Probleme mit Abschlussrechnung

Diskutiere Probleme mit Abschlussrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich habe ein Problem mit der Abschlussrechnung bzw. wird diese samt versprochener Unterlagen garnicht erst zugeschickt. Zur...

  1. #1 AndreMS, 09.06.2015
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    Hallo Experten,

    ich habe ein Problem mit der Abschlussrechnung bzw. wird diese samt versprochener Unterlagen garnicht erst zugeschickt.

    Zur Info:
    Abnahme: 27.03.

    Es wurde im Beisein des SV und dem Bauunternehmer festgelegt, dass die Schlussrate erst nach vollständiger Beseitigung der Mängel sowie Übermittlung aller Daten (Protokole / Stellungnahmen) gezahlt werden muss.
    Es fehlen nur noch die Protokolle des Blower-Door-Tests, die Nacharbeitung vom Außenputz in einer Fensterlaibung sowie die schriftlichen Bestätigungen eines Sachverständigen das es sich im DG am Dachsparren nicht um Schimmel handelte (vereinbart und im Übergabeprotokoll vermerkt).

    Aus der im Protokoll festgelegten Frist von 3 Wochen sind nun mehr als 10 Wochen geworden! Nicht alle Mängel sind behoben (es heißt immer wir prüfen das noch) und ich habe auch noch nicht alle anderen Dinge!

    Es ist ja bestimmt verständlich das ich mal langsam fertig werden will :-( Was kann ich denn nun tun? Die Schlussrate habe ich noch nicht gezahlt aber es geht trotzdem nicht weiter!?
    Muss ich jetzt klagen oder welche Maßnahmen kann ich ergreifen?
    Gibt es gesetzlich irgendwelche Fristen nach denen ich die Restarbeiten zu Lasten des GUs anderweitig ausführen kann oder das Geld nicht mehr gezahlt werden muss wenn sich niemand muckt?

    Nicht das Jemand denkt ich wolle mich bereichern und keineswegs die letzte Rate zahlen... Der GU kann das Geld gerne haben wenn alles erledigt ist. Das Geld liegt auf nem Tagesgeldkonto separiert und auf die paar Cent Zinsen kann ich gerne verzichten. Da hat ja keiner was von aber irgendwie muss es ja mal weitergehen! Der Zurückbehalt der Gelder scheint das Bauunternehmen nicht wirklich zu stören. Ich glaube schon langsam es gab niemals einen Sachverständigen der mit etwas bestätigen kann oder noch weitere grobe Fehler :-/
     
  2. Rico M

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    Das Thema war doch schon mal hier diskutiert?
    Einschl. der Diskussion, dass absolute Schimmelfreiheit niemand garantieren kann- da Sporen...
     
  3. #3 AndreMS, 09.06.2015
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    Ja grundsätzlich schon. Nur es wurde zum Schluss nur noch über Einbehalt und Rückbehalt usw. diskutiert....

    Frage ist (unabhängig davon was ihr davon haltet ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder nicht) was ich nun machen kann um das alles zum Abschluss zu bringen!
     
  4. #4 AndreMS, 09.06.2015
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    Ich möchte einfach nicht darüber diskutieren ob der Inhalt meiner Forderung für die Experten Sinn macht sondern nur wie ich das Bauunternehmen endlich dazu bewege die Mängel zu beheben bzw. die besprochenen Unterlagen zu übermitteln.
     
  5. #5 stockstadt, 09.06.2015
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    Hallo,

    wenn du es geklärt haben willst, dann fordere den GU mit Fristsetzung (2 wochen hielte ich für angemessen auf) auf, das fehlende beizubringen und zu erledigen.
    Nach Ablauf der Frist schriftlich nochmal eine Woche gewähren ... mit dem Hinweis, dass du danach einen neuen BDT machen lässt und dass du die Mängel von Fremdfirmen beseitigen lässt.

    Wenn du das rechtlich absolut sicher so abwickeln willst, kannst du das auch von einem Anwalt machen lassen.

    Abwarten bringt dich wohl nicht weiter.

    LG
     
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