Mängelbeseitigung

Diskutiere Mängelbeseitigung im Dach Forum im Bereich Neubau; Werte Kollegen Folgendes Problem bin mit einem Kunden vor Gericht (lange Geschichte)erst Angeblich Auftrag nicht erteilt,wie er damit nicht...

  1. #1 genervt, 22.05.2015
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    Werte Kollegen
    Folgendes Problem
    bin mit einem Kunden vor Gericht (lange Geschichte)erst Angeblich Auftrag nicht erteilt,wie er damit nicht weiter kam,bekam ich eine kleine Mängeliste(erst lose Schieferplatten, nach über 8 Monaten hatten wir dann eine Liste mit 5000 €,Auftragswert 2700€ zerstörte Terrassenüberdachung usw.
    Jetzt sagte das Gericht nach über einem Jahr ,jawohl sie Behaupten also wird ein Sachverständiger bestellt womit ich null Problem habe weil unsere Arbeit Ordentlich ist
    Nun ist der Kunde hergegangen hat den Vorschuss für den Gutachter überwiesen,und mitgeteilt das er "Notgedrunken nach über 1 Jahr"die Reperaturarbeiten selber ausgeführt hat,es aber Fotografiert hat????
    was sagt Ihr dazu?????
    mfg
     
  2. Rico M

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    Also ich gehe aus der Schilderung mal davon aus, dass die Ersatzvornahme hätte angekündigt werden müssen, als Folger für nicht erledigte Reklamationen. Weil ein Recht auf Beseitigung von Mängeln steht dir zu.
    Aber hier im Forum gibt es schlaue Kollegen, die sich mit Juristerei besser auskennen...
     
  3. Jan81

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    Sehe ich persönlich ähnlich. Außerdem müssen diese Bilder erst mal von Richter als Beweismittel anerkannt werden und das wird schwierig (in meinen Augen). Da muss klar erkennbar sein das es sich um genau diese Terrassenüberdachung handelt und warum diese z.B. zusammengestürzt ist. Vielleicht ist auch jemand mit Mini Bagger dagegen gefahren.

    Was habt ihr jetzt genau erstellt und warum ist die Terrassenüberdachung zerstört?

    ps: Ist laien Meinung ;)
     
  4. #4 genervt, 22.05.2015
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    Hallo Rico
    ja das sehe ich auch so ,das Problem ist doch dieses das über 1 Jahr lang nichts Nachgearbeitet werden musste ,weil einfach nichts war,jetzt werden bevor der Gutachter kommt (nächste 2-3 Wochen dringend was gemacht und jetzt anhand von Bildern das Gutachten gemacht werden soll
    mfg
     
  5. #5 genervt, 22.05.2015
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    Wir haben die Terrassen-Platten (ca 20Jahre alt)abgenommen um Gerüst zu stellen und dabei Angeblich die Abdeckschiene beschädigt,diese wurden jetzt alle ausgetauscht
     
  6. #6 genervt, 22.05.2015
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    ach so ,Doppelstegplatten sind es :D,aber hätte es nicht ein ordentliches Beweissicherungsverfahren geben müssen
     
  7. Rico M

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    gibt es einen Verhandlungstermin? oder schriftliches Verfahren? Hast du einen jur. Beistand? ich denke, der kann das besser aufdröseln... Die Kammer kann dir anderenfalls sicher einen empfehlen, der sich mit Bauerei auskennt.
     
  8. R.B.

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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein SV eine Schadensbewertung anhand irgendwelcher Bilder machen kann. In meinen Augen fällt Deinem Kunden die Sache auf die Füße.

    Aber wenn die Sache sowieso vor Gericht ist, was meint denn Dein Anwalt dazu? Der müsste doch den Fall in allen Details kennen und könnte sicherlich eine verlässlichere Aussage treffen. Ich hoffe mal, dass Du einen Fachanwalt damit beauftragt hast, und nicht einen der mal so zwischen einer Ehescheidung und einem Ticket wegen einer Roten Ampel schnell Deinen "Fall" bearbeitet.
     
