Aushub am Nachbargrundstück

Diskutiere Aushub am Nachbargrundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen. wir wollen in ein paar Wochen mit unseren Aushub beginnen doch jetzt ist mir ein entscheidender Punkt aufgefallen. Im...

  1. #1 Gonzo1989, 15.06.2015
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    Hallo zusammen.

    wir wollen in ein paar Wochen mit unseren Aushub beginnen doch jetzt ist mir ein entscheidender Punkt aufgefallen.

    Im Kellergeschoss haben wir eine Wand angrenzend zum Nachbar (Kellerabgang). Das ganze wurde so genehmigt von der Gemeinde aber ich habe jetzt bedenken bekommen bei dem Aushub.
    Ich muss ja mein Arbeitsraum und die Böschung komplett bei meinem Nachbar auf dem Grundstück ausheben, darf ich dieses nach der Genehmigung einfach oder muss ich mir eine Genehmigung bei dem Eigentümer einholen?

    Was kann ich machen wenn mein Nachbar dies nicht gestatten sollte?



    Vielen Dank schon mal im Voraus.
     
  2. #2 SirSydom, 15.06.2015
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    Natürlich musst du dazu das Einverständnis des Eigentümers einholen!

    Sollte er sich weigern und sofern die Weigerung unverhältnismässig ist hast du die Möglichkeit juristisch vorzugehen.
     
  3. #3 Gast036816, 15.06.2015
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    kannst auch gleich einen verbau machen, dann brauchst du den nachbarn nicht zu fragen. wenn er nein sagt, musst du auch einen verbau machen!
     
  4. reezer

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    was soll den in so einem Fall "verhältnismäßig" sein ???
    wenn der Nachbar nicht zustimmt, dann ist das so.
    Egal wie "verhältnismäßig" einer das sieht...
     
  5. reezer

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    das meinst du vielleicht, aber müssen tust du das bestimmt nicht.
    Wäre halt am Einfachsten und am billigsten
     
  6. #6 SirSydom, 15.06.2015
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    Google mal nach Hammerschlags- und Leiterrecht, für Bayern z.B. Art. 46b AGBGB
     
  7. rose24

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    Schön und gut - aber ich könnte mir verstellen, dass der Aufpreis für einen Baugrubenverbau noch nicht unter die Unverhältnismäßigkeit fällt.
     
  8. #8 Gast036816, 15.06.2015
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    hammerschlag- und leiterrecht ist etwas anderes als eine baugrube, die beim nachbarn ins gelände geht, besonders wenn es technische möglichkeiten gibt, ohne dass auf nachbars grund ein krater entsteht.
     
  9. #9 toxicmolotow, 15.06.2015
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    Was befindet sich denn auf dem Nachbargrund? Wohnhaus mit angelegtem Garten und so? Oder Bauland, Acker, Wiese, Gestrüp?

    Ich würde bei letzterem auch sehen, dass ich erstmal den Nachbar frage.
     
  10. #10 Bauliesl, 15.06.2015
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    Das wird in einem solchen Fall nicht greifen.... Hier geht es ja nicht darum, dass einer nur mal seine Leiter auf Nachbars Grundstück stellen will, oder von der Seite aus streichen o.ä.
    Eine Baugrube auf seinem Grundstück muss der Nachbar in einem solchen Fall nicht dulden. Hatte ich erst im letzten Jahr, endete mit einem Vergleich der Nachbarn vor dem LG.....
     
  11. #11 Gonzo1989, 15.06.2015
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    Technisch ist es ja leider nicht möglich, meine Außenwand vom Keller ist exakt an der Grundstücksgrenze also muss bei einem Verbau genauso etwas vom Nachbargrundstück weg. Es ist zwar verhältnismäßig kaum etwas aber ein wenig kommt dort trotzdem zusammen.


    Auf dem Nachbargrundstück ist bisher nur Bauland bzw. Wiese.



    Für was macht eigentlich eine Gemeinde eine Nachbarschaftsbefragung wenn ich dann im Nachhinein trotzdem eine Genehmigung einholen muss. Wenn ich etwas unterirdisch an eine Grundstücksgrenze Baue brauch ich immer auch wenn es nur minimal ist etwas Platz vom Nachbargrundstück.
     
  12. #12 toxicmolotow, 15.06.2015
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    Irgendwie liest es sich so, als gehst du gerade etwas kontra. Insofern nun ein gut gemeinter, vielleicht aber übertriebener Rat.

    Komm einfach mal runter, entspanne dich und lerne deinen neuen (zukünftigen) Wohnnachbarn kennen, sofern das noch nicht passiert ist.

    Wäre ich dein Nachbar und du sagst: "Hör mal, dir gehört ja das Nachbargrundstück, macht es dir was aus, wenn ich das 1,2,x m auf einer Länge von y m abbösche und danach wieder ordentlich verdichte, oder mache ich da was kaputt?" sage ich, klar, Kiste Bier und gut ist.

