Bau- und Leistungsbeschreibung

Diskutiere Bau- und Leistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben uns nach langem hin und her entschieden einen erweiterten Rohbau von einem Bauunternehmen herstellen zu lassen und die dann...

  1. D13982

    D13982

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    Hallo,

    wir haben uns nach langem hin und her entschieden einen erweiterten Rohbau von einem Bauunternehmen herstellen zu lassen und die dann noch offenen Gewerke teils in Eigenregie und teils durch Einzelvergabe abzuarbeiten.

    Was für uns durch ein Bauunternehmen erledigt werden soll: Bodenarbeiten, Fundamente/Bodenplatte, Mauern, Richten, Eindecken, Fenster/Außentüren, Dämmung, Klinkerarbeiten
    Im Nachgang durch uns: Heizung, Sanitär, Elektro, Trockenbau
    Später durch Einzelvergabe: Estrich, Innenputz

    Unsere Planerin hat uns zur Ausschreibung des Rohbaus eine Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt, diese würde ich gern mal von euch prüfen lassen.

    vom Bauherr wird beigestellt:
    Planungsunterlagen (Ansichten/Schnitt/Grundrisse/Lageplan)
    amtlicher Lageplan
    Ausführungsplanung
    Statik und Energienachweise
    Bereitstellung der Medien Gas/Wasser/Strom im Nebengebäude
    Bauwasser / Baustrom steht bereit (Verbräuche gehen zu Lasten des Bauherren)
    Standplätze für Fahrzeuge
    gesicherter Lagerraum für Material und Technik (ca. 40m²) mit großer Toröffnung und über 3m Deckenhöhe

    Gebäudetyp und Bauweise
    Einfamilienhaus, auf einer Seite mit einer Schnittlänge von ca. 2,4m an ein bestehenden Gebäude angebaut
    (Lieferung und Einbau eines geeigneten Dehnfugenbandes ca. 2cm) kein Verbund der Gebäude im Mauerwerk
    Massivhausbauweise

    Baustelleneinrichtung
    Untersuchung des Baugrundstückes vor Beginn / Untersuchung des Baugrundes (Bodenbeschaffenheit)
    Baustellen-WC einschließlich Unterhaltung
    Entsorgung von anfallenden Bauschutt und Verpackungsresten
    Baustellenabsicherung (nur wenn gewünscht, aus meiner Sicht nicht notwendig)
    Auswinkeln bzw. Absteckung des Gebäudes (Grenzpunkte sind frisch gesetzt und sichtbar)

    Baugrube
    Boden ausheben und auf dem Grundstück zwischenlagern (nach Bodenschichten trennen),Tiefe ca. 40-60cm,
    Streifen für Frostschürze ausheben (100cm tief)
    je nach Bodenbeschaffenheit
    Füllkies oder anderes Material liefern
    Baugrube verfüllen und schichtweise verdichten
    falls vorhanden: unsauberes Material z.B. Reste von alten Fundamenten entsorgen
    Sicherung gegen Tagwasser
    Liefern und Verlegen der Abwassergrundleitung und Abgänge im EG (Küche, Bad, Dusche, …) + Abgang zum OG
    Anschluss der Grundleitung an einen vorhandenen Schacht (ca. 10m von Gebäudeaußenkante entfernt)
    Stichleitung von der Grundleitung auch in das vorhandene Nebengebäude verlegen

    Bodenplatte/Fundamente
    Flachgründung (Stahlbeton-Bodenplatte) mit zweifacher Bewehrungslage aus WU-Beton einschließlich
    umlaufender Streifenfundamente gemäß statischen Berechnungen
    Einbringung einer Sauberkeitsschicht (zzgl. auch kapillarbrechend)
    Zusätzliche Abdichtung der Bodenplatte auf der Oberseite mit Bitumenschweißbahn
    Lieferung und Einbau Fundamenterder nach VDE-Vorschrift

