EnEV und die Nutzfläche

Diskutiere EnEV und die Nutzfläche im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, sehe ich es richtig, dass sich aus folgende drei Gesetzesstellen Die Gebäudenutzfläche AN in m² wird bei Wohngebäuden wie folgt...

  1. #1 Gunnar1, 09.06.2015
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    Hallo,

    sehe ich es richtig, dass sich aus folgende drei Gesetzesstellen

    ergibt, dass die notwendige Kollektorfläche nach EEWärmeG und EnEV über die Nutzfläche berechnet werden kann und nicht unbedingt die Gebäudenutzfläche dazu genutzt werden muß?

    Hintergrund: Gebäudenutzfläche (nach EnEV berechnet) ist größer als die tatsächliche Nutzfläche (nach DIN 277) und resultiert im konkreten Fall in entweder 4 oder 3 Kollektoren.

    Gruß
    Gunnar
     
  2. JDB

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    Die Vorschrift aus dem EEWärmeG führt zu technisch unvernünftig großen Kollektorflächen, wenn man nur Warmwasser solar erwärmen möchte.
    Aber man darf ja beim Nachweis kombinieren und das sollte man tun.
    Also z.B. 75% der Anforderung mit der Solaranlage abdecken, den Rest durch Unterschreitung von QP+QH,
    alternativ bei Lüftungsanlage mit WRG auch Anteil aus Abwärme ansetzbar.
     
  3. JDB

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    Hier ein Beispiel:
    EEwärmeG.jpg
     
  4. #4 Gunnar1, 10.06.2015
    Gunnar1

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Bei uns ist außer Solar nicht viel zu holen, Unterschreitung QP+QH (wenn ich das in deinem Beispiel richtig lese aus den beiden Werten das Minimum) ist lediglich 1.5%.

    Und bzgl. der Eingangsfrage nochmal: Du gehst also davon aus, dass wir doch die Gebäudenutzfläche (EnEV Berechnung) ansetzen müssen und nicht die normale Nutzfläche (DIN 277)?
     
  5. JDB

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    Siehe EEWärmeG, §2 Begrifssbestimmungen
    Absatz 2
    sinngemäß: Nutzfläche wie ENEV
     
  6. JDB

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    Das ist in meinem Beispiel 12,1%.
    Bei 15% hätte ich alleine aus dieser Möglichkeit 100% der Anforderungen abgedeckt.
    So sind es nur 80.4% und ich benötige noch weitere Maßnahmen, um das EEWärmeG zu erfüllen.
     
  7. #7 Gunnar1, 10.06.2015
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    Jepp, da steht es schwarz auf weiß, Nutzfläche im EEWärmeG ist die Gebäudenutzfläche nach EnEV. Danke, das beantwortet genau meine Frage.

    Leider nicht so wie erhofft, aber daran ist der Gesetzgeber schuld :konfusius
     
  8. #8 Alfons Fischer, 10.06.2015
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    manchmal hilft auch ein bisschen mehr Kreativität bei der Erstellung des EnEV-Nachweises.

    vielmals wird z.B. bei einem unterkellerten Gebäude der Keller komplett in die thermische Hülle reingenommen, obwohl dieser nicht oder nur teilweise beheizt ist.
    Oder das Dach wird bis zum First als beheizt gerechnet, obwohl dort oben ein eigentlich unbeheizter Spitzboden ist.

    Das führt zu einem hohen Volumen V[SUB]e[/SUB], damit zu einer großen Nutzfläche A[SUB]N[/SUB] und folglich zu relativ hoher Kollektorfläche nach EEWärmeG.

    Nimmt man aber nur tatsächlich beheizte Räume rein, dann kann dann auch die Kollektorfläche kleiner sein.
     
  9. R.B.

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    Führt das Ausklammern von unbeheizten (oder passiv beheizten?) Räumen nicht zu anderen Problemen? Stichwort: Wärmedämmung?
    Ich hatte vor einigen Wochen mal versucht mich da einzulesen, habe dann aber nach vielen Seiten Lesestoff kapituliert.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 10.06.2015
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    ne, das führt nicht zwingend zu Problemen. Es bleibt einem doch überlassen, auch einen unbeheizten Raum "konstruktiv" zu dämmen, z.B. 6-8cm Perimeterdämmung um den unbeheizten Keller...

    Ein kleineres Volumen führt aber erfahrungsgemäß zu scheinbar etwas höheren Anforderungen an die Einzelbauteile. Während ich mit einem voll in die thermische Hülle genommenen Keller u.U. ein gewisses Niveau (z.B. KfW-Eff-Haus) leichter erreiche, brauche bei kleinerem Volumen besser gedämmte Umfassungsbauteile des beheizten Volumens, bessere Haustechnik etc. Hängt auch oft damit zusammen, dass die Haustechnik aus der thermischen Hülle fällt, weil der Heizraum im Keller eingeplant wird.

    Dafür muss man aber auch deutlich weniger Fläche gut dämmen.
     
  11. #11 Gunnar1, 19.06.2015
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    Arg... also manchmal machen die Vorschriften doch einen wahnsinnig :yikes

    Dimensionierung WW-Speicher: 300l. Laut Berechnung müssen aber 4 Kollektoren auf das Dach. Der Hersteller sagt aber: bei 4 Kollektoren werden die mit dem kleinen Speicher zu heiß. D.h. der größere Speicher 400l müssen her.

    Ergo: weil das Gesetz eine Näherungsrechnung statt der tatsächlichen Größe verlangt, darf ich jetzt neben den 4ten Kollektoren auch noch unnötig viel WW-Vorhalten. Ist das Energiesparen im Sinne des Erfinders? :mauer

    (Die Idee mit dem unbeheiztem Spitzboden klappt hier leider nicht.)
     
  12. #12 Alfons Fischer, 19.06.2015
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    ist das Ergebnis der EnEV-Berechnung denn tatsächlich eine "Punktlandung" auf den EnEV-Anforderungen? Wenn nein, können die Maßnahmen nach EEWärmeG doch kombiniert werden. 50% der Anforderungen aus "Sonnenkollektoren" und 50% der Anforderung aus "Unterschreitung EnEV" ergeben nach EEWärmeG auch 100% Einhaltung der Anforderungen.

    ...hatte JDB aber schon schön erläutert.
     
  13. #13 Gunnar1, 19.06.2015
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    Siehe #4. Keine Punktlandung, aber fast mit 1.5% Einsparung. Die Kollektoren würden 12.6%p der 15% bringen. Es fehlen also mit der Unterschreitung 0.9%, aber der Energieausweisersteller kann nicht mehr rausholen.
     
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