Architekt meldet sich nicht, ist nicht erreichbar - was nun?

Diskutiere Architekt meldet sich nicht, ist nicht erreichbar - was nun? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollen eine Gaube bauen und haben dafür einen Architekten beauftragt. Dieser ist nun seit Wochen nicht erreichbar und meldet sich...

  1. #1 mazepan, 29.05.2015
    mazepan

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    Hallo,

    wir wollen eine Gaube bauen und haben dafür einen Architekten beauftragt.
    Dieser ist nun seit Wochen nicht erreichbar und meldet sich nicht.
    So langsam kommen wir in Zeitnot.

    Ich habe ihn schon per Mail eine Frist gesetzt, die ist abgelaufen ohne Reaktion.

    Ab wann kann ich einen anderen Architekten beauftragen.

    Danke
     
  2. #2 Gast036816, 29.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du ihn 2 mal zur leistungserbringung aufgefordert hast mit frist- und nachfristsetzung mit nachweis der zustellung. näheres sollte dir jdoch der anwalt deines vertrauens erklären.

    deine email mit fristsetzung ersetzt wahrscheinlich nicht die erste mahnung.
     
  3. #3 VITRUVIUS, 29.05.2015
    VITRUVIUS

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    Hallo,

    da der Vertrag mit dem Architekten bereits zustande gekommen ist, hat natürlich auch er einen Erfüllungsanspruch.

    Am besten einmal im BGB unter Fristen und unter Werkvertrag nachlesen. Fristen müssen angemessen sein. Idealerweise sollte auch nachweisbar sein, dass er Kenntnis von der Frist hatte. Die Mitteilung per E-Mail ist da eher unsicher. Besser wäre ein eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein.

    Gruß, Vitruvius
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ein ganz wichtiger Punkt der im Zeitalter von emails, WhatsApp & Co. gerne mal vergessen wird.

    Wurde der "Vertrag" genau so vereinbart, dann darf man munter spekulieren, was, wie vereinbart war.
     
  5. #5 papawaa, 30.05.2015
    papawaa

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    Nur ein kleiner Hinweis.

    Einschreiben mit Rückschein garantieren aber auch nur das der Umschlag beim Empfänger angekommen ist.

    Einige ganz schlaue in meiner Branche haben schon argumentiert das sie das Einschreiben erhalten haben, dieses aber leer war oder nur ein leeres Blatt drin war.

    Das war zum Schluss ein riesen Hick Hack weil wir nicht nachweisen konnten, das da was drin war ... Den Rückschein hatten wir ...

    Wenn wir heute Das Gefühl haben an so einen Zeitgenossen geraten zu sein, dann tüten wir nur noch unter Zeugen und Smartphone Video ein und ab in die Post damit.
     
  6. R.B.

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    Bei solchen Zeitgenossen kann man auch die Zustellung über einen GV in Erwägung ziehen. Damit kann man die Zustellung gerichtsfest belegen. Das sind aber Knüppel die man nicht gleich zu Beginn auspacken muss. Wenn man mit einem Kunden/Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartner bereits so weit ist, dann geht man ja unterschwellig sowieso schon von einem Rechtsstreit aus, dann kann man das auch gleich seinem Anwalt überlassen.

    Für "Normalos" ist die Zustellung als Einschreiben mit Rückschein, evtl. unter Zeugenbeteiligung, mehr als ausreichend. Wichtig ist halt nur, dass man solche Feinheiten nicht vergisst und meint, man könne alles per "eMail" o.ä. erledigen. Das funktioniert zwar meist problemlos, aber halt nicht wenn es mal wirklich zur Sache geht. Dann ist Formfehler Anwalts Liebling.
     
  7. #7 Frau Maier, 30.05.2015
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    Wenn man schon zu solch drastischen Methoden greifen muss, ist die Frage ob man noch an einer Zusammenarbeit festhalten soll. Der Architekt hat anscheinend keine Zeit für das eigene Vorhaben. Dann kann man sich ja gütlich einigen und sich trennen und einen anderen Architekten suchen, der Zeit hat (so wenige gibts in D ja nicht gerade).
     
  8. #8 mazepan, 11.03.2016
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    Stand: Wir haben nach Rücksprache mit dem Anwalttelefon unserer Rechtsschutzversicherung, den Architekten in Frist gesetzt. Diese hat er verstreichen lassen und wir haben gekündigt.
    Ich habe bisher (6 Monate nach der Kündigung) noch keine Reaktion des Architekten.

    Da alles was dieser Architekt gemacht hat nicht zu gebrauchen war, mußten wir von vorne anfangen und zahlen somit fleißig Bereitstellungszinsen.
    Wir haben jedoch einen Schlussstrich darunter gezogen...
    Danke für die Hinweise.
     
  9. Beezle

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    Fragt doch ob die Bank euch das Geld auszahlt. Haben sie bei uns gemacht dann spart ihr die Bereitstellung...
     
  10. Baumal

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    auch telefonisch geht nichts, nada?
    vielleicht liegt er im krankenhaus, das geht
    manchmal schneller, als man denken kann.
     
  11. #11 Der Bauamateur, 11.03.2016
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    ... und zahlt statt dessen den im Zweifel höheren tatsächlichen Zins. Ob das so sinnvoll ist?
     
  12. #12 Frau Maier, 11.03.2016
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    War es nicht möglich mal selbst beim Architekten vorbei zu schauen und gucken was los ist?
     
  13. #13 dimitri, 11.03.2016
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    Du meinst, er könnte skelettiert am Zeichenpult sitzen?
     
  14. #14 Frau Maier, 11.03.2016
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    Naja, kann ja sein...

    Warum immer so ein Bohei mit Brief hin und her, wenn man ganz einfach mal vorbei schauen kann? Das geht doch viel schneller und einfacher und man weiß dann gleich was Sache ist. Nen Architekten beauftragt man doch nicht vom anderen Ende der Bananenrepublik.
     
  15. Dino15

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    Das wäre in der Tat nicht sinnvoll. Allerdings betragen die Bereitstellungszinsen meist 0,25% oder gar 0,3% pro MONAT. Und damit deutlich höher als wenn der Kredit ausgezahlt wird. Ist ja auch kein Wunder, bei den Leitzinsen derzeit....
     
  16. #16 Der Bauamateur, 14.03.2016
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    Bei uns lief der Bereitstellungszins mit 0,2% pro Monat allerdings erst nach 9 Monaten an. Aber ich gebe Dir Recht, nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit kann es dann schon sinnvoll sein, die Auszahlung zu beantragen. Allerdings sehen das die Banken aus Gründen der Kreditsicherung auch nicht so gerne.
     
  17. R.B.

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    Das ist der Knackpunkt, und da kommt es schon darauf an, wie gut man mit seiner Bank kann, und mit welchen Bedingungen man in die Finanzierung eingestiegen ist.
    Was noch hinzu kommt, dass man dann als Kreditnehmer die Doppelbelastung durch evtl. Miete und Finanzierung hat.
     
  18. #18 Der Bauamateur, 14.03.2016
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    Zumal ja mit Vollauszahlung meistens auch die Tilgung beginnt. Alles in allem eine wirklich unschöne Situation.
     
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