Gewährleistung vorbei --> restfordeung fällig

Diskutiere Gewährleistung vorbei --> restfordeung fällig im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo ich habe mein Haus umgebaut – Satteldach zum Pultdach mit Architekten das vor Gericht endete.... Er versuchte auch die ein oder andere...

  1. #1 Jetter10, 06.06.2015
    Jetter10

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    Hallo
    ich habe mein Haus umgebaut – Satteldach zum Pultdach
    mit Architekten das vor Gericht endete....
    Er versuchte auch die ein oder andere Ausschreibung
    ua Gipser , in welcher ich bei der Abnahme über das ohr gezogen wurde → ich unterschrieb trotz vieler optischer Mängel die zum Teil erst nachträglich
    ( Abbau des Gerüstes , ZEIT etc ) ersichtlich wurden ,
    ebenso wurden 50 lfm Titanzink nicht vollflächig abgeklebt , er trat Regenwasser , Gipswasser ein und es bildete sich WEIßROST oder so
    dessen Behebung zu keinem Erfolg gekrönt war .. anschleifen einölen ...
    Das Tolle Titanzink und die opt Mängel sehe ich jeden Tag .
    Gipser schrieb Schlußrechnung , Architekt und ich waren vor gericht ,
    keiner prüfte die Rechnung , ich bezahlte unter vorbehalt fast alles .
    Als ich mich mit der Rechnung ( incl Din A 4 Ordner ) beschäftigt habe vielen eineige ungereimtheiten auf …..

    Frage : wenn die Gewährleistung vorbei ist und der Gipser will seit Restgeld , Außenstände
    kann ich dann behaupten , Titanzink versaut viele opt . Mängel
    Rechnung stimmt nicht ,
    ODER

    und der Gipser sagt verjährt → BEZAHLEN
     
  2. #2 Gast036816, 06.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gab es eine offizielle schlussrechnung, die geprüft, gekürzt und der unbestreitbare betrag bezahlt wurde?
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    ich bin für ODER.
     
  4. #4 Jetter10, 06.06.2015
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    Hallo
    Vielen Dank für die Antwort .
    der gipser hat die schlußrechnung an den architekten weitergeleitet ,
    der architekt hat seinen eingangsstempel draufgesetzt ,
    und dann an mich weitergeleitet ,
    der architekt war nie zur bauleitung vor ort und wenn ja dann hat er 100 bilder gemacht zur Doku..
    der architekt hat die Rechnung des Gipsers nicht geprüft , nicht gekürzt ,,,
    er war nie vor ort und hat den arbeitern anweisungen erteilt , kontrolliert ....

    Es stellt sich hauptsächlich die Frage : STEHT DEM GIPSER NACH DEM ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNG 3 ODER 5 JAHRE ??
    NOCH ETWAS ZU ,
    wenn ja ,
    sind dann meine Ansprüche verjährt bzw
    wird das auf / ab gerechnet ??
    Im voraus Vielen Dank
     
  5. #5 Gast036816, 06.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    rechnung eingereicht, außer eingangsstempel drauf und weitergeleitet, nix gemacht.

    wenn der gipser seine forderung stellt, dann bleibt dir der gang zum anwalt nicht erspart.
     
  6. #6 Jetter10, 06.06.2015
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    ich habe ja schon das meiste bezahlt für den gipser ,
    wenn ich alles aufdröseln würde ,
    so würde ich GELD zurückbekommen ...
     
  7. #7 Achim Kaiser, 06.06.2015
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    Behauptung die erst mal noch zu beweisen wäre ...
    Wieso lässt man sowas dann 4 Jahre hängen ????

