Stundung Revisionsschacht (Wie ist die rechtliche Lage?)

Diskutiere Stundung Revisionsschacht (Wie ist die rechtliche Lage?) im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich lese hier schon eine Zeit lang mit und finde das Forum wirklich Klasse. Nachdem es bei uns so langsam ans Bauen geht...

  1. #1 Alex2203, 16.06.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.06.2015
    Alex2203

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    Hallo Bauexperten,

    ich lese hier schon eine Zeit lang mit und finde das Forum wirklich Klasse. Nachdem es bei uns so langsam ans Bauen geht kommen natürlich auch irgendwann die speziellen Fragen...

    Die Situation ist folgende:
    Wir besitzen ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet welches gerade erschlossen wird. Aufgrund der Größe des Grundstücks ist die Bebauung mit 2 Doppelhaushälften oder einem Einfamilienhaus möglich. Laut Bebauungsplan ist auch der Anschluss mit 2 Revisionsschächten/Wasseranschlüssen vorgesehen (wegen den DHH). Der Bau der Revisionsschächte [D]wird[/D] wurde im Zuge der Erschliessung vorgenommen und kommt daher dem Grundstücksbesitzer günstiger. Nun muss ich (demnächst) für 2 Revisionsschächte zahlen (da ja 2 im Bauplan vorgesehen sind) obwohl ich für das EFH nur einen benötige. Nachdem ich dem Bauamt die Frage bzgl. der Revisionsschächte gestellt habe, erhielt ich eben die Antwort, dass 2 Schächte konzipiert wurden wegen der DHH Bebauung und alle Einbauten in die Privatgrundstücke ins jeweilige Eigentum übergehen. Des Weiteren erklärte mir der Bauamtsleiter, dass nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Betrag für den nicht genutzten Anschluss solange gestundet wird, bis er tatsächlich genutzt wird.

    Nun meine Fragen:
    - Die Fälligkeit für den 1 Revisionsschacht wird solange zurück gestellt, bis ich ihn brauche. Bedeutet das, dass wenn ich ein EFH baue, die Gemeinde auf den Kosten ewig sitzen bleibt? Geht der Revisionsschacht dann auch nicht in meinen Besitz über? Ist eine Stundung mit Zinsen verbunden?
    - Ist es rechtlich bindend, dass die Gemeinde so agiert, oder ein Entgegenkommen Ihrerseits mir gegenüber?
    - Vielleicht aus eigener Erfahrung, wie sehr wird in so einem Fall über einen im Dorf geredet? Ich möchte nicht in der Gemeinde bauen, und dann schon den Ruf versaut wissen (auch wenn es sich dann ungeniert leben lässt :e_smiley_brille02:)

    Bin schon gespannt auf eure Antworten.

    Auf jeden Fall schon mal vielen Dank. :28:

    Grüße

    Alex
     
  2. Julius

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    Wenn Du dort eh nur EIN EFH bauen wirst, dann teile dies dem Abwasserentsorger vorab mit, auf daß nur EIN Schacht erstellt werde!
     
  3. #3 Alex2203, 16.06.2015
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    Der Bau der Revisionsschächte wurde im Zuge der Erschliessung bereits vorgenommen.
     
  4. #4 Frau Maier, 16.06.2015
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    Steht doch schon im Text drin, menno... :motz
     
  5. #5 Alex2203, 16.06.2015
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    An wen ist das gerichtet?
     
  6. #6 Pruefhammer, 16.06.2015
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    mal genauer erklären: Du hast ein Grundstück erworben (von wem? privat oder Gemeinde) , das Grundstück wurde inkl. oder exkl. Erschliessung erworben? Bei Kauf war es schon erschlossen oder erst nach dem Kauf?
     
  7. #7 Alex2203, 17.06.2015
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    Ich habe ein Grundstück von der Gemeinde erworben. Zu dem Kaufzeitpunkt war das Ganze noch Ackerland. Das Grundstück wurde zu einem Preis x/m² erschlossen erworben. Allerdings war die Erschliessung exkl. Wasser und Kanalanschluss, Strom, Telefon. Die Gemeinde sagte mir, sie lassen Revisionsschacht und Wasser gleich mit reinlegen, da dies günstiger käme, als die Dinge im Nachhinein anzuschließen. Es ist so, dass beide Revisionsschächte in mein Eigentum übergehen werden. Zwei Revisionsschächte wurden gelegt, da das Grundstück mit einer DHH bebaut werden kann. Somit muss ich auch für beide zahlen (auch wenn ich nur einen nutze) oder?
     
  8. #8 toxicmolotow, 17.06.2015
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    Stundung heißt weder Verzicht, noch Aussetzung oder Pausierung oder sonst irgendetwas.

    Eine Stundung ist nur eine vertragliche (nachträgliche) Verschiebung des Zahlungszeitpunktes.

    In der Regel ist dies auch mit Zinsen veebunden, aber auch das ist eine Vereinbarung, bei der beide Parteien übereinkommen (können) müssen. Mangels Vereinbarung kann man auch auf gesetzliche Regelungen zurückgreifen.
     
  9. #9 dimitri, 17.06.2015
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    Wieviel soll der Rev. Schacht den kosten? Den, den unser BU erstellt hat kostet ca. 1500€.
    Ich würd den einfach kaufen und fertig.
     
  10. #10 Alex2203, 17.06.2015
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    Die Tendenz geht auch zum Kauf, auch wenn er danach ungenutzt bleibt. Rechnung habe ich noch keine, das Bauamt rechnet mit 2500-3500 Euro je Schacht. Ist das unverhältnismäßig hoch?
     
