Probleme mit KfW-Darlehen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein

Diskutiere Probleme mit KfW-Darlehen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein Problem bei einem Teil der Finanzierung. Kurze Version: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat einen...

  1. #1 abertram, 22.05.2015
    abertram

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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Problem bei einem Teil der Finanzierung.

    Kurze Version:

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat einen Passus auf einem der Formulare, der unserem Bauträger nicht passt. Unser Bauträger hat diesen Passus gestrichen und das Formular unterschrieben, weil der Rest passe. Unser Bauträger hat das schon immer so gemacht und bis jetzt gab es keine Probleme. Nun weigert sich aber die IB das Formular so zu akzeptieren. Keine Partei möchte ihren Standpunkt ändern.

    Lange und ausführliche Version:

    Wir bauen ein KfW 55 Haus und wollen einen Teil unseres Bedarfes über die Investitionsbank Schleswig-Holstein finanzieren. Es dürfte das Programm 153 "Energieeffizient Bauen" sein.
    Der Bauträger muss ja einen Haufen Papiere ausfüllen und der KfW zur Verfügung stellen. Eins der Formulare trägt die Überschrift "Erklärung des Bauvorlageberechtigten/Entwurfsverfassers". Dort gibt es eine Stelle "Ich verpflichte mich gegenüber der IB.SH, für die Richtigkeit dieser Bescheinigung zu haften." Dieser Passus passt meinem Bauträger nicht. Der Passus sorgt dafür, dass mein Bauträger persönlich im schlimmsten Fall persönlich haftet und nicht die Firma. Er hat ihn gestrichen und unterschrieben. Hat er schon immer so gemacht und bis jetzt war es kein Problem. Die IB weigert sich nun, das Formular so zu akzeptieren und mein Bauträger akzeptiert diesen Passus nicht. Wir haben bereits eine Grundschuld auf das Grundstück bestellt und eine Rechnung vom Amtsgericht ist auch schon da. Es ist also bereits Geld geflossen. Mal eben die Bank zu wechseln, ist für uns nicht akzeptabel.

    Ich weiß nicht so recht, was wir jetzt tun sollen... Ein bisschen abwarten, ob einer der beiden einlenkt, können wir noch, da der Bauantrag noch nicht durch ist.

    Gruß,
    Alex
     
  2. #2 DerMarc, 22.05.2015
    DerMarc

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    schon interessant, dass dein BT davon ausgeht, dass die Bescheinigungen die er ausstellt nicht stimmen.
    Außerdem glaube ich nicht, dass sowas auf ihn persönlich zurückfallen kann. Er handelt doch immer nur im Namen seiner Firma.
     
  3. R.B.

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    Ist das eine 1 Mann GmbH?
    Handelt es sich wirklich um einen Bauträger?

    Wenn er für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben nicht haftet, wofür haftet er dann? Ich hoffe mal, Du hast Deinen Vertrag mit diesem "BT" (sofern es überhaupt ein BT ist) anwaltlich prüfen lassen und nicht einfach blind unterschrieben.

    Bei einer eigenmächtigen Änderung kann ich gut verstehen, wenn die Bank dies ablehnt. Der BT könnte Dir sonst ja irgendwas bauen und wenn die Förderbindungen nicht mehr erfüllt sind darfst Du Dich mit ihm aufgrund Eures Vertrags herumprügeln.
     
  4. Mibe25

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    Das fängt ja gut an: Der BT hat ein Problem damit, für die Richtigkeit der von ihm erstellen Bescheinigungen einzustehen? Er hat Dir ein KfW 55 Haus versprochen, garantiert das der Bank gegenüber aber nicht? Das Problem ist nicht Deine Bank, sondern Dein BT. Spätestens jetzt solltest Du zu einem Fachanwalt gehen, und die Sache durchleuchten lassen.
    Es müssen schon grobe Schnitzer/geplante "Schnitzer" passieren, damit der Geschäftsführer einer GmbH persönlich haftet. Ich würde in so einer Situation vermuten, dass der BT gar nicht vor hat, ein KfW 55 Haus zu bauen.
     