    Da wirds dannn einfach komisch ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Jetter10, 06.06.2015
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    wer sagt den das schon 4 Jahre vorbei sind ??
    es gibt Leute die sind PROZESSGEIL
    mein superarchi hat mehrere Prozesse mit unterschiedlichen anwälten zum teil Amtsgericht und höher am laufen
    dt rechtsprechung siehe masri , mollath , kachelmann etc
    --> ich gehöre nicht dazu


    --> ich habe mich von dem einen prozess erst einmal erholen müssen ,
    bevor man sich mit der dt rechtssprechung noch einmal beschäftigt
     
  9. #9 Kalle88, 06.06.2015
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    Es ist Aufgabe des erstellendem Gewerkes sein Gewerk über die Bauphase (bis zur Abnahme; Voll oder Teil) zu schützen. Wo war die schützende Komponente damit das Titanzink nicht versaut wird? Weißrost wäre im übrigen nicht vorteilhaft für das Blech. Es mindert die natürliche Oxidationsschutz und kann im schlimmsten Fall das Blech komplett zerstören. Handelt es sich überhaupt um Weißrost? Das entfernen mit Edelstahlwolle sollte bei dem nicht fest anhaftendem Weißrost möglich sein.

    Ich tippe aber eher darauf, dass hier Säuren auf das Metall gekommen sind und eine unterschiedliche Patina hervorgerufen wurde.

    Sicherlich könnte man sagen, dass Gipser Metalloberflächen schützen müssten - wenn es denn im Leistungsumfang mit drin ist. Ansonsten ist es Aufgabe des Vorgewerkes sein Werk so lange zu schützen bis die Abnahme vollzogen wurde. Dann dürfte die Gefahr in Richtung Architekt (Bauleitung) oder Kunden gehen und dann hat der Gipser in meinen Augen ein Anrecht auf seine Forderungen die ihm zustehen.
     
  10. #10 Jetter10, 06.06.2015
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    Hallo
    der Flaschner hat sein Titanzink montiert ,
    (auf den baustellen der gemeinde wird ALU oder edelstahl verwendet )
    dann kam der gipser und hat es nicht vollflächig abgeklebt ,
    dann wurde gegipst, armiert , es hat geregnet und das sind die pics wie es jetzt aussieht
    DSCI0818.jpg (41.9 KB)
    DSCI0815.jpg (70.3 KB)
    DSCI0816.jpg (65.3 KB)
    DSCI0817.jpg (36.1 KB
     

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  11. #11 Kalle88, 06.06.2015
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    Und was soll der Gipser jetzt konkret dafür können, dass dort Titanzink verbaut wurde - vermutlich mit GALVALUME Beschichtung - und sich durch den plötzlich eintretenden Regen der sogenannte Schwarzrost eingetreten ist? Wenn die Reinigung erfolglos blieb, dann darf man davon ausgehen dass sich dieser "Rost" in ein basisches Zinkcarbonat umgewandelt hat. Was dazu führt dass sich eine Deckschicht einstellt, die die normale Korrosion behindert aber nicht unmittelbar negativ beeinträchtigt. Der Prozess ist am Ende einfach nur um einiges verlangsamt.

    Wenn auszuschließen ist, dass Stoffe im Gips zu dem Bild geführt haben, dann trifft den Gipser keine Schuld und damit schon mal gar nicht irgendwelche Teile von "Kosten" zurück zu halten.

    Ursache klären, Gefahrenübergang bestimmen und dann "Lehrgeld" bezahlen.
     
  12. Julius

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    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ah ja - und diese Stelle mußt Du täglich ansehen?
    Ich hätte das für einen schmalen Sims an der Fassade gehalten...
     
  13. #13 Jetter10, 06.06.2015
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    Hallo Julius
    es gibt auch eine Kante ,,
    es gibt auch BALKONE ,,
    es gibt große und kleine fenster
    es gibt kleine und große weitblicke

    Hallo Kalle : wieviel % bekommt der Archi 10 - 15 % , Aufwand - Kosten --> :bef1021:

    TITANZINK : der architekt hat die Ausschreibung verteilt , ohne alternativ pos wie alu und edelstahl , warum auch bei privatpersonen , Muster ??
    der Gas Wasser sanitär hat ausgefüllt , bedenken anmelden --> warum ICH , selbständige verbesserungen -> fehlanzeige
    Gipser hat grob abgeklebt , das ist ganz normal ..
    arschitekt : bauleitung fehlanzeige , Zitat vor gericht mit professor Anwalt ( Löllelm . nn)(" das billige arbeitervolk " )
    superarschitekt hat nur 2 persoen aber zig aufträge ,
    aufwenige ausschreibungen fehlanzeige , läßt handwerker ARBEIT machen , fachplaner --> was ist den das ??

