Außendämmung 10cm ausreichend?

Diskutiere Außendämmung 10cm ausreichend? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein Häuschen geerbt. Das Haus hat eine Grundfläche von 8,30x7.70m und eine Höhe mit Satteldach von 9,80m. Haus am Hang über 3...

  1. #1 Skalare, 04.06.2015
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    Hallo,
    ich habe ein Häuschen geerbt. Das Haus hat eine Grundfläche von 8,30x7.70m und eine Höhe mit Satteldach von 9,80m. Haus am Hang über 3 Geschoße, viel Außenfläche zur Wohnraumfläche.

    Das Haus bzw. das Dach wurde vor 10Jahren Neu gedeckt und neue Isolier 2fach Fenster eingebaut. Vergessen wurde bei der Dachdeckerarbeit den Dachvorsprung zu erweitern, derzeit 16cm. Nun denke ich daran das Haus mit einer Wärmedämmung zu versehen. Unbedingt, das Dach wieder teilweise abtragen und den Dachvorsprung erhöhen möchte ich, wenn möglich vermeiden.

    Macht es einen Sinn statt der üblichen 15cm Dämmung nur auf 10cm zu gehen? Welche Art von Dämmung ist nach heutigem Stand der Technik für meinen Fall empfehlenswert?

    mfg
     
  2. Taipan

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    Wie kommst du drauf, dass 15cm üblich sind? Es kann dir von hier aus Keiner sagen, ob die 10cm reichen. Lass das Gebäude bilanzieren und schaue, ob Du bei 140% Referenzgebäude rauskommst ... wenn ja .. reicht's ... wenn nicht ... dann nicht.
     
  3. Endukt

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    Wenn ich Dich richtig verstehe planst Du eine Einzelmaßnahme (Wärmedämmung der Gebäudehülle). Hier solltest Du einen U-Wert von <= 0,2 W/m²K anstreben, sofern Du den Investitionszuschuss in Höhe von 10 % der Kfw nutzen möchtest (zusätzlich wird ein hydraulischer Abgleich notwendig).
    Ich kenne zwar Deine Aussenwand nicht, aber angenommen Du hast eine 25 cm dicke Ziegelwand mit 1400 kg/m³, dann erreichst Du den Wert gerade so mit einer 10 cm dicken Polyurethan Dämmung (Lambda 0,022). Sofern Geld nur eine untergeordnete Rolle bei Deiner Aussenwanddämmung spielt, kannst Du auch Aerogeldämmung oder Vakuum-Isolationspaneele nehmen.
     
  4. R.B.

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    Ein Blick in die EnEv sagt, U-Wert 0,24W/m2K. Je nach Wandaufbau kommt man mit 14cm in WLG035 oder 032 hin. Das müsste man rechnen. Dämmstoffe mit sehr guter WLG sind unverhältnismäßig teuer, deswegen sollte man auch seinen Geldbeutel befragen.

    Kostenmäßig dürfte ein WDVS aus EPS wohl unschlagbar sein, vor allen Dingen wenn man mit Standard-WLG klar kommt. Wer, aus welchen Gründen auch immer, mit EPS so seine Probleme hat, der muss nach Alternativen schauen. MiWo, Holzfaser, da gibt es viele Möglichkeitien.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 17.06.2015
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    Da das Haus vermutlich in Baden-Württemberg steht:
    je nachdem kann es auch aus Gründen des EWärmeG notwendig sein, die Dämmung über die Anforderung der EnEV hinaus zu erhöhen.
    Da sollte man sich zumindest mal über die Heizung Gedanken machen und ob diese ggf. ersetzt werden muss und welcher Energieträger genutzt wird.
     
  6. #6 Skalare, 17.06.2015
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    Wer schreibt eigentlich mir vor was ich tun und lassen muss, wer kontrolliert?

    Eine neue Öl-Heizung ist 1992 eingebaut worden! Bin noch am überlegen diese durch Ölbrennwert oder Gasbrennwert zu ersetzen.
    Gas liegt neuerdings in der Straße vorm Haus.

    Meine Frau möchte unbedingt zusätzlich einen Kaminofen im Wohnzimmer, eventl erweitere ich auf Kaminofen mit Wassertasche.

    Alfons Fischer, habe noch einen Beitrag laufen mit einer Frage an Dich, zu Aerogelgranulat Spezialputz.

    mfg
     
  7. R.B.

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    Bauordnung, EnEV....ich denke mal, dass Dir bekannt ist, was man unter "Verordnung" versteht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung

    Braucht´s immer jemanden der kontrolliert? Dann muss ich wohl an einer roten Ampel nur dann anhalten wenn ein Polizist daneben steht?

