Erpressung vom Architekten

Diskutiere Erpressung vom Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, erstmal vielen Dank an die ganzen netten Menschen hier. Im Moment ist das Forum unser einziger Anker, der uns vorm "Absaufen"...

  1. #1 Laila75, 22.05.2015
    Laila75

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    Hallo Zusammen,

    erstmal vielen Dank an die ganzen netten Menschen hier. Im Moment ist das Forum unser einziger Anker, der uns vorm "Absaufen" rettet. Unserem Architekten eine letzte Chance zu geben war ein riesen Fehler. Nicht nur das er fachlich schlecht arbeitet, er ist auch menschlich unter aller Kanone. Aktuell versucht er uns zu erpressen. Er hat damit gedroht uns bei der Baubehörde anzuschwärzen, wenn wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen. Er sieht darüber hinaus keine Notwendigkeit nach Bezahlung einer bestimmten Summe die Genehmigungsplanung herzustellen. (Soll vermutlich heißen: Zahlt mir X€ und ich lass euch in Ruhe)

    Glücklicherweise gibt es nichts was er der Baubehörde vortragen könnte aber ein Nachgeschmack hat so etwas trotzdem immer. Er will uns einfach nur schaden und Geld von uns erpressen. Die Frage ist jetzt kann man solche Leute bei der Architektenkammer melden? So ein Architekt gehören doch außer Verkehr gezogen!

    Danke und Gruß
    Laila
     
  2. #2 Linda2010, 22.05.2015
    Linda2010

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    Sollte eine Erpressung vorliegen würde ich nicht nur bei der IHK Meldung machen, sondern ihn bei der Polizei anzeigen und bei meinem Anwalt vorsprechen! Erpressung ist kein Kavaliersdelikt.
     
  3. #3 Gast036816, 23.05.2015
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    Gast036816 Gast

    du kannst ihm vorschlagen, den fall vom vermittlungsausschuss der architektenkammer klären zu lassen. dann solltest du seine reaktion abwarten. bei der bauaufsicht kann er nichts gegen dich vortragen, solange kein baugesuch vorliegt.

    von der außerordentlichen kündigung solltet ihr auch kein gebrauch machen. wenn seine leistungen mangelhaft sind, müsst ihr ihm seine mängel nachweislich anzeigen und ihn zur nachbesserung mit ausreichender fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach oder hält die frist nicht ein, dann ist der gang zum anwalt unvermeidlich, um eine kündigung wegen mangelhafter leistungen vorzubereiten.
     
  4. Baumal

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    super tipp! :irre was schert sich die IHK um den architekten?
    ansprechpartner wäre die architektenkammer.
    und bei der polizei jemanden (unschuldig) wegen erpressung zu bezichtigen,
    ist auch kein kavaliersdelikt
     
  5. #5 toxicmolotow, 23.05.2015
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    Ich habe irgendwie nicht wirklich verstanden worum es überhaupt geht.

    Ihr habt einen Vertrag und der wird nicht so ausgeführt wie ihrxdas wollt.

    Wenn das persönliche Gespräch nicht weiter hilft, ist der nächste Schritt der privatrechtliche Weg über einen (Baufach)Anwalt und Durchsetzung de4 vertraglich geschuldeten Dinge und ggfs. Kontakt mit einem Schlichter? der Architektenkammer.

    Wo da jetzt die Erpressumg sein soll kapiere ich nicht.
     
  6. #6 Norderstedter, 23.05.2015
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    Der erste Teil liest sich durchaus wie eine Erpressung. Der zweite Teil könnte auch Erpressung sein, kann aber auch unglücklich formuliert sein.
    Ich würde jetzt erstmal zum Baufachanwalt gehen. Da gibt es jetzt so viele Feinheiten und Details zu beachten - schon alleine damit man nicht durch irgendeinen Formulierungsfehler wieder Schlupflöcher aufmacht - dass das Forum da nicht mehr weiterhelfen kann.
     
  7. #7 Thomas B, 23.05.2015
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    Architekt droht mit Anschwärzen.....was will er denn da "ausplaudern"...? Immerhin hat er ja geplant und man könnte vermuten, daß er sich dann auch selber anschwärzt. Oder habt Ihr einfach abweichend von einer gemehigten Planung gebaut...ihr Schlimmen ;)
     
  8. #8 Skeptiker, 23.05.2015
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    Das Kammergesetz für Brandenburg kenne ich nicht, mag jetzt auch nicht nachschauen. Bei uns in B sind nach § 5 Abs. 2 ABKG
    die wesentlichen Ausschlussgründe für ein Mitglied:

    - dessen rechtsgültige strafrechtliche Verurteilung in einem für die Berufsausübung relevanten Bereich
    - das Nichtbestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
    - das Bekanntwerden von Tatsachen, die nachträglich zeigen, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben waren. (Formulierung von mir).

