Kostenübernahme bei Rohrbruch vor Wasserzähler

Diskutiere Kostenübernahme bei Rohrbruch vor Wasserzähler im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen. Wenn vor dem Wasserzähler ein Rohrbruch entstehen sollte-wer zahlt dann für die Reparatur ? Normal gehört ja alles vor dem...

  1. helge2

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    Hallo Zusammen.

    Wenn vor dem Wasserzähler ein Rohrbruch entstehen sollte-wer zahlt dann für die Reparatur ?
    Normal gehört ja alles vor dem Zähler dem Betreiber.

    Gruß Helge
     
  2. helge2

    helge2

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    Ich präzesiere mal die Frage:

    EFH-Siedlung aus den 30ér Jahren.
    Frischwasserzuleitung von der Straße kommt in dem Keller bei uns noch mit alten verzinkten Rohren.
    Der eine Fittig ist aber schon ganz schön angerostet.

    Feuchter Keller in dem BJ-normal.
    Nun hatten wir auch schon mal einen Mitarbeiter vor Ort-der sagte-"Oberflächenkorrosion"-keine Sorgen machen.

    Was ist aber wenn der Fitting durch Altersschwäche/Materialermüdung brechen würde ?

    Gruß Helge
     
  3. reezer

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    das kannst du beim Wasserversorger erfragen wo die Eigentumsgrenze ist
    bei meinem ist Eigentumsgrenze = Grundstücksgrenze (früher wars die Schieberamatur auf der Hauptleitung)
    daß die Anschlußleitung bis zum Zähler dem Wasserversorger gehört, kenne ich so nicht
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau - mit dem VNB klären, bis wohin er zuständig ist.
    Allerdings ist es eigentlich üblich, das bis zur Zähleinrichtung die leitung Eigentum des VNB ist.
    Alleine schon wegen der Manipulationssicherheit (ungezählte Entnahme)
     
  5. #5 Skeptiker, 10.06.2015
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    Was ist "normal"? Beim Netzbetreiber nachfragen!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Der Hausanschluss, also der Bereich ab Abzweigung vom Rohrnetz an der Straße bis nach der Zähleinrichtung, steht üblicherweise im Eigentum des Wasserversorgers. Siehe AVBWasserV, Versorgungsvertrag usw.
    Es kann in selten Fällen vertraglich anders geregelt sein, im Zweifelsfall den Wasserversorger fragen.

    Die Pflicht des Anschlussnehmers beschränkt sich somit darauf, dass er bei einem Schaden den Eigentümer (Versorger) umgehend informiert. Für Schäden die durch den Hausanschluss verursacht werden haftet der Versorger.
    Diese Haftung wurde auch schon gerichtlich bestätigt. BGH, Az.: III ZR 307/05



    Das bedeutet also, dass zuerst einmal geprüft werden muss, wer Eigentümer der Anlage (Hausanschluss) ist und wer vertraglich für die Wartung (Unterhalt) verantwortlich ist.

    in der AVBwasserV steht das wie folgt:

    Sollte es also keine vertraglichen Vereinbarungen geben die eindeutig den Anschlussnehmer verpflichten (was ich bisher noch nicht gesehen habe) dann obliegt die Verantwortung ausschließlich dem Eigentümer, sprich Versorger. Der muss auch festlegen wie oft er den Hausanschluss überprüft.

    Was Rost an verzinkten Rohren oder an einem Fitting betrifft, so sind diese Materialien sehr robust. Etwas Rost an der Oberfläche ist kein Grund zur Besorgnis.
     
  7. Osti

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    Ich hatte leider letztes Jahr auch einen Rohbruch vor der Wasseruhr. Vom Absperrschieber bis zur Wasseruhr waren es ca. 40m, 30m davon befanden sich nicht auf unserem Grundstück. Von den 30m widerum befanden sich 25m auf dem Grundstück vom Nachbarn und 5m ging die Leitung über einen öffentlichen Weg.

    Bei unserem Versorger ist es so geregelt, dass er die Hoheit über den Leitungsteil vor der Wasseruhr hat und ich ihn auch bei einem Schaden informieren muss ABER die Kosten für die Reparatur auf privatem Grund(dem Eigenem und JEDEM anderen) habe ich zu tragen.

    Das bedeutete: Der Absperrschieber und die ersten 15m lagen unter der mit Naturstein gepflasterten Fläche meines Nachbarn, danach kam dann Wiese. Ich musste die ganzen Pflasterarbeiten und alle anderen Tiefbauarbeiten zahlen. Ich habe in diesem Atemzug gleich die komplette Leitung erneuern lassen anstatt nur den Rohrbruch(welcher sich unter dem Pflaster des Nachbarn befand). Kosten insgesamt waren ca. 3000€. Die Gebäudeversicherung hat nichts bezahlt, da nur der Leitungsteil auf dem eigenem Grundstück mitversichert ist. Den restlichen Teil hätte man mit einer Zusatzversicherung abdeckecken können(das hatte mir leider keiner gesagt). Versicherer war übrigens die Alli... - also mit lokalem Vertreter.

    Es kann also bei jedem anders geregelt sein... Hier gibt es auch Grundstücke, welche weit mehr als 100m Leitung bis zum Absperrventil haben - das kann richtig teuer werden. Und die Tiefbauarbeiten selbst ausführen ist natürlich lt. Satzung des Versorgers untersagt...
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Im Osten der Republik kann es tatsächlich anders geregelt sein. Auch hierzu gibt es eine Anmerkung in der AVBWasserV

    Ich kenne solche Regelungen an sich nur im Außenbereich wo Wohngebäude über große Entfernungen von den Eigentümern an das Versorgungsnetz im nächsten Ort angeschlossen wurden. Deswegen hatte ich von seltenen Fällen geschrieben. In den Ortsbereichen, Neubaugebieten usw. kenne ich es nur so, dass diese durch die Versorger erschlossen wurden.
     
  9. #9 andreas2906, 10.06.2015
    andreas2906

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    Im Osten der Republik ist da noch einiges anders - kommt wirklich immer auf den Versorger an. Bei uns war es auch ganz kurios... Der Versorger ist bei uns für Bestandsleitung laut Übernahme-Staatsvertrag ( oder so ähnlich ) überhaupt nicht verantwortlich. Hieß in unserem Fall - vorhanden Leitung komplett raus und neu oder das Risiko selbst tragen, wenn da was passiert wäre. Also auch bei Eigentümerwechsel nach der Wende gibt´s offensichtlich Besonderheiten.
     
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