Baugenehmigung im Außenbereich

Diskutiere Baugenehmigung im Außenbereich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich hab mal eine Frage und hoffe hier kennt sich jemand aus :) Meine Eltern besitzen einen Resthof im Außenbereich der Ortschaft. Wir...

  1. AnGu84

    AnGu84

    Dabei seit:
    27.05.2015
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo,
    Ich hab mal eine Frage und hoffe hier kennt sich jemand aus :)
    Meine Eltern besitzen einen Resthof im Außenbereich der Ortschaft.
    Wir würden gerne bei denen bauen. Wir hatten erst an einen Anbau an einen kleinen Schuppen gedacht, der an die nächste Koppel angrenzt. Für den Schuppen gibt es noch aus Uropas zeigen eine Baugenehmigung mit Bauzeichnung USW. Die "nette" und in der Umgebung schon bekannt Dame vom Bauamt hat das aber gleich abgeschmettert (wie alle Bauvorhaben, die nicht in einer Neubausiedlung angefragt werden.)
    Dann haben wir gedacht wir könnte eine der vorhandenen Scheunen ausbauen. Das geht, wenn 51% des ursprünglichen Gebäudes erhalten bleibt. Das ist aber nicht möglich, da es einsturzgefährdet ist. Auf die Frage von meinem Vater ob ihr dann lieber ist das es einstürzt meinte sie, dass wäre Pech aber ist dann so.
    Gibt es hier Erfahrungen und evtl sogar eine Idee wie das doch klappen kann?
    Danke & Gruß
    Anja G. aus Schleswig
     
  2. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Soso. Ihr wollt also in ein einsturzgefährdetes Gebäude einziehen? Da würd' ich mir als Sachbearbeiter irgendwie verschaukelt vorkommen. Wenn ihr da einziehen wollt, dann wollt ihr die Einsturzgefahr ja vermutlich beseitigen, das ist als Argument also irgendwie lächerlich und untauglich. Wenn dem so ist mit den 51%, dann müssen eben 51% des Baus originalgetreu restauriert werden oder so - so what? Bauen kostet halt, und Sonderwünsche (Außenbereich...) kosten extra.
    Joah, hat sie Recht. Wenn dein Vater seine Immobilien verfallen lässt, dann ist das sein Problem, nicht ihrs. Wobei "Pech gehabt" noch die nette Variante ist. Bei Einsturzgefahr kann das Bauamt unter Umständen auch auf den Gedanken kommen, dass ein einsturzgefährdetes Gebäude eine Gefahr darstellt, die schnell zu beseitigen ist - und mit einer Abrissverfügung kontern. Dann wäre die Scheune (und damit auch die Option des Ausbaus der Scheune) endgültig weg. Möglicherweise war das Erwähnen der Einsturzgefahr also ein Schuss ins eigene Bein...

    Ehe da schlafende Hunde wach werden würde ich da mal überlegen, ob es nicht ratsam wäre, die Scheune erstmal ein wenig zu ertüchtigen...
    Ein paar Jahre lang Architektur oder/und Baurecht studieren - oder jemanden beauftragen, der das bereits hinter sich hat?
     
  3. AnGu84

    AnGu84

    Dabei seit:
    27.05.2015
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Natürlich wollten wir das ganze dann grundsanieren und ausbauen. Die Scheune stürzt nicht gleich zusammen, für Rasenmäher USW. Ist das ok, aber man könnte da nicht umbauen ohne alles neu machen zu müssen und die 51% müssen original sein und dürfen nicht verändert werden. Sonst wäre das ja nicht das Thema. Wir würden den Grundriss, die Höhe und die tragenden wände nicht verändern wenn das das einzige wäre.

    Das hört sich von dir alles ein bisschen vorwurfsvoll und fies an finde ich. Du kennst keine Hintergründe usw. Warum wir dort hin wollen/müssen. Ich hab einfach gefragt ob sich jemand aus kennt, wenn du keine Ahnung hast halte dich da bitte raus.
     
