Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte

Diskutiere Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Gerichtsgutachten zu meiner Sache schrieb der öbuv ca. 30 mal(!) "nach meiner persönlichen Einschätzung", meiner persönlichen Meinung nach",...

  1. rodopp

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    kenne ich genauso ;-) Und bei dem bei uns tätigen Sachverständigen oft noch die "Wahrscheinlichkeiten" dass alles OK ist ;-)

    "Das Haus XXX wird auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch diese Bodenquaiität unter sich haben."

    "Ein durchgängig vorhandener Mindestquerschnitt von 6 cm ist auch bei Nichtkennen des Maßes der Unvollständigkeit der
    Lagerfugen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überall vorhanden."
     
  2. rodopp

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    eben ... deshalb finde ich die Argumentation "schwacher Anwalt" sinnlos ... bei uns hat das Gericht entsprechende anwaltliche Schreiben eben ignoriert ... Und was? Der Richter hat doch sein Gehalt sicher ob er die Schreiben ignoriert oder auch nicht ;-)

    Das mit "bloß nicht das Gericht verärgern" seitens des Anwaltes kenne ich auch ... Mit dem Hinweis - in den Gutachten sind doch auch für sie (die Kläger) "positiv verwertbare Sachverhalte" vorhanden ... also wozu dann das gesamte Gutachten anzweifeln, der Anwalt will die Sache doch auch schnell vom Tisch haben ;-)
     
  3. Roth

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    Find ich aus meinem Erleben nicht, denn ich habe mit dem Anwaltswechsel (beide FA für Baurecht) zu lange gewartet. Der alte war unfähig und unwillig und nur darauf bedacht, "bei Gericht" gut dazustehen. (Golf- oder Tennisbruder des Richters? (Kegel- wäre zu primitiv... ;-)).

    Der neue macht seine Arbeit zielstrebig und zuverlässig. Die doppelten Anwaltskosten sind zwar ärgerlich, aber es war die richtige Entscheidung.
    (Die Anwaltskosten sind bis jetzt bei den horrenden Gutachterkosten fast schon zu vernachlässigen).
     
  4. Mibe25

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    Hi,

    @rodopp: Vielen Dank, dass Du hier Deine Erfahrungen teilst. Für mich sind Deine Erfahrungen und die Antworten darauf sehr lehrreich. Ich drücke Dir Dir die Daumen, dass Du schnell und mit möglichst wenig Ärger zu einer abschließenden und gerechten Entscheidung kommst. Ich fände es schön, wenn Du über den weiteren Fortgang berichten würdest.
    Meine persönliche Einschätzung ist, dass es Dich nicht nur die Mängel selbst ärgern, sondern auch das, was der AN gemacht hat: Du bezahlst einen neuen Mercedes und stehst nun vor einem verratzten Auto, an dem herumrepariert werden soll. Ich kann das sehr gut verstehen. Außerdem würde mich das unendlich ärgern, weil ich mich betrogen fühlen würde. Ein Freund sagte unlängst zu mir: "Ärgere Dich nicht. Die schlechten Betrüger sind längst im Gefängnis, es laufen nur noch die guten frei herum rum."

    Es steht mir nicht zu, Dir Ratschläge zu geben. Vielleicht schont es aber Deine Nerven, wenn Du alleine das mangelfreie Haus als Ziel definieren kannst und akzeptierst, dass Dein "Gegner" nicht in dem Umfang für seinen Pfusch, Deinen Ärger, Deine Nerven, Deine Zeit haften wird, wie es vielleicht "gerecht" wäre.

    Oli
     
  5. rodopp

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    @Milbe25 - und wie erreiche ich ein mangelfreies Haus, wenn der "Gegner" nicht im vollen Umfang haftet? ;-)

    Na ja, jetzt wird zuerst Berufung gegen die ENtscheidung des Landgerichtes eingelegt, dann muss dazu eine Begründung erarbeitet werden (mit bezahltem Sachverstand usw.), dann ist der Sommer vorbei, vermutlich irgendwann im September/Oktober wissen wir, wie es weiter geht ...
     
