Schaden durch Blitzeinschlag

Diskutiere Schaden durch Blitzeinschlag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, meine Frau und ich sind zur Zeit ziemlich verzweifelt. Nachdem wir einige Hürden überwinden mussten, näherte sich der Hausbau...

  1. #1 Snuggles82, 06.06.2015
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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich sind zur Zeit ziemlich verzweifelt. Nachdem wir einige Hürden überwinden mussten, näherte sich der Hausbau so langsam dem Ende. Als wir schon davon ausgingen, dass die größten Probleme hinter uns liegen, hat in der Nacht auf Samstag bei uns der Blitz eingeschlagen und ein paar Dachziegel, Teile der Warmwasserleitung, sowie die Wärmepumpe zerstört.

    Als ich vom Bau wieder kam um meiner Frau von dem Unglück zu erzählen, habe ich die Post aus dem Briefkasten genommen. Wie der Teufel es so will, ist unsere Rohbaufeuerversicherung am 30.05. abgelaufen und die Versicherung fragt nun, ob wir die Rohbaufeuerversicherung verlängern sollen, oder ob wir bereits eingezogen sind und in eine Gebäudeversicherung abändern sollen. Dieser Brief kam just heute! Das ist doch nicht zu glauben, dadurch, dass sich der Einzugstermin immer weiter nach hinten gezogen hat, haben wir tatsächlich den Zeitpunkt verpasst um die Versicherung zu verlängern. 6 Tage später schlägt auch schon direkt der Blitz ein. Wäre der Brief nur ein paar Tage früher gekommen, hätten wir selbstverständlich sofort verlängert. In dem Fall haben wir den Termin leider ganz aus den Augen verloren.

    1.) Frage: Besteht nun kein Versicherungsschutz mehr? Wir hatten die Gebäudeversicherung im Vorfeld abgeschlossen, damit wir wärend der Bauphase die kostenlose Feuerrohbauversicherung haben. Diese Rohbaufeuerversicherung lief aber nur bis zum Einzug, spätestens aber bis zum 30.05. Kennt jemand zufällig so einen ähnlichen Fall? Ich gehe davon aus, dass die Versicherung alles dafür tun wird um den Schaden nicht zu regulieren.

    Ich bin kein Gutachter, aber für mich sieht es so aus, als wäre der Blitz auf dem Dach eingeschlagen (dabei wurden ein paar Dachziegel zerstört) und wäre dann über die Regenfallrohre zur Erde geleitet worden. Jetzt ist es so, dass unser Heizungsinstallateur den Temperaturfühler der Wärmepumpe vorübergehendeweise mit Isolierband an das Fallrohr gebunden hat. So wie es aussieht, ist der Temperaturfühler dabei explodiert, das Fallrohr hat nun ein Loch wo der Fühler war und von dort ist die Spannung in die Wärmepumpe übergegangen. Von der Wärmepumpe sind alle Wasserleitung verschmort. Der Sicherungskasten sieht vollkommen unbeschädigt aus, lediglich der Zähler ist ausgefallen. Mein Eli hat sich den angesehen und meint sonst wäre alles o.k. an der Elektrik.

    2.) Darf ein Temperaturfühler an einem Fallrohr angeschlossen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Spannung sonst nicht bis zur Wärmepume vorgedrungen wäre.

    Es wäre super wenn ihr mir antworten könntet. Auf gehässige Kommentare, aller selber Schuld können wir verzichten. Wir wissen selbst dass wir uns rechtzeitig mit der Versicherung hätten auseinandersetzen sollen.

    Wünsche euch noch ein schönes Wochenden.

    Gruß
    Christian
     
  2. BJ67

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    Mit Isolierband am Fallrohr ? Hört sich nicht nach aRdT an. Dabei fällt mir die wohl entscheidende Frage ein.

    War schon Abnahme, war Teilabnahme ? Wurde die Heizung bereits abgenommen und/oder bezahlt ?

    Sonst dürfte sie sich noch im Eigentum des Errichters, also Heizungs/WP-Bauers befinden. Ihr hättet dann Anspruch auf eine mangelfreie WP zum Zeitpunkt der Abnahme. Pech für die Kuh Elsa, äh den Heizungsbauer, der den Temp-Fühler unbedingt am Fallrohr anpappen musste. Ich denke mal Fallrohr und Ziegel sind zu verschmerzen, aber gleicher Sachverhalt.
     