  4. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Ich sehe da immer noch kein Problem. Altbausanierung geht auch bei Scheunen. Ist halt nicht ganz so einfach wie einfach einen Neubau dahinzustellen. Aber einfach muss es ja auch nicht sein.
    Fies - oder einfach nur objektiv und realistisch? Die Hintergründe sind ganz banal: Grundsätzlich ist das Bauen im Außenbereich unerwünscht und nur in sehr speziellen Fällen zulässig. Die Ansprüche sind da erheblich höher als in "bebaubaren" Gegenden.
    Das weiß ich vermutlich aus dem einfachen Grund nicht, dass du es nicht erwähnt hast. Insofern muss ich annehmen, dass es sich um einen "Grund" hat, der in diesem Satz nicht ohne Grund in "" steht. Aus einem Grund, der nicht zu den privilegierten und im Außenbereich idR zulässigen Vorhaben zählt, sondern eher eine persönliche Befindlichkeit darstellt, die rechtlich aber ggf. keinerlei Relevanz hat.
     
  5. AnGu84

    AnGu84

    Dabei seit:
    27.05.2015
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Mit der Sanierung hat sie uns das nämlich nicht so gesagt. Sie meinte das muss so stehen bleiben wie es jetzt ist und darf nicht verändert werden. Das ist doch schon mal ein Anfang :)
     
  6. reezer

    reezer

    Dabei seit:
    09.10.2014
    Beiträge:
    958
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Bayern
    grundsätzlich ist es ja auch nicht entscheidend, warum jemand wo hin muß, etc.
    wenn es tatsächlich Außenbereich ist, und du bist nicht privilegiert (z. B. praktizierender Landwirt), dann wird das nicht möglich sein
    oder zumindest schwierig
    (in BY geht so etwas manchmal dann wenn einer den Landrat gut kennt, keine Ahnung wie das in S_H ist)

    das Herrichten der Scheune hat erstmal grundsätzlich nichts damit zu tun, denn auch wenn ihr die Scheune herrichten könnt, ist sie danach immer noch eine Scheune, und ein Umbau zu einem Wohngebäude wird aus den gleichen Gründen scheitern wie ein Neubau
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Es ist ganz einfach - um im Aussenbereich wohnen zu dürfen, gibts ein paar ganz simple Voraussetzungen:
    Es muss einen Zusammenhang mit dem dort zulässigen Betrieb geben und ein Wohnen am Betrieb muss notwendig sein!

    Wenn Ihr also den Hof der Eltern nicht übernehmt (dann können die als Altenteiler dort bleiben), sondern nur zur Mietersparnis oder zur Pflege der Eltern oder ähnlichem dort hinziehen wollt, dann hilfts Euch nix, wenn Ihr für die Scheune oder sonstwas ein genehmigungsfähiges Konzept hinkriegt!

    Die Dame vom Amt ist auch nicht "nett" oder "speziell" oder sonstwas, sondern wendet geltendes Recht an! Mag man in D nicht mehr so wirklich gewohnt sein und ist sicher auch blöd, wenn einem eigene Pläne durchkreuzt, aber deswegen ist es nicht schlecht oder falsch.
     
  8. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Besorg dir halt jemanden, der dich berät und dabei auch deine Interessen vertritt... Ohne fliegst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sehr böse auf die Nase.

    Das Ding muss wahrscheinlich!! nicht halb zerfallen und einsturzgefährdet stehenbleiben - man darf sicher aber auch nicht alles damit machen. Wenn man zuviel macht, wird's vielleicht doch wieder genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig - mit der Konsequenz des drohenden Abrisses!
     
  9. #9 planfix, 28.05.2015
    planfix

    planfix Gast

    ist die scheune überhaupt erschlossen? wasser, strom, kanal?
    wenn nicht, dann wird es wohl sonst hier scheitern.
     
  10. AnGu84

    AnGu84

    Dabei seit:
    27.05.2015
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Erschlossen ist alles. Und sie meinte wenn 51% stehen bleiben ist das kein Problem das zum Wohnhaus um zu bauen.
    Dann werden wir mal schauen wer sich da beruflich gut mit aus kennt.

    Danke schon mal :)
     
  11. #11 VITRUVIUS, 28.05.2015
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Hallo,

    das ist aber eine "nette Dame" vom Amt.