    Da die Kammer keine abgestuften Sanktionsmöglichkeiten ähnlich einem Arbeitgeber hat, sollte der erste Weg in jedem Falle zum Rechtsanwalt gehen. Ideal wäre ein auf Architektenrecht spezialisierter Anwalt.

    Die AK-Brandenburg hat anders als andere Kammern anscheinend keinen Schlichtungsausschuss o.ä., bietet aber lt. ihrer Homepage Schlichtungen bei der Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern und deren Bauherrn ausdrücklich an. Insofern könnte dorthin dann der 2. Weg führen - mit Anwalt.
     
  9. #9 VITRUVIUS, 23.05.2015
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    Hallo,

    Architekten sind wie alle Freiberufler von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit.

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  10. #10 Laila75, 23.05.2015
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    Wie objektiv sind denn solche Schlichtungsstellen von der Architektenkammer? So von außen betrachtet hätte ich da erstmal Bedenken ob da nicht immer eher mit einem "sehr wohlwollenden Auge" auf die Architekten geschaut wird und nicht der Weg über ein normales Verfahren mit unabhängigen Richtern besser wäre. Wie lange zieht sich so etwas denn hin?
     
  11. Taipan

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    Erfahrungsgemäß werden diese Schiedssprüche der Kammern (bzw. des entsprechenden Ausschusses) SEHR ernst genommen und es wird versucht eine für beide Seiten tragbare Regelung zu finden, die im Zweifel auch einer gerichtlichen Prüfung standhält. Aufpassen als Bauherr mauss man jedoch, ob man den Schiedsspruch anerkennen muss oder sich nach dem Schiedsspruch noch weitere Schritte vorbehalten kann.
     
  12. #12 Laila75, 23.05.2015
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    Achso noch vergessen: Weviel kostet der "Spaß", wenn man die Schlichtungsstelle bittet sich mit der Angelegenheit zu befassen?
     
  13. #13 Skeptiker, 23.05.2015
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    Eigene Erfahrungen mit Schlichtungsstellen habe ich nicht. In B sitzen dem Schlichtungsausschuss unabhängige Richter vor und alles weitere ist hier erklärt http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_schlichtung.htm und das klingt für mich nach einem fairen und neutralen Verfahren. Der Vorteil könnte in der Schnelligkeit eines solchen Verfahrens gegenüber dem ordentlichen Gerichtsverfahren liegen - und möglicherweise auch bei den niedrigeren Kosten.

    Über die Verfahren in Brandenburg weiß ich nichts. Welcher Kammer gehört Dein Architekt denn an?
     
  14. #14 jodler2014, 23.05.2015
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    Sorry dafür, dass ich mich einreihe !:konfusius

    Eigentlich ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen und ab sofort sollte jede Kommunikation mit dem Vertragspartner nur noch juristisch abgehandelt werden.
    Und wer den längeren Atem hat ,entscheidet letztendlich ...
    Der finanzielle Schaden ist für die Bauherrschaft erst mal vorrangig !

    Omg,ist das so schwierig?
    Mal ganz egal wer (Berufszweig) dahinter steckt!
    Und da in D gerne rumgejammert wird ....
    OT:
    Machen wir es wie Asterix und Obelix:boxing
     
  15. Baumal

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    ich würde tunlichst solche aussagen, bei der schlichtungsstelle,
    wenn du sie in anspruch nimmst, unterlassen.
    das würde dir auch ein anwalt raten.
     
  16. #16 jodler2014, 23.05.2015
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    Aber bitte bedingungslos !
     
  17. #17 Skeptiker, 24.05.2015
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    Hast Du außer markigen Sprüchen auch irgendetwas von Substanz mitzuteilen?
     
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    nicht irgendwas von Substanz ... die Frage ist: überhaupt irgendwas? ...
     
  19. bernix

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    Hab ich es überlesen?
    Worin besteht die “Erpressung“ überhaupt?
     
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    Was hat man unter "letzte Chance gegeben" zu verstehen?
     
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