Frage zu Bebauungsplan

Diskutiere Frage zu Bebauungsplan im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, Unsere Firma hat vor auf einem Grundstück eine Lagerhalle zu bauen mit zwei Wohnungen plus einem Büro in der Halle selbst, jedoch...

  1. #1 PAM1502, 01.06.2015
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    Guten Tag,

    Unsere Firma hat vor auf einem Grundstück eine Lagerhalle zu bauen mit zwei Wohnungen plus einem Büro in der Halle selbst, jedoch müssen wir dazu dem Bebauungsplan die dazu gehörigen Werte entnehmen. Nun stehen wir vor ein paar Unklarheiten und Unsicherheiten.

    Folgendes steht im Bebauungsplan:

    GE bzw. GEe GRZ 0,7
    Zahl der Vollgeschosse II-III


    Unsere bisherigen Kenntnisse sind: Wir dürfen durch GRZ insgesamt 700m² von den insgesamt 1000m² bebauen.
    Dazu gehörige Frage: Wird die Fläche der Wohnungen als zweite Etage der Lagerhalle dazu gezählt? Sprich, wenn die Lagerhalle 350m² groß ist und die zweite Etage ebenfalls 350m² groß ist, sind dann die 700m² aufgebraucht, obwohl nur 350m² Grundfläche benutzt wurden? Dürfen wir überhaupt eine zweite Etage einbauen?

    Außerdem stellt sich uns die Frage, wie die Zahl der erlaubten Vollgeschosse definiert wird. Kommt es darauf an, wie hoch die jeweiligen Geschosse sind?
     
  2. #2 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    Hallo,

    GRZ ist die Grundflächenzahl. Sie ein Maß für die überbaute Grundfläche in Relation zur Grundstücksfläche. Die Legaldefinition findet sich in § 19 BauNVO. Ein zweites Geschoss, das deckungsgleich mit einem darunterliegenden Geschoss ist, erhöht die GRZ nicht.

    Zur GRZ zählen aber nicht nur die Flächen, die von der Hauptanlage überdeckt werden, sondern auch Flächen für Garagen, deren Zufahrten, Flächen für Stellplätze und deren Zufahrten, sowie Nebenanlagen. Je nachdem welcher Kategorie die überdeckte Fläche angehört, wird sie unterschiedlich gewertet. Für Nebenanlagen können auch Ausnahmen gelten (§ 19 BauNVO Abs 4 Satz 2) die im Bplan aber auch wieder ausgeschlossen werden können.

    Die Definition für das Vollgeschoss findet sich in der Landesbauordnung. Welche der 16 LBOs ist denn für dieses Vorhaben maßgebend?

    Gruß Vitrivius
     
  3. #3 Baufuchs, 01.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    maßgeblich (wenn Dinslaken) ist BauONW.

    Vollgeschosse sind dort über deren Höhe definiert (ab Höhe x = Vollgeschoss). Durch die Höhe des Gebäudes definieren sich aber auch die nötigen Abstandsflächen. Beliebig hoch geht also nicht.

    Wohnungen im Gewerbegebiet sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. (Betriebsleiter-/Inhaberwohnung o. Wohnung für Aufsichtspersonal).
     
  4. #4 PAM1502, 01.06.2015
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    Danke für die schnellen Antworten.
    Diese haben uns schon weiter gebracht, aber dürfen wir eindeutig eine zweite Etage einbauen laut den Angaben?
    Wir würden gerne weitere Angaben geben, aber wir können nichts Weiteres aus dem Bebauungsplan entnehmen.
     
  5. #5 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    Da wir es beim TE nicht mit einem Architekten oder Stadtplaner zu tun haben:

    Höhe bedeutet: Einschließlich der Kontruktionshöhe. Gemessen wird das im Normalgeschoss von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußfußboden des darüber liegenden Geschosses und im Dachgesschoss von Fertigfußboden der obersten Geschossedecke bis Oberkante Dachaußenhaut.

    Scherzfrage: Wie es das dann, wenn ein Umkehrdach zur Anwendung kommt, wo doch die Dachhaut unten liegt? Wo wird hier das Maß für die Bestimmung des Vollgeschosses gemessen? ;)


    Gruß, Vitruvius
     
  6. #6 VITRUVIUS, 01.06.2015
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    Es sind zwei bis drei Vollgeschosse zulässig.

    Nochmal zur "Höhe":

    Unter den 16 LBOs, die wir in D haben, ist in der Vollgschossdefinition für 6 LBOs die "Höhe" maßgebend, für 10 jedoch die "lichte Höhe".
     
  7. #7 Tafelsilber, 02.06.2015
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Thema: Frage zu Bebauungsplan
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