Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte

Diskutiere Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; na ja, als ich die Fachleute 2006 gefragt habe, da haben alle einstimmig behauptet, dass 2015 die Problematik längst vergessen ist ;-) Und haben...

  1. #41 aladini, 04.06.2015
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    ich möchte nicht fragen, was es alles gekostet hat.......
     
  2. #42 feelfree, 04.06.2015
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    feelfree Gast

    Danke, wieder ein neues Wort gelernt. Passt m.E. nicht hundertprozentig, aber das "unerträglich" stimmt perfekt.
     
  3. rodopp

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    wenn wir jetzt in die 2. Instanz gehen werden, dann wird die Grenze von 100.000 € überschritten, aber der Fachmann (Anwalt) meint, sooo viel Geld ist es auch nicht, würden alle anderen auch so machen, nur nicht aufgeben ...

    Und falls es beim Oberlandesgericht nicht klappt, dann geht es zum Bundesgerichtshof, da weiß ich nicht, was es so kostet ... Ist aber vollkommen egal, Fachleute müssen bezahlt werden, damit kein Vorwurf kommt "mit eigenem sachverstand (sowohl technisch wie
    juristisch) wär das nicht passiert ..."
     
  4. #44 Alfons Fischer, 05.06.2015
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    wenn ich sowas lese, frage ich mich, wer daran am meisten verdient.
    Hier vermutlich die Gutachter und die Anwälte. Ist schließlich ne schöne Streitsumme...
    Und dann frage ich mich, warum es gerade diese sind, die ein Fortführen der Streitigkeit empfehlen...?

    /offTopic on: ;)
    nicht, dass das mit dieser Sache zu tun hätte, ich will aber trotzdem mal berichten (vielleicht auch ein Aspekt, der teilweise zutreffen könnte):
    Ich habe in einer anderen Sache einen (Privat-) Gutachter kennengelernt, der zwar fachlich wenig drauf hatte, dafür seine Kunden (also die Bauherrn) mit seiner besseren Stammtischrhetorik so sehr gegen den allgegenwärtigen "Pfusch am Bau" aufstacheln konnte, dass diese ihm spätestens nach dessen "Mängelliste" und "Gutachten" mit weit über 100 Punkten blind gefolgt sind.
    Dem Gutachter hat dies ein hübsches Sümmchen gebracht, dem Kunden gekostet. Folge: es fehlt im das Geld, sein Haus fertigzustellen.
    /offTopic off
     
  5. Roth

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    Herr Fischer, ich schätze Sie als empfehlenswerten und korrekten SV und habe Ihren hilfreichen Dienst gern in Anspruch genommen (bei einem anderen Objekt). Sie gehören sicher nicht zu der geschilderten Sorte Gutachter!

    Zu der Sache von rodopp kann ich technisch nichts beitragen. Ich habe aber auch schon Erfahrungen mit Anwälten und Gutachtern sammeln dürfen. Inzwischen dauert das Verfahren einige Jahre, aber es ist noch nicht einmal zur Anklage gekommen. Warum? Weil mir ein geldungssüchtiger (d!) Anwalt zunächst das aufwendige Beweissicherungsverfahren angeraten hat. Meine Privat-SV haben gute Arbeit für ihr Geld geleistet, über den ö.b.u.v. Gerichts-SV möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern.

    Das LG hat alles schleifen lassen. Die scheinen nur daran interessiert zu sein, die Akte irgendwie vom Tisch zu bekommen. Im OLG dagegen sitzen Fachrichter, was hoffen lässt.

    Mein Fazit: Wer das Procedere mit Pfusch durch Archi, Handwerker, Anwälte und (Gerichts)Gutachter nicht am eigenen Leib erlebt hat, tut sich schwer mit dem Verständnis.

    Warum sage ich das?
    Weil ich denjenigen, die hier Beiträge leisten, unterstelle, dass sie eben nicht zur Pfuschfraktion gehören. Ihnen hier fehlt aber anscheinend manchmal das Vorstellungsvermögen, wie viel wirklich am Bau gepfuscht wird - ohne dass der Bauherr Querulant wäre, keinen Sachverstand eingekauft oder nach unten rechts geschaut hätte!
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2015
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    Doch - viele von uns sehen das Elend anderer regelmäßig!

    Ja - auch dann, wenn man sich an die hier immer propagierte Vorgehensweise hält, kann man Ärger haben.

    Die beste Bauaufsicht schützt nicht vor pfuschenden Gewerken und allein die Kammermitgöiedschaft macht noch keinen guten Planer und/oder Bauleiter!

    Aber meine Erfahrung und sicherlich die der meisten anderen Fachleute hier ist, dass ohne das Viergestirn die Chance, das es wirklich am Ende keinen :Baumurks gibt, so hoch ist, wie das Risiko von :Baumurks mit dem Viergestirn.

    Da auch Gerichts-SV ein Querschnitt ihrer jeweiligen Zunft sind, ist da halt auch das Risiko von Problemen gegeben.

    Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass viele Siebe mit Löchern am Ende doch ne Menge aussieben und das nur wenig durchrutscht.
    Der Weg dahin kann lang und steinig sein und manchmal liegen halt alle Löcher genau übereinander!
     
  7. Taipan

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    @Ralf: Ich mag deine Beiträge selten genug. Hier würde ich mal leisen Beifall hinzusteuern.
     
  8. #48 HWTIGGER, 05.06.2015
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    Der TS kann einem eigentlich nur leid tun.
    Es läuft wohl alles falsch was nur falsch laufen kann, zum einen eine Baufirma die gepfuscht hat (das mag unstrittig und ärgerlich sein), aber was wohl in diesen Fall viel schwerwiegender ist ein
    eigener Gutachter und Anwalt die ihren Mandanten einfach schlecht beraten. Letztendlich kommt es doch nur darauf an ob die Standsicherheit und die Gebrauchtauglich des Gebäudes gewährleistet
    ist, und das ist in diesem Fall wohl gegeben, weil wer würde den sonst mit seiner Familie in einem Haus leben was einsturzgefährdet ist.

    Warum man überhaupt bei einem Einfamilienhaus eine Bodenplatte elastisch gebettet rechnet ist schon etwas merkwürdig (Ausnahme z.B. Keller als Weiße Wanne weil Grundwasser, oder integrierte
    Einzelfundamente in der Bodenplatte bei unterseitiger Dämmung). Aus diesem Grund kann es auch sein, das der Gerichtsgutacher feststellt, das die Bodenplatte ausreichend bewehrt ist und somit
    standsicher und das mag eben auch für das Mauerwerk zutreffend sein, was sich eben auch in dem Urteil wiederfindet, das eben das Haus nicht abgerissen werden muß.
     
  9. rodopp

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    @HWTIGGER - warum elastich gebettete Bodenplatte gerechnet und vorgeschlagen wurde weiss ich nicht, ich habe ja einen Fachmann dafür bezahlt.
    Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat nicht festgestellt, dass die Bodenplatte ausreichend bewehrt ist, umgekehrt, er hat festgestellt, dass die vorhandene Bodenplatte zu wenig Bewehrung enthält (Eisenmenge anhand der Lieferscheine zu wenig, obwohl die "richtige" Menge beim Bauherren abgerechnet wurde). Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat - soweit ich es als Laie wiedergeben kann Zitat Sachverständiger "Die Bodenplatte in der realisierten Form ist als elastisch gebettete Bodenplatte nicht geeignet. Sie ist mit zu geringer Bewehrung oben und unten versehen, sie ist zu biegeweich und sie ist nicht dauerhaft. Die Bodenplatte ist somit als Gründungsbauten des Types elastisch gebettete Bodenplatte untauglich.
    " und "Die vorgefundene Bodenplatte in der hier realisierten Form ist insoweit
    untauglich, als sie den Typ und die Eigenschaften einer elastisch gebetteten Bodenplatte erfüllen soll. Als unbewehrte Bodenplatte ist sie tauglich."

    Da die Bodenplatte in vorgefundener Form für die Gründung nicht geeignet ist, so hat der gerichtlich bestellte Sachverständige sinngemäß erklärt - der Bauherr soll sich jetzt statt einer bewehrten Bodenplatte eine "Streifenfundamentengründung denken".

    Damit der Vorschlag des gerichtlich bestellten Sachverständigen auch funktioniert, muss die Bodenplatte noch im Rahmen von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Haus geschnitten werden - Zitat gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten:
    "Um eindeutige statische Verhältnisse herzustellen und um wilde Risse in der Bodenplatte zu vermeiden, kann im Abstand von 20 cm links und und rechts der Wand die Platte durchgeschnitten werden. Dies allerdings unter Beachtung von ggf. gelegten Kabeln
    oder Heizungsleitungen."

    Es ist halt nur die Frage, warum der Bauherr einen Vertrag macht, in dem konkret beschrieben ist, was er bekommen soll, wenn am Ende die Baufirma sowieso frei entscheiden kann, was sie liefert - Hauptsache, es ist nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen "gebrauchstauglich" ;-)
     
  10. #50 baufix 39, 05.06.2015
    baufix 39

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    ich hab den Eindruck das wird ein teures Häuschen und nie fertig wenn das so weiter geht.
    Klagen,Klagen, Volkssport der Bauherren.
     
  11. rodopp

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    baufix - na ja, sonst würde der Anwalt sagen, es war ein Fehler aufzugeben, Bundesgerichtshof urteilt nämlich gaaanz anders, also durchhalten, rodopp muss doch für die Interessen seiner Familie kämpfen, sonst ist er ein Schwächling ;-)
    So habe ich immer noch eine Chance ihm zu beweisen, dass er evtl. Schwachsinn erzählt hat ;-)
     
  12. #52 baufix 39, 05.06.2015
    baufix 39

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    nun ja, ich bin "die älter Generation" von Meistern, wo man vor längerer Zeit von Bauherren /Architektenden den Auftrag bekam
    kanste das Haus bauen? klar konnten wir das. Bauherr kam mal zwischendurch, brachte Getränke, und freute sich noch das
    es voran ging und hatte noch keine DIN und Kamera untern Arm.
    ich behaupte mal meine Zeit als BU war angenehmer.
     
