Was ist ein Fenster

Diskutiere Was ist ein Fenster im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ralf - der Kreitmayr redet aber über Bad und WC - das sind keine Aufenthaltsräume, daher ist da Dein Zitat aus der LBO aber sowas von nicht...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ralf - der Kreitmayr redet aber über Bad und WC - das sind keine Aufenthaltsräume, daher ist da Dein Zitat aus der LBO aber sowas von nicht gültig!
    (Sonst wäre ja keine innenliegenden Bäder zulässig!!!)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Sorry, ich hatte gedacht er hätte sich von seinem speziellen Fall bereits verabschiedet.
    Die Formulierung "Wenn Fenster vorgeschrieben sind, können denn dann alternativ Lichtkuppeln eingebaut werden." passt ja nicht zu Bad und WC.
     
  3. #43 dilbert, 02.06.2015
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    Wie sagt man so schön: It takes two to tango.

    Für einen Rechtsstreit braucht es immer zwei Parteien und ein Gericht, dass ihn annimmt. Soweit ich weiß, gibt es im deutschen Zivilrecht keine Bagatellgrenze in der ersten Instanz. Wenn der Staat also mit der Flut an Prozessen überfordert ist, steht es dem Gesetzgeber frei, hier eine Grenze zu ziehen. Damit gäbe es dann aber keine Handhabe mehr gegen Tankdiebe und Zechpreller. Einzelhändler würden sich wohl bedanken. Die haben heute schon kaum eine realistische Aussicht auf Schadenersatz.
     
  4. ziesel

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    Nichtsdestotrotz enthält dieser schöne kleine Satz ja eine relativ relevante Unterscheidung: Es wird zwischen Fenstern und Oberlichten unterschieden, folglich ist - nach nordrhein-westfälischer Bauordnung - ein Oberlicht etwas anderes als ein Fenster. Denn wären Oberlichte Fenster, so müsste man sie ja nicht explizit als Alternative gestatten, der Satz wäre sinnlos, wenn Oberlichte zu den Fenstern zählen würden. Der Satz ist somit eine verkappte Definition. Und genau das war doch eigentlich die Kernfrage...
     
  5. #45 Frau Maier, 02.06.2015
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    Da Oberlichter keine Fenster sind und diese Räume nicht zwingend belichtet werden müssen, sind die Oberlichter also purer Luxus, der nicht sein muss. Also muss der Eigner dieser Oberlichter für deren Wartung zahlen. Ist das so richtig zusammen gefasst? :D

    Dann bitte nächstes Thema...
     
  6. #46 Kreitmayr, 02.06.2015
    Kreitmayr

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    HAllo R.B.

    deine Antwort geht in die richtige Richtung, so etwas suche ich.

    Oberlichte anstelle von Fenstern

    Hier wird also zwischen Fenster und Oberlichte unterschieden.


    @ Frau Maier

    Ist das so richtig zusammen gefasst?

    nein

    MfG
    uwe
     
  7. #47 Kreitmayr, 02.06.2015
    Kreitmayr

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    Gibt man Oberlichte bei google ein und lässt sich Bilder anzeigen was sieht man dann?

    Gerahmte, transparente Füllungen, die sich teilweise öffnen lassen und Fenstern verdammt ähnlich sind.

    Ein Teil der Oberlichte ist der obere Teil von Fenstern, ein Teil der obere Teil von Türen.
    Überwiegend in Wänden, jedoch auch in Dächern.

    Man nehme ein fest im Rahmen verglastes Fenster und baue es nicht in der Wandmitte sondern eher weiter oben ein, dann ist es ein Oberlicht.

    Ein und dasselbe Bauteil bekommt andere Namen je nach Einbauort.

    MfG
    uwe
     
  8. #48 Kreitmayr, 02.06.2015
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    Wenn man jetzt mal in diesem Link
    http://www.google.de/imgres?imgurl=...ur=639&page=2&start=9&ndsp=19&ved=0CF0QrQMwEQ

    anschaut und sich einen Vertrag vorstellt der lautet: Der Mieter ist für die Reinigung der Fenster zuständig. Alles andere wird vom Eigentümer gereinigt.

    Dann hätte der Mieter die Dachfenster zu reinigen weil das Fenster sind,
    die Oberlichte im Souterrain jedoch nicht.

    Über die Fenstertüren könnte man streiten weil nicht sicher ob Fenster oder Tür.

    Mfg
    uwe
     
  9. Taipan

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    Weil du aber nicht von Oberlichtern sprichst, sondern von Dachlukenverschlüssen (also suche nach Luke/Dachluke) kommen bei dem Begriff Oberlicht eben Oberlichter, welche meist festverglaste oder kippbare Fenster oberhalb der Sichtlinie sind.

    Lass Dir bitte mal folgenden Text auf der Zunge zergehen:

     
  10. #50 Kreitmayr, 02.06.2015
    Kreitmayr

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  11. Taipan

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    Rrrrrrrichtig! Nicht nur der Reporter, wenn du hinschaust, dann siehst du kurz über dem Fenstersturz die Decke, jetzt mal das Format des Fensters betrachtet, kommt man zu dem Schluss, dass OK Brüstung deutlich über der Sichtlinie ist. Damit ist es ein Oberlicht. Und du siehst an dem offenen Fenster, in dem der Einbrecher nicht steckt, dass diese ausschließlich zu kippen gehen (Art der Schere).
     
