Hausanschlußleitung unterdimensioniert

Diskutiere Hausanschlußleitung unterdimensioniert im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir sind im März dieses Jahres in unseren Neubau eingezogen. Zur WW-Erzeugung verwenden wir 2 DLE. Bei der Abnahme der...

  1. #1 Frankiboy, 10.06.2015
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    Hallo,

    wir sind im März dieses Jahres in unseren Neubau eingezogen. Zur WW-Erzeugung verwenden wir 2 DLE.
    Bei der Abnahme der Elektroinstallation durch den Versorger hat dieser die Zuleitung von den Panzersicherungen zum Verteilerkasten bemängelt. Der Übergabekasten mit Panzersicherungen sitzt auf der Grundstücksgrenze und die Länge der Zuleitung zum Verteilerkasten im Haus beträgt etwa 28m - 30m. Der Anschluß der gelegten Zuleitung wurde von der Fertighausfirma übernommen.

    Die Verlegung der Hausanschlußleitung sowie der Baustromanschluß wurden von einem ortsansässigen Elektriker ausgeführt. Dessen Rechnung weist ein Kabel von 40m mit 5x16mm² aus. Diese Rechnung ist vom Sommer 2014 und wurde komplett bezahlt.

    Nach etwas Recherche habe ich die VDE 0100-520 (Beiblatt 2) gefunden, die soweit ich erkennen kann den nötigen Kabelquerschnitt in Abhängigkeit der Länge der Zuleitung regelt. Dies ist in meinem Fall wohl nicht eigehalten.

    Weiterhin hat sich nach Rücksprache mit dem Bodenbauer herausgestellt hat, daß im vorderen Teil des Grundstücks (unter der Zufahrt) die Leitung ohne Leerrohr im Sandbett verlegt ist. Damit ist ein Durchziehen der neuen Leitung (Leerrohr) nicht möglich.

    Nach Einschalten eines Gutachters hat sich der Elektriker zähneknirschend bereit erklärt, die Leitung gegen eine stärkere Leitung (5x35mm²) auszutauschen. Er verlangt allerdings, daß ich:
    - die Abdichtung und Verfliesung am Auslass des Kabels aus dem Boden (Hauswirtschaftsraum) "rückbaue"
    - die notwendigen Grabearbeiten übernehme
    - das Ab- und Anklemmen der Hausanschlußleitung übernehme
    - Ihm die Länge des neuen Kabels nenne, damit er dies entsprechend bestellen kann
    - den Aufpreis des stärkeren Kabels erstatte

    Prinzipiell hätte ich gedacht, daß der Elektriker Verursacher dieses Mangels ist und dafür zu sorgen hat, daß dieser beseitigt wird. Beinhaltet dies aber auch die nun anfallenden zusätzlichen Leistungen durch den notwendigen Rückbau?

    Der Elektriker argumentiert, daß die Fertigbaufirma verantwortlich ist, da sie beim Anschließen der Leitung keine Bedenken angemeldet hat.

    Bisher wurde nur verbal kommuniziert.

    Ich möchte hier eine schnelle Lösung möglichst ohne unnötige zusätzliche Kosten.
    Ich hätte wahrscheinlich als Nächstes ein Schreiben formuliert und den Elektriker aufgefordert den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen mit einer Frist von 3 Wochen.

    Kann ich das so verlangen oder welchen Weg seht Ihr als sinnvoll an?

    Vielen Dank,
    Frank
     
  2. Julius

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    Erst muß die Konstellation geklärt werden:

    Das Grundstück gehörte Dir schon vorher?
    Worüber lautete Dein Vertrag mit der "Fertigbaufirma"?
    Wer hatte den Eli beauftragt (Du oder jene Baufirma)?
    Und womit genau ("Mach mal Elektrisch")?
    Sprich - wer hat die Anlage geplant und somit jene Leitung (unter)dimensioniert?
    Was sagt der "Fertigbauer" dazu?

    Die 16mm² waren wohl Kupfer.
    Sollen die 35mm² auch wieder so ausgeführt werden oder wird das dann Alu?

    An sich hast Du vermutlich gute Karten, dier Kosten nicht zahlen zu müssen.
    Fragt sich eben nur, ob der Eli muß...
     
  3. R.B.

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    d.h. der Elektriker wurde von Euch beauftragt?
    Ihr habt Ihm evtl. notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt?
    Warum wurde der Anschluss von der Fertighausfirma übernommen? Wer hat den Antrag abgezeichnet?

    Wichtig ist erst einmal, wer hat mit wem was vertraglich vereinbart. Dann stellt sich die Frage wer für die Planung der E-Installation verantwortlich war. Um ehrlich zu sein frage ich mich, was DU damit zu tun hattest.

