Reihenfolge Gewerke: Treppe auf Fliesen oder um Treppe herumfliesen

Diskutiere Reihenfolge Gewerke: Treppe auf Fliesen oder um Treppe herumfliesen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Situation: neu gebautes Einfamilienhaus mit Fußbodenheizung. Die Treppe geht um die Ecke (L-Form). Die Außenseiten der Treppe werden mit der Wand...

  1. #1 Baumkind, 27.05.2015
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    Situation: neu gebautes Einfamilienhaus mit Fußbodenheizung. Die Treppe geht um die Ecke (L-Form). Die Außenseiten der Treppe werden mit der Wand verschraubt. Im Innenbereich der Treppe soll ein Treppenfuß auf dem Fußboden stehen (ohne Verschraubung).

    Mein Bauleiter (vom GU) meint, ich solle erst Fliesen lassen und dann wird die Treppe mit dem Treppenfuß auf die Fliesen gesetzt. Aussage: Die mehrfach geschnittenen Fliesen sehen unschön aus.

    Der Fliesenleger (von mir beauftragt, unabhängig vom GU) möchte hingegen um die Säule herum fliesen. Aussage: Spannungen + Belastung könnten die Fliesen "zerstören".

    Persönlich überzeugt mich die Meinung vom Fliesenleger, weil die Belastung unter dem Treppenfuß ist schwer einschätzbar. Außerdem könnte man ja sonst nicht die Fliesen entfernen ohne die Treppe umzubauen.

    Was meint Ihr - wer hat recht?
     
  2. #2 Gast036816, 27.05.2015
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    keiner!

    treppen gehören an tragende bauteile angebunden. bei einem lastabtrag über einen fußbodenaufbau - egal ob fliesen oder estrich - muss gesondert nachgewiesen werden, dass der bodenaufbau keinen schaden nimmt, was bei fußbodenheizung besonders wichtig ist.
     
  3. #3 Kater432, 27.05.2015
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  4. #4 Baumkind, 28.05.2015
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    Klingt einleuchtend, dass man einen Treppenfuß nicht auf schwimmenden Estrich setzt. Estrich und FBH ist jetzt schon drin - leider ohne Aussparung!

    Leider überzeugt das meinen Bauleiter nicht. Standardspruch: Er würde dass immer so machen. Und er weigert sich, den Treppenfuß auf dem Rohfußboden zu befestigen lassen. Dass ich Kosten übernehmen würde, um diesen endlosen Diskusionen um "den Stand der Technik" aus dem Weg zu gehen, hat er nicht kapiert.

    Gibt es dazu irgendwelche DIN-Normen? Benötigen Treppen eine Art Zulassung ("System Treppenmeister oder gleichwertig")?
     
  5. #5 VITRUVIUS, 28.05.2015
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    Handelt es sich um einen schwimmenden Estrich auf einer Dämmstoffschicht?

    Die Punktlasten sind viel zu hoch. Die Lasten sollten zumindest auf eine größere Fläche verteilt werden.
     
  6. #6 Gast036816, 28.05.2015
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    Gast036816 Gast

    dann sollte der chef des bauleiters eine mängelanzeige von dir entgegennehmen.

    dazu brauchst du keine DIN. es reicht, wenn du auf den mangel hinweist. der unternehmer muss nachweisen, dass seine leistung mangelfrei ist - schwarz auf weiss! dürfte ihm schwer fallen.
     
  7. #7 VITRUVIUS, 28.05.2015
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    DIN 18560-2.jpg

    In Abhängigkeit der Estrichdicken sind Einzellasten zwischen 2 kN/m² und 4 kN/m² zulässig. Das entspricht rund 200 Kg - 400 Kg / m²
     