    Mauerarbeiten
    Erdgeschoss/Dachgeschoss Wände aus porosierten Hochlochziegeln
    Außenwandaufbau v. i. n. a. 24cm Ziegel, 10cm Steinwolle (WLG 035), Luftraum, Klinker
    Verbau von insgesamt 4 Leerrohren (DN 100-200) zwischen Nebengebäude und Neubau
    (werden vom Bauherren bereitgestellt und bereits aus dem Nebengebäude herausgeführt)
    Außenband im Bodenbereich mit Bitumenanstrisch versehen (liefern und herstellen)
    Lieferung und Verbau Ringanker gemäß Statik
    Lieferung und Verbau der notwendigen Fenster- und Türstürze gemäß Statik
    Freilassen von Wanddurchführungen in oberster Steinreihe nach Vorgaben durch Bauherr

    Fassade
    Außenwand aus Klinkerfassade Roeben Canberra NF liefern und herstellen
    nachträgliches Auskratzen und mit Fugenmitteln verfugen (liefern und herstellen)
    Außenfensterbänke als Klinker-Rollschicht herstellen
    Fenster- und Türstürze herstellen

    Geschossdecken
    Lieferung und Einbau Filigrandeckenelemente mit Ortbetonschicht gemäß Vorgaben aus Statik
    insgesamt 3 Deckenöffnungen gemäß Zeichnungen

    Treppe
    Lieferung und Einbau massiver Erdgeschosstreppe als Fertigteilbeton
    Bauweise: halbgewendelt mit Podest
    Planung in Absprache mit Bauherr

    Dach
    Dachstuhl entsprechend Statik liefern und herstellen
    Material: gehobelte hochwertige Konstruktionsvollhölzer
    technische Trocknung sollte vorliegen, sodass chemischer Holzschutz entfallen kann

    Lieferung und Verbau verklebter und diffusionsoffener Unterspannbahn
    Konterlattung und Einlattung liefern und herstellen
    Eindeckung Braas Rubin 13V tiefschwarz-glasiert (seidenmatt) liefern und herstellen
    Firste und Grate mörtellos als Trockenfirst
    Abschluss Giebelseitig immer mit Ortgangsziegeln
    Dunstrohraufsätze als hochwertige Tonausführung liefern und einbauen(1x Abzugshaube, 1x Entlüftung Sanitär) und
    entsprechendes Anschlussrohr durch die Sparrendämmung in den Drempelhohlraum führen
    Windsogsicherung im Kantenbereich gemäß Vorgaben des Dachziegelherstellers
    Dachentwässung durch notwendige Dachrinnen/Sammler/Fallrohre (Titanzinkblech) + Traufbleche
    Herstellen Untergesimskasten aus Profilbrettern, Stirnbrett aus Glattkantenbrett und
    Verblendung umlaufend einreihig mit Schieferschindeln, Hölzer weiß streichen
    Lieferung und Einbau Zwischensparrendämmung in Sparrenstärke (mind. 240mm) und Sparrschalung
    mit Mineralwolle WLG 035 (mit Dampfsperre)

    Fenster
    Lieferung und Einbau Kunststofffenster 3-fach verglast weiß mit Innensprossen
    elektrische Aufbaurolläden an allen Fenstern (mit automatischer Endlagenpositionierung
    und Hinderniserkennung)
    6-Kammer Profil, 3 Dichtungen, warme Kante, Standardarmaturen,
    Uw-Wert ca. 0,7 oder niedriger
    5-Punkt Beschläge
    Fehlbediensperre für Kipp- und Drehfunktion

    Außentüren
    Aluminium oder Kunststoff Haustür und Nebeneingangstür in weiß liefern und einbauen
    Modellauswahl in Absprache mit Bauherr
    stabiles/versteiftes Türblatt
    Wärmedämmung, Uw-Wert 0,8 oder niedriger
    durchschnittlicher Einbruchsschutz / Mehrfachverriegelungssystem
    Sicherheitsverglasung
    Drückergarnituren

