2 meter Mauer zum Nachbarn. Bauamt sagt OK, aber was ist mit Nachbarschaftsgesetz NRW

Diskutiere 2 meter Mauer zum Nachbarn. Bauamt sagt OK, aber was ist mit Nachbarschaftsgesetz NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Frage zur Einfriedung. Da ich mich mit meinem Nachbar auf keine wirkliche Einfriedung einigen kann, will ich dieser Diskussion aus dem...

  1. #1 WayneDW, 12.06.2015
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    Moin,

    Frage zur Einfriedung.
    Da ich mich mit meinem Nachbar auf keine wirkliche Einfriedung einigen kann, will ich dieser Diskussion aus dem Weg gehen und möchte nun aus Schalbetonsteinen eine 2 meter Hohe Mauer auf meinem Grundstück errichten.
    Geplant ist, das ich mittels Maurerschnur an den Grenzsteinen vorne und hinten die Grenze fixiere und ca 3 cm von der Grenze entfernt das Fundament ausheben möchte. 80cm Tief und 50cm breit. Darauf möchte ich mittig ca. 25 breite Steine setzen, somit steht das Fundament an beiden Seiten ca. 12cm über, aber endet immer noch auf kurz vor der Grundstücksgrenze. Durch den Beton kann kein Unkraut auf dem Zwischenstück bis zur Grenze mehr wachsen. Über die verbleibenden 3cm rede ich jetzt mal nicht.

    Das Bauamt sagt eine Mauer mit 2 Meter höhe ist genehmigungsfrei. Somit seh ich da keine rechtlichen pProbleme. Auch im Nachbarschaftsgesetzt NRW finde ich dazu keinen Passus, der mir diese Bebauung madig macht.
    Der Grenzabstand von 50 zentimetern von Mauern zur Grundstücksgrenze gilt meiner Ansicht nur, wenn die Mauer an einer Grenze steht die nicht im Bebauungsplan vorkommt. Somit ist der Abstand zum Nachbarn hin ohne Mindestabstand machbar.

    Da ganze würde ich ja gerne noch richtig abklären. leider verweist das Bauamt dazu auf das Nachbarschaftsgesetz NRW. Wie gesagt. Ich habe das aus dem Gesetz heraus so verstanden. Oder alternativ. Wen kann ich denn dazu befragen und mich rechtlich absichern. Es muss doch möglich sein, solche Gesetze auf für Normal-Sterbliche zu übersetzen und eine ganz klare Aussage treffen zu können.

    Danke für Aufklärung.

    Grüße
    Wayne
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Bevor Du Dir darüber Gedanken machst, bedenke bitte, dass die Mauer vielleicht genehmigungsfrei ist, aber kein rechtsfreier Raum!
    Wenn Du auf einem Fundament einfach Hohlsteine stapelst und ausbetonierst, ist das nicht standsicher! Du brauchst auch ohne baurechtliches Verfahren einen Nhacweis der Standsicherheit!!!

    Ich denke, wenn Du den hast, wird sich manches an Deiner Idee schon von selbst erledigt haben!
     
  3. #3 WayneDW, 12.06.2015
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    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort.
    Die Firma der Holsteine hat schon nachweise für Standsicherheiten also Statiken mit dabei. Da steht genau drin, mit wieviel Metallstäben etc man die Steine verfüllen muss um gewisse Höhen zu erreichen. Mit 2 meter liegt diese Statik bei dieser Firma im Mittelfeld. Deren Statik geht bis fast 4 meter.
    Das dürfte doch schonmal ein Anfang sein, oder?
     
  4. Flip74

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    Guten Morgen,

    hört sich ja schon bischen nach Stunk mit dem Nachbarn an. Wenn sich geeinigt werden soll, müsen beide Parteien Zugeständnisse machen.

    Ich weiß nicht ob Dein Nachbar gerne auf eine 2 m hohe Mauer aus Schalsteinen guckt. Das könnte ja wieder Munition für ihn sein.

    Gibt es keine andere Lösung?

    Gruß

    Tom
     
  5. #5 WayneDW, 12.06.2015
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    Hi Flip,

    ganz ehrlich. Der Nachbar ist mir egal. Ich hab mir ein freistehendes Haus gekauft um eben nicht viel mit Nachbarn zu tun zu haben. Sonst hätte ich auch bei einer Eigentumswohung oder ner WEG Doppelhaushälfte bleiben können.
    Was heißt Zugeständnisse.
    Ich orientiere mich an MEINEN RECHT auf MEINEM GRUNDSTÜCK. das versuche ich ja gerade hieb und stichfest zu machen, damit ich am Ende nicht der blöde bin. Wenn das bauamt sagt 2m ist OK und im Nachbarschaftsgesetz finde ich keinen Passus über Grenzabstand, dann ist mir das ziemlich egal wie der Nachbar auf die mauer guckt. Solange er nicht die Chance hat dagegen anzugehen, kann ich mich beruhigt in meinen Gartenstuhl legen.