    Wie lange hält das titanzink wie die bilder ausdrücken ??

    UM AUF DIE EINGANGSFRAGE ZURÜCKZUKOMMEN -->
    hat der gipser Anspruch auf die paar euro wenn die gewährleistung abgelaufen ist oder nicht ,
    und was macht sein MURKS --> verjährt ??
    erst bei dem tollen wetter sah ich das die fassade fleckig gestrichen wurde 1 x gestrichen nicht 2 x

    Toller Fußballabend
    echt spitze
     
  14. #14 feelfree, 06.06.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Uff. Dachte schon ich verstehe gar nichts an deinem Beitrag.
     
  15. #15 Kalle88, 07.06.2015
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    Du schreibst hier einen Dünnpfiff der ist schon enorm. Kein Wunder dass du vor Gericht von den Leuten nackig gemacht wirst. Deine Erwartungshaltung ist so dermaßen hoch - schrecklich. Du bist jemand, der das Gewitter loslässt wenn es zum Schaden kommt, käme es nicht dazu würdest du dich weiterhin im Unwissend freuen. Nun sollen alle nach deiner Nase tanzen? Fehlanzeige.

    Du hast in den Jahren es nicht geschafft dich mit Metallen, deren Legierungen und der Korrosion zu beschäftigen um dir die Frage nach der Langlebigkeit beantworten zu können? Sicherlich mag es unschön aussehen, das war es dann aber auch schon. So lange DU kein Gerichtsurteil hast was dich zu welchem Abzug auch immer befähigt, dann ist das dran was du vertraglich schuldest. Denn so wie ich das sehe hat der Gipser sein Werk ja entsprechend fertiggestellt und so lange du nicht nachweisen kannst, dass die Verwitterung durch Auswaschungen des Gipses passiert ist besteht eben auch kein Abzug warum auch?
     
  16. Eric

    Eric

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    1. Vorfrage ist, ob die Restwerklohnforderung des " Gipsers " nicht bereits verjährt ist. Dessen Forderung verjährt wie folgt:

    Verjährungsbeginn ist am 01.01. des Jahres, das auf das Jahr folgt, an dem die Leistungen des " Gipser " von Dir abgenommen worden sind. Verjährungseintritt nach Ablauf von drei Jahren, also am 31.12. um 24.00 Uhr.

    Beispiel: Abnahme am 05.03.2011. Verjährungsbeginn am 01.01.2012. Verjährungseintritt am 31.12.2014 um 24.00 Uhr, es sei denn der " Gipser " hätte bis zum 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen, z.B. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids usw.

    2. Verjährung Deines Schadensersatzanspruch richtet sich zunächst danach, ob ein BGB-Bauvertrag ( = 5 Jahre ) oder ein VOB-Bauvertrag ( 4 Jahre ) abgeschlossen worden ist. Verjährungsbeginn ist auch hier der Tag der Abnahme, aber es gilt die Stichtagsregelung, also Abnahmetag + 4 oder 5 Jahre.

    Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs müssen vorliegen: Der " Gipser " muß seiner Verpflichtung zum Schutz fremder Gewerke nicht ordnungsgemäß nachgekommen sein. Dadurch muß es zu den beklagten Schäden an dem Zink gekommen sein. ( Darlegungs- beweispflichtig bis insoweit Du ).

    Der " Gipser " muß schuldhaft gehandelt haben, also gewußt haben, dass es ohne Abdeckung zu den beklagten Schäden kommen wird, wovon auszugehen ist. Im Übrigen hätte der Gipser das fehlende Verschulden zu beweisen.

