Zustimmungspflicht Zufahrt bei Hinterbebauung

Diskutiere Zustimmungspflicht Zufahrt bei Hinterbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben vom Bauamt eine Nachricht bekommen dass die Nachbarn zur Länge der Zufahrt und Lage des Caports eine Zustimmung/Stellungnahme abgeben...

  1. #1 Bauneulingin, 29.05.2015
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    Wir haben vom Bauamt eine Nachricht bekommen dass die Nachbarn zur Länge der Zufahrt und Lage des Caports eine Zustimmung/Stellungnahme abgeben sollen. Von so etwas habe ich noch nie gehört, es handelt sich um eine Hinterbebauung die Einfahrt ist 60m lang und läuft an der Grnze, das Caport Grenzbebauung erfüllt aber die Maximalwerte. Sind Zufahrten wirklich zustimmungspflichtig? Es wird keine Geländeveränderung dazu erfolgen an der Stelle. Wie bitte sollen wir denn auf das Grundstück kommen? Alle Nachbarn haben eine Zufahrt seit wann sind diese Zustimmungspflichtig? Bauort ist Niedersachsen.
    Zitiert als Quellen dazu sind die NBauO, BauGB, BauNVO, DVONBauO
     
  2. #2 lastdrop, 29.05.2015
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    Zustimmung oder Stellungnahme?
     
  3. #3 Bauneulingin, 29.05.2015
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    Es ist ungenau formuliert. Es steht im Brief Zustimmung/Stellungnahme.
    Scheinbar meint die Mitarbeiterin aufgrund der Länge sei das Genehmigungspflichtig? Die Nachbarn sind ja auch alle Hinterbebauer deren Einfahrten bedurften aber keiner Stellungnahme Zustimmung und die sind auch an den Grenzen, geht ja gar nicht anders.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2015
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    Eine genaue Quelle wird Dir dafür keiner nennen können! Dürfte sich nicht um Hannover Stadt, sondern um Region handeln, richtig?

    Die haben vorauseilend Schiet inne Büchs. Da hat es wohl mal ein Urteil gegeben, dass ein Nachbar gegen eine "zu lange" Einfahrt geklagt hat wegen der "Lärmbelästigung" durch den Zu- und Abfahrtsverkehr zur Garage.
    Und um solchem Theater aus dem Wege zu gehen, fordert die Region hier ab und an solche Erklärungen! Eine echte Rechtsgrundlage gibts meines Wissens für diese Forderung nicht, deswegen ja auch die Auflistung der ganzen Baugesetze ;).

    Du kannst Dich jetzt mit denen streiten oder Deine Nachbarn einfach unterschreiben lassen.
     
  5. #5 Bauneulingin, 29.05.2015
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    ja Ralf ist die Region.
    Hmm werde ich fragen gehen, ärgert mich da es nicht nötig wäre. So ganz nette Leute scheinen die nicht zu sein. Sie haben ganz genauso auf ihrem Grundstück hinten gebaut, auch ne Einfahrt usw. aber beim Termin mit dem Vermesser haben sie schon überlegt ob sie unterschreiben wollen. Ich meine da ging es nur darum dass der Neue Grenzpunkt ihre Grenze berührt. Da hätten sie so oder so ja nichts dran ändern können. Es missfällt ihnen dass wir da nun bauen es wäre ihnen lieber es bliebe eine Wiese. Da meinte die Dame schon zu dem Herrn der Stadt dass die Nachbarn ja auch ganz viel mitsprechen dürften.
    Mir ging es um die Rechtsgrundlage. Soll mir doch die Mitarbeiterin mal erklären wie ich auf das Grundstück kommen soll. Ich meinte ich könnte natürlich einen Hubschrauber kaufen und ein ein Landeplatz im Garten bauen, ist sicher leiser.
     
  6. #6 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Hallo,

    dieses Verhalten ist leider gar nicht selten. Diejenigen, die zuerst da waren, empfinden den neuen Nachbarn als "Zustandsstörer". Sie möchten am liebsten verhindern, dass er das benachbarte Grundstück bebaut.