  8. Rico M

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    im Prinzip gebe ich allen Bedenkenträgern ja recht- und verstehe die Angst vor der Punktlast durchaus.
    Jetzt ist es zwar schon ne Weile her, dass ich mein Geld mit Treppen verdient habe- aber an dem Punkt hat es noch nicht viele Änderungen gegeben die letzten Jahre.
    Jedesmal wenn ich daher kam, und eine Punktablastung unter dem Antrittspfosten wollte, kamen der Fliesör und der BU mit 1000 Ausreden, warum die Lage des Punkt"Fundamentes" nicht auf den mm exakt hinzubekommen sei, dass die Setzungserscheinungen des Estrichs an der Stelle einen Abriss an der Aufmauerung geben werden, dass die Fliesenverlegeplanung (meist eh nicht vorhanden) diesen Punkt nicht noch extra betonen würde wollen etc.pp.
    Dazu kamen noch die Bauvorhaben, wo ich erst gerufen wurde, nachdem der Estrich und die Fliesen bereits drin waren, und die wo der Plan der Architektentreppe erst mal in eine "richtige" Übersetzt werden musste. Das ganze gepaart mit Blockstufe- oder auch nicht, schrägem Antritt usw. hat in 99% der BV einen anderen exakten Antrittspunkt zur Folge- als der im Bauplan :shades
    In der Tat ist es so, dass ich notgedrungenerweise sicher 100 Treppen der verschiedensten Konstruktionsform am Antritt wandseitig mit Injektionsmörtel verdübelt habe, und der Pfosten nur auf seinen 8x8 oder 10x10cm aufstand.
    Es hat bis heute bei mir dazu keine einzige Reklamation wegen gerissener Fliesen etc.pp gegeben

    Aber wie bereits eingangs erwähnt- grundsätzlich stimme ich dem Wunsch nach einer Ablastung auf den Rohboden zu...
     
  9. #9 Tafelsilber, 28.05.2015
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    Einzellasten mit Einheit kN/m²? Kommt mir etwas seltsam vor...
     
  10. #10 VITRUVIUS, 28.05.2015
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    Das ist in der Tat seltsam. Zumal für statische Berechnungen Einzellasten ihrer Größe nach in kN und mit ihrer räumlichen Lage angegeben werden. In der DIN steht das aber anscheinend so drin.. es sei denn, es hätte jemand falsch abgeschrieben...

    P.S.

    Man muss nur goggeln. Hier ist die Original-DIN. Der screenshot oben stammt aus dem Prospekt eines Estrichherstellers.

    In dem untenstehenden Dokument sind Einzellasten in kN angegeben:

    http://www.stroy.it/wp-content/uploads/2012/02/DIN-18560-2-2004-04.pdf
     
  11. #11 Tafelsilber, 28.05.2015
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    Die Anwälte vom Beuth Verlag haben sich eben auf den Weg nach Italien äh Russland gemacht.
     
  12. #12 Gast23627, 29.05.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Hallo,

    ich habe hier noch einen Stapel vom mir erstellter und von Bauherren sowie Architekten akzeptierten und unterschriebenen Bedenkenanmeldungen bezüglich der auf dem Estrich und Fliesenbelag stehenden Treppenpfosten in meinen Akten.

    Dieses Detail richtig zu planen und auszuführen ist eigentlich kein Problem, aber viele wollen das so weil, so glaubt man, angeblich einfacher und problemloser ausführbar...

    Zu dem aus meiner Sicht in der jetzigen Form ungerechtfertigten Geldmaschine Beuth-Monopol, sollen die Anwälte erst einmal hier suchen.

    Gruß
     
  13. #13 Baumkind, 21.06.2015
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    Wie mir hier im Forum empfohlen wurde, habe ich von meiner Baufirma eine Statik der Treppe + zulässige Punktlast des Estrichs angefordert. Dabei habe ich mir die üblichen Ausreden anhören müssen (a la machen wir immer so).

    Eine Weile späte kam dann eine weitergeleitete Mail vom Treppenbauer: Die (maximale) vertikale Last beträgt 4,5kN. Gleichzeitig kam die Ankündigung vom Bauleiter, dass die Treppe auf den Rohfußboden gestellt wird (Gummilager).

    Nach meinen eigenen Recherchen darf mein Estrich (45mm über Heizungsrohren) nur mit einer Punktlast von 2kN belastet werden!

    Vielen Dank für die Tipps.
     
  14. #14 Gast036816, 21.06.2015
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    und, besteht der superbauleiter auch noch auf deine kostenbeteiligung?
     
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