    Ist noch keine Verjährung eingetreten, sollte der Anspruch nach vorheriger fachlicher Beratung zur Ursache der Schäden gegenüber dem Gipser geltend gemacht werden. Der Gipser könnte dann allerdings mit seiner gegebenenfalls verjährten Restwerklohnforderung gegenüber Deiner Schadensersatzforderung aufrechnen, vgl. § 215 BGB. Du würdest dann nur den Betrag als Schadensersatz bekommen, der die Restwerklohnforderung übersteigt.

    Und zu Kalle88: Ob der TE " Dünnpfiff " schreibt, steht noch nicht fest. Er ist halt Laie und kann den Vorgang weder fachlich noch rechtlich ( kannst Du aber auch nicht ) richtig einordnen.
     
  17. #17 Kalle88, 07.06.2015
    Kalle88

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    Das ist richtig, dass ich es rechtlich nicht einordnen kann, ich kann aber das technisch fachliche einordnen. Nun geht es ja darum dass der Gipser sich eventuell schuldhaft verhalten hat und für den "Schaden" verantwortlich ist. Natürlich kann man am Ende über das Vorgehen prozessieren, wenn man das denn möchte. Nur mit was sollte er denn schützen? Vollflächig abkleben weil mit Regen zu rechnen ist und es nun mal Sinn und Zweck dieser Mauerwerksabdeckungen sind das Niederschlagswasser aufzunehmen und sicher abzuleiten?

    Du schreibst ja selber dass er beweispflichtig ist. Wo soll der Beweis herkommen und wie sieht es am Ende aus, wenn die Nachbehandlung nicht korrekt ausgeführt wurde und das Ganze nur verschlimmert hat? Die Abdeckung funktioniert, das Werk an sich funktioniert offensichtlich und wegen "optischen" Mängeln nun ein Fass auf machen was im schlimmsten Falle vor Gericht landet und noch nicht mal klar steht ob die Forderung fachlich gesehen auch nur ansatzweise gerechtfertigt ist? Weißrost kann schon bei der falschen Lagerung entstanden sein und dann ist dafür jemand ganz anderes Verursacher.

    Und mit Dünnpfiff meine ich seine völlig überzogene Haltung dass man A. alternativ Positionen anbietet, wenn das nicht kommuniziert wird und B. Bedenken anmeldet wo keine zu finden sind. Wenn jetzt die Titanzinkrinne Weißrost Bildung aufweist - im Winter z. B. - dann wird doch kein normaler Handwerker Bedenken für einen normalen Prozess anmelden. Weißrost ist erst dann schädlich wenn er aus bauphysikalischer Sicht entsteht, nämlich unter Verzicht von Sauerstoff - dann frisst sich der Weißrost durch das Blech. Bei Sauerstoff und das ausreichend sieht es zwar nicht schön aus ist aber kein Problem für den Werkstoff, weil eben eine Reaktion mit der Luft geschieht und sich daher das oben beschriebene Zinkcarbonat einstellt.
     
  18. #18 Jetter10, 11.06.2015
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    Hallo
    Vielen Dank für eure antworten ,
    der gipser gab mir damals folgenden Ausdruck

    http://www.nedzink.com/de/technisch...ten-titanzink/48/bewitterung-tauwasserbildung

    aber der Ausdruck endete 2013 bei Meeresklima Küste -- > warum auch immer

    Warum es dann aber auch noch faltbares ALU gibt ,und EDELSTAHL etc
    verstehe ich nicht , wenn das Titanzink so TOLL sein sollte

    Tschau

    JETTER 10
     
  19. #19 SteveMartok, 12.06.2015
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    SteveMartok Gast

    Mensch Leute, was geht es uns gut in Deutschland!
    Andere wären froh, wenn sie überhaupt so ein tolles Blech für ihre Slumhütte hätten!
     
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