


    Die dümmsten Bauern ....etc.

    Und wenn die Ernte mal schlecht ist , dann texte ich den Kartoffel-Kunden so zu ,dass er auch die kleine verschrumpelte Kartoffel kauft!

    Finger weg !
     
  8. #8 OLger MD, 22.05.2015
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    - Sicherheiten
    - Bürgschaften
    - Treuhandkonten
    - ....

    wenn der Verkäufer undbedingt eine Sicherheit haben will, dass der Besteller das Geld nach der Bestellung nicht für etwas Anderes ausgibt oder gepfändet wird oder gar nicht verfügbar war - oder dass er Fremdwährung bekommt.
     
  9. #9 RMartin, 22.05.2015
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Aber was nutzt eine Bürgschaft über 5 oder 10% wenn der AN um 20, 30 oder mehr % überzahlt ist und dann insolvenz macht?!
     
  10. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Für ganz Hartgesottene:

    Die Klauseln zu den Zahlungsbedingungen im Angebot sind vorformulierte Vertragsbedingungen, da der Zimmerer diese Klauseln wohl immer verwenden wird. Wenn ein TE die " schluckt ", also hierüber nicht verhandelt wird, dann unterliegen die Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und sind danach unwirksam, weil Sie gegen die Leitbildfunktion des Werkvertragsrechts verstoßen. Denn hiernach dürfen Vorleistungen vom AG nicht gefordert werden. Zulässig sind nur Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen. Grund: Das Insolvenzrisiko darf dem AG nicht überbürdet werden.

    Also könnte man den Zimmerer nach Vertragsabschluß auffordern, ohne die geforderten Vorauszahlungen zu arbeiten. Tut er das nicht und beharrt er auf die - vermeintlich wirksamen Zahlungsbedingungen - kann der Auftrag nach Fristsetzung zur Arbeitsaufnahme gekündigt und Schadensersatz gefordert werden.

    Das kann dann allerdings etwas stressig werden und sollte daher vom Laien besser nicht exerziert werden ( obwohl es natürlich gut wäre, wenn dem Zimmerer endlich mal die rote Karte in einem konkreten Fall aufgezeigt würde ). Für den Zimmerer kann es zum Bumerang werden, wenn er wegen der Vorauszahlungen günstig kalkuliert hat. Dann erschlägt ihn der Schadensersatz.
     
  11. #11 stockstadt, 22.05.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    hast du den Zahlungsplan mit dem Verkäufer besprochen??

    Sowas würde ich nie unterschreiben.
    Solch ein Angebot ist unseriös und ich hätte wohl die Verkaufsgespräche abgebrochen.

    Auf meiner Immobiliensuche hatte ich auch zwei "windige Anbieter" .. da lohnt es sich auch nicht zu verhandeln. Mein Bauchgefühl hat mich das schnell abbrechen lassen.

    Bei meinem Haus hat der BT, ohne überhaupt groß darüber sprechen zu müssen, die Makler- und Bauträgerverordnung zugrunde gelegt .. was anderes bzw. (große) Überzahlungen hätte ich nicht akzeptiert.

    LG

    LG
     
  12. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Hi,

    aus leidvoller Erfahrung muss ich dem Zustimmen, was hier bisher geschrieben wurde: Niemals Verträge unterschreiben, in denen Du in Vorleistung gehst. Wenn der Auftragnehmer seinen Laden dicht macht, hast Du weder Geld noch Leistung.

    Was Eric schreibt, mag zwar stimmen, aber spätestens wenn die erste Rate nicht so kommt, wie in den AGB vorformuliert, gibt es Stress mit dem Auftragnehmer. Der will dann vielleicht ausprobieren, wer von Euch beiden den längeren Atem hat und ob Du trotz Hausbau noch genügend Geld in der Hinterhand hast, Dir einen vernunftigen Anwalt leisten zu können. Vielleicht ist Deine Wohnung auch schon "auf Termin" gekündigt. Natürlich müsstest Du Schadenersatz bekommen, aber hast Du genügend Nerven und Geld, das alles durchzustehen?

    Einen anderen Zahlungsplan als entsprechend dem Zahlungsplan der MaBV würde ich in diesem Leben nicht wieder akzeptieren.
     
  13. #13 JResniz, 22.05.2015
    JResniz

    JResniz Gast

    solche Angebote haben wir aber auch viele bei uns rumliegen z.B.: 40 % Anzahlung 14 Tage vor Baubeginn / 30 % Zahlung bei Baubeginn / 30 % nach Abnahme – kein Skonto... für 4% Skonto sind 100% 14 Tage vorher fällig.
     
  14. #14 Amibobo, 22.05.2015
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Hallo,

    Sollte das nicht umgekehrt sein?
    Gerade wenn so viel Geld im Spiel ist sollte man die Verträge durch einen Fachanwalt prüfen lassen?

    Nachdem was ihr so für Erfahrungen hat, sollte man dann bei der Ausschreibung (Architekt LPH 5-6) einen Fachanwalt für die vertraglichen Prüfungen hinzuziehen (die bautechnischen Inhalte macht ja der Architekt)?

    Gruß
     
  15. #15 Amibobo, 22.05.2015
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Ist schon spät ...
    Streiche 5-6
    Setze 6-7
     
  16. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Warum liegen die rum? Die gehören in den Müll oder mit einer Bürgschaft der Bank des AN abgesichert. Bei seriösen Geschäftspartnern scheint das Vorlegen einer Bürgschaft auch kein Problem zu sein.
     
  17. #17 JResniz, 23.05.2015
    JResniz

    JResniz Gast

    Die liegen rum, da wir noch in der Angebotsphase sind für das Gewerk. Werden uns aber höchstwahrscheinlich für einen anderen entscheiden. Der Thread ist aber gut - so bewusst war ich mir dem Risiko vorher nicht gewesen.
     
Thema:

Zahlungsbedingungen so in Ordnung?

Die Seite wird geladen...

Zahlungsbedingungen so in Ordnung? - Ähnliche Themen

  1. Beplankung mit GK-Platten noch in Ordnung oder Mangel

    Beplankung mit GK-Platten noch in Ordnung oder Mangel: Geschätzte Fachleute, darf ich euch um kurze Einschätzung/Rückmeldung bitten? Als Laie habe ich keinen Schimmer vom Trockenbau. 1. Bilder 1-3:...
  2. Dachkonstruktion für Garage in Ordnung?

    Dachkonstruktion für Garage in Ordnung?: Guten Tag, ich plane eine Doppelgarage in Holztafelbauweise zu bauen und wollte Eure Meinung zum Dachaufbau. Das Dach ist als Flachdach mit...
  3. Fliesenlegerarbeiten - ist das so in Ordnung ?

    Fliesenlegerarbeiten - ist das so in Ordnung ?: Hallo, wir lassen unser Bad nach einem Wasserschaden sanieren. Als Vorarbeit wurden Estrich und eine Entkopplungsmatte ( Firma Sopro ) ohne...
  4. Dachsanierung so in Ordnung zwecks tauwasser?

    Dachsanierung so in Ordnung zwecks tauwasser?: Wir planen unser Dach zu sanieren. Das Haus ist Baujahr 1979. Die Dachparren sind 16/4 cm .Das Dach ist nicht ausgebaut ,soll auch so bleiben als...
  5. Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung

    Zahlungsbedingungen / Vertragsprüfung: Hallo Bauexperten, Es handelt sich um ein unterkellertes Passivhaus in Holzständerbauweise (Fertigteile), Grundlage = VOB Teil B. Was haltet...