  11. oberh

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    Hi!

    Wieso etwas kaufen, was Du nicht brauchst?
    Ich tendiere hier eher zum Rückbau oder zur Absenkung!

    Das ist mal wieder ein Musterbeispiel für mangelnde Kommunikation.

    Hast Du dem Tiefbauamt mitgeteilt, dass Du nur ein EFH bauen möchtest?
    Ich wollte in meinem Vorgarten keinen "unnützen" Deckel sehen wollen.
     
  12. #12 Alex2203, 17.06.2015
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    Als ich das Grundstück erworben habe, war bereits die Erschliessung im Gange. Rückbau wird sicher nicht billig sein. Absenkung muss ich mal sehen ob da Ausgleichsringe drauf sind die man abnehmen kann. Weiss ich nun garnicht auswendig. Gibt es zufällig Gullideckel (in der gleichen Größe wie das Original) die dicht sind, sprich auf die ich Erde hauen kann. Denke nicht, dass ne stabile Folie drüberlegen ausreichen wird oder?
     
  13. #13 Svenson, 17.06.2015
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    Abwasser und Regenwasser getrennt oder Mischkanalisation?
     
  14. #14 Pruefhammer, 17.06.2015
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    ist hier auch oft so, dass erschlossen, aber ohne Strom/Wasser/Gas bis aufs Grundstück verkauft wird. Aber für Frischwasser, Gas, Strom und Telefon gibt es eine Pauschale, die immer fällig wird, egal wann und unter welchen Bedingungen angeschlossen wird. Beim Abwasser rechnen die hier auch nach Aufwand ab, da wäre die Erschliessung günstiger, wenn noch nicht ausgebaut ist. ABER: in jedem Fall benötigen die Deinen Auftrag d.h. auch Deine Unterschrift, wenn sie was ausführen wollen, was sie später Dir zur Zahlung vorlegen wollen. Gab es so eine Beauftragung?
     
  15. #15 Alex2203, 17.06.2015
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    Nicht in schriftlicher Form, sprich ich habe nichts unterschrieben. Es gab im Kaufvertrag lediglich den Passus, dass das Ganze nicht inkludiert ist im Kaufpreis. Es wurde mir lediglich per E-Mail mitgeteilt.
     
  16. #16 Alex2203, 17.06.2015
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    Ich bin mittlerweile so weit, dass ich den 2. Schacht wohl zahlen werde, um meine Ruhe zu haben und nicht ständig "negativ" in Erscheinung zu treten. Die sagen sich wohl eh schon, dass ich dauernd "Sonderwünsche" habe, da ich auch schon ne andere Dachform angefragt habe (welche so im Bauplan nicht vorgesehen ist) und die wurde mir auch genehmigt. Wer weiß, wozu es später noch gut ist.

    Wir will den 2. Revisionsschacht absenken und dann mit Erde überschütten. Leider sind keine Ausgleichsringe vorhanden. Ich würde gerne entweder den Schachtabdeckungsring abnehmen und mit einer Stahlplatte (diese runden Dinger aus Stahl, die auch auf der Baustelle als Fallschutz für die Schächte Verwendung finden, bis die Gullideckel drauf kommen oder einen besonders flachen Gullideckel einbauen. Hab da einen von Hydromaten.de gesehen, der nur 3,5 cm hoch ist, aber noch keine Ahnung woher ich den bekomme.
    Laut Bauamt muss sichergestellt sein, dass eine Einschwemmung von Boden bei der Absenkung und Überschüttung ausgeschlossen ist. Wenn ich nun so einen Eisendeckel draufmache (wo bekomme ich sowas eigentlich her) und diesen mit einer Plane überdecke (damit ja kein Erdreich in den Schacht fällt) sollte dies doch eigentlich gehen oder? Ich habe dann 12,5 cm Spielraum um diesen mit Erde zu überschütten und Gras über die Sache wachsen zu lassen.

    Wo bekomme ich so einen Deckelring denn am Besten los? Jemand eine Idee?
     
  17. #17 user813, 18.06.2015
    user813

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    Ich erkenne hier an sich gar kein so rechtes Problem. Wenn Du nur ein EFH baust, dann wird es nur einen Anschluss geben und der 2. Schacht wird eben nicht genutzt. Wenn dann irgendein Nachfolger von Dir da mal ein DH draufstellt und der Schacht dann doch mal genutzt wird, dann werden eben erst dann die Gebühren dafür fällig. Aber das wird dich eher nicht betreffen.

    Den nicht genutzte Schacht würde ich mit nem flacheren Konus oder einem flachen Deckel versehen und die normale Abdeckung mit mehrlagiger Folie oben drauf einbauen. Erde drüber und im wahrsten Sinne des Wortes Gras über die Sache wachsen lassen. Teile für Schächte hat jeder Baustoffhändler.
    Grüße
     
  18. #18 stockstadt, 18.06.2015
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    Hallo,

    damit ist die Sache doch geklärt.
    Das Thema nicht mehr anpacken und ansprechen .. dann passiert auch nichts.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lege das Geld auf ein Sparbuch und wenn dann noch nicht in Rechnung gestellt ........ bezahle in 20 Jahren deinen Kindern oder Enkeln davon den Führerschein.

    LG
     
Thema: Stundung Revisionsschacht (Wie ist die rechtliche Lage?)
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