EneV-Berechnug UND Gleichwertigkeitsnachweis

Diskutiere EneV-Berechnug UND Gleichwertigkeitsnachweis im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, muss für ein KFW55 Haus eine Enev-Berechnung erfolgen und ein Gleichwertigkeitsnachweis? habe schon etwas gesucht, allerdings...

  1. #1 Kf55w55, 28.05.2015
    Kf55w55

    Kf55w55

    Dabei seit:
    23.06.2014
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter Büro
    Ort:
    Fürth
    Hallo Forum,

    muss für ein KFW55 Haus eine Enev-Berechnung erfolgen und ein Gleichwertigkeitsnachweis?
    habe schon etwas gesucht, allerdings diese Fragstelleung, bzw die Antwort darauf nicht gefunden.
    Würde mich freuen, wenn hier jemand kompetent antworten würde.
    Viele grüße
    Andi
     
  2. #2 Alfons Fischer, 28.05.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Eine EnEV-Berechnung muss für jeden Neubau erstellt werden, für die KfW sowieso. Sonst kann nämlich die Einhaltung der Anforderungen der KfW (welche auf die EnEV aufbauen) an ein Effizienzhaus gar nicht nachgewiesen werden.
    Und es muss nach Fertigstellung des Gebäudes nochmal geprüft werden, ob auch alles nach der Berechnung/Planung umgesetzt wurde, ggf. wird dann die Berechnung nochmals aktualisiert.

    Ein Gleichwertigkeitsnachweis ist dann notwendig, wenn pauschal ein Wärmebrückenzuschlag von delta U[SUB]WB[/SUB]=0,05 W/m²K gewählt wurde (ich schätze, dass dies in 80-90% aller Fälle so gemacht wird). Dann muss eben die Gleichwertigkeit zu DIN 4108 Beiblatt 2, energetisch gleichwertigen oder besseren Konstruktionen nachgewiesen werden.
     
  3. #3 Kf55w55, 28.05.2015
    Kf55w55

    Kf55w55

    Dabei seit:
    23.06.2014
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter Büro
    Ort:
    Fürth
    Danke, das war flott und kompetent :)
     
Thema:

EneV-Berechnug UND Gleichwertigkeitsnachweis

Die Seite wird geladen...

EneV-Berechnug UND Gleichwertigkeitsnachweis - Ähnliche Themen

  1. EnEV wenn Dachdämmung nicht nach DIN ausgeführt wird?

    EnEV wenn Dachdämmung nicht nach DIN ausgeführt wird?: Moin zusammen, folgenden Fall / folgende Überlergung in der Familie: Kleines Haus (BJ 1970) wurde verebt. Erbe möchte es beziehen. Dach...
  2. Porenbeton EnEv konform

    Porenbeton EnEv konform: Guten Abend, unser Neubau wurde 2019 nach der damals gültigen EnEV 2016 gebaut. Dabei bestehen die Außenwände aus 30er Porenbeton mit U-Wert...
  3. Dach dämmen nach EnEv 2016

    Dach dämmen nach EnEv 2016: Moin zusammen, wir planen gerade unser Dach zu Dämmen und daraus Wohnraum zu machen. Ein Angebot, welches wir gerne annehmen würden liegt bereits...
  4. Frage zur EnEV/GEG bei Umbau

    Frage zur EnEV/GEG bei Umbau: Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zum Thema EnEV bzw. GEG. Unser Reihenmittelhaus wurde im Jahr 2010 unter Einhaltung der EnEV 2009 gebaut. Um...
  5. EnEV / GEG: Solarthermie gegen Photovoltaik tauschen

    EnEV / GEG: Solarthermie gegen Photovoltaik tauschen: Hallo, als wir 2019 gebaut haben, mussten wir wegen der EnEV und der Gasbrennwerttherme einen Teil der Dachfläche für eine thermische Solaranlage...