Vorgehensweise bei nachträglich festgestelltem Mangel

Diskutiere Vorgehensweise bei nachträglich festgestelltem Mangel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, wir haben vor einem Jahr ein Haus von einem Rentner Ehepaar gekauft. Dieses Haus ist 10 Jahre alt und wurde als Holzständer...

  1. #1 oger2014, 17.06.2015
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    Hallo Bauexperten,

    wir haben vor einem Jahr ein Haus von einem Rentner Ehepaar gekauft. Dieses Haus ist 10 Jahre alt und wurde als Holzständer errichtet. Nun hat uns ein Bekannter auf einen eventuellen Mangel in der Statik aufmerksam gemacht. Die Heizungsanlage inkl. Speicher (1200 liter) befindet sich auf dem Dachboden, schon seid dem Errichten des Hauses. Seiner Meinung nach sei der Aufbau des Dachbodens nicht dafür gedacht, sondern nur zum Begehen. Nach ein wenig Recherche ergab eine Berechnung mit dem Online Berechnugsprogramm Eurocode Statik eine maximale Belastbarkeit von 200 kg/qm. Natürlich ist das nur sehr grob gerechnet.
    Von dem Haus gibt es ansonsten keine Statikberechnung.

    Was würdet ihr da machen? Ich meine das ganze steht seid 10 Jahren und es ist mit bloßem Auge keine Verformung zu erkennen. Sollte ich einen Architekten kontaktieren? So eine Berechnung wird wahrscheinlich mehrere Tausend Euro kosten, oder? Und sollte wirklich ein Mangel in der Statik festgestellt werden, kann ich dann überhaupt von irgendwem etwas einfordern? Ich gehe schwer davon aus dass das Rentner Ehepaar das nicht arglistig verschwiegen hat sondern einfach nicht darauf aufmerksam wurden.

    Dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann ist mir klar, jedoch habe ich bisher als fleißiger Forums-Mitleser viele hochwertige Kommentare gelesen, und hoffe einfach dass der ein oder andere seine Erfahrungen hier teilen kann.

    Mir ist auch klar dass wahrscheinlich bei einer Besichtigung mit einem Gutachter vor dem Kauf der eventuelle Mangel aufgefallen wäre, dies haben wir leiser versäumt.

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  2. #2 lastdrop, 17.06.2015
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    Ich sehe im Moment nicht, dass ein Mangel festgestellt wäre. Vielleicht wurde die Decke dafür ausgelegt.

    1.200l ist natürlich viel. Ich würde mal Hausersteller nach der Statik fragen, vielleicht kriegst du die ja noch.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 17.06.2015
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    Ob technisch was gemacht werden sollte, kann ich nicht sagen. Aber zur rechtlichen Seite schätzt du die Sache schon richtig ein.

    Ihr werden im Kaufvertrag sicher einen Gewährleistungsausschluss haben (vorsorglich checken!). Wenn dem so ist, habt ihr nur dann Ansprüche, wenn dieser Ausschluss unwirksam ist (eher selten), oder wenn die Verkäufer den Mangel (wenn es denn einer ist) kannten und ihn arglistig verschwiegen. Dafür gibt es indes keine Anhaltspunkte.
     
  4. #4 manivi157, 17.06.2015
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    Na dann lassen wir mal ein paar Fakten sprechen:
    - Abgehängter Kehlbalken mit M12er Bolzen an der Mittelpfette festgeschraubt (so wie hier gezeigt, http://de.blog.dietrichs.com/2012/04/verbindungsmittel-und-durchmesser/, Bild 3 von 5)
    - Querschnitt der Balken 20 cm x 10 cm
    - Abstand der Kehlbalken zueinander 65 cm
    - Abstand der Mittelpfetten zueinander 4,00 Meter, also Spannweite der Kehlbalken. Die 1200 Liter stehen in der Mitte.

    Wenn ich das ganze jetzt hier eingebe
    http://www.eurocode-statik-online.de/flaeche.php (ich hoffe der Link ist erlaubt)
    dann kommen beunruhigende Sachen heraus...
     
  5. #5 oger2014, 17.06.2015
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    @ manivi: Danke für die überschlägige Berechnung, ganz stimmen die Annahmen nicht aber ich denke die Belastung dürfte sich irgendwo da einpendeln.

    @ Ralf: Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, außer bei Arglistigkeit.