    Ob Du den Mangel gleich angezeigt hättest spielt hier keine Rolle, weil eindeutig ein Verstoß/Mangel vorliegt. Wer die Beweislast trägt ist jetzt egal, das Thema ist ja schon geklärt.
    Der Eli hätte an sich Bedenken anmelden müssen, dafür ist er der Fachmann. Ihm hätte klar sein müssen, dass bei dieser Strecke eine Verlegung von 16mm2 schon extrem grenzwertig ist, selbst wenn man mit Verlegung im Erdreich etc. argumentieren würde. Bei einem Planungsfehler der Baufirma müsste er sich jetzt mit denen auseinandersetzen, ABER nun bist Du unsinnigerweise als "Laie" zwischengeschaltet.

    Die Frage ist also ob den Eli die alleinige Schuld trifft, dann muss er auch alle mit der Mangelbeseitigung anfallenden Kosten tragen, oder ob die Schuld beim Planer bzw. seinem Auftraggeber liegt, dann wird dieser die Kosten tragen müssen.

    Die Mehrkosten für das Kabel gehen unter Umständen auch auf die Kappe des Eli, das hängt davon ab was mit ihm vertraglich vereinbart war.

    Wenn es wirklich auf einen Streit hinauslaufen sollte, dann wäre es sinnvoll die Aufträge/Verträge von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Nur so kannst Du "Deine Position" zuverlässig in Erfahrung bringen.
     
  4. #4 Dieter70, 10.06.2015
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    Grundsätzlich ist der Mindesbelastbarkeit dieses Kabels mit 63A bei 0,5% Spannungsfall zu erreichen. Dieser Umstand ist egal welche Planung erfolgte bei Zähler im Haus zwingend nach TAB einzuhalten, das hätte der Elektriker berücksichtigen müßßen, aber zumindest bedenken anmelden.
     
  5. #5 Frankiboy, 10.06.2015
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    Den Anhang Hauptstromversorgung.pdf.pdf betrachten Ja, das Grundstück ist schon länger in unserem Besitz.

    Die Auftragsvergabe an den Elektriker ist allerdings nicht mehr nachvollziehbar.
    Laut Aussage des Elektrikers hat er vom Bauleiter der Fertigbaufirma einen Auftrag erhalten, den Hausanschluß zu legen. Dieses Kabel und das Legen des Kabels wurde dann bei uns zusammen mit dem Baustromanschluß abgerechnet. Der Bauleiter bestreitet allerdings solch einen Auftrag erteilt zu haben.

    Prinzipiell ist die Erstellung des Hausanschlusses Teil der Leistungsbeschreibung der Fertighausfirma. Diese hat allerdings abgelehnt die Rechnung des Elektrikers zu übernehmen und hat die Frist zur Behebung des Mangels verstreichen lassen.

    Ich hatte mich mit dem Subunternehmer der Fertighausfirma noch einmal unterhalten und wir wollten ein neues Kabel gemeinsam einziehen. Beim Versuch ist dann allerdings aufgefallen, daß sich das alte Kabel nicht einfach herausziehen lässt. Durch Nachfragen beim Bodenplattenbauer wurde dann festgestellt, daß kein durchgängiges Leerrohr verwendet wurde.

    Prinzipiell hat Dieter70 wohl recht, denn unabhängig von Art des Hausanschlusses sind die 0,5% Spannungsabfall von Übergabe bis Verteilerkasten einzuhalten. Dafür wäre bei unserer Anschlußlänge ein Kabel von 5x35mm² notwendig.

    Mir geht es im Moment eigentlich darum, eine schnelle Lösung zu finden und nicht aktiv Geld zu verbrennen. Laut Bodenplattenbauer würde das Aufgraben/Verlegen der neuen Leitung wohl um die 2000€ bis 2500€ kosten.
    Ein Rechststreit währe für mich wahrscheinlich nicht preiswerter und würde sich wohl auch noch einige Zeit hinziehen.

    Sollte ich vielleicht dem Fertighausbauer noch einmal eine Frist setzen und dann die Arbeiten von einer Firma ausführen lassen und die Summe von der Schlußrechnung abziehen?
     
  6. #6 Frankiboy, 10.06.2015
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    So, das Telefonat mit dem Bauleiter der Fertighausfirma hat eben ergeben, daß die Firma sich nicht für den Hausanschluß zuständig sieht.

    So lautet jedenfalls die Leistungsbeschreibung:
    - Die Ausführung der Elektro-Installation erfolgt nach den Bestimmungen des VDE. Sämtliche Leitungen werden ab Hausanschluß gelegt.
    - Die Zuleitung von Panzersicherung zu Zählerschrank ist bis zu 6m im Preis enthalten. Ebenso ist der Zählerschrank ohne Mehrkosten enthalten
     
  7. R.B.

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    von einem Anwalt die Verträge prüfen lassen.

    Wenn die Baufirma für den Anschluss bis 6m zuständig ist, dann bedeutet das nicht automatisch, dass bei 30m der Bauherr plötzlich in der Verantwortung steht. Üblich wäre, dass die Baufirma beim Elektriker den Auftrag erweitert und die Mehrkosten dem Bauherren in Rechnung gestellt werden.

