Dachdeckermeister bzw. Dachdeckerfirma pflicht?

Diskutiere Dachdeckermeister bzw. Dachdeckerfirma pflicht? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, habe von ein paar Leuten gehört, dass man das Dachdecken einem Meister bzw. einer Firma überlassen muss und es selber nicht machen...

  1. #1 Rossi85, 27.05.2015
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    Hallo Leute,

    habe von ein paar Leuten gehört, dass man das Dachdecken einem Meister bzw. einer Firma überlassen muss und es selber nicht machen darf....

    Kann mir da jemand was bestimmtes zu sagen?
    Wenn das stimmt, was genau darf man selbst nicht machen?

    Danke schon mal im Vorraus!
     
  2. #2 Kalle88, 27.05.2015
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    Machen kannst du alles wenn du das nötige Wissen in diesem Beruf hast. Wirst du vermutlich nicht haben, also ist die Idee des DIY eine ziemliche Schnappsidee. Abhalten wird dich davon aber niemand und wenn du zu viel Geld hast um es am Ende zwei mal zu machen - dann bitte.

    Mit solchen Aussagen bist du hier nicht wirklich gern gesehen, nur so als gut gemeinter Rat.
     
  3. #3 Rossi85, 27.05.2015
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    Darum gehts nicht. Ich habe das schon öfter mal gemacht und das hällt schon ca. 8 Jahre.
    Außerdem wird ein Dachdecker dabei sein. Der ist nur kein Meister.
    Mich interessiert ob ich jemanden nachweisen muss(BG, Bauamt, Gebäudeversicherung oder was auch immer), dass es von einem Meister gemacht wurde?
     
  4. #4 Kalle88, 27.05.2015
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    Du musst einen Nachweis für die BG führen wer dir alles, wie, wann und wo geholfen hat. Du brauchst einen Standsicherheitsnachweis, Arbeitschutzrichtlinine einhalten usw. usf. Eine erforderliche Meisterpflicht gibt es in deinem konkreten Fall nicht - zu mindestens ist mir keine bekannt. Das kommt erst zum Tragen, wenn man ein Gewerbe ausführen will - dann besteht Meisterpflicht, zum Führen eines Dachdeckerbetriebes. Wobei auch dort Ausnahmen bestehen können.

    Zum Rest lass ich einfach mal die Finger still, die Müh ist es eh nicht wert.

    Ergänzung: Bei Selber-Murks könnte die Bank nicht mitspielen wollen und kein Geld bereitstellen wollen, weil das Risiko zu hoch ist.
     
  5. #5 Rossi85, 27.05.2015
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    Trotzdem danke für die Antwort...
     
  6. R.B.

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    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Dein eigenes Dach handelt. Dann kannst Du darauf herum turnen so viel Du willst.

    Der richtige Ärger beginnt erst wenn ein Schaden entsteht, egal in welcher Form. Sei es weil jemand vom Dach fällt, oder durch die Arbeit ein Schaden beim Nachbarn oder im öffentlichen Raum entsteht, oder wenn es zu einem Versicherungsfall kommt und man nicht nachweisen kann, dass die Arbeit fachgerecht ausgeführt wurde. Wenn beim nächsten Windstoß die Ziegel den schönen Porsche des Nachbarn demolieren hat man ein Problem. Richtig interessant wird es wenn es zu einem Personenschaden kommt.

    Auch der mithelfende Dachdecker, bei dem es sich ja garantiert um einen guten Freund handelt, könnte ein Problem bekommen, genau so wie der Bauherr. Ein komplettes Dach erstellen oder erneuern, das geht mit Sicherheit nicht mehr als Gefälligkeit durch. Man könnte dann unterstellen, dass dafür in irgendeiner Form Geld geflossen ist, was weitere Probleme mit sich bringt. Die Steigerung wäre dann, dass man dem Dachdecker als Fachmann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Da könnte man als Bauherr und Handwerker sehr schnell in Erklärungsnot kommen.

    Fazit: machbar ist fast alles. Wenn man aber alle Möglichkeiten durch dekliniert, wird man feststellen, dass man sich auf sehr dünnem Eis bewegt.
     
  7. Neutal

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    e Punkt ist der Versicherungsschutz. Kommt es z.B. nach einem Sturm zu einem größerem Dachschaden oder zu verletzten Personen durch umherfliegende Dachteile, so wird KEINE Versicherung für den Schaden aufkommen. Für den Versicherungsschutz ist mittlerweile der Nachweis einer regelmäßigen Dachwartung durch einen Fachbetrieb schon fast üblich.
    Ob es sich um Schwarzarbeit oder wirklich einen Freundschaftsdienst handelt, dazu will ich nichts sagen, es lohnt sich allerdings für die Dauer der Arbeiten eine Zusatzversicherung bei der Bau BG abzuschließen, weil die normale KV bei einem Unfall nicht zahlen wird
     
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