Was würdet ihr tun

Diskutiere Was würdet ihr tun im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; privater? der kann viel empfehlen ... Es kommt auf die Meinung des gerichtlich bestellten an ;-) ohhh, man, du schreibst wieder bockmist³. lass...

  1. #21 Gast036816, 24.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ohhh, man, du schreibst wieder bockmist³. lass doch einfach mal die tasten von deinen fingern weg!
     
  2. Yilmaz

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  3. #23 Carden. Mark, 25.05.2015
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    Was genau soll die Fragen denn bezwecken?
    Soll bestätigt oder negiert werden ob die Mangelfreiheit des Gewerks besteht oder möchte der TE eine begründete Einschätzung ob aus dem Mangel ein Schaden entstehen kann?
     
  4. #24 Fragensteller69, 25.05.2015
    Fragensteller69

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    Das ein Mangel besteht liegt auf der Hand. Ich hatte mir eine Dritte Meinung erhofft.Und Schäden in Form von Rissen - keine Brennrisse - sondern durchgängige Risse, die jetzt erst entstanden sind gibt es auch. Ist bloß schwer darzustellen in Form von Übersichtsfotos.
    ABER:
    Bei Detailaufnahmen, die teilweise echt brutal wirken können wurde hier im Forum schon häufiger "Abriss" gerufen.

    Ein Sachverständiger vor Ort kann auch mal einen schlechten Tag haben oder der ein oder andere Maurer hat bereits etwas gegen diesen Personenkreis und tut dies hier kund.

    Ich hatte erhofft, dass vlt. mal Maurer oder mal ein Statiker was dazu sagt. So ein Fall wo aufgrund der rein rechnerischen Werte der Ziegelbreite das Überbindemaß bei mindestens jeder zweiten Fuge nicht stimmt sollte doch schon mal vorgekommen sein, oder irre ich da jetzt? Auch wenn die Statik hier jetzt nicht augebreitet wird. Aber , dass es ausgerechnet bei dem Stein passieren muss, wo es einen Überstand / Klaffende Fuge gibt finde ich mehr als sehr ärgerlich.

    Vorallem kann man doch einen Stein halbieren und bei unterschiedlichen Formaten auf das Überbindemaß achten...?
    Ist natürlich klar, dass das erhöhten Zeitaufwand und ggf. größerer Materialauschuss bedeuten kann, aber unmöglich sollte das nicht sein.
     
  5. #25 Fragensteller69, 25.05.2015
    Fragensteller69

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    20150524_102646-resized-1280-keil.jpg
    Und sind solche Keile nachträglich überhaupt zulässig? Sollte das nicht anderweitig abgestützt werden?
     
  6. #26 wasweissich, 25.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aha , und durch den einbau von schnippseln wird die ganze geschichte dann stabiler ??
     
  7. Eric

    Eric

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    Hallo Mark. Der TE ( und ich auch ) hätten gerne Deine Einschätzung, ob die vorhandene Ausführung den Fachregeln entspricht. Verstoß gegen das Überbindemaß, Steinüberstand von 12,5 cm und bereits vorhandene Risse ( Größe, Anzahl und Ursache durch und gerade wegen eines etwaigen Mangels sind allerdings nicht bekannt )?? Wären die vom TE angegebenen Risse auf die Ausführung zurückzuführen oder die Risse iVm mit der auch ansonsten fehlerhaften Ausführung den " Rest geben ", wäre die Sache ja eh klar ( = funktionaler Mangel ).

    Ob im Falle eines Mangels auch ein Schaden entstehen wird, ist zunächst unerheblich. Die Gefahr eines Schadens würde ausreichen ( = Schutzzweck der Norm ). Der Unternehmer käme bei Verstoß gegen die Fachregeln nur dann aus der Nachbesserungspflicht, wenn er beweist, dass die normwidrige Ausführung im konkreten Einzelfall keine Nachteile/Schaden erwarten läßt. Denn dann wäre trotz etwaigem Mangel die Nachbesserung unverhältmismäßig.

    Für spannend halte ich auch, wie der Unternehmer - je nach Höhe der geplanten Geländeoberkante - den Steinüberstand von 12,5 cm fachgerecht abdichten will. Wahrscheinlich soll die spätere Perimeterdämmung die überstehende Mauersperrbahn gegen die Unterseite des Steinüberstands anpressen und die Vertikalabdichtung dann vom gemauerten Sockel auf die Perimeterdämmung geführt werden. Das Thema hatten wir allerdings schon in einem anderen Beitrag.
     