    Die Überwachung obliegt den Bundesländern, und wie die das regeln, das weiß wohl noch niemand so richtig. Es gab mal Überlegungen, dass die Schornsteinfeger in Ihrer Aufgabe als beliehene Stelle und Energieberater diese Überwachung sicherstellen sollen, aber davon ist man wohl wieder abgerückt. Ob sich die lokalen Bauämter hier vor den Karren spannen lassen, und wie die das personell machen sollen, das wird man sehen. Vielleicht wird ja in den Landratsämtern eine Abteilung angesiedelt, oder.......
    Wer weiß, vielleicht steht morgen ja der EnEV-Polizist vor Deiner Tür und schaut ob die Heizungsrohre in Deinem Keller gedämmt sind.
     
  8. #8 zille1976, 17.06.2015
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    Mann sollte den Enev Trend einfach aussitzen. Das geht vorbei.

    Grundsätzlich wäre die Frage zu stellen, ob die Enev überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Ein Zwang für Hauseigentümer fünfstellige Beträge in fragwürdige Dämmmaßnahmen zu investieren halte ich persönlich für Überprüfenswert. Gibt es eigentlich schon Referenzfälle die bis zum obersten deutschen Gericht weitergereicht wurden? Oder war auf Grund der mangelhaften Kontrolldichte dies bis jetzt nicht notwendig?

    Bei den Rohrleitungen hat der Gesetzgeber ja schon den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsaspekt berücksichtigt. Gilt dies eigentlich für alle Enev Maßnahmen?

    Meine persönliche Meinung dazu: Wo kein Kläger da kein Richter.
     
  9. Taipan

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    Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Die enev-Ära wird vorübergehen und nahtlos durch eine Verordnung zum nachhaltigen Bauen abgelöst werden. Da wird dann nicht nur der Energieverbrauch während der Nutzungspahse sondern auch der Gesamt-Ressourcenverbauch von der Erstellung bis zum Rückbau einfließen. Die öffentliche Hand ist bereits dabei dies durch DGNB, BNB und Leed zu testen und sich selbst dazu zu verpflichten. Ihr werdet euch dann noch der "einfachen" enev zurücksehnen. Versprochen.
     
  10. R.B.

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    Ach der zille....eine Verordnung ist und bleibt eine Verordnung, und das ist keine deutsche Erfindung sondern die Umsetzung einer EU Richtlinie. Ob einem ein Gesetz oder eine Verordnung passt oder nicht, das spielt keine Rolle. Ich muss mich auch an Gesetze halten die ich für fragwürdig halte. Wenn ich das nicht will dann muss ich halt auswandern. In Afrika gibt es beispielsweise keine EnEV.
     
  11. #11 zille1976, 17.06.2015
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    Und wenn morgen ein Gesetz auf den Markt geworfen wird, was das Fahrradfahren verbietet und zwei PKW pro Haushalt zwingend vorschreibt (weil das Kopfverletzungsrisiko beim Radfahren so hoch ist z.B.) gehst du dann auch zum Autohändler deines Vertrauens und bestellst schonmal?

    Das schöne an deutschen Gesetzen ist, dass sie nicht als Gottgegebn hingenommen werden müssen, sondern angezweifelt werden dürfen. Dafür gibt es dann Richter und Urteile(siehe Gesetz zur Vorratsdatenspreicherung).

    Meine Frage war einfach, ob bisher jemand den Weg über die Gerichte gesucht hat um z.B. diesen Fassadendämmzwang, der alleine nachweislich kaum eine Auswirkung auf den Energieverbrauch hat, zu stoppen.
     
  12. #12 zille1976, 17.06.2015
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    DGNB? Das sind doch die, deren Studien zur Wärmedämmung von Gebäudehüllen von der BASF* finanziert werden.

    *) BASF = größter deutscher Hersteller von Wärmedämmverbundsystemen
     
  13. Taipan

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    Die Antwort darauf ist: Der BGH hat geurteilt, dass jemand, der ein angebautes Haus abbricht dem Nachbarn die Wärmedämmung anbringen muss. Den Rest kannst Du dir selbst ausmalen.
     
  14. #14 zille1976, 17.06.2015
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    Ich glaube nicht, dass man aus so einem Urteil die rechtmäßigkeit der Enev (Investitionszwang für Hauseigentümer) ableiten kann.

