"EU greift Privilegien von Architekten und Steuerberatern an"

Diskutiere "EU greift Privilegien von Architekten und Steuerberatern an" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/freie-berufe-eu-greift-privilegien-von-architekten-und-steuerberatern-an-13654763.html

  1. Roth

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  2. Jan81

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    Naja vielleicht haben alle Glück und die EU gibt es bis dahin nicht mehr :mauer
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich bin ja auch kein Freund von Gebührenordnungen, aber ob es ohne wirklich besser wird? Da habe selbst ich meine Zweifel.
    Es wird dann wohl darauf hinauslaufen, dass derjenige der es sich leisten kann, auch alle Leistungen bekommt, und wer es sich nicht leisten kann, der......kriegt bei den Architekten halt "Planung light", und bei den Steuerberatern die EkSt. Erklärung "light". Oder glaubt ernsthaft jemand daran, dass man dann die gleichen Leistungen zum halben Preis bekommt?

    Die Gebührenordnung ist ja nicht nur ein Recht für den Freiberufler sondern auch eine Pflicht. Er muss die festgelegten Leistungen auch erbringen. Betrachtet man, auch hier im Forum, wie naiv viele Bauherren an die Sache rangehen, dann ist diese Gebührenordnung, mit den festgelegten Leistungen, einer der wenigen Notanker an dem sie sich später festhalten können. Sie wissen doch meist gar nicht welche Leistungen sie wirklich brauchen und was sie vereinbaren, Hauptsache es gibt einen "Plan". Der Wille sich externen Sachverstand für Vertragsprüfungen zu holen ist bekanntermaßen auch gering ausgeprägt. Dann kommt es eben so wie es kommen muss. Wer dann den Kürzeren zieht dürfte wohl klar sein.

    Ich wäre sofort dafür, dass alle Gebührenordnungen abgeschafft werden. Ob es dadurch für die "Kunden" wirklich besser wird? Da mache ich mal ein ganz dickes ?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2015
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    Die einzigen, die davon profitieren werden, sind die, deren Gebührenordnung (noch) nicht auf der Abschlussliste steht - die Anwälte!
    Und das dann in vielen Fällen dreimal!

    Zum ersten Mal, wenn sie den Kolleginnen und Kollegen die Verträge so ausarbeiten, dass sie für X% Honorar auch nur X% Leistung erbringen müssen, und dann zwei Anwälte (AG und Architekt), wenn der Kunde merkt, dass sich seine Hoffnung, zum halben Preis die volle Leistung zu bekommen, nicht erfüllt.

    Und die Haftpflichversicherer werden auch zuschlagen, weil ducrh die geringeren Leistungen auch weniger Leistung mit mehr Mängelrisiko zu Stande kommt.

    Unterm Strich zahlt der Verbraucher relativ gesehen mehr als vorher, weil diese Kosten dann ja eingepreist werden!
     
  5. #5 Frau Maier, 21.06.2015
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    Wenn die EU Gebührenordnungen angreift, dann alle. Also auch die der Anwälte, sonst wäre es eine Ungerechtigkeit, wenn die einen es dürfen, die anderen nicht.

    Wir veramerikanisieren immer mehr. Immer mehr Bereiche werden immer freier und unterliegen nur noch dem freien Markt. Dann können wir auch noch die Kammerpflichten abschaffen und wir sind ganz frei...
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    einerseits verstehen viele nicht, warum bei den bapperlklebern
    4 haftungsminierte [d]baustellentermine[/d] audits 3000 euro kosten,
    das wird aber geschluckt - andererseits empfinden genau diejenigen
    12- oder 1500 euro als honorar für haftende (!) freiberufler als viiiiel
    zu hoch.
    is doch klar, wo die reise, nicht nur für architekten und ingenieure,
    sondern auch für bauherren, hingeht: wenn endlich die lästigen
    freiberufler ausgemerzt (nett ;) ) sind, sind die im grossen stil
    haftungsbeschränkten und perfekt durchorganisierten grossen am zug.
     
  7. #7 Frau Maier, 21.06.2015
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    Mehr Wettbewerb bedeutet auch mehr Verantwortung für den Verbraucher. Den Schutz den der Häuslebauer durch die derzeitigen Regelungen hat, dürfte er dann nicht mehr haben, weil einige mit der Honorarordnung verknüpft sind. Nachbesserung nur noch gegen Bares. Mehr Aufsicht damit nix auf dem Bau passiert, nur noch gegen Bares. Individuelle Planung, nur gegen viel Bares, ansonsten nur Pläne aus der Schublade. Die BT nutzen schon viel aus, was wird erst wenn Zwänge fallen?