  3. #3 Kalle88, 06.06.2015
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    Nein. Wie soll denn der - in diesem Falle Dachdecker - sein Gewerk vor Dingen wie Blitzen schützen? Blitzschutzanlage? Tjoa, wenn nicht vertraglich vereinbart dann ist da auch nix zu holen. Ebenso könnte der Sani argumentieren. Immerhin sind das Schäden aus Naturgewalten - dafür hat man eine Versicherung. Dass der TS diese nicht mehr hat ist zwar ärgerlich aber eben auch sein Problem. Nett wenn man dass dann auf die HW umlegen will - aber versuchen kann man es ja mal.

    Ich kann mich da noch an die Versicherungsdiskussion erinnern, nun soll die nicht einschreiten? ;)
     
  4. #4 karo1170, 06.06.2015
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    Als Kaufmann muesste dir doch der Spruch bekannt sein:
    Alles was mit Ver- anfaengt, hat mit Verlusten zu tun,... Vergessen, Versichern, Verlieren, Verheiraten...


    Der Schadensverlauf ist durchaus denkbar, interessant waere in dem Zusammenhang noch, ob/wie die WP und die Rohrleitungen (metallisch?) in den PA des Gebaeudes einbezogen waren.

    Bei Gebaeuden mit aeusseren Blitzschutz und Einbeziehung bzw. Ableitungen an den Fallrohren ganz klar nein. Begruendung: Trennungsabstand nicht eingehalten.
    Bei dir wird es vermutlich keine Gefaehrdungsanalyse und keinen aeusseren Blitzschutz gegeben haben. Damit bleibt eigentlich nur der Verweis auf Herstelleranforderungen und Montage-/Sicherheitshinweise zum Aussenfuehler. Vielleicht findet sich darin ein Hinweis auf die korrekte Montage des Heizungsfuehlers. Das die Montage am Fallrohr nicht fachgerecht (vermutlich Provisorium wg. Aussenputz nicht fertig oder dgl.?) erfolgt ist, ist offensichtlich. Ob das nun ein grober Fehler des Heizungsbauers (z.B. aus Bequemlichkeit...) oder eine Notloesung (z.B.: WP muss laufen, Estrichaufheizprogramm wird gebraucht...) war, ist aus der Ferne schwer einzuschaetzen.
     
  5. #5 Inkognito, 07.06.2015
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    Wenn ich mich recht entsinne sind Blitzeinschläge gar kein "Feuer" sondern gehören in die Kategorie "Überspannung" (solange kein Feuer verursacht wird). War das denn mitversichert?

    Ansonsten, wenn Sie irgendwas haben wollen, dann sollten Sie schleunigst der Versicherung den Schaden melden, ablehnen den zu regulieren können die immer noch.
     
  6. ziesel

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    Im Zweifel: "Sein Problem"? Darüber muss sich der Bauherr keine Gedanken machen.
    Die spannende Vertragsposition könnte die Überschrift tragen "Eigentumsübergang"... Ab wann geht der Kram ins Eigentum des Bauherrn über - und wie lange ist der Handwerker Eigentümer des Baumaterials? Ist der Stichpunkt die Lieferung auf die Baustelle - oder die Abnahme?
    Jetzt müsste man wissen wer "man" ist. Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass dieser "man", der eine Versicherung haben könnte, auch Handwerker von Beruf sein kann...

    Als Eigentümer der Immobilie würde ich nach dem ersten "Treffer" allerdings mal über eine Blitzschutzanlage sinnieren...
     
  7. #7 Kalle88, 07.06.2015
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    Und auf welcher Tatsache stützt du das? Dass es das Problem des HW ist? Gibt es dann innerhalb der 5 Jahre nach BGB auch keine Sturmschäden, weil ja Problem des Handwerkers? Was ist mit den Rohbauversicherungen die der Bauherr abschließt? Zur Zierde weil Leistungsbeanspruchung eh durch den HW gedeckelt ist?
    Eigentum ist es dann, wenn es das Grundstück des Kunden betritt und verbaut wird. Andernfalls darfst du mir gerne Fälle zeigen wo der HW aufgrund fehlendem Zahlungswillen seines Kunden das Material wieder ausbauen darf. Auch mit Klauseln die den Eigentumsübergang bis zur Vollständigen Bezahlung "aufschieben" wirst du da nicht beikommen. Aber klar der Handwerker ist grundsätzlich die zu melkende Kuh die selbst für Dinge haftet die er nicht verschuldet hat - also so Dinge wie Schäden aus Naturgewalten.