  13. #53 HWTIGGER, 06.06.2015
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    Es ist ganz normal und üblich eine Sohlplatte mit idealisierten Streifenfundamenten zu rechnen, und nicht als elastisch gebette Platte (Ausnahmen siehe #48). Das heist unter den Wänden wird ein Streifenfundament
    in Sohlplattenstärke berechnet das so breit sein muss das die zulässige Pressung und der Grundbruch eingehlten wird. Das berechnete Moment ergibt eine erforderliche Bewehrung mit 30% Aufschlag. Nun noch
    die Mindestbewehrung gemäß EC berechnen, oben und unten anordnen und fertig. So wurden unendliche Sohlplatten von Häusern gerechnet und sogar ohne Mindestbewehrung, die es erst seit Einführung der DIN1045-1 gibt.
    Mesit wurde dann noch konstruktiv im oberen Drittel eine Q188 angeordnet und die Häuser stehen seit Jahrzehnten ohne Probleme.

    Die einzigste Frage die ich an Ihrer Stelle überprüfen würde, muß die Sohlplatte zwingend elastisch gebettet gerechnet werden ja oder nein. Wenn nein, Sohlplatte nachweisen wie beschrieben. Bewehrung ausreichend, wenn ja,
    alles Ok (von den vertraglichen Vereinbarungen mal abgesehen). Wenn nein Möglichkeiten der Bodenverbesserungen prüfen.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    dem widerspreche ich mit hinweis, wir schreiben das jahr 2015.
    wer heute mit bruchmechanischen tragfähigkeitsnachweisen
    angedackelt kommt, anstatt ordentliche gebrauchtauglichkeit
    nachzuweisen - dem werden hoffentlich die haxen gerichtet.
    vom bauherren kann man nicht erwarten, dass er sich mit
    explodierten normen oder eurocodes auseinandersetzt, was
    aber seit ewigen zeiten geregelt ist, sollte ein vermeintlicher
    fachmann beherrschen, anstatt den bauherren zu verarschen.
     
  15. rodopp

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    @HWTIGGER - danke für die Meinung. Wie gesagt, wir werden auch in den nächsten Jahren weitere umfangreiche sog. "Begutachtungen" bezahlen, da die seit 2006 durchgeführten sog. "Begutachtungen" nicht ausreichend sind, um hier eine eindeutige Meinung zu bekommen, ob die Bodenplatte nun "gebrauchstauglich" ist oder nicht. Im Moment steht wie oben beschrieben der Vorschlag des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Raum, umfangreiche "Schneidearbeiten" an der Bodenplatte durchzuführen.
    Deshalb werde ich mich in den nächsten Tagen parallel zur Beauftragung weiterer "Begutachtungen" zum Thema der Bodenplatte auf die Suche nach einer Firma begeben, die solche "Schneidearbeiten" durchführt und mir vielleicht einige Referenzobjekte zeigen lassen.
     
  16. #56 HWTIGGER, 06.06.2015
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    So einen Blödsinn wie die Bodenplatte zu zerschneiden kann ja wohl niemand ernsthaft in Betracht ziehen. :mauer
     
  17. #57 aladini, 06.06.2015
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    Ich würde auch nichts unternehmen, bis es alles geklärt ist!
    Das Zerschneiden von Bodenplatte habe ich schon von einem, der es gemacht hat, gehört...
     
  18. rodopp

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    @hwittiger - das mit dem Zerschneiden der Bodenplatte ist - wie oben aus dem gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten zitiert - ein Vorschlag zur Herstellung der "Gebrauchstauglichkeit" der Bodenplatte von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen (ich musste ihn zwar bezahlen, ich konnte mir ihn aber nicht aussuchen)
    Er ist ein Dipl.-Ing., von einer der IHK in Thüringen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, betreibt ein eigenes Ing.-Büro für Baustatik

    Gutachten ist mit so einem runden Stempel abgestempelt

    Die Aussage aus seinem schriftlichen Gutachten hat er bei der mündlichen Befragung vor Gericht bestätigt und er sah nicht so aus, als wenn er das nicht ernst meinen würde ...
     
  19. rodopp

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    aladini - ja, wird in den nächsten Jahren vermutlich sowieso nichts, da wir zuerst in die zweite Instanz wollen und dann evtl. von Bundesgerichtshof, damit aus rechtlicher Sicht alles sauber abgearbeitet ist. Und da die Gerichte massiv überlastet sind ...
     
  20. #60 HWTIGGER, 06.06.2015
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    Welche Art von Schäden sind denn bisher aufgetreten das es notwendig machen würde die Bodenplatte aufzuschneiden, oder reden wir die ganze Zeit nur über theoretisch mögliche Schäden.
     
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