    Eine Neuordnung wird mal wieder von den Anwälten der Industrie geschrieben, wie in den letzten 20 Jahren üblich... Was das bedeutet kann sich jeder selbst ausdenken. Große Planungsbüros machen den Reibach, die Kleinen scheitern an den für Kleine unzumutbaren Bedingungen.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    abgesehen von der frage, ob ein leben ohne hoai noch
    lebenswert sein kann :p .. in der eu kann so ein thema schon
    mal auftauchen - in frankreich bspw. sind haftungsfragen
    und prüfverfahren im bauwesen ganz anders geregelt als
    in D.

    die dt. hoai ist nicht ergebnis einer klüngelwirtschaft (das
    könnte man fast meinen, wenn die hoai von leuten aus
    der fast.drei.prozent-riege verteidgt wird), sondern das
    ist eine "tarif"regelung, bei deren herstellung der stärkste
    dt. AG und die AN-vertreter gegenübergesessen sind.
    die ausgehandelten vorteile für diesen AG werden kaum
    zur disposition gestellt werden, weil ohne regelungen
    endloses theater von vorne losgehen würde.
    die gültigkeit für den häuslesektor gilt nachlaufend.
     
  9. #9 zille1976, 21.06.2015
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    Prinzipiell ist ja gegen mehr Wettbewerb nichts einzuwenden. Der Spruch "Konkurrenz belebt das Geschäft" ist ja nicht ganz falsch.

    Ob es am Ende für den Endverbraucher besser wird, wer weis das schon. Vielleicht ist es ja dann wirklich so, dass große Planungsbüros den Markt unter sich aufteilen und der Architekt von nebenan wird nach und nach verdrängt. Wäre nicht die erste Berufsgruppe die Opfer der Globalisierung wird. Shit happens.

    Eins ist sicher: Nach einer Phase des Durcheinanders (ich rechne mal mit 5 bis 10 Jahren) wird sich am Ende die Qualität durchsetzen. Wie in vielen anderen Bereichen davor auch schon.

    Nachdem der Arbeitsmarkt im unteren Drittel durchlüftet wurde, Maßnahmen wie Hartz4, Lohndumping und Leiharbeit ihren Job erfüllt haben, das Geld weiter von Unten nach Oben zu verteilen, geht es nun den nächsten Berufsgruppen an den Kragen. Es wird sicher nicht bei den Architekten bleiben, soviel ist sicher.

    Willkommen im Kapitalismus liebe Freiberufler :D
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2015
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    Zille, laber hier nichjt rum, bring Deine Beweise bei der Wärmedämmung bei!
     
  11. #11 Bauliesl, 22.06.2015
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    Meine Herren, ich bin ja eigentlich eher eine von der gelassenen Sorte. Aber Deine völlig unqualifizierten Stammtischparolen sind fast nicht auszuhalten. Ich versuche mal, Dir zu gute zu halten, dass Du keine Ahnung hast, wovon Du sprichst.
     
  12. #12 Der Bauamateur, 22.06.2015
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    Ich sehe das gelassen, da ich gar nicht so viele Endverbraucher als Mandanten habe; wer es als Arbeitnehmer einfach und billig will, der kann schon heute zum Lohnsteuerhilfeverein und sich dort helfen lassen. Und wenn man an einen vernünftigen Mitarbeiter gerät, ist das i.d.R. auch für komplikationsarme Konstellationen ausreichend. Auf der Unternehmensseite muss ich mich schon heute im Wettbewerb gegen freie Buchhalter, Lohnrechner und andere durchsetzen und das trotz höherer Preise.
    Insgesamt würde ich es dann aber auch befürworten, dass sich die standesrechtlichen Beschränkungen und das Berufsrecht allgemein gelockert wird, insbesondere was die gewerbliche Tätigkeit und die Haftungsbeschränkungen betrifft, und ich dann eben auch gut dagegen halten kann.

    Für Architekten hieße das, dass man es Ihnen auch nicht verwehren dürfte je nach Belieben und Kunde mal als GÜ, mal als Planer, Bauträger, GU oder sonst irgendwie Ihre Leistungen zu verkaufen. Für einige könnte das durchaus lukrativ sein, denn der Leistungs- und Haftungsumfang dürfte dann nämlich bei cleverer Gestaltung deutlich eingedampft werden. Der Rest dürfte sich allerdings auf schwere Zeiten einstellen. Denn für Architekten sieht der Markt nun mal ganz anders aus als für Steuerberater: erstens ist der Anteil der Endverbraucher bei den kleinen Objekten deutlich höher, d.h. es trifft vor allem die kleineren Büros und Einzelkämpfer, zudem hat man schlecht die Möglichkeit sich durch Qualität, gute Betreuung etc. einen festen Kundenstamm aufzubauen. Natürlich kann man sich einen guten Ruf erarbeiten, aber die Billigheimer, die dann mit Architekt "light" auf die Nase fallen, werden trotzdem kein zweites Haus bauen.
    Ein guter Teil meiner Neuzugänge rührt aus Mandanten bei denen durch Betriebsprüfungen, Zoll etc. die Fehler von Vorberatern auffliegen oder die einfach mit der Betreuung unzufrieden sind: Durch das Dauermandat kann sich Qualität einfach besser durchsetzen und das haben Architekten i.d.R. nicht, da es sich zum großen Teil um Einmalgeschäft handelt.