    Und welche Versicherung sollte hier für den HW regulieren? Die Betriebshaftpflicht? Wenn der DD mit dem Brenner die Hütte anstecken würde, okay. Aber bei einem Blitzeinschlag? Das klingt mir schon sehr konstruiert oder willst du sagen, dass der Blitz durch den HW ins Gebäude eingeschlagen hat?
     
  8. ziesel

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    Zunächst: ich halte die Einstandspflicht nicht für einen Fakt, ziehe sie aber ernsthaft als eine Möglichkeit in Betracht. Basierend auf der Pflicht, zum Abnahmezeitpunkt ein mängelfreies Werk abzuliefern.
    Nach Abnahme geht evtl. das Risiko für bestimmte Dinge auf den Bauherrn über - wobei dennoch die Beweislast dafür, dass das kein Sachmangel ist, beím Handwerker liegt.
    Nö: Relevant für den bereits abgenommenen Teil. Wenn durch den Blitzt die (nicht abgenommene) Wärmepumpe, aber auch der (abgenommene) Dachstuhl abbrennt, wäre ja beim Dachstuhl sicher von einer Haftung des Bauherrn auszugehen - ein Risiko, das dieser ggf. versichern wollte, aber natürlich auch selbst tragen kann.

    Naja, irgendwer muss eben für die Naturgewalten Geradestehen... Ich halte es für durchaus denkbar, dass der Abnahmezeitpunkt da eine gewisse Relevanz hat bei der Frage, an wessen Börse es nun geht.

    Haftung ist manchmal auch verschuldensunabhängig... Und auch für den Handwerker käme eine Bauleistungsversicherung in Betracht, da gibt es ja meines Wissens auch Varianten, die exakt dieses Unternehmerrisiko abdecken.
     
  9. #9 Snuggles82, 07.06.2015
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    Erstmal danke für eure Antworten.

    Ich bin mir wegen der Versicherung halt nicht sicher, da wir ja eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben die während der Rohbauphase halt eine Rohbaufeuerversicherung ist. Die Versicherung hat uns ja angeschrieben und gefragt ob wir die Rohbaufeuerversicherung verlängern sollen, oder die Versicherung in eine Gebäudeversicherung umgewandelt werden sollte. Ich habe einfach gehofft, dass wir hier in einer Art Graubereich sind, insbesondere, da die Versicherung ja noch nichteinmal eine Woche abgelaufen war. Naja, ich werde direkt morgen füh den Sachbearbeiter der Versicherung kontaktieren.

    Dem Handwerker will ich nicht die Schuld in die Schuhe schieben, insbesondere, da er uns in der letzten Zeit sehr geholfen hat. Ich frage mich halt einfach ob man den Außenfühler an das Fallrohr hätte anschließen dürfen. Es war definitiv nur provisprisch, sonst hätte er es wohl nicht einfach so mit Isolierband umwickelt. Es sieht halt so aus, als wäre bei der Heizung nichts passiert, wenn der Außenfühler an der Wand befestigt gewesen wäre. Alle anderen Kabel an der Wärmepumpe sehen noch ok aus, nur dieses Kabel ist total zerfetzt. Ich habe auf so eine Aussage ala "Das war ein Fehler der Handwerkers und für solche Fälle hat der Handwerker eine Versicherung..." gehofft ;-)

    Naja, mal sehen wie sich unsere Versicherung äußert. Über weitere Meinungen und Tipps würde ich mich freuen.
     
  10. #10 Kalle88, 07.06.2015
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    Nun is das Fallrohr durch das Provisorium hin, das gibbet jetzt kostenlos, wenn die Bauabnahme noch in der Zukunft liegt? Allein den Denkansatz finde ich schon erschreckend, vermutlich kommt man damit aber durch...

    Naturgewalten dürften da wohl zugehören. Wenn die Plane abreist, weil sie nicht richtig gesichert ist und der Rohbau absaufen würde, dann brauchen wir uns nicht unterhalten. Wenn jetzt aber ein Tornado durch die Gegend zieht und alles in Schutt und Asche zerlegt, dann soll der HW in die Röhre gucken? Weil noch keine Abnahme vorhanden ist. Schwer vorzustellen.

    Kein normaler Handwerker wird mit seiner Schlussrechnung (Abnahme) warten bist alle Gewerke am Haus fertig sind und der Kunde drin wohnt. Immerhin sind wir ja keine Banken und ein gewissen liquiden Fluss braucht wohl jedes Handwerksunternehmen. Daher ist wohl davon auszugehen, dass nach Fertigstellung auch Zeitnah die Abnahme folgt. Da geh ich hier jetzt für den Dachbereich auch mal von aus. Beim Sani sollte man sich in der Mitte finden wollen. Man könnte genauso eine Planungsfehler in Betracht ziehen, wenn das Risiko für Blitzeinschläge derart hoch zu bewerten ist.


