Sicherung von Gruben die nicht betreten werden

Diskutiere Sicherung von Gruben die nicht betreten werden im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Bei unserem Amts-Neubau vor einigen Jahren wurden riesige Bohrlöcher für die Rückverankerungen und für die Bohrpfähle der Gründung gebohrt. Die...

  1. rose24

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    Bei unserem Amts-Neubau vor einigen Jahren wurden riesige Bohrlöcher für die Rückverankerungen und für die Bohrpfähle der Gründung gebohrt. Die Firma hat nachts immer den Bohrer im Loch geparkt...
    Wäre da jemand hineingefallen, den hätte man nie mehr gefunden! :yikes :yikes :yikes
     
  2. R.B.

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    da gibt es ein Merkblatt von der BG wenn ich mich richtig erinnere. Da wird dann sogar eine Abdeckung empfohlen. Das Merkblatt behandelt aber Bohrungen in die man einsteigen kann.

    Aber wie oben schon geschrieben, Bohrloch mit 20cm oder Baugrube, das sind zweierlei Paar Stiefel.
     
  3. rose24

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    Die Bohrlöcher, die ich meine, waren nicht dafür gedacht hineinzusteigen. Aber man hätte hineinfallen können und dann wäre es da unten sehr eng geworden. Lange hätte das niemand ausgehalten. Hier wäre sicher eine Abdeckung angezeigt gewesen.
     
  4. #24 RMartin, 22.06.2015
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    rose24: Generell müssen Öffnungen oder Vertiefungen in Verkehrs- oder Arbeitsbereichen gegen Hineintreten, Durchfallen, etc. angemessen geschützt werden.
    Das hat direkt mit dem Thema bzw. DIN 4124 nichts zu tun.
    Aber klar, kann natürlich gerne im Zusammenhang mal erwähnt werden, dass auch bei Bohrlöchern entspr. Sicherheiten gem. UVVs gelten müssen.
     
  5. rose24

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    Klar - ist doch selbstverständlich. Ich wollte auch nichts anderes sagen. Es gibt schließlich auch noch so etwas wie eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
     
  6. #26 OLger MD, 23.06.2015
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    Die Bohrung mit 20cm Durchmesser stellt eine andere Gefahr dar, als die mit 200cm Durchmesser. Anderes Formblatt. "Verkehrswege aus Baustellen" o.s.ä. , Abschnitt: Stolpern, Fallen, Hängenbleiben....
    Für solche Fälle gibt es ja die Formulare für die Gefährdungsbeurteilung und den SiGe-Plan, damit auch Sonderfälle erfasst werden. Hier muss der Planer (SiGe-Plan) und der Bauleiter/Baustellenleiter, als Verantwortlicher für die Sicherheit auf der Baustelle, aktiv werden und ggf. Maßnahmen ergreifen.
     
  7. Hfrik

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    @ RMartin: Danke für das Zitat, das wird bei sämtlichen Erläuterungen und Auslegungen zur DIN 4124 immer weggelassen, nd Normen sind leider nicht für jeden der sie braucht so frei erhältlich....
    Bezüglich Bohrloch - zumindest bei kleineren Bohungen wird sich die Vorntersuchung auf ein Studium der bekannten Geologie beschränken müssen, denn sonst beist sich die KAtze in den schwanz - für eine genaue erkndung bräuchte der Geologe wieder ein Bohrloch in der selben Tiefe wie das Bohrloch für das er erkundet, mit identischem standichterheitsproblem (oder auch nicht bei klein genugem Drchmesser)
    Aus dem zitierten Geltungsbereich würde ich schliessen, dass die Schreiber der DIN 4124 wirklich nr Gruben im Auge hatten in denen sich PErsonen aufhalten müssen, um Keller, Tunnel, Leitungen zu bauen. Für die Sicherung der Personen neben der Grube wäre dann ein Analogschluss aus der DIN notwendig, um das durchzuführen was zur Sicherung der PErsonen notwendig ist - Abdecken / Abschranken offener Löcher inklusive.
     
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