    Wenn man aber mit dem Gesetzbuch um die Ecke kommt, wird man recht schnell etwas anders... nur so ein Rat.
     
  13. reezer

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    etwas seltsam diese Vorstellungen, vor allem wenn man den Beruf des Schreibers berücksichtigt.
    Da mag man auf die einzelnen Aussagen gar nicht eigens antworten, :winken
     
  14. kike

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    Nee, Möglichkeit wurde hier ja doch schon genannt. Kostet halt Geld.

    Aber wenn Du Deinen Nachbarn fragst, dann gibt es doch eine Chance. Und vorher Fragen ist doch wohl das Mindeste. Ich stelle mir gerade Dich vor, wenn eines Tages Dein Nachbar ohne vorherige Ankündigung auf DEINEM Grundstück herumbuddeln würde...
     
  15. #15 peterk61, 15.06.2015
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    Ein Verbau ist sehr teuer und nützt Gonzo auch nur bedingt. Die Verhältnismäßigkeit sollte in dem Fall schon ziehen, weil der Verbau entsprechend kostet. Wenn der Bau genehmigt ist, hat er auch das Recht zu bauen. Aber das ist die juristische Seite, die ich nicht beantworten kann.

    Du musst mit dem Nachbar reden. Wenn er nicht gleich will, ist es besser einen Teil der Kosten für einen Verbau für die zeitweise Miete des Arbeitsraumes auf dem Nachbargelände zu zahlen, als den Verbau ganz zu berappen.
     
  16. reezer

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    wie kommt ihr blos darauf, daß hier eine "Verhältnismäßigkeit" irgendeine Rolle spielt?
    wenn der TS an die Grenze bauen möchte, muß er das irgendwie lösen. Es steht doch nirgends, daß ihn das nichts kosten darf.
    Wenn ein Verbau zu teuer ist, man den Nachbarn nicht fragen will, und der Zauberer keine Zeit hat, dann gibt es immer noch die Möglichkeit seinen Kellerabgang so zu planen daß er vielleicht nicht bis an de Grenze reicht?
     
  17. #17 Gonzo1989, 15.06.2015
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    Ich ziehe nicht Kontra das waren nur Fragen und Feststellungen. Und das ich bei dem Gespräch nicht mit irgendwelche Paragraphen ankomme ist ja selbstverständlich.

    Es gibt nicht nur Bautechniker im Hochbau.
    Und deine Lächerlichen Kommentare kannst du dir jetzt sparen!
    Ich bin echt dankbar für die Ratschläge/Auskünfte, aber bei so Leuten wie dir sollte man Foren verbieten. Was ist so schwer daran normal jemanden zu Antworten?

    Hätte je sein können das es bei nicht bebauten Grundstücken eine Regelung/Klausel gibt.

    Das wird auch der nächste Schritt sein, nur muss ich bis morgen warten bis ich zum Notar komme um Auskunft über den Besitzer zu erfahren.
     
  18. #18 ThomasMD, 15.06.2015
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    Du hast eine Baugenehmigung, die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, aber Du weist nicht, wer Dein Nachbar ist?
    Ich glaube nicht, dass der Notar die richtige Auskunftsstelle ist.

    Wie kommst Du darauf, dass eine Baugenehmigung quasi eine Enteignung Deines Nachbarn darstellen könnte, die Dich ermächtigt, ohne sein Einverständnis die Bagger auffahren zu lassen?
     
  19. #19 Gonzo1989, 15.06.2015
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    Der Notar ist zu 100% die richtige stelle.
    Ich komme da nicht drauf sonst würde ich ja nicht hier fragen. Heut zu Tage gibt es für so viele Sachen Vorschriften da hätte es auch gut sein können das es dafür etwas gibt.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2015
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    Wenn Du Deine Baugenhemigung mal genau anschaust, wirst Du irgendwo einen Passus a´la:
    Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt
    stehen.

    Die Baugenehmigung besagt nur, dass Du mit Deinem Vorhaben nicht gegen öffentliches Recht verstößt. Ich könnte für mich auf Deinem Grundstück einen BAuanbtrag stellen und würde dafür eine Genehmigung bekommen!
    Wie ich dann mit Dir auseinander komme, ist dem Bauamt schnurzpiepegal!

    Und Ja- jedweder Verbau hat eine physische Dicke, um die man von der Grenze wegbleiben muss, wenn der Nachbar nichts anderes freigibt.
    Aber auch daran scheitert ein antragskonformer Bau nicht!
    Dann muss die Kellertreppenwand eben wie bei einer Unterfangung abschnittsweise geschachtet und betoniert werden!
    So what.

    Der Fehler liegt hier beim Planer, der die Problematik vorher hätte ansprechen müssen!
     
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