Wie zählt ein Briefkasten bzw. auf welcher Grundlage darf dieser errichtet werden?

Diskutiere Wie zählt ein Briefkasten bzw. auf welcher Grundlage darf dieser errichtet werden? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal eine für mich knifflige Frage. Angenommen man möchte einen a) freistehenden Briefkasten b) freistehenden Brief- und Paketkasten (siehe z.B....

  1. #1 Gast34097, 29.05.2015
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Mal eine für mich knifflige Frage. Angenommen man möchte einen
    a) freistehenden Briefkasten
    b) freistehenden Brief- und Paketkasten (siehe z.B. DHL oder Unibox)
    bauen.

    Auf welcher Grundlage darf man das überhaupt machen? Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich? Ist es eine Nebenanlage? Ist es Bestandteil der Hauptanlage (freistehend!) und wenn ja warum?

    Was macht man, wenn Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
    a) komplett verboten sind
    b) nur hinter der der Straße abgewandten Flucht zulässig sind?

    Beides widerspricht ja dem Zweck eines Brief- und Paketkastens. Andererseits ist auch so ein freistehender Briefkasten für mich eine bauliche Anlage, demzufolge muss es dafür eine Rechtsgrundlage geben. Und die sehe ich nur bei den Nebenanlagen, oder?
     
  2. helge2

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    Sorry,aber Propleme haben heut zu Tage Leute :wow

    Baugenehmigung für eine Briefkasten ?

    Gruß Helge 2
     
  3. #3 jodler2014, 30.05.2015
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    Bei uns in der Gegend werden die Pakete a) in Anwesenheit zugestellt
    b) beim Nachbarn abgegeben
    c) nach Vereinbarung "abgelegt":bef1010:

    Es sind die mausgrauen Schränke gemeint ,die von der Optik betrachtet, auch ein Verteiler-Schrank der Stadtwerke Leipzig darstellen könnten?

    Nebenanlage !
     
  4. helge2

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    Für was benötige ich denn bitte auch dem eigenen Grund und Boden eine Paketzustellungsanlage ?

    Gruß Helge 2
     
  5. #5 Gast71313, 30.05.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Für die eigene Dame, die Amazons und Zalandos Logistikzentren auf Trab hält.
    [emoji57]


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  6. #6 feelfree, 30.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Aber bitte nicht vergessen, den Statiker rechtzeitig mit ins Boot zu holen und unbedingt EIGENEN Sachverstand für die Bauüberwachung zu beauftragen. Ein Baurechtsanwalt, der die Verträge und Zahlungspläne im Vorfeld prüft ist sicher auch nicht verkehrt.
     
  7. #7 Gast34097, 30.05.2015
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Sieht etwa so aus, ist jetzt aber auch egal wie es aussieht:
    http://www.paket.de/paketkasten

    Es ist m.E. eine bauliche Anlage, da führt kein Weg vorbei. Und wenn es nicht, wie etwa die Terrasse, als Bestandteil der Hauptanlage gewertet werden kann, dann ist es eine Nebenanlage. Und wenn Nebenanlagen im Baugebiet nur stark eingeschränkt zulässig sind, dann hat man damit ein Problem. Ein freistehender einfacher Briefkasten wäre ja genauso betroffen. Und in die Hauswand reinbohren und Briefkasten dort aufhängen möchte man bei WDVS eigentlich nicht.

    Gibt es keinen Ausweg aus dem Dilemma? Außer auf Pakete und auch Briefe zu verzichten?
     
  8. #8 Norderstedter, 30.05.2015
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    naja, immerhin wäre es ein leicht zu beseitigender Schwarzbau falls das Amt einem daraus wirklich einen Strick drehen will...
     
  9. #9 stockstadt, 30.05.2015
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    Wo ist der Kopfschüttelsmilie ? :mauer
     
  10. R.B.

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    Zustell-Boxen sind durch die Normen nicht erfasst, aber man kann sich hinsichtlich Platzierung sicherlich daran orientieren.
     
  11. #11 feelfree, 30.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Doch, stelle bitte einen schriftlichen Antrag beim Baurechtsamt. Und veröffentliche die Anzwort hier, dann haben alle was davon.
    Wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich welche...
    Ich glaube ich gehe jetzt ein paar Nachbarn anschwärzen, die haben ihre Mülltonnen eingehaust, vermutlich ohne Baugenehmigung!
     
  12. #12 stockstadt, 30.05.2015
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    Habe ich vorhin schon gemacht ... für die Fahrradgarage vorm Haus des Nachbarn habe ich --Bier oder Statik-- verlangt.
    Wir haben uns gütlich geeinigt :mega_lol:

    LG
     
  13. #13 stockstadt, 30.05.2015
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    Drohnenkunde werden
     
  14. #14 SirSydom, 30.05.2015
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    Du hast das Baugrundgutachten vergessen!!!
     
  15. #15 Gast34097, 30.05.2015
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    Also einfach so ein Ding hinstellen, ebenso Mülltonneneinhausungen (das wäre sowieso meine nächste Frage gewesen), auch wenn der Bebauungsplan jegliche Nebenanlagen zwischen Haus und Straße verbietet?
     
  16. #16 feelfree, 30.05.2015
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    feelfree Gast

    Nein, eben nicht einfach so. Siehe #11.
     
  17. #17 Villert, 01.06.2015
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    das lustigte und unterhaltsame in diesem forum ist ja, dass man zwischen trollen und deutschen behördenwahnsinn teilweise nicht mehr wirklich unterscheiden kann, wobei es da sicher eh große schnittmengen gibt ;)

    Also in NRW sind "Kleintierställe bis zu 5 cbm." (siehe § 65 BauO NRW Punkt 49) verfahrendfrei.
    Idee: Setze dauerhaft ein Kannichen in die "Paketbox".... oder;)?
     
  18. Julius

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    Verfahrensfreiheit hat aber nichts mit Zulässigkeit zu tun!

    Würde ich machen.
    Und es darauf ankommen lassen, ob der Richter dann die kommunale Gestaltungswillkür oder die grundgesetzlich geschützen persönlichen Rechte höher wertet...
     
  19. #19 Villert, 01.06.2015
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    Verfahrensfrei sind die Sachen, wenn sie nicht explizit im Bebauuungsplan (oder sonstwo) als unzulässig definiert werden? oder wie wird das dann geregelt?
     
  20. #20 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    Hallo,

    sollten Nebenanlagen durch Festsetzung des BPlans tatsächlich unzulässig sein, so bliebe die Möglichkeit im Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde abzuklären, inwieweit eine Befreiung für diese untergeordnete Nebenanlage ausgesprochen werden kann.

    1. Es handelt sich bei einem freistehenden Briefkasten um eine Nebenanlage von geringer bodenrechtlicher Relevanz.
    2. Briefkästen sind ein typischer Bestandteil der Wohnnutzung eines Gebietes, weshalb hierdurch der Gebietscharakter nicht gestört wird

    Gruß, Vitruvius
     
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