    Ich frage mich, was die Gemeinde tun würde, wenn hier der Nachbar seine Zustimmung zur Zufahrt nicht erklären würde.

    Fragen:
    Gibt es einen Bebauungsplan?
    Ist die lange Zufahrt Bestandteil des eigenen Grundstücks, oder ist sie Bestandteil der Vorderbebauung mit eingetragener Grunddienstbarkeit?

    Gruß, Vitruvius
     
  7. #7 Bauneulingin, 29.05.2015
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    Nein, die Einfahrt bzw der Streifen wo sie hin soll gehört uns, es gibt keine Grunddienstbarkeit.
    Die Unterschrift des vorderen Grundstücks wird gar kein Problem, ist Familie. Es geht eher um die westlichen und hinteren Nachbarn. Wobei die hinten auf die Rückseite des Carports schauen, die Einfahrt sehen sie gar nicht, ausserdem stehen da meterhohe Tannen auf deren Grundstück vor, die sehen uns eh niemals. Deren Haus steht ganz an deren nördlicher Grenze maximal weit entfernt.
    Das frage ich mich halt auch, gehe ich hin und bekomme die Unterschriften nicht was ist dann? Die Nachbarn denken dann ja da gesetzliche Ansprüche zu haben. Kann ich die evtl anfallenden Kosten an die Region weiterreichen wenn da ohne gesetzliche Grundlage Forderungen gestellt werden?
     
  8. #8 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Hallo,

    das habe ich schon so verstanden, dass der seitliche Nachbar der "Problemnachbar" ist.

    Ich habe deshalb nach der Zugehörigkeit der immerhin 60 Meter langen Zufahrt gefragt, weil ich überlege, wie diese Zufahrt untersagt werden könnte. Wenn die Zufahrt zur Garage/Carport sehr groß ist, dann wird hierdurch die Grundflächenzahl größer. Für Zufahrten und Garagen sind zwar nach §19 Abs 1, Satz 1 BauNVO sehr große Überschreitungen zulässig, es besteht aber einiger Spielraum hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenanlagen zur GRZ, die sich möglicherweise auf dem Grundstück bereits befinden. Diese Nebenanlagen können voll oder auch gar nicht auf die GRZ angerechnet werden, je nachdem wie die Angelegenheit zur bewerten ist - und natürlich auch, ob ein BPlan vorhandnen ist oder nicht und welche Festsetzungen getroffen wurden: In Bebauungsplänen werden die Ausnahmen nach §19 BauNVO Abs 4 Satz 2 häufig ausgeschlossen. Damit müssen die Nebenanlagen voll auf die GRZ angerechnet werden!

    Auf diese Weise könnte es zu einer Überschreitung der GRZ kommen, falls eine 60 Meter lange Zufahrt errichtet wird.

    Natürlich kann man ein Vorhaben nicht versagen, weil der Nachbar lieber eine Wiese hätte.

    Gruß, Vitruvius
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2015
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    Vitruvius - ich hatte es doch geschrieben!!!!

    Es geht nicht um GRZ, GFZ, GEZ oder Gehdochweg, sondern um die Länge der Garagenzufahrt entlang einer Grundstücksgrenze.
    Das macht die Region Hannover schon seit über 10 Jahren so.

    Da hat mal Eigentümer A gegen die Genehmigung der Lage der Garage von Eigentümer B (Nachbar von A) geklagt, weil die (B) immer unter seinem (A) Wohnzimmerfenster langgefahren sind und das wohl auch deutlich mehr als 1 oder 2 Mal am Tag.
    Um solchen Klagen aus dem Weg zu gehen, fordert die Region Hannover (als einzige mir derart bekannte Baurechtsbehörde) die nachbarliche Zustimmung zu solchen Zufahrten.

    Das ist dann halt bei Pfeiffenkopfgrundstücken ein Problem, da kann so eine Einfahrt schon mal 40, 50 oder mehr Meter lang werden.

    Eine Rechtsgrundlage ausser vorauseilendem "Schiet inne Büchs" ist mir nicht bekannt, aber die Region ist da leider wenig kooperativ bzw einsichtig!
    Wir fordern, sonst gips keinen roten Punkt!