    bevor hier wieder getrollt wird. Ich hätte auch eher Interesse an einer guten Kommunikation und einer gut funktionierenden Nachbarschaft, aber leider ist das mit meinem nachbarn nicht möglich, was auch schon andere nachbar bestätigt haben, somit muss ich mir nicht auf der Nase rumtanzen lassen, sondern ich möchte dann mein grundstück nach allen Rechten die ich habe einzäunen und darin meine Visionen von einem schönen Garten verwirklichen. In diesen Visionen kommt Sichtkontkat zum Nachbarn nicht vor. Dann hätte ich mir auch ein Schrebergarten kaufen können.
     
  6. kike

    kike

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    Ist die 2m Mauer bei euch eine ortsübliche Einfriedung?
     
  7. #7 Baufuchs, 12.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn 2m hohe Mauern als Einfriedigung nicht ortsüblich sind, wird der Nachbar das Nachbarrecht NRW zücken:

    Das ist es auch völlig wurscht, was das Báuamt sagt.....

    So ist das mit Visionen..... die liegen oftmals neben der Realität...
     
  8. #8 WayneDW, 12.06.2015
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    bei uns im Ort stehen sowohl 2 meter Gabionen, als auch Holzäune, Klinkermauern, Natursteinmauern, Doppelstabgitterzäune und hecken. Ich denke wir haben damit die freie Wahl
     
  9. #9 Gast56083, 12.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    na, das klingt doch nach einem harmonischen Miteinander für die nächsten Jahrzehnte; aber gut, jeder wie er will...bzw. nicht ganz.
    Selbst wenn eine 2m hohe Mauer als Einfriedung ortsüblich (und nach Gemeindesatzung/BPlan etc. erlaubt) wäre, dann muss der Nachbar da ja immer noch mitspielen. Sonst 1,20m. Aber das steht ja alles auf den NRW Justizseiten, die Du bestimmt schon gelesen hast.
    Aber evtl. hat der Nachbar ja das gleiche Interesse wie Du.
     
  10. #10 SteveMartok, 12.06.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ich würde wenigstens versuchen, mal ein ausführliches Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und damit meine ich keine Gespräch am Gartenzaun, sondern alle an einem Tisch!
    Dann kann man vielleicht in Ruhe die verschiedenen Ansichten erörtern und evtl. auch den Plan einer solcher Mauer ansprechen.
    Es ist doch keinem geholfen, wenn man einfach so ein Mordsding dahindonnert und es dann vielleicht genau deswegen jahrelangen Rechtsstreit gibt oder das Ding gleich wieder beseitigt werden muss.
     
  11. #11 WayneDW, 12.06.2015
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    Hallo Zellstoff hallo Steve.
    ich weiß es wäre der Bestfall, wenn man solche Nachbarn hätte wie ihr es anscheinend seid. Aber man muss auch hier die Realität sehen, das es auch Menschen gibt die Kommunikation nicht gelernt haben und auch sonst nicht belehrbar sind. ich bin mir sicher Ihr würdet in meiner Situation dann genau so verfahren, denn was nicht möglich ist ist halt nicht möglich.

    Auf den Seiten der NRW Justiz steht im NRW Bereich nichts was gegen "Tote Einfriedigungen" spricht, die auf eigenen Grundstück direkt AN der Grenze stehen. Sollte ich etwas überlesen haben, so bitte ich diesen Passus hier kurz zu zitieren.
    Danke
     
  12. kike

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    Die rechtliche Auslegung der "Ortsüblichkeit" bezieht sich nicht auf den "Ort", sondern kann enger oder weiter gefasst sein.

    In deiner Aufzählung, was vorhanden ist ("Holzäune...") kann ich die von dir genannten "Holsteine" nicht finden.

    Es gibt sicher Nachbarn mit denen man kommunikative Probleme haben kann, nur hört sich das für mich so an, als ob die Mauer beim Nachbarn möglichst unschön wirken soll.

    Was machst du eigentlich, wenn da mal ein netter Nachbar einzieht? Die Mauer wieder abreißen?
     
  13. #13 Gast56083, 12.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich hab auf die Schnelle das hier gefunden:
    Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen (oder können sich die Nachbarn nicht einigen), so ist eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung, also beispielsweise eine Mauer, ein Drahtzaun, ein Holzzaun oder eine Hecke, zu errichten. Ein hoher Sichtschutzzaun ist dann unzulässig.
    Quelle

    Wie Du schreibst, gibt es kein durchgängig ortsüblich bei Euch, sondern Kreuz und Quer gemischt (wobei noch nicht mal die 2m Betonmauer in der Aufzählung auftaucht). Da reicht es mMn nicht, wenn irgendwo eine/mehrere Gabionen mit 2m stehen, mindestens genausooft, wird da eine Hecke oder ein 1,2m Zaun stehen.

