Zustimmung zur Abweichung von den aaRdT

Diskutiere Zustimmung zur Abweichung von den aaRdT im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, @Kalle88: Was das Weiterbauen trotz Mangel angeht, habe ich auch extreme Bauchschmerzen. Allerdings hat mein Rechtsbeistand explizit gesagt,...

  1. Mibe25

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    Hi,

    @Kalle88: Was das Weiterbauen trotz Mangel angeht, habe ich auch extreme Bauchschmerzen. Allerdings hat mein Rechtsbeistand explizit gesagt, dass ich die Handwerker nicht daran hindern darf, weiter zu arbeiten. Der GÜ könnte das als Kündigung auslegen, was dann entsprechende Konsequenzen hätte. Mich würde interessieren, was Ralf Wortmann dazu sagen würde.
    Was ich noch ergänzen möchte: Den Entschluss, nichts zu unterschreiben, habe ich erst nach den ganzen hilfreichen Antworten auf meine Frage getroffen. - Danke dafür an alle !!! -

    Für mich ist mangeltechnisch das größte Problem, dass das Drainagewasser und etwas Oberflächenwasser in einer Sickergrube landet, der Boden aber nicht versickerungsfähig ist (Schluff, schuffiger Ton). Ich habe den GÜ mehrfach aufgefordert, mit die Berechnungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Sichergrube ausreicht, das Drainagewasser und das Oberflächenwasser der Kellertreppe (7 m²) zu versickern. Eine Antwort habe ich darauf nie bekommen. Wenn nun die Sickergrube nicht reicht, dann steht das Erdreich unter der Kellerbodenplatte ständig im Wasser.
     
  2. sniper

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    moin

    jetzt mal das pferd von hinten aufgezäumt

    wie sollen den dann neue produkte ,jemals in den genus der aardt kommen
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2015
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    Ganz einfach - in dem sich genug Leute finden, die bewusst oder unbewusst Versuchskaninchen spielen!
    Wenn dann alles im Rahmen ist, werden immer mehr Fachleute es als übliche und gute Lösung bewerten und irgendwann ist der Status aRdT erreicht.
    Wenns dann noch in einer DIN oder Fachregel landet, ist das auch gesichert!
     
  4. Mibe25

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    Hi,

    ich muss jetzt nochmal nachfragen, weil mir die Sache nicht aus dem Kopf geht: Woran würde ich als Laie erkennen, dass das Produkt für die Abdichtung nicht nach DIN 18195 zugelassen ist, wenn das Datenblatt das nicht ausdrücklich sagen würde?
    Als Laie würde ich den Textteil im Datenblatt

    "Bauaufsichtlich geregelte Anwendung als Bauwerksabdichtung (gemäß Bauregelliste A Teil 2 lfd. 2.49):
    Erforderliche Trockenschichtdicke bei Belastung gemäß DIN 18 195 Teil 4, 5 und 6:
    z. B. Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und
    Wänden (Kelleraußenwand) 2,0 mm"

    so verstehen, dass das Material der DIN 18195 Teil 4 entspricht.
     
  5. #25 Kalle88, 29.05.2015
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    Entsprechen tut es dann, wenn es in der DIN am Ende auch auftaucht - dem ist nicht der Fall. Den Rest hatte dir Eric schon erklärt ganz oben oder aber sehr verkürzt und vereinfacht gesagt;

    Steht da Bauregelliste A Teil 2 = abP und damit nicht Bestandteil der DIN/ a.R.d.T.

    Wie gesagt beziffert die DIN selber die Produkte noch ein mal. Es ist also so, dass der GÜ es verwenden kann, wenn das abP vorliegt, sagt aber noch nicht's über a.R.d.T. aus und diese schuldet er dir. Weicht er davon ab, dann muss er dich im Vorfeld davon in Kenntnissetzen und umfassend aufklären. So das man davon ausgehen kannst dass du Nachteile und Risiken verstanden und akzeptierst.

    Man darf nicht vergessen, dass das Fehlen als a.R.d.T nicht gleich bedeutend damit ist dass es nicht funktioniert. Es ist am Ende nur nicht in den elitären Kreis aufgenommen womit dann quasi die "Narrenfreiheit" besteht. Auch wenn Eric mich vermutlich gleich haut aber; Bei Flüssigkunststoffen in der Bauwerksabdichtung (nicht zu verwechseln mit Dachabdichtung!) ist das auch so ein Thema. Die Fachkreise sagen ganz klar - gibbet nicht. Wenn ich mir jetzt die zugelassenen Bauprodukte im Dachabdichtungssektor ansehe, dann sind für die Bauwerksabdichtung fast die gleichen Produkte erwähnt, wenn auch mit teils unterschiedlicher Definition. Nun darfst du dich selber fragen warum auf frei bewitterten Flächen eine FSK Abdichtung zugelassen ist und im Bauwerkssektor eben nicht. Wobei es am Ende das gleiche Produkt ist.

