Haus gekauft, Terrassenübeerdachung ohne Baugenehmigung

Diskutiere Haus gekauft, Terrassenübeerdachung ohne Baugenehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben vor kurzem ein Haus in Bayern gekauft, 7Jahre alt. Vor ca. einem Jahr ist das Haus um eine Terrassenüberdachung mit...

  1. #1 manivi157, 28.05.2015
    manivi157

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    Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem ein Haus in Bayern gekauft, 7Jahre alt. Vor ca. einem Jahr ist das Haus um eine Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,20 m x 5,50 m erweitern worden. Beim Verkauf hat der Verkäufer gesagt es liegt für alles eine Baugenehmigung vor. Nun hat sich herausgestellt dass für die Überdachung keine Genehmigung beantragt worden ist.

    Ich weiß es war naiv nicht vor dem Verkauf genauer nach zu haken und sich die Genehmigung vorlegen zu lassen. Was sollte ich jetzt tun? Ich weiß nicht ob die Überdachung überhaupt genehmigungspflichtig ist. Ich will aber auch keine schlafenden Hunde beim Bauamt wecken! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
     
  2. Jan81

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    Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m sind genehmingungsfrei müssen aber die Bauordnung muss trotzdem eingehalten werden.

    Quelle:http://www.lexsoft.de/normensammlung/168002,58
    Ist fast bei allen Bundesländer ähnlich.

    Was dir passieren kann? Geldstrafe und Rückbau.

    Jetzt eine Baugenehmigung zu bekommen wird schwierig.
    Ich persönlich weiß aber auch nicht was man jetzt machen soll? DEr Verkäufer nerven?
     
  3. #3 VITRUVIUS, 28.05.2015
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    Hallo,

    wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, bedeutet dies, dass weder ein Genehmigungsverfahren, noch ein Freistellungsverfahren erforderlich ist. Das bedeutet aber nicht, dass in jedem Fall eine Terrassenüberdachung bis 30 m² und 3 m Tiefe zulässig ist. Vielmehr ist nun der Bauherr alleine dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (z.B. die der LBO, des BauGB der BauNVO)(Art 55 (2) BayBO)

    Liegt beispielsweise das Grundstück im Geltungsberfeich eines BPlanes und widerspricht das Vorhaben diesen Festsetzungen, so ist es nicht zulässig, auch wenn es nach Art57 BauBO verfahrensfrei ist.

    Gruß, Vitruvius
     
  4. Jan81

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    Vitruvius hat absolut recht.
    Die Frage ist jetzt nur? Wie ist die Rechtliche Lage? manivi157 hat jetzt die Terssenüberdachung nicht aufgebaut, sondern übernommen und jetzt dafür verantwortlich. Und nu?
     
  5. R.B.

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    Prüfen lassen ob die Überdachung genehmigungsfähig wäre bzw. ob alle Anforderungen eingehalten sind. Wenn JA, dann ist alles OK, wenn NEIN, dann sollte man sich überlegen wie man die Überdachung ändern kann damit alles wieder passt.

    ich weiß nicht ob die alle schlafen. Manchmal sind sie auch wach, und manchmal fällt ihnen auch auf, dass irgendwo etwas "gebaut" wurde das so nicht sein dürfte. Wenn sie dann nicht schnell wiede einschlafen, was die Regel sein dürfte, könnte das für den Bauherren Ärger bedeuten.

    Rückbau bis der zuletzt genehmigte Stand erreicht ist. Verstoß gegen öffentliches Recht ist kein Kavaliersdelikt, es könnte also auch weiter an den Geldbeutel gehen.

    ABER bevor Du jetzt Panik kriegst, zuerst einmal klären lassen was Sache ist. Vielleicht ist mit der Überdachung auch alles in Ordnung. Evtl. kann man das "Problem" auch mit einem Anruf aus der Welt schaffen, oder die Sache nachträglich heilen ohne dass ein zu großer Schaden entsteht.
     
  6. #6 VITRUVIUS, 28.05.2015
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    Hallo,

    Bauen ohne Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie trifft aber nicht denjenigen, der nicht baut. Insofern muss der TE keine Ordnungsstrafe befürchten.

    Wenn auch die Unteren Bauaufsichtbehörden keine Kontrollgänge durch die Siedlungen machen, so besteht trotzdem die Gefahr, dass die Behörde davon Kenntnis erlangt. Etwa aufgrund der Anzeige eines missgünstigen Nachbarn, oder gar etwa deshalb, weil Nachbar eine ähnlich große Terrassenüberdachung bauen möchte und sich im Gespräch mit der Behörde auf die vermeintlich genehmigte Überdachung seines Nachbarn bezieht.

    Dennoch würde ich nichts unternehmen. Schließlich ist ja das Kind bereits in den Brunnen gefallen, indem die Anlage bereits existiert - und sollte es so sein, dass die Überdachung genehmigungsfähig ist, so kann die Genehmigung auch nachträglich erteilt werden. Die sonst in diesen Fällen übliche Ordnungsstrafe kann nicht verhängt werden, wenn der TE für die fehlende Baugenehmigung nicht verantwortlich ist. Sollte hingegen die Prüfung ergeben, dass die Anlage in dieser Größe nicht genehmigungsfähig ist, dann muss sie rückgebaut werden.

    Wenn sich allerdings der TE mit dem Gedanken einen "Schwarzbau" zu besitzen, nicht wohlfühlt, so kann er sich gleich mit dem Bauamt in Verbindung setzen, um die Frage der Genehmigungsfähigkeit zu klären.


    Gruß, Vitruvius
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2015
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    Ich würde nicht auf Skt Nimmerlein warten!
    Denn die Kosten für die Genehmigung bzw die Wertminderung, wenn nicht genehmigungsfähig, gehen zu Lasten des Verkäufers. Schliesslich hat der, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Schwarzbauten zu verkaufen!.
    Je länger Du zuwartest, desto geringer die Chance, noch Geld wiederzusehen!
     
  8. #8 stockstadt, 28.05.2015
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    Ich würde nichts tun und mich der Überdachung erfreuen.

    Den Verkäufer zu motivieren wird schwierig sein und selbst eine Genehmigung einholen und die paar Euros dann fordern .... naja.

    Das würde ich aussitzen und von nichts wissen :mega_lol: schützt zwar nicht vor Konsequenzen (und kann man dann immer noch klären), aber die sind unwahrscheinlicher, als wenn du jetzt anfängst zu rühren

    LG
     
  9. #9 manivi157, 28.05.2015
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    Danke für die vielen Antworten, die Argumente für beide Wege klingen sinnvoll. Ich bin zumindestens schon mal beruhigt, dass ich im Falle einer Ordnungswidrigkeit nicht der Haupttäter wäre.

    Wie bekomme ich das hin ohne den Stein ins Rollen zu bringen?
     
  10. R.B.

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    Lass mich mal überlegen....da gibt es Leute, die kennen sich mit so Kram normalerweise aus. Die leben sogar davon, dass sie Häuser planen und so Dinge wie Bauordnung etc. kennen. Mir fällt jetzt nur die Berufsbezeichnung nicht ein....war irgendwas mit A am Anfang....

    und wenn ihnen langweilig ist dann schreiben sie hier im Forum. :mega_lol:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2015
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