    Immerhin ist hierfür eine Nutzungsänderung nach §29 (1) erforderlich, die aber im Außenbereich nur für privilegierte Vorhaben erteilt werden kann, zu denen aber ein Wohngebäude, dessen Nutzung nicht im Zusammenhang mit der Nutzung im Außenbereich steht (Landwirtschaft, Gärtnerei, Ausflugsgaststätte, Aussichtsturm etc...) nicht zählt.

    Gruß, Vitruvius
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Sie hat bisher ja nur "gemeint". ;)

    Abwarten bis es ernst wird.
     
  13. #13 marosen, 28.05.2015
    marosen

    marosen

    Dabei seit:
    29.07.2013
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing ET
    Ort:
    Vulkaneifel
    Für solche Projekte sind gute Kontakte zur Ortsgemeinde mehr als wertvoll. Ich habe bereits mehrfach erlebt, das Umnutzungen/Erweiterungen im Aussenbereich per Bebauungsplan/Flächennutzungsplanänderung möglich gemacht wurden. Ok, das kostet, da im Normalfall der Begünstigte die Kosten der Planung übernimmt, aber es ist ne Möglichkeit.
     
  14. #14 VITRUVIUS, 28.05.2015
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Wirklich?

    Die Gemeinden haben die Aufstellung eines Bebaungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen, weil jemand im Außenbereich wohnen wollte?
     
  15. #15 marosen, 28.05.2015
    marosen

    marosen

    Dabei seit:
    29.07.2013
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing ET
    Ort:
    Vulkaneifel
    ich würds anders formulieren: Weil nur so die sinnvolle Weiternutzung bereits vorhandener Gebäude/Anlagen ermöglicht werden konnte.

    Als Gemeinde hat man doch auch nix davon, wenn Gebäude mangels Entwicklungsperspektive unverkäuflich sind/leerstehen und verfallen.
     
  16. #16 VITRUVIUS, 28.05.2015
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Das ist ja interessant. Wie haben denn die Gemeinden die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet?
     
  17. #17 Frau Maier, 28.05.2015
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Ach, das ist doch in Bayern doch auch so üblich. Amigos und so... :winken
     
  18. #18 VITRUVIUS, 28.05.2015
    VITRUVIUS

    VITRUVIUS

    Dabei seit:
    23.05.2015
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Univ. Architekt SRL
    Ort:
    Deustchland
    Für einen Amigo muss man kein Bauleitplanverfahren anstrengen. Der bekommt die Genehmigung auch so. ;)
     
  19. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    So ist es - leider... :mauer
    Man muss nur den Landrat gut kennen!
     
  20. #20 Skeptiker, 28.05.2015
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Dazu gibt es in der Süddeutschen doch immer diese für Preußen völlig unglaubwürdigen Geschichten aus bayrischen Provinzgerichten!


    mit skeptischen Grüßen!
     
Thema: Baugenehmigung im Außenbereich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. scheune im aussenberich neu aufbauen

    ,
  2. sind resthöfe auusenbereich baurecht

    ,
  3. bauen im außenbereich erfahrungen

    ,
  4. baugenehmigung scheune außenbereich,
  5. baugenehmigung im außenbereich,
  6. baugenehmigung im außenbereich scheune,
  7. paralellverfahren aussenbereich,
  8. Baugenehmigung ja oder nein für Terrassenvergrößerung eignes Haus Baden Württemberg,
  9. außenbereich neubau einsturzgefahr
Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung im Außenbereich - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Bauen im Außenbereich (Bayern) – Auflagen in der Baugenehmigung

    Bauen im Außenbereich (Bayern) – Auflagen in der Baugenehmigung: Für den Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle wird als Auflage gestellt, dass die Außenfassade aus Holz erstellt werden muss und eine...
  4. Baugenehmigung für Terrasse Außenbereich

    Baugenehmigung für Terrasse Außenbereich: Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ist mir unklar. Gegeben ist ein genehmigtes Restaurant im Außenbereich. Der Pächter möchte eine...
  5. Baugenehmigung im Aussenbereich für Pferdestall

    Baugenehmigung im Aussenbereich für Pferdestall: Hallo zusammen, wir wohnen auf einem Bauernhof im Aussenbereich eines Dorfes in Bayern. Unser Grundstück umfasst 3 Ha. Wir betreiben einen...