  9. #9 genervt, 22.05.2015
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    Hallo RB
    ne leider einen "Hausanwalt"ich sag euch,ging ja auch am Anfang nur darum das Angeblich"kein Auftrag "erteilt wurde ,für mich grenzt das Mittlerweile an Betrug ,aber es ist echt schwer sich da durchzu setzen
     
  10. #10 genervt, 22.05.2015
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    Verhandlung bzw Schlichtung war schon da wurde dann ein Sachverständiger berufen,und just in der Woche musste er es dann "überarbeiten ,nach 1 Jahr ist doch seltsam
     
  11. R.B.

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    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel. Was glaubst Du warum es Fachanwälte gibt. Die einzelnen Bereiche sind derart komplex geworden, dass selbst Fachanwälte ständig am Ball bleiben müssen damit sie nicht den Anschluss verlieren. Das ist nichts für Allround Genies.
    In Deinemn Fall sollte man die Sache jetzt von vorne aufdröseln. Was wurde wie vereinbart, was wurde ausgeführt, Mängelanzeige usw. Der kleinste Formfehler kann die Sache kippen, egal ob man Recht hat oder nicht. In den letzten Monaten gab es sicherlich einen entsprechenden Schriftwechsel. Das alles müsste Dein Anwalt nun prüfen.
    Aus der Ferne könnte man nun sagen, dass Dein Kunde schlechte Karten hat, aber das Blatt kann sich schnell wenden. Vielleicht weiß sein Anwalt ja mehr als wir hier. ;)

    Mein Fazit: Deine Chance könnte gut sein, aber wenn Du nicht selbst aktiv wirst, könnte der Schuß nach hinten losgehen.
     
  12. R.B.

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    Das mag zwar seltsam sein, aber was hilft Dir das?
     
  13. #13 genervt, 22.05.2015
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    Hallo RB
    danke für die Einschätzung und mittlerweile sehe ich auch das es eine andere Dimension bekommen hat und ich wohl oder Übel den Anwalt wechseln sollte,das blöde ist halt wenn wir ja irgentwo Mist gemacht hätten ,wäre ich der letzte der sagt ,komm hast mist gebaut alle Mann dahin es wird abgeändert ,aber hier ging es vom ersten Tag an darum ,nicht zu bezahlen,und da kann ich nur sagen ,man läuft gegen Windmühlen
     
  14. R.B.

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    Solchen Leuten kommt man mit Gutmütigkeit nicht bei. Manchmal muss man halt den steinigen Weg gehen, ob man will oder nicht. Wichtig ist, dass man dabei selbst keinen Fehler macht den der Kunde ausnutzen kann.
     
  15. #15 genervt, 22.05.2015
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    Es sieht wohl so aus
     
  16. #16 planfix, 22.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    ja! nerven behalten!!!
    geh in dich und überlege welche fehler du gemacht hast. sei ehrlich zu dir selbst, denn das sind die punkte, in denen du angreifbar bist.

    dann überlege was es nun zu tun gibt.

    hast du selbst fotos gemacht. vielleicht sogar vor auftragsbeginn?

    sortiere alles was du hast neu und besuche einen fachanwalt.

    gibt es eine versicherung, der du diese schäden hättest melden können?

    dann wäre es auch aufgabe der dich vor schaden zu bewahren.
     
  17. #17 genervt, 22.05.2015
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    Nein Versicherung tritt da nicht ein weil erdige Zahlung wegen nicht erteilen Auftrag verweigerte
     
  18. bento

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    Hallo genervt,

    darf ich mal fragen, was du eigentlich für Arbeiten gemacht hast?
    Gibt es ein Angebot?
    Gibt es einen schriftlichen Auftrag oder nur mdl. oder woraufhin bist du angerückt?
    Mit wem wurden Arbeitsbeginn und Ablauf der Leistungen abgesprochen (immerhin behauptet dein AG ja, du hättest keinen Auftrag gehabt!)?
    Hast du tatsächlich die Terassenüberdachung demontiert, damit du ein Gerüst stellen konntest? War das abgesprochen?
    Gibt es eine Abnahme?
    Gibt es eine Rechnung?
     
  19. #19 Gast036816, 22.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht war der AG auch ''notbetrunken''.

    wenn er die angeblichen mängel beseitigt hat, dann kann der vom gericht bestellte sachverständige nichts mehr feststellen.
     
  20. #20 genervt, 22.05.2015
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    Diesen Auftrag habe ich für einen Kollegen übernommen der seinen Betrieb schließen wollte der Kunde bekam von mir einen Nachtragsangebot mit mehr Leistung ausgeführt haben wir dort Dachrinnenerneuerung Auftrag wurde dann mündlich erteilt zur Montage der Rinne mussten wir eine circa 20 Jahre alte Doppelsteg Eindeckung abnehmen um Gerüst zu stellen Fakt ist dass der Kunde eigentlich von Anfang an nicht zahlen wollte und wir jetzt seit über einem Jahr vor Gericht darüber streiten erst hieß es der Auftrag ist nicht erteilt wie er damit nicht weiterkam behauptet er irgendwelche Mängel jetzt wo ein Gutachter kommen sollte repariert er Die angeblichen Mängel und macht Fotos und jetzt soll der Gutachter bewerten
     
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