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  6. #6 oger2014, 21.06.2015
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    Ich habe jetzt mal selber ein bisschen rumgerechnet, nach dem Rechnebeispiel auf dieser Seite:
    http://www.kvh.eu/konstruktionbemes...emessung/berechnungsbeispiel-holzbalkendecke/
    Wie ist denn die Last des 1200 Liter Speichers anzusehen? Das entspricht ja nicht genau dem Lastfall der da behandelt wird. Ich habe ja einmal eine Streckenlast, also die des Balkens. Und die Last des Speichers, diese wirkt aber nicht als Streckenlast, sondern als Belastung in der Mitte. Wenn der jetzt auf einem Brett mit 1 m x 1 m steht, kann ich davon ausgehen dass ich dann eine Belastung von 12kN / m² habe, oder verteilt sich die Last evtl. doch über die Hozbretter die auf den Kehlbalken liegen auf noch weiter auf eine noch größere Fläche?
     
  7. #7 Bitumen Mine, 26.06.2015
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    Ihnen Arglist nachzuweisen wird schwer werden.
    Ich vermute mal das Rentner Ehepaar hat das Haus damals bauen lassen.

    Ich vermute das vorher ein kleiner Speicher 150-300l
    verbaut war.
    Die Rentner haben vieleicht nachträglich eine Solaranlage für Warmwasser und zur Heizungsunterstützung einbauen lassen.

    Ob da vorher eine neue Berechnung gemacht wurde ?
    Der Heizungsbauer hätte sich dann aber auch hinterfragen müssen ob so ein 1200 l zulässig ist.

    Wurde das aber wirklich schon so von Anfang an geplant.
    Dann wird der Statiker das wohl in seine Berechnung bedacht haben.

    Ich sehe hier keine Arglist der Rentner.
    Einfach mal bei den Rentner nachfragen.
     
  8. Jan81

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    Wofür benötigt man eigentlich diese 1200l? Was für Heizung habt ihr?
     
  9. R.B.

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    Arglist kannst Du abhaken. Die Verkäufer werden sagen, dass sie davon nichts gewusst haben, weil alle Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt wurden. Als Laie interessiert man sich nicht für solche technischen Details. Das ist glaubwürdig und schon ist das Thema vom Tisch.

    Anstatt mit irgendwelchen online-tools zu spielen, die Deinen Fall sowieso nicht berücksichtigen, und bei denen sehr wahrscheinlich ist, dass Du gar nicht in der Lage die wichtigen Details einzugeben, solltest Du einfach mal einen Statiker fragen. Dem die Daten geben, ein paar Scheine in die Hand drücken, und rechnen lassen. Dann kann er auch gleich eine Lösungsmöglichkeit ausarbeiten falls, was wahrscheinlich ist, die Decke für diese Last nicht geeignet sein sollte.
     
  10. Julius

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    Geh doch erst einmal zur Baubehörde!
    Für ein lediglich 10 Jahre altes Haus sollten dort die zugehörigen Unterlagen vorliegen.
    Dann sieht man weiter.
     
  11. #11 oger2014, 27.06.2015
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    Also der Speicher ist definitiv schon von Anfang an drin gewesen, und wurde laut Auskunft der Vorbesitzer angeblich eingeplant. Eine Statikberechnung hierzu gibt es nicht. Es liegt auch nichts dergleichen beim Bauamt vor.

    Der Speicher wird gebraucht um die Energier die von den Solarpanels aufgenommen wird, zu Speichern. Je mehr Wasser man hat umso mehr Wärme kann man speichern.

    Was wird mich denn so eine Berechnung von einem Statiker ca. kosten?
     
  12. rodopp

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    Ist es nicht PFLICHT, der Baubehörde die statischen Unterlagen vor dem Bau zu übergeben?
     
  13. #13 Gast036816, 27.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nicht in jedem bundesland und dann bei bestimmten gebäudeklassen.
     
  14. #14 Inkognito, 27.06.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Gegenrechnen lassen und ggfs. verstärken. Das wird ein paar hundert € kosten.
    Kann man alternativ den Speicher nicht auch im Keller aufstellen? Das ist vielleicht billiger.

    Die Statik würde ich versuchen vom Vorbesitzer zu bekommen, da muss doch was vorliegen, im Notfall vielleicht bei der Firma die es gebaut hat nachhaken.
     
  15. #15 oger2014, 28.06.2015
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    Den Speicher in den Keller stellen, wäre eine Alternative an die wir auch schon gedacht haben. Oder evtl. den vorhandenen Speicher durch zwei Speicher ersetzen. Dadurch halbiert sich auch schon wieder die Last/Fläche. Die Statik lasse ich auf jeden Fall gegenrechnen.
    An die Architekten/Bauingenieure/Statiker hier: Mit welchen Kosten sollte ich rechnen? Ich habe gerade gar keine Ahnung ob das mit 500 Euro oder mit 2500 Euro getan ist. Ich will nur eine Hausnummer, dass ich unsere Haushaltskasse auf diese, leider nicht vorgesehenen Kosten vorbereiten kann.

    Ach ja, und wie schon gesagt, Vorbesitzer wissen von nix, im Bauamt liegt nichts dergleichen vor, und der Erbauer existiert nicht mehr :-(
     
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