    Selbst wenn es so ist, bezahlt der Kunde das am Ende eh mit. Ob nun seine Versicherung oder die des HW irgendwo wird der Preis immer an den Endkunden weiter gereicht.


    Ja? Dann zeig mir welcher der Versicherer Blitzschlag mitversichert? Und auch hier ist es wieder so, die Versicherung kostet und am Ende steckt sie als Mischkalkulation im Preis mit drin und es bezahlt am Ende wer? Genau der Kunde.

    Über welche Schadenssumme reden wir hier? Restziegel/steine sollte auf dem Bau liegen, Fallrohr wird keine 50 Euro kosten und der Fühler wird wohl auch nich sooo teuer werden. Das lohnt sich nicht um am Ende, nur weil man Recht hat, sich mit Beteiligten zu verprellen.
     
  11. #11 karo1170, 07.06.2015
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    Bei der Risikobewertung ist die Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit nur eine zu betrachtende Groesse, entscheidend ist bei solch einer Risikoabschaetzung das zu schuetzende Gut (Sachwerte, Menschenleben u.dgl.)

    Wenn sich die Situation so darstellt, das der (provisorisch) am Fallrohr befestigte Fuehler als Eintrittspunkt fuer den Blitz in das Gebauede diente, und die Schaeden an der WP (Elektronik, Kompressor...) und der Verrrohrung daraus resultieren, duerfte die Schadenssumme schon in der Groessenordnung "ganz betraechtlich" liegen.
    (Dein Beispiel mit dem Tornado passt nicht ganz, hier waere eher so ein Beispiel angebracht: Handwerker verlegt provisorischen Dachablauf an der Regenrinne so ungluecklich, das bei Starkregen der Keller geflutet wird. Gegen das Ereignis "Starkregen" kann man nicht viel machen. Aber den dann so ungluecklich umzuleiten, das er im KG landet, ist schon mehr als nur Pech fuer den Bauherren, oder?)
     
  12. BJ67

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    Dachziegel (auch wenn es 5 m² sind) oder Fallrohr sind beim Ersatz finanziell noch zu verkraften, eine Wärmepumpe eher nicht.

    Auch wenn ich deinem Glauben jetzt einen kräftigen Schlag versetzen muss, stelle ich hier mal einen Link ein, der meine Auffassung bestätigt :
    Wer haftet, wenn‘s auf der Baustelle kracht?

    Und für alle die nicht dem Link folgen möchten, hier das Zitat daraus:
    Auch die Lösung wird benannt: Bauleistungsversicherung und schnelle Abnahme

    Für den TE heißt dies, wenn keine Abnahme erfolgte, muss der WP Einbauer diese auf seine Kosten reparieren oder ersetzen.Er sollte den Handwerker darauf hin auch ansprechen, gerade, wenn ein gutes Verhältis besteht. Eventuell unterhält der Handwerker eine solche Versicherung.

    Gleichzeitig kann er ja mal mit seiner Versicherung sprechen, was es bedeutet, wenn die Grundversicherung nicht verlängert wird, auch hinsichtlich des eingetretenen Schadens. Denn eigentlich ist automatisch eine Gebäuderversicherung daraus gewurden, wenn man dem TE folgt.

    Auf den Hinweis, dass die WP ggf. durch Überspannung defekt ist, beinhaltet diese auch den Überspannungsschaden. Dazu empfehle ich die Suche nach der Rechtssprechung, wenn erforderlich.
     
  13. #13 Snuggles82, 08.06.2015
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    Nur noch einmal zur Richtigstellung. Mir geht es hierbei nicht um das Dach. Gegen Blitzschlag kann niemand etwas und die Reparaturkosten für das Dach werden wir natürlich tragen, sofern die Versicherung nicht doch noch einspringt.

    Mir geht es einzig und alleine um den Schaden an der Wärempumpe, da dieser Schaden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur deshalb eingetreten ist, weil der Außenfühler statt an der Wand am Fallrohr befestigt war. Wie gesagt, will ich unserem Heizungsbauer nichts in die Schuhe schieben, aber wenn hier etwas nicht sachgemäß angeschlossen wurde und es dadurch einen Schaden gab, dann sollte er sich zumindestens an den Kosten beteiligen. Ich werde heute mal mit der Versicherung telefonieren und ggfls. den Heizungsbauer darauf ansprechen.
     