    Das dreht sich so lange bis einer da oben mal etwas Lobbyarbeit betreibt, an den richtigen Stellen die Spritze ansetzt und der Fachkreis die Verwendung duldet und in den Ausschüssen dafür sorgt dass es in Fachregel und DIN kommt.

    Ein guter Umgang mit fachlichen Wissen erfolgt dann, wenn ich nicht alles blind befolge, auch nicht, wenn es in Normungen steht und sehr wohl das Hinterfrage.
     
  6. rodopp

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    Und ist die Einhaltung der ARdT am Bau ein absolutes "muss" ? Kann man da nicht etwas mit Bauchgefühl machen? Oder wenn der Bau trotzdem "gebrauchstauglich" ist und die Mängelbeseitigung sehr teuer wäre, muss der Bauherr die Ausführungen nicht hinnehmen, auch wenn er vorher darüber nicht aufgeklärt wurde?
     
  7. #27 JamesTKirk, 30.05.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Hmm ...
    Und ist die Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr ein absolutes "muss" ? Kann man da nicht etwas mit Bauchgefühl machen? Kann ich denn nicht über eine rote Ampel fahren, wenn keiner kommt ? Kann ich denn nicht durch eine verkehrsberuhigte Zone mit 70 km/h fahren, wenn gerade keine Kinder auf der Straße zu sehen sind ?

    Deine Anmerkungen sind doch wohl nicht ernst gemeint, oder ??? :mauer
     
  8. rodopp

    rodopp

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    JamesTKirk - ich frage ja nur ...
    hier http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?91372-Was-w%FCrdet-ihr-tun/page4
    habe ich z.B. gelesen, dass in diesem Fall die Nichteinhaltung der ARdT hinnehmbar ist "Wenn die Statik nicht gefährdet ist - nachweislich und belegt vom Rohbauer z. B. - warum sollte dann ein Rückbau erwogen werden, wenn einzelne Passagen aus DIN/ a.R.d.T nicht zutreffend sind?"

    Also ARdT verlangen bestimmte Überbindemaße, diese müssen aber nicht zwingend eingehalten werden, wenn jemand unterschreibt, dass die Statik nicht gefährdet ist ...
     
  9. #29 karo1170, 30.05.2015
    karo1170

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    Diese Regeln sind meines Wissens nach in (zumeist recht eindeutiger) Gesetzform (StVO,StVZO...) verfasst.
    Ob man das mit den eher schwammigen Formulierungen einer aardT gleichsetzen sollte?

    Mit dem Hintergrundwissen, das sich der Stand der Technik etwas schneller entwickelt als die Normengebung ist die Frage nicht mehr ganz so absurd...
    Es gibt auch viele technische Bereiche, für die es derzeit schlicht und einfach keine aardT gibt. Noch nicht mal eine Norm. Nur eine simple gesetzliche Vorgabe, das etwas gefordert wird.
     
  10. Mibe25

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    Hi,

    ich musste mich schlau machen, was diese "Bauregelliste A Teil 2" ist. Diese gilt für nicht geregelte Bauprodukte. Jetzt kann ich nachvollziehen, was Kalle88 meint, wenn er aus der Bauregelliste Teil 2 schließt, dass das Produkt nicht in der DIN steht. Danke für die geduldige Erklärung.

    Was das Einhalten von Regeln angeht: Natürlich ist mir bewusst, dass DIN etwas hinterher hinken. Natürlich darf man sich dem Fortschritt nicht verschließen. Aber zuerst muss mal bewiesen sein, dass es sich um einen echten Fortschritt handelt und nicht um eine Eintagsfliege! Wenn ein Hersteller ein tolles neues Produkt erfunden hat, dann kann er ja gleich entsprechende "Aufklärungsunterlagen" erstellen, die dem Auftraggeber vorgelegt werden - am besten mit einer Garantieerklärung über den Zeitraum, den die "alten" Produkte aus den Normen überdauern. Dann kann der Bauherr entscheiden, ob er eher den "Bausparvertrag" will, oder das "Aktiendepot".
    Wenn ich sehe, wie viele Mängel und Probleme es an Häusern gibt und wie viele Gerichtsverfahren, dann graut es mir bei der Vorstellung, dass auf diesen Markt "experimentelle" Produkte in noch größerem Maße eingesetzt werden - nicht nur wegen dem Produkt, sondern auch wegen der mgl. Weise anderen Verarbeitung.
    Ich habe selbst in einer anderen Branche an Normungsaktivitäten teilgenommen. Von daher gesehen bin ich sehr vorsichtig, was die Übertragbarkeit der Anwendung der Flüssigkunstoffe angeht: Möglicher Weise gibt es bei der Anwendung von Flüssigkunstoff als Bauwerksabdichtung einen Stoff, der im Boden, im Putz, in Dämmplatten etc. vorhanden ist, und mit dem Flüssigkunstoff ungünstig reagiert. Solche tiefgehenden Details sind aber nur wenigen Leuten bekannt, verhindern aber, dass Flüssigkunstoffe in die DIN aufgenommen werden. Denn wenn ich es richtig verstehe, dann müssen die DIN unter allen Umständen funktionieren.