    Deshalb denke ich, dass man die Auswirkungen sehr differenziert betrachten muss, zumal derzeit ja auch gar nicht klar ist, ob tatsächlich und wenn ja, wie in die Gebührenordnungen eingegriffen wird. Zumal die Gebührenordnungen ja einerseits auch nur Leitplanken vorgeben innerhalb derer durchaus ein großer Verhandlungsspielraum besteht und zum anderen auch jetzt schon durch Reduzierung oder Erweiterung des Tätigkeitsumfangs auf die individuellen Verbraucherbedürfnisse abgestellt werden kann.
     
  13. #13 Villert, 22.06.2015
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    der architekt wird die neue hebamme ;)

    stimmt übrigens. steuerberater.. dauermandat. da ist das vertrauenshältniss natürlich deutlich höher, als beim quasi-einmalgeschäft wie beim architekt. glaube mein stb weiss mehr von mir, als ehefrau und mutter zusammen. den würde auch nicht verlassen, wenn er die gebühren anziehen würde.
     
  14. #14 Frau Maier, 22.06.2015
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    Es wird die Kleinen treffen, wie üblich. Bisher hatte ich es meist mit größeren Büros zu tun, die hatten meist Kunden aus Industrie und Gewerbe, also auch Stammkunden die immer wieder mal was zu tun hatten. Häuslebauer lohnten sich nicht, außer die Betuchten. Die Häuslebaukunden werden wohl zu Bauträgern gehen und diese werden wohl wachsen, während die kleinen Büros dicht machen werden. Aber wir haben in D doch eh schon die weltweit höchste Architektendichte, in einem Land mit einer der niedrigsten Eigentumsquote.
     
  15. #15 AlexSinger, 22.06.2015
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  16. #16 zille1976, 22.06.2015
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    Ja, die Wahrheit tut weh. Vor allem wenn man um das eigene Geldsäckl zittern muss. Deswegen vergebe ich dir deine Unbeherrschtheit.
     
  17. #17 Thomas B, 22.06.2015
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    Selbst bei einem off. Wegfall der HOAI hindert mich doch Niemand daran mein Honorar an der (jetzt noch gültigen) HOAI zu orientieren.

    Sollte es dann zu einem dramatischen Preisverfall kommen, so daß man nicht mehr auskömmlich werkeln kann, muß man evtl. auf SV umsatteln, denn naturgemäß werden bei fallenden Preisen auch die Leistungen fallen und die Schäden/ Mängel dramatisch zunehmen. Man müßte quasi die Seite wechseln. Obgleich ich darauf nun wirklich keinen Bock hätte (ich darf das so sagen!).

    Und: Auch heute werkeln schon Viele weit unterhalb der HOAI. Auskömmlich? Wohl kaum. Sie existieren eben. Auch heute mit geltender Gebührenordnung.

    Interessant wäre, ob beim Wegfall der Honorierung auch ein Wegfall der allumfassenden Haftung (gesamtschuldnerisch) im Raume stünde. DAS wäre dann ganz sympathisch.
     
  18. #18 Der Bauberater, 23.06.2015
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  19. R.B.

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    Davon kann man wohl ausgehen. Bei einer freien vertraglichen Vereinbarung zwischen angehendem Bauherr und Architekt, wird man nicht nur die Leistung vereinbaren sondern auch die Haftung, die dann auf die erbrachten Leistungsteile begrenzt wird.
     
  20. #20 Thomas B, 23.06.2015
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    Ja....aber wie soll das gehen??????

    Bsp.: ich bekomme weil der Markt das hergibt nur noch 50% des HOAI-Honorars, muß demnach also doppelt so viele Projekte in der selben Zeit stemmen. Ergo habe ich für jedes Projekt auch nur noch halb so viel Zeit zur Verfügung. Bauleitung: "früher 3 - 5 Termine / Woche. dann: 1-2 Termine. Werkplanung: detailliert. dann: sparsam.

    Wie kann man bei reduzierter Leistung auch die Haftung begrenzen??? Der gegenteilige Effekt könnte eintreten: Die Versicherung wirft mir im Schadensfall Vorsatz vor, weil ich ja hätte wissen müssen, daß das mit so wenig Leistung nicht geht. Was auch immer: Eine Haftungsbeschränkung wäre m.E. schwer darstellbar. Oder?
     
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