    In dem Urteil geht es wohl eher um die Zerstörung des Gesamtbildes durch den Nachbarn. Hätte das Haus nur Aussenputz und Farbe, wäre der Nachbar vermutlich nur zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
     
  15. #15 Kalle88, 17.06.2015
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    EnEv gelesen und verstanden? Wenn ja, dann musst du dir über die Rechtsgültigkeit solch einer Verordnung keine Gedanken mehr machen und schon gar nicht mutmaßen was im Falle nötig wäre.
     
  16. R.B.

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    Es steht Dir jederzeit frei dagegen zu klagen, aber bis Du ein Urteil hast, oder das Gesetzt geändert wird, bleibt Dir nichts anderes übrig als dieses zu befolgen. Wenn mir ein Gesetz nicht passt dann muss ich mir einen anderen Platz zum Leben suchen denn ich kann nicht erwarten, dass sich ganz Deutschland nach mir richtet.
     
  17. #17 zille1976, 17.06.2015
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    Wie schon vermutet macht es manchmal Sinn selber den Kopf einzuschalten. In dem BGH Urteil und dessen Auslegung kam man zu folgendem Fazit:

    "Der Eigentümer des eingerissenen Hauses hat daher für die Herstellung des Zustandes aufzukommen, den das stehengebliebene Haus vorher hatte, so der BGH. "

    Also nichts mit Enev. Die Wärmedämmung war in dem Fall notwendig, um die Dämmeigenschaften des fehlenden Hauses zu "simulieren".

    Somit ist meine Ausgabgsfrage noch nicht beantwortet.
     
  18. #18 zille1976, 17.06.2015
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    Genau das war ja die Frage.

    Hat schon jemand gegen die Maßnahmen der Enev geklagt, oder war das nicht nötig, weil die Eigentümer von Bestandshäusern sich wegen mangelnder Verfolgung einfach nicht an die Forderungen halten.
     
  19. Taipan

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    UND GANAU DAS STEHT IND DER ENEV! Das energetische Niveau (für Dich: keine Creme) darf nicht verschlechtert werden. Anderenfalls hätte ja ein Putz gereicht. Würden die Richter die enev als Verfassungwidrig ansehen, hätten die sich drüber geäußert bzw. das Verfahren verwiesen.

    Ansonsten gilt: Wenn du nachweisen kannst, dass die Erstehungskosten durch die Dämmmaßnahme nicht innerhalb der Lebenserwartung der Maßnahme durch die Betriebskostenersparnis erwirtschaftet wird, darfst Du gern Antrag stellen. Warum macht das keiner? Weils nicht so ist. Damit spart die verordnete Maßnahme Geld. Und wer verklagt schon den Gesetzgeber, wenn dieser einen zum Geldsparen zwingt.
     
  20. #20 Kalle88, 17.06.2015
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    Mein Kopf arbeitet einwandfrei aber ich komme aber auch nicht mit so dünnen Stammtischparolen daher wie du. Vermutlich, weil der Kopf denkt bevor er in die Tasten haut.

    Wo genau liest du jetzt nichts von der EnEv? Wie gesagt, hast du Sie gelesen und Verstanden? Denn dann weißt du wann sie in Kraft tritt. Was wäre denn nach dem Abriss mit der NEUERSTELLUNG? Wann tritt die EnEv noch mal ein? Bei Neuerrichtung oder grundlegender Sanierung. Aus einer Innenwand, die eben nicht gegen Außenluft grenzt, sondern zwei beheizte Räume abschottet, wird eine Wand die gegen Außenluft grenzt. Also muss der Wärmdurchgang dieser Bauteilschicht begrenzt werden - DAS steht in der EnEv.

    Siehe oben, dann wird ein Schuh draus. Wo du die ominöse Pflicht herleitest, jeder Hausbesitzer hat nun sein Fassaden zu dämmen kann ich mir bei besten Willen nicht herleiten. Dazu darf man sich dann mal §25 durchlesen. Ein der Pflichten ist die Ertüchtigung der Geschossdeckendämmung gegen unbeheizte Dachräume, die ab 2016 gilt - ähnlich der Heizkesselgeschichte oder Rohrdämmung.

    Mit der 2014 hat sich auch geändert, dass nun nicht mehr das Anfassen von mehr als 10 % der Bauteilfläche eine allgemeine Pflicht für den Rest auferlegt sondern nur für den effektiv wirklich angefassten Teil.

    Die kann man auch nicht beantworten, weil es Hirngespinste sind. Wie gesagt, Stammtischparolen - da soll man Gerichte mit belasten? Ich weiß ja nicht.

    Edith: Taipan war schneller....
     
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