    Ob die wie bei anderen Dingen auch bei nachbarlicher Weigerung quasi das Einvernehmen ersetzen würden, wenn der Nachbar nur rumpelstielzt, weiß ich nicht.
    Ich habs erst einmal gehabt und da haben die Bauherren anstandslos die Unterschrift bekommen!
     
  10. #10 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Hallo Ralf, das weiß ich doch, ich habs gelesen.

    Mir ging es dabei und die Frage, wie es gelingen könnte die Zulässigkeit der Zufahrt zu verweigern. "Schiet inne Büchs" weil der Nachbar klagen könnte, ist jedenfalls keine geltende Rechtsgrundlage.

    Bei der GRZ sind große Auslegungsspielräume möglich. Durch die sehr lange Zufahrt und eine unfreunliche Auslegung des § 19 BauNVO wäre vielelicht eine Überschreitung nachzuweisen, sodass dies als Vorwand herhalten könnte.

    Wenn einer "Schiet inne Büchs" hat, dann ist er vielleicht auch erfinderisch und lässt sich ein Argument einfallen, das sich städtebaulich zwar nicht begründen lässt, ihm aber die Angst nimmt, dass der Nachbar des Antragstellers klagen könnte.


    Gruß, Vitruvius
     
  11. BJ67

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    Was machen die bei euern Ämtern, wenn der Carport dann vorn errichtet wird, in der Zufahrt, als quasi Durchfahrt und man hinter dem Carport eben über die grüne Wiese bis zum gepflasterten Platz am Haus zum be- und entladen fährt (parken schreibe ich jetzt nicht:o)!
     
  12. #12 Bauneulingin, 29.05.2015
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    Ich werde es erstmal probieren. Zur Not bauen wir keine Auffahrt. Wäre das möglich? ich wollte immer schon gerne einen Landrover fahren, kaufe ich einen und fahre eben übers Gras. Kann man das auch verbieten?
     
  13. #13 VITRUVIUS, 29.05.2015
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  14. #14 VITRUVIUS, 29.05.2015
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    Ganz unabhängig davon könnten sich die Nachbarn später natürlich auch jederzeit auf das Ordnungswidrigkeitsgesetz berufen, wenn sie der Aufassung sind, dass das ständige Herumfahren auf dem Grundstück mit dem Landrover einen unzulässigen Lärm verursachen würde.

    http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html

    Von solchen Nachbarn leben einige Anwälte ganz gut ;)

    Vielleicht wäre es ja doch möglich, beim Nachbarn mit einem freundlchen Präsent vorbeizuschauen und bei dieser Gelegenheit gleich die Unterschrift abzuholen?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2015
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    Naja - die könnten Dir gleich den ganzen Bau verbieten, weil die Feuerwehr nicht bis hinten fahren kann. :o

    Sprich erstmal mit der Sachbearbeitung.

    Was mich stört - ihr baut doch mit Architekt und nicht mit GÜ. Wieso hat der denn keine Meinung dazu???
    Oder hat der grad Urlaub :mega_lol: (Sorry - Insiderwitz)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2015
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    Das ist klar.
    Wie gesagt, ich habs erst einmal gehabt und da hat der Bauherr das Thema einfach durch ne Unterschrift vom Nachbarn vom Tisch geholt.
    Ich hab damals nur den Grund für die geforderte nachbarliche Zustimmung hinterfragt und die Erklärung bekommen.
    Ob es damals (oder mittlerweile) eine Grundlage dafür gibt, weiß ich nicht.
    Eine offensichtliche in NBauO & Co gibts jedenfalls nicht.

    Ich würde die D+H auf jeden Fall danach fragen, wenn der Nachbar etwas speziell ist! Und auch danach, was die machen, wenn der die Hürde verweigert!

    Ne, da ist bei denen kein Spielraum (gewesen).

    Du kannst Dich dann halt streiten, was bei meinem BV nicht gut gewesen wäre, weils auch noch um eine Ausnahme/Befreiung ging und was in jedem Fall lange dauert oder eben eine Lösung mit dem Nachbarn finden!
     
Thema: Zustimmungspflicht Zufahrt bei Hinterbebauung
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