    Was will denn der Nachbar für eine Einfriedung?
     
  14. #14 grubash, 12.06.2015
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    so eine Konstruktion gibt es hier auch in einem unserer Neubaugebiete. Das sieht optisch richtig Klasse aus. Noch etwas Nato-Draht oben drauf und die Schulklassen der Umgebung müssen nicht mehr zur Gedenkstätte Berliner Mauer fahren.

    Ciao Christian
     
  15. hadeka

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    ... bauen und lernen!
    Hallo Wayne,
    ärgere doch einfach den Nachbarn noch weiter, vielleicht mauert er sich dann selbst ein. Ist viel günstiger für Dich und
    außerdem könntest Du ihm dann noch vorwerfen, abweisend zu sein. Also alles optimal ;-)

    So einen Nachbarn wie Dich wünsche ich manchen Leuten auch manchmal...

    Grüße
    hadeka
     
  16. #16 Norderstedter, 12.06.2015
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    Zellstoff, Du hast aus dem Absatz "Einfriedungen" zitiert. Wayne will aber wohl eine Abgrenzung (nicht "Einfriedung", da nicht auf der Grundstücksgrenze) errichten.

    Anwalt für Baurecht

    Günstiger wird es aber sein, dem Nachbarn zu sagen "Hey, wir müssen uns jetzt echt mal einigen. Das ist mir sehr wichtig und bevor ich hier eine 2m Betonmauer auf mein Grunstück klatsche - was ich theoretisch ja dürfte -, lass uns doch was finden, womit wir beide leben können. Ggf auf Deiner Seite etwas für Dich attraktives und ich auf meiner Seite Betonoptik."
    Evtl klappt es ja so...
     
  17. #17 Siddy74, 12.06.2015
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    Moin,

    mal ein Thema wo ich etwas mitreden kann :-).
    Ich habe das gerade hinter mir mit dem lieben "Nachbarn". Siehe hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?86835-Abgrabung-und-Aufschüttung-von-zwei-Grundstücken

    Ich kann nur zu gut sagen das auch wenn das Bauamt sagt "passt schon" der Nachbar durchaus über das Nachbarrecht Klagen kann und zwar geht das ganze dann direkt vor das Landgericht. Ich habe mich nun mit meinem "geeinigt" aber mehr deswegen weil ich keine Lust mehr hatte mich mit so einem lieben netten Mann weiter zu streiten und der wäre bis vor das LG gegangen. Das dauert dann so c.a. 2-3Jahre und am Ende habt ihr Gutachterkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten und die musst trotzdem auf 1,2m runter gehen. So ist das eben .... oder der Richter folgt komplett deinem Nachbarn und du musst 3m zurück. Man weiß es eben nicht. Recht haben und bekommen ... Willst du das wirklich?

    Wie wäre es mit einer 2Stufigen Böschung statt Mauer? Bedenke auch das du bei einer 2m Mauer auch eine Absturzsicherung benötigst - also einen Zaun oben drauf und bei welcher Höhe ist man denn dann?
     
  18. #18 Baufuchs, 12.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine in 3cm Abstand zur Grenze errichtete Mauer wird jeder Richter gem. Nachbarrecht als Einfriedigung ansehen...
     
    BaUT gefällt das.
  19. #19 toxicmolotow, 12.06.2015
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    Andersrum gefragt: Welche Arten Grenzbebauung welcher Höhe wäre für den Nachbar denn akzeptabel? Und warum für dich nicht?
     
  20. #20 Siddy74, 12.06.2015
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    achja, noch ein Tipp. Tüte ein Schlichtungsverfahren ein und versucht euch dann in diesem Termin zu einigen. Ist immer gut wenn eine unparteiische Person das Gespräch etwas lenken kann und auch selber Vorschläge machen kann. Bei mir hats jedenfalls geholfen. Als der Schlichter meinem Nachbarn ein Busgeld angedroht hatte da dieser absolut nicht zuhören wollte und ständig unnötige Kommentare eingeworfen hatte war der mal still und hatte plötzlich mal zugehört und dann gab es auch eine Lösung :-). Es kann so einfach sein .... hätte er mir von Anfang an mal zugehört und selber mal versucht konstruktive Vorschläge zu machen dann hätte er knapp 2000€ gespart die ihn die Sache nun gekostet hat.
     
Thema: 2 meter Mauer zum Nachbarn. Bauamt sagt OK, aber was ist mit Nachbarschaftsgesetz NRW
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