    Da bin ich mir nicht sicher. Konkretes Beispiel: Stand der Technik ist, dass einem Produkt ein bestimmtes Additiv beigemischt wird. Stand der Technik ist auch, dass ein Inhaltsstoff des Produkts in den letzten Jahren in immer höherer Konzentration in dem Produkt zu finden ist. Ungünstiger Weise reagiert nun der Inhaltsstoff mit dem Additiv und sorgt dafür, dass die Baugruppe, in der das Produkt eingesetzt wird, langfristig funktionsunfähig wird. Die Hersteller der Baugruppen versuchen nun, die DIN entsprechend anzupassen. Die Hersteller von Stoff, Additiv und Inhaltsstoff kämpfen aus finanziellen Gründen dagegen.
    Daher macht es meiner Meinung nach durchaus Sinn, bei einer langfristigen Investition (z.B. Haus) auf Dinge zu vertrauen, die sich bewährt haben, sich also auf eine DIN in der aktuellsten Fassung zu verlassen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2015
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    Aber nur, wenn man keine Ahnung hat!

    Ganz simples Beispiel - KMB.
    KMB war schon fast jahrzehntelang Stand der Technik, bevor sie in die DIN und die Fachregeln eingeführt wurde.
    DIN und Fachregeln haben nun mal die (widerlegbare) Vermutung, die aRdT darzustellen!
    Widerlegbar ist zumindest nach unten und zur Seite aber theoretisch.
    Widerlegungen haben bisher nur insoweit stattgefunden, als man die Normen für zu niedrig erklärt hat (z.B. Schallschutz)
     
  12. #32 Kalle88, 30.05.2015
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    Richtig lustig wird es ja, wenn du dich mit dem Thema in Hinblick der EU beschäftigst - dann verlierst du gänzlich die Übersicht und musst die Definitionen wohl gefühlte 100 mal Lesen bis es im Kopf sitzt. Klar ist es schön, dass in Deutschland die Dinge so geregelt sind, dass sie nicht sofort von EU-Richtlinien unterwandert werden können - das würde wohl zu einem heillosem Chaos führen. Weil dann am Ende gar nicht mehr eindeutig ist was ich darf und was nicht. Für einen Juristen der wohl nichts anderes macht ist das sicherlich kein Thema, ich finde das Thema aber derart Komplex dass die Übersicht und vor allem die richtigen Schlüsse nicht sooo einfach sind. Das Komplexe wird am Ende aber nötig sein um eben nicht von EU-Richtlinien unterwandert zu werden.

    Die abP ist ja nun nichts was du vom DIBt hinterher geworfen bekommst. Daher gibt es ja diese ganzen Zulassungen und Prüfverfahren. DIN V 20000-202 zum Bleistift.


    Um mal bei Erics posting, letzter Satz, anzuschließen: Es ist nicht Aufgabe des Hersteller das zu erfüllen. Es ist Aufgabe der Verarbeiter, dazu muss der Verarbeiter im Thema aber fit sein um zu erkennen wann er muss und wann er nicht muss. Klar kann man sagen, im Umgang mit der DIN sollten die Stoffe bekannt sein. Du wirst aber von der Industrie gleich wohl mit Produktneuheiten zugebombt. Nun hat das Produkt n abP du verpennst aber dass es eben nicht a.R.d.T darstellt - dann hast Bockmist gebaut.

    Du darfst dich hier vom Forum nicht blenden lassen. Im übrigen ist ein Mangel - Vertragsabweichung, Regelverstoß etc. - nicht gleich das worstcase Szenario. Rechtlich gesehen liegt dort kein Handlungsspielraum, denk ich zu mindestens. Fachlich sollte man das eine oder andere aber etwas differenzierter sehen wollen oder sogar müssen.

