Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte

Diskutiere Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Fragen an VITRUVIUS - wenn eine elastisch gebettete Bodenplate laut vorgelegter Statik bestelt wurde, die Firma aber - wie sich später durch...

  1. rodopp

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    Fragen an VITRUVIUS - wenn eine elastisch gebettete Bodenplate laut vorgelegter Statik bestelt wurde, die Firma aber - wie sich später durch Bohrungen und Lieferscheine von Stahl heraustellt - eine Bodenplatte errichtet, die nicht der Statik, der Bestellung enstpricht und als bewehrte Bodenplatte nicht fungieren kann, da sie zu wenig Stahl, falsche Betonbedeckungen usw. enthält - warum soll der Richter da noch irgendetwas "auslegen" nach irgendwelchen Kommentaren, wenn doch nach BGB "Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat."

    wie anders und besser kann ich einen Mangel nachweisen?
    wenn der Richter hierbei sowieso ein Urteil fällen kann, dass es sich hierbei nicht um ein Mangel handelt, dann brauche ich BGB nicht.
    und ich mache auch nichts falsches, wenn ich in der Stadt bei erlaubten 50 km/h lieber 150 km/h fahre, weil ich habe mir das so ausgelegt, dass es so geht ...
     
  2. rodopp

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    noch zu den Aussagen im benachbarten Thema - dort schreibt Baufuchs u.a. "Im übrigen dürften einige der Mängel offenbarungspflichtig sein und müssten bei einem späteren Verkauf dem Käufer ungefragt benannt werden.

    Das wird dazu führen, dass der zu erwartende Kaufpreis niedriger ausfallen wird.
    Nennt sich "merkantiler Minderwert" und hätte/müsste von deinen Anwälten eingefordert worden sein. "

    es gibt aber am Haus - steht so im Urteil, wie richtigerweise von VITRUVISU erkannt - KEINE Mängel !

    keine Mängel = keine Offenbarungspflicht

    und AUCH - keine Mängel = keine Wertminderung


    hat Herr "Richter" natürlich aber auch versucht, rodopp würde 3000 € für "Wertminderungsgutchten" ausgeben, die der Sachverständige für die Aussage, dass keine Wertminderung vorliegt kassieren würde

    blieb aber nur beim Versuch, da schon der "Beweisbeschluss" dazu so geschrieben war, dass der Sachverständige Wertminderung = 0 ermitteln sollte ;-)
     
  3. rodopp

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    OK jetzt nach ca. 1 Jahr geht die Geschichte langsam am OLG weiter, deshalb ein Paar Infos für die, die es interessiert:


    ja, jetzt ist ein neuer Anwalt eingeschaltet

    trotz des "neuen" Gerichtes - bei der ersten Verhandlung (da ging es fast ausschließlich nur um die Bodenplatte) wieder die alten Töne seitens der Richter - Unverhältnismäßigkeit der Kosten (obwohl Architektenprozess), man kann ja die Bodenplatte sanieren, indem diese zerschnitten wird so, dass eine sog. "Streifenfundamentengründung" entsteht (was hier im Thema schon als Unsinn dargestellt wurde) usw. usw.

    mal sehen wie es später bei der Verhandlung zum Thema Mauerwerk geht ... werde dann berichten
     
  4. rodopp

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    also die Befragung des Sachverständigen fand statt mit dem Ergebniss (wenn ich es richtig verstanden habe), dass das Gericht jetzt das Zerscheiden der Bodenplatte favorisiert, damit aus der ursprünglichen Bodenplatte eine "Streifenfundamentengründung" entsteht. Aber es geht ja noch weiter ...
     
  5. rodopp

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    und schon hat der Bauexperte VITRUVIUS keine Antwort darauf, warum ein Richter über eine Bodenplatte und ein Mauerwerk, die nachweislich NICHT den Anerkannten Regeln der Technik und auch nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, schreiben kann, dass diesen "kein Mangel im Sinn von § 633 Absatz 2 Ziffer 2 BGB anhaftet"

    so schnell si die "Experten" am Ende mit ihren Theorien und "Ratschlägen" ;_)
     
  6. #166 Rudolf Rakete, 24.04.2016
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    Nett seit hier einige "Bauexperten" abgewandert sind, muss man sich hier mit sich selber unterhalten. Das scheint einigen zu gefallen.
     