  8. #28 rechter Winkel, 25.05.2015
    rechter Winkel

    rechter Winkel

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    Meine Einschätzung: das z. T. unterschrittene Überbindemaß Denkenrandabmauerung (dahinterliegend die lastaufnehmende, durchgehende und fugenlose Betondecke) und 1. Steinreihe sind unkritisch (direkter Deckenverbund). Steinüberstand 2. Steinreihe muß rechnerisch nachgewiesen werden.
    Fehlendes Überbindemaß sehe ich bzgl. Rissbildung eher problematisch, wenn es über mehrere Steinreihen nicht eingehalten wird.
    Dann handelt es sich hier auch noch um eine Wand mit wenig Mauerwerksöffnungen. Da habe ich mal gar keine Bauchschmerzen.

    Ansonsten sehe ich eine optisch sauber gemauerte Wand.
    Der Eckkeil wurde wahrscheinlich gesetzt, damit die Ecke beim Maueren nicht runterhängt.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der überstand müsste planmässig im trockenen liegen >
    erfordert 1. stufe vor der haustür oder streifenförmige
    tieferlegung (zb rigole) im bereich des wandfusses.
    der sinn des zaubers ist besonders die fuge mw-beton
    sauber ausführbar dichtzukriegen und nicht, das problem
    10cm zu verlagern ;)
     
  10. #30 Fragensteller69, 25.05.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

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    Ich lasse Bilder sprechen...

    IMG_4136_eckenordost_außen-red.jpg
    IMG_4147-red-ausschnitt.jpg
    IMG_4260-red-ausschnitt.jpg
    IMG_4390-ausschnitt-süden-Wohnzimmer-red.jpg
    IMG_4271-Mörtelfüllung.jpg

    Das selbe Gebäude..jeweils die Außenwand
     
  11. rodopp

    rodopp

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    Fragensteller - nicht vollflächige Vermörtelung - ein weiterer Mangel.
    Und wann wird entschieden, ob zurückgebaut wird?
     
  12. #32 wasweissich, 25.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum sollte zurückgebaut werden ?
     
  13. rodopp

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    wassweisich -ist mir nur so eingefallen, weil sicherlich ein mangelfreies Mauerwerk vereinbart wurde, und auch hier im Forum immer danach gerufen wird, dass alles so ausgeführt werden muss, wie es vereinbart wurde. Und es gibt Leute, die fanatisch behaupten, dass ein Bauherr ein Anrecht darauf hat, was vereinbart wurde ...
    Ansonsten wurde man hier nicht fragen "Was wurde vereinbart" wenn es dann doch egal wäre, oder?
     
  14. #34 wasweissich, 25.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    entscheiden jetzt informatiker an hand von fotos , ob ein bau mangelhaft ist oder nicht ?:shades:yikes


    warum sollte das fugenbild der deckenabmauerung sich nach dem fugenbild der wand richten ?
     
  15. rodopp

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    nein, galabauer entscheiden jetzt, dass in der Herstellervorschrift für das Mauerwerk keine vollflächige Vermörtelung gefordert wird.

    und dass in der DIN-Norm steht, dass die Überbindemaße beliebig sein dürfen ... eigentlich gar nicht notwendig sind, wenn die Mauer steht
     
  16. #36 wasweissich, 26.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich habe ja nichts entschieden , ich frage ja nur ..... :p
     
  17. rodopp

    rodopp

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    "Und wann wird entschieden, ob zurückgebaut wird? " - ebenfalls nur eine Frage

    falls vereinbart wurde, so zu bauen, wie ausgeführt, dann ist ja alles in Ordnung .... die Grundlage der Beurteilung ist ja das, was im Vertrag steht. ARdT sind angeblich stillschweigend immer vereinbart, sicherlich auch die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers. Was z.B. "vollflächige Vermörtelung" bedeutet, dafür muss man nicht Mauerer sein ...
     
  18. #38 Gast036816, 26.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die entscheidung, ob zurückgebaut wird, erfolgt erst, wenn der bauleiter eine mängelanzeige formuliert hat, der bauherr die mängelanzeige dem bauunternehmer nachweislich zugestellt hat und der unternehmer nicht nachvollziehbar belegen kann, dass seine leistung mangelfrei ist.

    eigentlich ist das ganz einfach.
     
  19. rodopp

    rodopp

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    @rolf a i b - korrekt, meine Frage war ja, wann es mit der Mangelanzeige usw. geschieht - der TE muss sich zuerst ja entscheiden, ob er ein mangelfreies Mauerwerk haben möchte oder ob er die Mängel hinnehmen möchte ....
     
  20. Jan81

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    Habe mir jetzt alle Bilder angeschaut und ich als Laie finde dieses Bild bedenklich. Ist jetzt nur an dieser Stelle oder an mehreren?

    Die Sache mit Überbindemaß sehe ich persönlich auch nciht so eng. Die haar Risse (auf dem Bilder) sind auch nicht bedenklich, kommen vom brennen.

    ps: nur Laien Meinung
     
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