Mängel Sektional-Garagentor

Diskutiere Mängel Sektional-Garagentor im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen: Ende letzten Jahres wurde in meiner neuen Garage ein Sektionaltor eingebaut, welches ich in...

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  1. #1 Gast70810, 16.06.2015
    Gast70810

    Gast70810 Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Ende letzten Jahres wurde in meiner neuen Garage ein Sektionaltor eingebaut, welches ich in einem Fachbetrieb bei uns in der Gegend bestellt habe.
    Eingebaut wurde es allerdings von einem Subunternehmer.
    Nach dem Einbau des Tores viel mir sofort auf, dass der Lack an der obersten Sicke beschädigt war. Dies teilte ich dem Unternehmen sofort mit und erhielt die Info, dass eine neue Sicke bestellt würde.

    Nach ca. 8 Wochen wurde die neue Sicke eingebaut....auch hier wieder Lackfehler. Nun teilte mir das Unternehmen mit, dass nun die Lackfehler ausgebessert werden sollen.
    Dieses Mal, besuchte mich bei dem vereinbarten Termin ein Servicetechniker des Garagentor-Herstellers.

    Er sagte mir, dass er den Lackschaden ausbessern könnte, man dieses allerdings sehen würde.

    Sind hier ggf. Fachleute die beurteilen können, ob diese Vorgehensweise üblich ist? Habe ich als Kunde nicht das Recht auf eine neue Sicke, auf wenn dies dann die Dritte wäre?

    Bisher wurde keine Rechnung für die o.g. Leistungen bezahlt.

    Danke im Voraus.
     
  2. #2 Gast23627, 16.06.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wegen eines "Lackfehlers" in einer "Sicke" bezahlen Sie die Rechnung nicht? Soso.

    Weiter hat der Unternehmer den "Lackfehler" so auszubessern wie er es für richtig hält.

    Und wenn Sie von "Recht" reden, der Unternehmer hat das Recht auf Bezahlung seiner Leistung und Sie nur das "Recht" auf eine Einbehalt höchstens in Höhe der doppelten Nachbesserungskosten.

    Und noch ein Hinweis, sollte man nach einer erfolgten Ausbesserung des "Lackfehlers" noch Spuren der Ausbesserung sehen können haben Sie das "Recht" auf eine Minderung deren Betrag ich mal nach meiner Glaskugel so in etwa zweistellig sehe.
     
  3. #3 Gast036816, 16.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bezahl die rechnung und behalte für die ausbesserung einen angemessenen betrag - 200 € - ein, die du dann bezahlst, wenn die ausbesserung erfolgt ist.

    hinzunehmende unregelmäßigkeiten an einem bauteil gelten auch für dich! dazu gehört ein ausgebesserter lackschaden, den du wahrscheinlich aus 2 m entfernung nicht mehr siehst.
     
  4. #4 Gast70810, 16.06.2015
    Gast70810

    Gast70810 Gast

    Bezahlt wurde die Rechnung nicht, da wegen des aufgeführten Sachverhaltes bis dato von dem Unternehmen noch keine Rechnung ausgestellt wurde.

    Wer schätzt denn die Wertminderung des nachgebesserten Bauteiles ein?
     
  5. #5 Gast036816, 16.06.2015
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    Gast036816 Gast

    ein sachverständiger, dessen honorar fällt aber höher als der minderungsbetrag aus.
     
  6. #6 Gast23627, 16.06.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    So ist es!
     
  7. #7 Gast70810, 25.07.2015
    Gast70810

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    Hallo,

    ich habe nochmal eine Frage zum o.g. Thema.

    Nun hat ein Techniker zum zweiten Mal mein Garagentor versucht korrekt einzustellen. Nach einer Stunde, gab es wieder die selben Probleme.

    Zudem wurden diverse Lackfehler ausgebessert...muss ich dies wirklich so hinnehmen?? (Siehe Foto)
    Den Anhang 51816 betrachten Den Anhang 51816 betrachten
     
  8. #8 Gast56083, 25.07.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Lies dir mal durch, wie man optische Mängel beurteilt und aus welchem Betrachtungsabstand dies geschieht.
    Hier kann ich mir gut vorstellen, dass es nicht mal eine Wertminderung darstellt.
     
  9. #9 mastehr, 25.07.2015
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    Halte mal bitte einen Vergleich zur Größenvorstellung ins Bild. Also einen Maßstab oder eine Euro-Münze, damit man beurteilen kann, wie groß der Schaden wirklich ist.
     
  10. #10 Gast036816, 25.07.2015
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    Gast036816 Gast

    wenn du mit der lupe suchst und im makr-modus fotografierst, wirst du immer etwas finden. betrachte die farbkorrektur aus 1 m und 2 m entfernung, was siehst du dann noch?
     
  11. #11 rechter Winkel, 25.07.2015
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    Ist das Innen oder Außen?
     
  12. #12 zille1976, 25.07.2015
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    Ein wenig dürftig nicht wahr?

    Wäre nicht eine Entschuldigung beim TE angebracht, weil ihre unterschwelligen Vorwürfe, er würde den Rechnungsbetrag absichtlich zurückhalten, sich als grandios haltlos herausgetellt haben?

    Aber ist ja typisch für das BEF. Erstmal draufhauen und dann nach Erklärungen fragen.
     
  13. #13 Gast036816, 25.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zille - du willst einfach nur stänkern. deine unterstellung ist an den haaren herbeigezogen. entschuldigen muss sich der TE, weil er wegen pingeligkeiten die komplette vergütung zurück behalten hat. die darstellung von JSch ist richtig.

    lass einfach deine finger von den tasten, wenn du keinen durchblick hast - und denk dran, die rote karte wird für dich extra griffbereit gehalten.
     
  14. #14 zille1976, 25.07.2015
    zille1976

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    Lesen hilft:

    Somit wäre jetzt eine Entschuldigung von euch beiden angebracht!
     
  15. #15 Gast943916, 25.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    die Begründung hätte man auch gleich mitliefern können, so muss ja ein falscher Eindruck entstehen...

    nö, nur für manche Kommentatoren
     
  16. #16 Gast036816, 25.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wenn du den sachverhalt in der richtigen reihenfolge liest #1 und #2, musst du dich bei Herrn Schrage entschuldigen!
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Sollte er auch dazu angehalten werden. Die Stänkereien von Laien gegen die Experten nehmen Überhand, so schreiben bald nur noch Halbwissende und geben dabei jedem TE uneingeschränkt recht. So weit sollte es nicht kommen.
     
  18. #18 zille1976, 25.07.2015
    zille1976

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    Darum geht es nicht.

    Es geht um die Art und Weise wie einem TE hier ziemlich oft gegenübergetreten wird: meist mit einer ungesunden Portion Arroganz.

    Der TE beschreibt sein Problem und ohne sich ertmal genauer zu informieren wird auf den TE unterschwellig eingeprügelt er wäre Zechpreller.

    Ich denke sowas muss nicht sein. Man kann auch antworten ohne dem TE sofort ein Fehlverhalten vorzuwerfen, oder?
     
  19. #19 zille1976, 25.07.2015
    zille1976

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    Was hat es mit Expertenwissen zu tun, wenn ein TE direkt in der ersten Antwort angegriffen wird?
     
  20. #20 Gast036816, 25.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wo wurde der TE denn angegriffen?
     
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