    Nun kann aus der Ferne aber niemand sagen was Du mit wem und wie vereinbart hast. Hier kommt es auch darauf an, was nachweisbar ist. Deswegen die Prüfung der Verträge.
     
  8. Julius

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    An sich hätte das für Dich ne klare und komfortable Situation sein könnn.
    Wenn Du nicht die Teilrechnung des Elis bezahlt hättest...

    Trotzdem sehe ich (als jur. Laie) noch nicht, daß Du ihm einen konkretisierten Auftrag erteilt hattest.
    Insoweit sehe ich die Planerhaftung sehr wohl beim Hausbauer, notfalls beim Eli (aber eben nicht bei Dir).

    Wie lautete denn jene Rechnung GENAU?

    ME ist es am sinnvollsten, die Vertragslage fachanwaltlich prüfen zu lassen und dann den Hausbauer (bzw. ggf. den Eli) vom Anwalt in Verzug setzen zu lassen, mit Androhung der Ersatzvornahme.

    Da der Hausbauer noch Forderungen an Dich hat, bist Du in einer vergleichsweise guten Verhandlungsposition.

    Dieses Vorgehen wird immer noch weit billiger sein als Dein Eigenanteil beim "Kompromißvorschlag" des Elis!
     
  9. #9 karo1170, 10.06.2015
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    Wenn du schon beim pruefen bist, koenntest du auch mal den folgenden Weg pruefen: Hausanschlusssicherungen und Zaehler wandern in einen Aussenverteilerschrank als Hausanschlusssäule. Damit ist der Spannungsfall <0,5% bis zum Zaehler (für P<100kVA) eingehalten. Vom HAK/Zaehler bis zur HV im Haus verbleibt das Bestandskabel 5x16mm². Könnte kostenguenstiger und weniger schadensträchtig werden, als der Austausch der Zuleitung zum Haus.
     
  10. #10 Dieter70, 10.06.2015
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    Führt aber auch dazu, das ein weiterer Klotz an der Grundstücksgrenze steht, nachrüstungen weiterer Zähler wesentlich komplizierter werden, und der Spannungsfallverlust zu deinen Lasten geht.
     
  11. #11 Frankiboy, 10.06.2015
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    Vielen Dank für die Ratschläge und Kommentare.
    Dann weiß ich, was als Nächstes zu tun ist.
     
  12. elo22

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    Hhhmmm, da steht viel von Baustrom. Vielleicht kommst Du damit durch.

    Lutz
     
  13. chipC

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    Halt uns bitte auf dem Laufenden weiterhin Frankiboy!
     
  14. #14 zille1976, 28.06.2015
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    Ich würde einfach mal die Spannung an der Verteilung messen.

    Wenn dort immer noch um 230V ankommen, wäre mir die TAB herzlich egal und mir meine Zeit dafür zu schade
     
  15. R.B.

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    Eine Spannungsmessung ohne Nennlast ist hier sinnfrei.
     
  16. #16 Frankiboy, 06.07.2015
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    Hier ein kurzer Statusbericht:

    Der Rechtsanwalt sieht ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Elektriker. Er sieht auch die Hauptschuld beim Elektriker und hat angeraten, diesem zunächst schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels sowie aller damit verbundenen Arbeiten zu setzen.
    Wenn dies nicht vom Elektriker durchgeführt wird (wovon ich momentan stark ausgehe) würde eine Ersatzvorname stattfinden. Die Kosten dafür würden dann vom Elektriker rückgefordert und gegebenenfalls auch eingeklagt werden.

    So jedenfalls lautet die Einschätzung der Situation durch den RA.
     
  17. #17 AlexSinger, 06.07.2015
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    Was aber unglaublich ist, solche Hauptzuleitungen ohne Leerrohre zu legen... wer macht denn so was :/ Wieder so ein Sparunternehmen / Elektriker....
     
  18. #18 Frankiboy, 06.07.2015
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    Ich habe die VDE 0100-520 (Beiblatt 2) nicht vorliegen und möchte diese auch nicht unbedingt käuflich erwerben. Kann ich eine Nicht-Einhaltung dieser Vorgabe monieren, ohne daß mir diese Norm mit genauem Wortlaut vorliegt? Würde diese Norm bei einem Gericht später auch als Beweis vorgelegt werden müssen?

    In anderen Worten: Gibt es eine Möglichkeit die Nichteinhaltung dieser Norm nachzuweisen ohne diese Norm käuflich zu erwerben?

    Vielen Dank,
    Frank
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 06.07.2015
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    Um die "Nichteinhaltung" dieser Norm nachzuweisen bedarfs es eines Gutachters, dieser hat auch die Norm in Schriftform.
     
  20. Julius

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    Im Prinzip ja.
    Im konkreten Fall aber nicht.
    Denn es liegt ja bereits die Mängelrüge des VNB vor. Diese soll der Gegner doch bitteschön erst einmal fachlich zu erschüttern versuchen!
     
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