    Abnahmen und technische Nachweise
    Protokoll der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme
    Protokoll über Bodenverdichtung der Baugrubensohle und Grubenverfüllung
    Protokoll zur Herstellung der Abdichtung (Verbrauch, Schichtdicken, Trocknungsprüfung)
    Protokoll zur Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle
    Gewährbescheinigung über die mangelfreie Ausführung der Gewerke
    Nachweis zur Unbedenklichkeit der verbauten Materialien

    Sicherheiten
    Vertragserfüllungsbürgschaft
    Gewährleistungsbürgschaft
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2015
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    Watt denn nu? Darf der BU würfeln?

    falls vorhanden = :wow. Soll der BU Röntgenaugen haben, Bodenradar einsetzen oder wie soll das kalkuliert werden.

    Das Pamphlet verdient den Namen Leistungsbeschreibung nicht ansatzweise, das ist nicht mal ein Leistungsüberblick!

    So kann keiner kalkulieren! Da könnt Ihr auch 6 Würfel nehmen und den Endpreis würfeln.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 15.06.2015
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    Das sieht mir nicht danach aus, als sei zuvor eine ordentliche und vollständige Ausführungsplanung gemäß der Leistungsphase 5 des § 34 HOAI durchgeführt worden.

    Treppe: „Planung in Absprache mit Bauherr“ - danach kann kein Rohbauer ein Angebot erstellen.

    Auch hat eine Baugrunduntersuchung im Leistungsverzeichnis des Rohbauers nichts verloren. Die muss vielmehr schon vorher vom Architekten in einer der frühen Leistungsphasen veranlasst werden, damit der Statiker überhaupt weiß, welche Bodenverhältnisse vorhanden sind. Ohne Baugrunduntersuchung sollte auch keine Statik in Auftrag gegeben werden.
     
  4. #4 Gast036816, 15.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    liest sich eher nach einer verlagerung der bauherren- und planerhaftung als nach einer erschöpfenden leistungsbeschreibung.
     
  5. #5 JamesTKirk, 15.06.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Aber immerhin hat man sich intensivere Gedanken über die wirklich richtig wichtigen Dinge gemacht: Verklinkerung und Dacheindeckung ... :shades
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 15.06.2015
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    Bei der Verklinkerung vermisse ich die Z-Folie und was für Ziegel die Planerin genau haben möchte, schreibt sie auch nicht.

    Gibt es denn schon eine Statik? Es steht dort zwar "nach Statik", aber man kann ja nie wissen ...
     
  7. D13982

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    Vielleicht sollte grundsätzlich noch folgendes gesagt werden: Dieses Dokument soll nicht dazu dienen einen GU/BU zu einem Angebot aufzufordern, sondern lediglich erstmal für das eine oder andere Sondierungsgespräch herhalten um sich mit den möglichen BU's zu besprechen.
    Die Statik ist beauftragt und soll uns bis kommende Woche vorliegen, daraus geht dann auch z.B. der Ziegel hervor.

    An alle Komiker, natürlich ist der Dachziegel und der Klinker wichtig, den sehe ich ja zum Schluss, der Pfusch dahinter ist mir doch egal ... so, genug gespäßelt ....

    Im Grunde geht es mir nur darum das nichts Grobes fehlt, z.B. ist mir vorhin aufgefallen dass das Gerüst noch gefehlt hat.
    Auf solche Sachen versuche ich gerade zu achten.

    Das die Detailstufe nicht gerade viel Tiefgang hat ist klar, dazu muss dann Statik und Ausführungsplanung hinzugezogen werden + später anständiges LV von der Planerin.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist für nix zu gebrauchen!!! Ausser als Einwickelpapier für die Kartoffeln auf dem Markt!

    Für ein erstes Gespräch mit BU, ob die grundsätzlich Interesse an dem BV haben, genügt ein Satz Pläne 1-100!
    Für alles weitere brauchts ein LV!
     