  6. Mibe25

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    @rodopp: Mit "haften wie es gerecht wäre" meine ich, dass dem einen oder anderen verboten werden sollte, jemals wieder in der Baubranche tätig zu sein. Dass er das gesamte Geld, das er ergaunert hat, an die Opfer verteilen muss, oder dass er Dich zumindest auch für Deinen Zeitaufwand, Deine Nerven etc. entschädigt.

    Bei den Juristen hier im Forum muss ich mich nach den obigen Sätzen entschuldigen: Bei Ihnen rollen sich gerade sicher die Fußnägel hoch ;-)
     
  7. #127 AlexSinger, 17.06.2015
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    Das Problem ist doch: nach aRdT bauen bedeutet doch "lass den Unternehmer bauen was er will" bzw. "was er gerade zu viel am Lager hat wird verbaut" - wenn es dann hält, ist es ok. Mehr bedeutet das nicht, wenn nicht explizit jedes Detail der Ausführung vertraglich festgehalten ist.
     
  8. #128 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2015
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    Wenn man keine Ahnung hat, einfach nuhr mal an Dieter denken!
     
  9. #129 Bitumen Mine, 26.06.2015
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    Übel das es schon über 8 jahre geht.
    Nicht das sie noch der Rekord von 22 Jahre brechen.

    Da bin ich also mit 2 jahren im September mit Beweisverfahren also am Anfang.

    Seit 04.03 warten wir auf das Gutachten.
     
  10. Wenke81

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    Der Beitrag ist 2 Monate zwar alt, aber eine Frage stellt sich hier mir.

    Ich hab auch mit meinem Anwalt das Beweissicherungsverfahren eingeleitet und bin vor Abnahme (Termin ist eh noch nicht in Sicht) - den Vorschuss soll lt meinem Anwalt aber der GU einzahlen..... Was stimmt nun ?
     
  11. mls

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    eigenes thema dazu wäre vielleicht sinnvoll, wenn´s
    denn, wie zu erwarten, kompliziert wird .. obwohl ..
    wenn von dir jemand geld möchte, meldet der sich ;)

    btw .. ich hoffe, dass bereits im frühstadium eigene
    bautechn. und baurechtl. kompetenz an bord ist.
     
  12. Wenke81

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    Es gibt 2 Gutachten eines övubS und es -muss wohl sagen - gab eine Bauüberwachung durch einen Bauingenieur den ich extern bestellt hatte. Der Anwalt will sowohl dem GU als auch dem Bauberater auf n Pelz rücken. Hätte der Ahnung gehabt wäre wohl vieles so nicht gekommen.
     
  13. #133 Ralf Wortmann, 15.08.2015
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    In der gebotenen Kürze:

    Das, was ich schrieb, stimmt. Wenn du ein Selbständiges Beweisverfahren beantragst, musst du auch die für die Beantwortung deiner Fragen anfallenden Kosten des vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen als Kostenvorschuss an das Gericht zahlen, unabhängig von der Beweislast. Nur dann, wenn der Verfahrensgegner (also dein GU) zusätzlich eigene Fragen beantragt, wird er für den darauf entfallenenden Anteil einen eigenen Kostenvorschuss entrichten müssen. Es gilt im SBV der Grundsatz, dass der, der die Musik bestellt, auch den Vorschuss dafür bezahlt.

    Wenn dein Anwalt das anders darstellt, habt ihr euch entweder missverstanden, oder dein RA hat mit Selbständigen Beweisverfahren keine Erfahrung :yikes .
     
  14. Wenke81

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    Er meinte - das hätte etwas damit zu tun dass wir vor der Abnahme sind. Aber ich frage ihn sonst nochmal ..... Aber einen anderen Vorschuss kann er doch nicht meinen .....??
     
  15. #135 Bitumen Mine, 16.08.2015
    Bitumen Mine

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    @wenke81

    Ja da gint es einiges zu bedenken.