  14. #14 ThomasMD, 08.06.2015
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    Du bist bisher, trotz Anfragen, noch nicht darauf eingegangen, warum der Fühler am Fallrohr angeklebt war.
    Außenhaut noch nicht fertig aber Pumpe muss laufen? Auf wessen Wunsch.?
    Auch wenn Du zehnmal beteuerst, Deinem HB nichts Schlechtes zu wollen, strampelst Du gerade gewaltig, um nach dem Strohhalm zu greifen, der Fremdverschulden heißt.
    Ein Gewitter passiert nun mal und Du hast oder hattest eine Versicherung. Was die abdeckt und bis zu welchem Zeitraum, wissen wir nicht.
    Wenn Du vergessen hast, die Versicherung zu verlängern- Shit happens.

    Du sprichst von "sehr hoher Wahrscheinlichkeit". Das dürfte nicht reichen.
    Ich habe übrigens ein paar hundert verschiedene Außenfühler angeschlossen. In keiner Montagerichtlinie stand, dass die Montage am Fallrohr unzulässig sei.
     
  15. #15 Snuggles82, 08.06.2015
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    Der Grundputz ist aufgetragen, es fehlt lediglich noch der Edelputz, der aber wahrscheinlich erst im Herbst oder Anfang nächstes Jahr angebracht wird. Natürlich können wir mit der Heizungsinstallation nicht warten bis der Edelputz aufgetragen ist. Im Herbst/Winter hätten wir es schon ganz gerne warm. Allerdings verstehe ich auch nicht warum die Außenhaut fertig sein muss um dern Fühler zu installieren. Im Zweifel kann man den doch einfach wieder abschrauben und nach dem Edelputz anbringen, oder nicht?
     
  16. #16 ThomasMD, 08.06.2015
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    Machen kann man Vieles. Aber wer ist in dem Falle "man" und hätte man das an- und abschrauben gratis machen sollen?
    Da hätte die Bauleitung vielleicht ein wenig koordinieren müssen?
     
  17. #17 Snuggles82, 08.06.2015
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    Wir bauen mit einem GU und da ist es mir ehrlich gesagt ziemlich egal wer den Fühler abklebt oder abschraubt vor dem Edelputz. Wir haben ein fertiges Haus bestellt und diese Angelegenheiten sollte der GU klären. Der GU macht im übrigen auch unsere Bauleitung. Ich gehe aber nicht davon aus, dass er die Pumpe schon gesehen hat.
     
  18. #18 ThomasMD, 08.06.2015
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    Und der GU ist dermaßen überlastet, dass er erst nächstes Jahr den Putz fertigstellen kann?
     
  19. #19 wasweissich, 08.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde meinen versicherungsvertreter anrufen .der käme dannn vorbei und vor allem wüsste er wie das im einzelnen mit dem übergängen bau/haus vertrag gedacht/geregelt ist.eine vernünftige versichrung sollte in dem fall hier greifen.

    Ist bei einer dakannmanrichtichspaarenonlinevielleichtbezahlenwirimschadenfallvesricherung natürlich was anderes
     
  20. R.B.

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    Genau das ist der Knackpunkt. Zuerst einmal klären was die Versicherung überhaupt abdeckt. Hier handelt es sich ja um einen direkten Blitzeinschlag, so dass der Schaden am Gebäude, sofern in der Versicherung enthalten, auf jeden Fall reguliert werden müsste. Leider werden immer mehr Tarife gestrickt, so dass kein Mensch mehr überblicken kann, was welcher Tarif abdeckt.

    Geht man davon aus, dass Blitzschlag versichert ist, dann müsste auch die WP versichert sein, denn es handelt sich hierbei um einen Teil der "festen Installation". Die Versicherung könnte versuchen mit "Überspannungsschaden" zu argumentieren, aber der direkte Blitzeinschlag in´s Gebäude ist hier wohl unstrittig, und somit würde das Argument mit der Überspannung kaum ziehen.

    Da sich das Gebäude noch im Bau befand wäre es auch kein Problem, wenn noch nicht alle Blitzschutzmaßnahmen o.ä. fertiggestellt waren. Knackpunkt könnte eher der Ablauf der Versicherung zum 30.05. sein. Hier wäre der Vertrag im Detail zu prüfen, ob es zu einer automatischen Verlängerung bzw. Umwandlung in eine "normale" Gebäudeversicherung kommt so lange der Versicherungsnehmer noch nicht zugestimmt hat. Ansonsten wäre bei einem Schadensereignis nach dem 30.05. der Versicherungsschutz nicht gegeben.
     
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