  9. Julius

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    Warum erstellt man selbst ein unzureichendes Möchtegern-LV, wenn man nachher sowieso für ein richtiges bezahlt?
    Dient das nur der Verwirrung möglicher AN oder gleich deren Abschreckung...?
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 15.06.2015
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    Das klingt schon ganz anders. Dann war der folgende Satz aus dem Eröffnungs-thread („zur Ausschreibung des Rohbaus“) aber reichlich missverständlich:

    Man muss nicht "Komiker" sein, wenn man annimmt, dass das das endgültige LV für die Ausschreibung sein soll.

    Eines bleibt zudem:
    Die Statik sollte nicht in Auftrag gegeben werden, bevor das Bodengutachten vorliegt, sonst besteht die Gefahr, dass sie (kostenpflichtig) geändert werden muss, wenn sich herausstellt, dass der Statiker von unzutreffenden Gründungsannahmen ausging.
     
  11. D13982

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    Ja natürlich, weshalb sonst???
    Jeder hat seine eigene Art! Meine Art ist es nicht sich mit einem potenziellen BU hinzusetzen und über zwei Grundrisse zu liegen. Da finde ich es persönlich effektiver sich in groben Zügen über den Umfang der möglichen Beauftragung zu unterhalten, einfach nur damit der BU ein Gefühl dafür bekommt was er abliefern soll und wo seine Gewerke aufhören.

    Da kommt jetzt wieder der Sparfuchs in uns durch: Rundherum werden Jahr für Jahr Häuser gebaut, ist eben ein typisches Baugebiet, somit ist uns bekannt das keine negativen Folgen für die Gründungs- und Abdichtungsmaßnahmen zu erwarten sind. Wir bauen ohne Keller wie ersichtlich war. D.h. außer das man anstelle von 40cm, vielleicht bei uns 60cm entnehmen und verfüllen muss kann nicht viel passieren.
    Die Berechnung der Bodenplatte + Streifenfundamente in wahrscheinlich 40x100 wird das Haus tragen können.

    Jetzt könnt ihr mich noch mehr steinigen ...
     
  12. #12 Baufuchs, 15.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für euer eigenes Grundstück ist euch gar nichts bekannt. Im übrigen: Kommt es zu Schäden am Bau wg. fehlendem Baugrundgutachten, haftet weder die Haftpflicht des Architekten, noch die des Statikers. Grundsatz: Bauen ohne Baugrundgutachten = grob fahrlässig.
     
  13. #13 JamesTKirk, 15.06.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Wieso sollten wir Dich steinigen ??? Es ist doch Dein Haus, das dann Setzrisse hat, weil eine Tonlinse drunter ist ... :shades
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 15.06.2015
    Ralf Wortmann

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    Na, ja, der Architekt haftet schon, nur eben bei grober Fahrlässigkeit nicht mit seiner Berufshaftpflichtversicherung im Hintergrund, sondern mit seinem Privatvermögen (soweit vorhanden).
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2015
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    Genau - und der hat das "LV so gewollt, weil billig ist und man damit ja vielleicht doch ein Angebor bekommt.
     
  16. Taipan

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    Und deswegen ist jedem Architekt, der ohne Baugrundgutachten baut, die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln abzusprechen.
     
  17. #17 Siddy74, 15.06.2015
    Siddy74

    Siddy74

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    Hallo Herr Wortmann,

    ist dem denn auch so? Was wenn der GU einfach so drauf los baut ohne Gutachten und sogar dem Bauherr ausredet eins machen zu lassen, da die eh Wetterabhängig und nicht zu gebrauchen sind?

    Gibt es in solchen Fällen bereits Urteile, wo ein GU/GÜ ohne Gutachten gebaut hat?

    Würde mich mal interessieren ...
     
  18. #18 Gast036816, 15.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ich unternehmer wäre, würde ich dir leise etwas husten und dir den vorschlag machen, das gespräch zu führen, wenn eine umfassende leistungsbeschreibung vorliegt und zu allen leistungspositionen die geforderten preise eingetragen wurden. dann macht das gespräch sinn. was dir durch den kopf geht, ist reine zeitverschwendung, genau wie dein eingangstext, dessen hintergrund erst jetzt klar wird.
     
  19. Julius

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