  7. #167 msedi1977, 24.04.2016
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    Hallo Ralf Wortmann,

    das würde mich interessieren, da es bei uns anders entschieden wurde:
    Folgender Sachverhalt (in Kurtform):

    1. wir haben Mängel gerügt: Wassereintritt an der Arbeitsfuge zwischen Bodenplatte und aufgehender Kellerwand (Elementwand mit Ortbetonkern).
    Zusätzlich lief der Kernbeton nicht aus der Anschlussfuge. Dies wurde vom GU "verdeckt" indem er einfach Mörtel dazwischen geschmiert hat ohne der Ursache auf den Grund zu gehen (angeblich nur Baufeuchte)
    Gutachterlich bestätigt
    2. Aufforderung mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung -> Zur Folge hatte dies, dass der GU uns den Vertrag kündigen wollte, weil wir Querulanten sind
    3. Nochmalige Aufforderung mit Fristsetzung -> GU will Mangel beseitigen
    4. Termin zur Mangelbeseitung festgesetzt -> Rohbauer des GU ruft mich an und teilt mit, dass er vom GU wieder zurückgepfiffen wurde, da wir den Schaden fiktiv verursacht haben, durch hinschütten von Wasser
    5. Kündigung des Vertrages und Abnahmeverweigerung -> Wir lassen die Fuge zunächst von Innen verpressen, wollen aber außen nochmal aufgraben um von außen die WU-Wanne schwarz abzudichten (lt. Gutachter einzig sinnvolle Lösung, da die Verpressung mehrmals wiederholt werden muss und möglicherweise keine dauerhafte Abdichtung schafft)
    6. GU schickt Rechnung und legt Abnahmetermin fest
    7. Nach Kündigung nochmaliges Angebot, ob man sich nicht aussergerichtlich einigen will -> GU sagt OK
    8. GU schickt Mangelbeseitigungsvorschlag ohne Mangel jemals selbst gesehen zu haben -> Vieles davon will er aber auf "bauseits", also auf uns verschieben
    9. Wir gehen nicht darauf ein -> GU verklagt uns auf Restzahlung, da keine Mängel vorhanden sind.

    Vor Gericht (Güteverhandlung)
    1. Richter meint, dass der GU uns die Kosten der Verpressung erläßt und wir den Restbetrag bezahlen (lt. Richter verdient man ja bei Siemens nicht so schlecht!)
    2. Wir legen ein weiteres, detailliertes Gutachten eines öbuv SV vor, den das Gericht auch kennt (wird völlig ignoriert)
    3. GU sagt immer noch, kein Mangel, der Köller (Oberpfalz) ist dicht. Wir wollen nur betrügen
    4. Gericht entscheidet, wir haben die Beweispflicht (ohne Angabe von Gründen), das bedeutet 15.000€ für Bodengutachter und SV, sowie, dass wir erlauben müssen, dass in den Beton gebohrt wird um den Verbund gzwischen Halbfertigteil und Kernbeton zu prüfen, sowie in die Fuge bohren, um das Problem zu ermitten.
    5. Fotos, Dokumente und Hinweise auf die Fehler hinsichtlich der WU-Konstruktion werden nicht gelesen
    5. Der GU kann sich entspannt zurücklehnen, er reicht keine Dokumente des Bauablaufs ein, er hat keinen Bewehrungsplan (den hat angeblich der Rohbauer behalten), die Statik sagt, dass kein Grundwasserstand bekannt ist, obwohl Bodengutachten vorlag

    Jetzt wird:
    1. Ein Jahr lang der Grundwasserstand gemessen (wie schon hier berichtet), sowie einige Bodensondierungen (-bohrungen) gemacht
    2. Wir dürfen nichts machen (also auch nicht Wasser abpumpen) , obwohl von außen sichtbar Wasser ansteht, Fugen der Fliesen im Kellerraum verfärben sich
    3. Der Gutachter hat von uns die Unterlagen zur Betonlieferung, der Halbfertigschalen, etc. bekommen, die er aber nicht liest.