  12. #52 Kreitmayr, 02.06.2015
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    Es geht nicht um Luken, weder Boden- nach Dachluken sondern um Lichtkuppeln.

    Wie bringt mich jetzt dein Zitat weiter?

    MfG
    uwe
     
  13. #53 jodler2014, 02.06.2015
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    Fenster auf deutsch kann man im Duden nachschlagen.
    Oder wenn es schnell gehen muss im WWW

    War der Reporter von der Buulevaar-Presse oder vom TV
     
  14. #54 jodler2014, 02.06.2015
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    Was bringt Dich dein Gefrage weiter?

    Anwalt für Baurecht(zur Not auch 2..3..) und schon läuft's !
     
  15. Taipan

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    Wenns um Lichtkuppeln geht, dann such danach, aber nicht nach Oberlichtern! Und genau darum gehts in meinem Zitat. wenn du einmal den richtigen Begriff hast, ist der Rest Kindergarten.

    Also Begriffe, die Beschreiben, was Du da haben könntest:

    - Flachdachfenster
    - Lichtkuppel
    - Dachoberlicht
    - Dachausstieg
    - Dachluke ...

    Und weil was Fenster heisst, ist es keins.
     
  16. #56 Gast036816, 03.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    oberlicht ist nicht ausreichend, gibt es meistens in der vertikalen fassade.

    einfach mal nach 'dachoberlicht' gurgeln.
     
  17. #57 Frau Maier, 03.06.2015
    Frau Maier

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    Das sind Antworten die dem TO nicht schmecken, weil alles darauf hindeutet, dass er die Zeche selbst zahlen muss...
     
  18. #58 Der Bauberater, 03.06.2015
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    Ich habe den fred zwar nur überflogen, aber wenn man davon ausgeht, dass es sich die der Lichtkuppel nicht um ein Fenster handelt, dann muss das Bad mit einer "Abluftanlage" nach § 50 Abs. 3 LBO NRW ausgestattet sein
    <<<(3) Fensterlose Bäder und Toilettenräume sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.>>
    Wenn keine Lüftung eingebaut ist, dann wäre die "Öffnung", wie man sie auch immer benennt, eine notwendige Öffnung zum Lüften. Dann wäre sie M.M. wieder im Gemeinschaftseigentum.
    Außerdem, wenn es kein Fenster ist, dann ist es ein lichtdurchlässiges Dach. Dächer gehören wem? :shades
     
  19. #59 Villert, 03.06.2015
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    Der Kreitmeyr hat den deutschen Rechtsstaat leider nicht verstanden. Völlig egal was ein Fenster ist und wer welches wie definiert oder nicht. Am besten 100.000 bis 200.000 in die Hand nehmen und neue Staranwälte beauftragen, die die nächste Instanz mit Gutachten zu Fenstern diverser Sachverständiger und Fenster-Koryphäen vollknallen, die genau die Lichtkuppel/Fensterdefinition liefern die man gerne hätte und schon läufts mit dem gewünschten Urteil
     
  20. #60 Kreitmayr, 03.06.2015
    Kreitmayr

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    Hallo Mark,

    danke für deinen Beitrag.

    Die Bäder / Toiletten werden über die Lichtkuppeln belüftet. Eine andere Möglichkeit, wenn man mal von der "Lüftung" über den Flur absieht gibt es nicht.

    Dächer sind zwingend Gemeinschaftseigentum so wie auch Fenster.
    http://dejure.org/gesetze/WEG/5.html
    Da ist die Rechtssprechung ziemlich eindeutig.
    So ist es auch mit den Fenstern >> Gemeinschaftseigentum.

    Allerdings können die Eigentümer die Kostentragung von Gemeinschaftseigentum auf die Sondereigentümer übertragen und von dem Standard Miteigentumsanteil abweichen.

    BGH, Urteil vom 16.11.2012, AZ: V ZR 9/12
    Hiernach müssen nach dem Urteil die Balkone im vollem Umfang also auch die statischen Bestandteile vom SE bezahlt werden.

    Hier ist dies geschehen. Die Kosten für die Instandsetzung der Fenster sind vom jeweiligen Sondereigentümer zu tragen.

    Ein Eigentümer ist nun der Ansicht, die Lichtkuppel im Bereich seines Sondereigentums fallen nicht unter den Begriff Fenster.

    Dachfenster werden vom BGH als Fenster eingestuft.
    BGH v. 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Mir stellt sich eben die Frage, wenn ein Dachfenster in einem 45° Dach ein Fenster ist und man die Dachneigung immer weiter verringert ab welcher Neigung das Fenster aufhört ein Fenster zu sein.

    Eine andere Überlegung wäre, was passiert wenn die vorhandenen Lichtkuppeln um Zuge einer Modernisierung durch Flachdachfenster ersetzt werden, sind dann die Flachdachfenster Fenster.
    http://www.velux.de/produkte/flachdachfenster-lichtkuppel

    Mir ist bewust, dass das Lesen von Urteilen zeitaufwändig ist.
    Darum verwundert es mich nicht, dass keiner im Forum auf die technischen Einlassungen der Gericht eingeht, die aus meiner Sicht nicht zutreffend sind.

    MfG
    uwe
     
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