Grundbucheintragung von Eigenkapitalanteilen (verheiratet)

Diskutiere Grundbucheintragung von Eigenkapitalanteilen (verheiratet) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zum Zeitpunkt der Heirat hat meine Frau ca. 65.000€ in die Ehe gebracht. Ich nichts. Anläßlich des Haustraums haben wir unser Geld...

  1. Aloa81

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    Hallo,

    zum Zeitpunkt der Heirat hat meine Frau ca. 65.000€ in die Ehe gebracht. Ich nichts.

    Anläßlich des Haustraums haben wir unser Geld auf einem gemeinsamen Konto angesammelt. Aktueller Kontostand: 90.000€

    Anläßlich des Grundstückskauf bekommen wir noch Geld geschenkt:
    Von meinen Eltern: 40.000€
    Von ihren Eltern: 20.000€

    Das Grundstück kostet 140.000€ + Nebenkosten von ca. 10.000€

    Wie macht man nun am fairsten die Grundbucheintragung: Wir beide als Eigentümer aber Eigenkapitalanteile wie folgt:
    Sie 92.500€, ich 47.500€ --> 2/3 sie, 1/3 ich?

    Oder anders?

    Liebe Grüße
    Christoph
     
  2. #2 Gurkensalat, 18.06.2015
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    Soll ihr dann auch zu 2/3 das Haus gehören?
     
  3. R.B.

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    Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag?
    Schenkung der Eltern an das jeweilige Kind? oder an beide?
    Wie teuer soll das Haus werden das auf dem Grundstück entstehen soll?
     
  4. Aloa81

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    Zugewinngemeinschaft.
    meine Mutter hat das Geld einfach auf unser gemeinsames Tagesgeldkonto überwiesen. Ihre Eltern haben das Geld auf ihr Girokonto überwiesen. Schriftlich ist nichts festgelegt. Sollte man das?

    Das Haus wird vermutlich zwischen 350.000 und 400.000 kosten
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ob man das sollte, das ist die Frage. Wenn es später zu einem Streit kommen sollte, dann zeigt die Erfahrung, dass man vorher lieber zuviel als zuwenig schriftlich fixiert hätte.

    Hintergrund: Wenn es sich einfach um eine Schenkung für "irgendwas" handelt, könnte es der Summe nach auch für die "normale Lebenshaltung" gedacht sein, sprich es wäre beim Zugewinnausgleich wie ein Einkommen zu behandeln. War die Schenkung jedoch für einen bestimmten Zweck bestimmt und/oder die Schenkung wurde in Hinblick auf ein späteres Erbe gemacht, dann zählt diese quasi zum Anfangsvermögen das derjenige in die Ehe mit eingebracht hat. Die Schenkung würde also bei der Ermittlung des Zugewinns wie das Anfangsvermögen oder ein Erbe in Abzug gebracht.

    Wenn ich den zu erwartenden Wert des Gebäudes betrachte, und unterstelle, dass dieser "Kredit" aus dem gemeinsamen Einkommen bezahlt wird, dann sehe ich jetzt keinen Grund warum man im Grundbuch eine Aufteilung 2/3 zu 1/3 vornehmen sollte. Wenn schon dann eher 4/9 zu 5/9 oder so in der Richtung, je nachdem wie genau man das machen möchte.

    Ich würde mir an Eurer Stelle mal überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt oder Notar zu "kaufen". Die haben Erfahrung mit solchen "Fällen" und kennen auch die Rechtslage.
     
  6. #6 Norderstedter, 19.06.2015
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    Beratung beim Notar ist, zumindest in Hamburg (vermutlich aber auch anderswo) und wenn es um die Vorbereitung von z.B. einem Ehevertrag geht, kostenfrei
     
  7. R.B.

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    und selbst wenn man ein paar Euro bezahlen muss, ist das angesichts der Beträge um die es geht, auch akzeptabel.
     
  8. #8 stockstadt, 19.06.2015
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    Hallo,

    so richtig verstehe ich die Frage nicht .. bzw. ich habe kein Verständnis dafür.

    Ihr seid verheiratet und plant ein gemeinsames Haus mit über 500000,- Bausumme und wollt rund "popelige" 40000,- getrennt wissen???
    Diese Unterschiede sollte eine Ehe (bzw. der "reichere" Ehepartner) durchaus aushalten können ... wenn nicht solltet ihr eure Ehe überdenken


    Sollte es aber doch irgendwann mal zur Scheidung (event. mit Rosenkrieg) kommen, dann löst sich das über die Zugewinnberechnung sowieso wieder auf

    LG
     
  9. #9 dimitri, 19.06.2015
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    Seh ich auch so. Entweder man macht das vorher per Ehevertrag oder man ist eben in einer Zugewinngemeinschaft.
     
  10. #10 Kater432, 19.06.2015
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    Wir haben dbzgl. überhaupt nichts im Grundbuch eingetragen. Gebaut wurde ca. 3 Jahre nach der Hochzeit. Bei der Hochzeit habe ich (belegbar durch Kontoauszüge) >200.000€ für das Haus beigesteuert. Die andere bessere Hälfte hatte 'nur' 50.000.
     
  11. #11 Villert, 22.06.2015
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    wenn ihr es ganz sauber machen wollt, baut doch ein ZFH mit 2 Wohneinheiten. Und jeder finanziert seine WE selbst. Der gemeinsame Flur zwischen euren Wohneinheiten wird dann Gemeinschafteigentum. Jeder hat ein Grundbuch, eine eigenen finanzierung und eigene Schulden. Entspannte Scheidung ist gerantiert
     
  12. #12 baufibemu, 01.07.2015
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    Man kann die Besitzverhältnisse schon so ins Grundbuch eintragen. 2/3 zu 1/3. Dies hat aber meines Wissens nichts mit einer Scheidung und der Aufteilung zu tun. Bei der Eintragung ins Grundbuch ist nur geklärt, wem was zu welchen Anteilen gehört. Bei einer Scheidung jedoch wird der Zugewinn während der Ehe ausgeglichen. Oder auch der Verlust des anderen Partners, wenn man so will.
     
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