    Jetzt die Frage, warum sind wir dennoch beweispflichtig?

    Kann ich den Gutachter dazu zwingen, auf die Dokumente einzugehen?

    Danke für die Antworten
     
  8. rodopp

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    besser Beschreibungen der REALITÄT als Theorien von Experten, die in der REALITÄT sowieso nicht zutreffen ;_)
     
  9. #169 Bitumen Mine, 01.05.2016
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    rodopp dein Verlauf in den nun 10 Jahren Klagen,macht viele betroffene wenig Mut.
    Wir sind im Oktober 2016 auch nun 3 Jahre im Beweisverfahren.

    Dann kommt ja noch die Klage zu erheben.In unserem Fall sind die vom Anwalt angesetzten Kosten schon deutlich überstiegen.
    Leider warten wir immer noch auf das Ergebnis der Ergänzungsfragen.Die sich nun seit September 2015 hinziehen.
    Die Ergänzungsfragen dauern nun schon länger,als das ganze Gutachten davor.

    Auch hat sie die Frist April nicht eingehalten.Auch dem LG dauert es zu lange.
    Wir haben auch noch unsere Überzahlung einzuklagen.
    Das hat der Private Gutachter schon ermittelt.Ich hoffe das ich hier mein Geld wieder bekomme.

    Aber wir machen uns nicht verrückt,obwohl wir gerade nur unser Obergeschoss bewohnen.Das heisst,seit drei Jahre keine Küche.

    Ich finde an der Sache nur eins so schlimm.Das alles so lange dauert.Wir brauchen nur ein ok zum weiterbauen.
    Also wie die Mängel zu beseitigen sind.Ist das Erdgeschoss fertig,können sich die Herren ruhig bis zu ihrem Ruhestand zeit lassen.

    Am Ende will ich mein Recht durchsetzen.
    Am Ende liegt die Existenz vom GU auch in meiner Hand.
    Weil ich mit Ihrem Lizenzgeber so verblieben bin,ihnen das Urteil zu übermitteln.
    Der Lizenzgeber wird vorher nicht reagieren.

    @rodopp Auch mein erster SV war nett ausgedrückt nicht das wahre.
    Aber mit dem richtigen SV und richtigen Anwalt,sollte auch ein gutes Ergebnis erzielt werden.

    Eins ist für mich klar.Auf ein Vergleich lasse ich mich nicht ein.
    Sobald das Ergebnis da ist von den Ergänzungsfragen,werden wir die Klage einreichen.

    Dem Unternehmen (GÜ) geht es ja gut.Baut nun ein Musterhaus und seine Frau ist nun auch angestellt bei Ihm.
     
  10. #170 Bitumen Mine, 02.05.2016
    Bitumen Mine

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    Wir haben ja auch einen Punkt im Gutachten was nicht geklärt wurde.
    Da ist es wie bei rodopp.Hier wurde von meinem Gutachten auch die Bodenplatte als kritisch angesehen.
    Hier benötigt der Sachverständiger auch unterstůtzung von einem anderen Sachverständigen.
    Fachgebiet Statik.
    Also ist das zwecklos hier weiter Geld in den Sand zu werfen.
    Da momentan auch keine Schäden zusehen sind.

    Dann sollten wir uns eher um die Feuchteschäde klären.

    Wir haben im Erdgeschoss starke Luftfeuchtigkeit.
    74-81 %

    Unbeheitzter Rohbau mit nur Bitumenschweisbahnen auf dem Boden.
    Wohnzimmer sind aber zwei Belüftungsanlagen.
    Schlafzimmer auch.Die dauerhaft laufen.

    Und trotzdem bekommen wir unten die Luftfeuchtigkeit nicht raus.

    Ich werde in meinem eigenem Beitrag ůber das Ergebnis weiter schreiben.
    Wird einige Experten bestimmt interessieren was Kollegen so als Lösung vorschlagen.
     
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