Wie zählt ein Briefkasten bzw. auf welcher Grundlage darf dieser errichtet werden?

Diskutiere Wie zählt ein Briefkasten bzw. auf welcher Grundlage darf dieser errichtet werden? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Verfahrensfrei sind die Sachen, wenn sie nicht explizit im Bebauuungsplan (oder sonstwo) als unzulässig definiert werden? oder wie wird das dann...

  1. #21 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    Nein, das ist in der LBO geregelt.
     
  2. R.B.

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    und wenn eine Person einen Briefkasten möchte, dann kann ihr das nicht verwehrt werden. Postdienstleistungen sind Teil der Grundversorgung.
     
  3. #23 Der Bauberater, 01.06.2015
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    Wie sieht es mit Denkmalschutz aus?
    Wenn es sich um ein Einzeldenkmal handelt oder es einen Ensembleschutz gibt, dann ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich!
     
  4. #24 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    In diesem Fall könnte man sich vielleicht mit der Denkmalschutzbehörde auf eine niedrigere Traufhöhe des Briefkastens einigen. ;)
     
  5. R.B.

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    oder man einigt sich auf einen entsprechenden Anstrich....camouflage...
     
  6. #26 Kriminelle, 02.06.2015
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    Hihi, wusste gar nicht, dass es sich bei einem Briefkasten um eine Nebenanlage handelt. ... Hast Du nen Knoten im Kopf? Ängste vor Obrigkeit? Brauchst Du für Alles eine Erlaubnis, Gesetz ? Nicht alles im Leben muss man reglementieren !


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  7. Athene

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    Ich bin für die eingeblendete Werbung nicht verant
    Wie wären es damit den Briefkasten von einem Künstler gestalten zu lassen? Dann deklariert man das als die vorgeschriebene "Kunst am Bau" :think
     
  8. #28 ultra79, 02.06.2015
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    Aber ist denn ein Kleintierstall erst dann ein Kleintierstall wenn auch ein Kleintier darin ist? Was ist es denn dann wenn ich das Kleintier z.b. zur Säuberung der ANlage herausnehme? Muss ich dann ein Verfahren einleiten, damit der Bau dann kein Schwarzbau ist?

    Das ist alles so verwirrend...
     
  9. #29 ultra79, 02.06.2015
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    Ich würde mich fragen was im schlimmsten Fall passieren kann.

    Da würde ich annehmen das dann jemand kommt und sagt "muss weg". Damit könnte man leben denke ich...

    Weiterhin würde ich schauen was in der Nachbarschaft sonst noch so gemacht wurde - wenn man sich da angleicht ist das Konfliktpotential gleich viel geringer.
     
  10. #30 stockstadt, 02.06.2015
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    :mega_lol: Wäre der Bescheid, dass rückgebaut werden muss, im rechtswidrig gebauten Briefkasten rechtswidrig zugestellt??? :mega_lol::mega_lol:
     
  11. #31 saarplaner, 02.06.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    YMMD!!

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  12. #32 Gast34097, 02.06.2015
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    So, ich habe die Lösung. Es handelt sich um keine Nebenanlagen, sondern es sind Bestandteile der Hauptanlage, da Briefkasten und Mülltonnenstellplätze für den Zweck der Hauptanlage (Wohnen) essentiell sind. Damit trifft die Beschränkung der Nebenanlagen nicht zu. Jetzt stellt sich an der Stelle aber eine andere Frage. Muessen Briefkasten und Muelltonnenstellplatz als Bestandteil der Hauptanlage nicht 3m Abstand zur Grundstücksgrenze halten? Also zur Straße?
     
  13. #33 VITRUVIUS, 02.06.2015
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    Das hängt dann von den Fesetzungen des Bebauungsplans ab. Wenn der Briefkasten innerhalb der Baugrenzen errichtet wird und die Baugrenze bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn reicht, dann darf der Briefkasten auch als Grenzbebauung errichtet werden.

    Sollte aber im Vorgarten gar keine überbaubare Fläche festgesetzt sein (Durch Baugrenzen oder Baugrenzen und Baulinien), dann darf diese Hauptanlage dort auch nicht errichtet werden.

    Sollte dies aber der Fall sein, so sind auch die weiteren Festsetzungen bei der Errichtung des Briefkasten zu beachten. Das könnten zum Beispiel eine Dachform, Dachneigung und Hauptfirstrichtung sein, möglicherweise ist aber auch eine Traufhöhe zwingend vorgeschrieben, die dann bei der Errichtung des Briefkastens zu beachten ist..
     
  14. #34 VITRUVIUS, 02.06.2015
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    Ich hätte da eine andere Idee:

    Um zu verhindern, dass der Briefkasten als bauliche Anlage gewertet werden kann, verbindest Du ihn nicht fest mit dem Boden, sondern montierst Räder unten daran – und weil Wohnwagen und Wohnmobile, die dauerhaft am selben Ort verbleiben, planungsrechtlich als bauliche Anlagen zu werten sind, sorgst Du dafür, dass Dein Briefkasten in unregelmäßigen Zeitabständen im Vorgarten hin und her gefahren wird – natürlich auch dann, wenn Ihr drei oder vier Wochen im Urlaub seid: Ihr beauftragt Nachbarn, Verwandte und Freunde während Eurer Abwesenheit dies zu tun… und ganz wichtig: Die wechselnden Positionen hinsichtlich Position und Zeit dokumentieren!

    …so wirst Du sicherlich in letzter Instanz den Prozess gewinnen, in dem Du wegen illegaler Errichtung einer baulichen Anlage angeklagt bist. ;)
     
  15. #35 VITRUVIUS, 02.06.2015
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    Zur Frage was eine bauliche Anlage ist, schau mal hier:

    "...Durch dieses Urteil ist nunmehr klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob das Bauvorhaben unmittelbar ein Bedürfnis nach Aufstellung eines Bebauungsplans weckt, sondern vielmehr darauf abzustellen ist, ob städtebauliche Belange durch das Vorhaben berührt werden können. Wann das der Fall ist, hängt jeweils von der konkreten Situation ab und lässt sich deshalb kaum allgemeingültig festlegen. Jedenfalls bei völlig unbedeutenden Anlagen, etwa Briefkästen oder Vogelhäusern, kann eine bauplanungsrechtliche Relevanz nicht angenommen werden; das OVG Berlin bezeichnet solche Anlagen als Primitivbauten bzw. Kleinstvorhaben...."

    http://www.juramagazin.de/bauliche-anlage.html
     
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