    Vor der Abnahme und nach der Abnahme.
    Wer das selbständige Beweisverfahren beauftragt.

    Nur eins kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
    Du hast das Beweisverfahren beauftragt,wirst also oft den Vorschuss einzahlen müssen.

    Bei den Ergänzungsfragen zu den Gutachten,zahlt dann auch die Gegenseite ein,wenn Sie dem Gutachter fragen stellt.

    Nur mal so zur Info,wenn der Gutachter mit seinem erstellten Gutachten mehr Fragen aufwirft,als er beantwortet,und wenn man dann zu dem Gutachten Fragen hat,
    wird wieder ein Vorschuss verlangt.

    Das ist leider so.Ich habe auch gedacht,die Ergänzungsfragen wären Gratis,da ja der Gutachter durch sein Gutachten Fragen offen lässt.

    In meinem Fall hat Sie vergessen, Stellung zu einem von Ihren im Gutachten festgestellten Mangel eine Lösung zu nennen.
    Oder wieso dazu keine Kosten der Behebung erstellt wurde.
     
  16. #136 Bitumen Mine, 16.08.2015
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    Leider kommt mir das so vor,als lassen sich einige Sachverständiger immer eine Option offen,
    indem sie keine klaren aussagen dazu schreiben.

    Ein Beispiel ist der Satz:

    Der kommt von meinem Privaten Gutachter der öbuv ist und er ist Statiker.

    Die Bodenplatte ist als kritisch anzusehen.Das wars ?????????

    Und jetzt ? Kritisch aber noch ok ? Kritisch und man muss handeln ?? Oder ich warte ab ,die Bodenplatte bekommt Risse und ich kann dann sagen,hab ich doch gesagt,ist kritisch
     
  17. Wenke81

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    Guten Morgen :-)

    Das kann ja n Scheiss werden. soweit ich weiß muss der Gutachter alle Fragen (die ihm als Aufgabe gestellt werden) beantworten - im konkreten Fall hieße das -> bereits im Antrag nach Kosten fragen ?!

    @ bitumen : wie ist es bei dir denn ausgegangen ? Oder seid ihr noch dabei ?
     
  18. #138 Bitumen Mine, 16.08.2015
    Bitumen Mine

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    Es wurden gerade Ergänzungsfragen gestellt.
    Bis 28.08 muss jetzt wieder eingezahlt werden.

    Dann sind wir nun bei 9000 euro

    5200 Privater Gutachter
    3000 vom Gericht bestellter
    und jetzt 750 für die Ergänzungsfragen

    Geologe und Statiker stehen bald auch an wenn sie es nicht beantworten kann
     
  19. #139 Ralf Wortmann, 16.08.2015
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    Da du schon mal in einem anderen thread gefragt hast, was dein Privat-SV mit „kritisch“ gemeint haben könnte, mein Rat: schreibe ihm, zitiere den Satz und frage ihn, wie er das gemeint hat.

    Da wir hier den Hintergrund nicht kennen, können wir nur spekulieren. Es könnte sein, dass er mit „kritisch“ grenzwertig meinte, dass er aber ohne nähere Untersuchungen und Feststellungen vor Ort und / oder ohne genauere weitere Berechnungen zur Statik nicht sagen kann, ob die Statik der Bodenplatte ausreichend ist, oder nicht.
     
  20. #140 Bitumen Mine, 16.08.2015
    Bitumen Mine

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    Der Gutachter hat 6 Monate für das Gutachten gebraucht.
    Und es ist ein öbuv der vom Gericht oft hierfür beauftragt wird.

    Leider bringt mir das nun nicht mehr viel.

    Weil die Gutachterin vom Gericht auch keine Ahnung davon hat.
    Es muss also sowieso noch einer die Berechnungen machen.

    Er sollte dazu ja eine klare Aussage machen.

    Der Richter folgt meist dem Gutachter was er schreibt.
     
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