  5. #5 pitfallpit, 24.05.2015
    pitfallpit

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    Hallo
    ist der Themanstarter hier noch am lesen? Ausführliche Antworten scheinen ansonsten nicht erforderlich.
    Wie R.B. schon geschrieben hat: Ist es überhaupt ein BT? Wenn ja kann, darf es nur dieses Grundstück mit diesem Haus sein?
    Wenn 1 x mit nein geantwortet umgehend zum Anwalt und prüfen lassen.

    Wenn jetzt schon solche Ungereimtheiten auftreten, wie soll es dann weiter gehen? Wie willst Du später Punkte bei der Ausführung prüfen, die für Laien schwer zu prüfen sind?
    Ich habe auch einen Vetrag mit einem GU gekündigt, da dieser verschiedene Punkte (z.B auch fehlerhafte KFW70 Berechnung) als richtig erklären wollte.
    Kurz gefasst: Du zahlst für ein KFW 55 Haus (ob diese Förderung sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt) und erhälst wenn du Pech hast eine "schlechtere" Leistung.
    Ironis an: Wenn Du Geld zu verschenken hast, gebe ich Dir gerne meine Bankverbindung. Ironie aus.
    Gruß
    pit
     
  6. #6 Baufuchs, 25.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wieso soll der BT (wenns denn überhaupt einer ist) der Kfw Bescheinigungen ausstellen?

    Ist doch eh ein unabhängiger Sachverständiger vom Bauherren/Antragsteller zu beauftragen. Der erstellt die Berechnungen/die Onlinebestätigung und überwacht/dokumentiert die Ausführung.

    Wir mussten der Kfw noch nie irgendwelche Bescheinigungen unterschreiben...

    Mich würde auch nicht interessieren, was die Kfw will, Vertrag wurde mit dem Bauherren geschlossen, dem werden Bescheinigungen ausgestellt. Wieso sollte der BT/GU sich in Haftung gegenüber anderen als seinem Vertragspartner begeben?

    Guckst Du Merkblatt der Kfw:

    Den Anhang Kfw153Sammler.pdf betrachten
     
  7. BJ67

    BJ67

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    Wenn der Bauunternehmer nicht die Auflagen des Geldgebers erfüllen möchte, muss man sich nach Ersatzgeldgebern umschauen oder den Bauunternehmer wechseln. Jetzt müsst ihr prüfen was wieviel kostet und was realisierbar ist. Rechtlicher beistand scheint hilfreich.
     
  8. #8 Baufuchs, 26.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiss immer noch nicht, was das soll.

    Auch ohne gesonderte Erklärung haftet der BU gegenüber seinem Auftraggeber (Bauherr) gegenüber für die Richtigkeit von Bescheinigungen/Berechnungen.

    Für die Einhaltung von Darlehnsrichtlinien/-auflagen ist der Darlehnsnehmer (Bauherr) verantwortlich (in der Haftung), und nicht der BU.

    Überflüssiger Papierkram der Bank.
     
  9. BJ67

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    Dann kann der BU ja dem Bauherrn den Gefallen tun und den Schriebs der Bank beruhigt unterschreiben !:winken
     
  10. #10 Baufuchs, 26.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nochmal: Warum sollte er?

    Die Bank weiss doch selbst, dass der BU gegenüber dem Bauherren haftet, wozu also diese zusätzliche Bescheinigung?

    Er muss nicht jedem Hirnfurz einer Bank nachgeben.
     
  11. BJ67

    BJ67

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    Weil er das Haus bauen möchte (und Geld verdienen), ohnehin haftet, aber immer gute Arbeit leistet, so dass die Haftung nicht geifen wird und der Bauherr sonst keine Kohle bekommt, um den BU zu bezahlen ?!

    Ob die Unterschrift sinnvoll ist, sei dahin gestellt, aber in Deutschland muss eben alles seine Ordnung haben :)
     
  12. #12 Baufuchs, 27.05.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Soll der Bauherr halt seine Haftungsansprüche gegenüber dem BU an die Bank abtreten.
     
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