    Das ist quatsch. FSK werden z. B. als Oberflächenschutzsysteme auf Parkdecks verarbeitet. Die Umgebung ist weitaus feindlicher als die Belastung im Boden ergeben könnte. Um mal ein sehr großes Projekt zu bennen; Schloss Augustusburg. Die Abdichtung wäre ohne FSK gar nicht möglich gewesen hin zubekommen. Nun stell dir vor, FSK wäre durch die ETA (ETAG 005) nicht zugelassen, stell dir vor der Normenausschuss der DIN 18531 hätte dieses Produkt nie aufgenommen. Dann hättest du es selbst mit Aufklärung nicht verarbeiten dürfen. Stellt das benutzen und Abdichten jetzt Pfusch da? Ich denke nicht. Wenn auch im genannten Fall die Bauwerksabdichtung (Nicht die Terrasse) nicht Regelkonform ist.

    Nun ist es so, dass man im EFH nicht auf neumodische Produkte zurückgreifen muss, weil so eine Kellerabdichtung am Ende ja nicht sooo schwierig ist.

    FSK ist ja im Abdichtungssektor zugelassen DIN 18531 nur eben nicht in der DIN 18195. Weil es kaum verwandt wird, weil es von Fachkreisen nicht anerkennt wird ungeachtet deren Eignung. Die DIN ist am Ende als a.R.d.T. zu verstehen. Die soll bezwecken dass irgendwo ein einheitlicher Konsens besteht eine Richtlinie, damit nicht ausgeführt wird was irgendwo gedacht wird. Sieh es als Qualitätsstandard an, denn am Ende taucht da nur auf was sich bewährt hat. Damit es sich bewähren kann gibt es dann abP oder BPR, dazu braucht es aber eben auch Menschen die sich dafür einsetzen - Kunden wie Verarbeiter.

    Ich denke es macht Sinn Regelkunde mit Erfahrungswerten zu vermischen und daraufhin ein Urteil zu finden. Leider ist das zu subjektiv und abhängig von der Fachperson und dem Wissensstand um mögliche Schäden abzuschätzen. Das am Ende macht für mich aber einen "Experten" aus. Blind die Normungen runterbeten kann jeder der sie zur Verfügung hat und lesen, verstehen und interpretieren kann. Da man hier aber nie einen Konsens finden wird und es am Ende immer einer besser wissen wird als der andere - ob das nun stimmt oder nicht - ist zum Schutz des Laien eben das rechtliche Konstrukt darum. Der Jurist kann sich eben auch nur auf das verlassen was in Seminaren, Fachtagungen usw propagiert wird oder eben was a.R.d.T. darstellt. Ob das IMMER richtig ist, ist fraglich.
     
  13. Mibe25

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    Damit wir nicht zu sehr abschweifen, will ich nur kurz zu den beiden oben zitierten Sätzen etwas sagen:
    Ja, ich habe verstanden, dass es nicht Aufgabe des Herstellers ist. Nur würde es in meinen Augen Sinn machen, wenn der Hersteller entsprechende Dokumente zur Verfügung stellen würde, damit der Verarbeiter dem Bauherrn keinen Mist erzählen muss.

    Wie viele Leute gibt es, die "die Normungen runterbeten kann jeder der sie zur Verfügung hat und lesen, verstehen und interpretieren"? Wenn ich es bisher richtig mitbekommen habe, dann hat mein Planer keine einzige Norm! Ich habe von ihm nur einmal einen Auszug aus Fachregeln bekommen: Das Detail war das falsche, die Fachregel von 2003 und veraltet. Wenn ich sehe, wie schwer er sich bei den streitigen Details tut, dann bin ich überzeugt davon, dass er bei allen Häusern, die er bisher gebaut hat, denselben Fehler gemacht hat.

    Wieviele echte "Sachverständige" gibt es? Ich habe von einem ÖBUV ein Schreiben hier liegen, dass die DIN bei einem Bauvertrag nicht gelten, wenn diese nicht explizit im Bauvertrag vereinbart werden. Derselbe schreibt, dass die Tropfkante einer Steinfensterbank nur 20 mm über die Putzoberfläche stehen muss. :mauer

    Zum Glück legt mir mein externer Sachverstand zu seinen Aussagen immer einen Auszug aus den entsprechenden Fachregeln bei - den Kernpunkt hellgelb markiert. Dazu ein paar Bemerkungen, damit auch ich als Laie das verstehe. Ohne den hätte ich schon lange das Handtuch geworfen.
     
  14. #34 Kalle88, 31.05.2015
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    Dann sei glücklich dass du offenbar jemand gefunden hast der seinen Job etwas ernster nimmt - das ist doch gut!
     
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